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Leistungsschutzrecht - Warum?
Wenn man den offiziellen Lügen glaubt, dann geht es ja darum das Dienste wie Google die Suchmaschinenergebnisse, RSS-Sammlungen, oder Schlagzeilen präsentieren und sich diese Dienste über Werbung bezahlen lassen, an der hohen Leistung unserer Medienverlage verdienen. Etwas verkürzt könnte man also sagen, dass Google davon lebt die Leistungen von Duckhome zu plündern.
Dem ist aber nicht so. Duckhome hat sich bei Google mit seiner Seite angemeldet. Duckhome hat sich vor Jahren für Google News angemeldet und ist immer noch stolz, wenn Nachrichten bei Google News an prominenter Stelle erscheinen. Wenn Duckhome das nicht mehr will, genügt eine Notiz an Google News. Wenn Duckhome nicht mehr möchte, dass die Crawler von Google die neuen Inhalte von Duckhome durchsuchen, dann reicht ein Eintrag auf Duckhome um Google für immer abzuweisen. Statt dessen schickt Duckhome immer dann, wenn dort ein neuer Artikel erscheint, Google sogar eine Nachricht das ein neues Posting geschrieben wurde, damit Google gar nicht erst suchen muss, sondern so schnell wie möglich andere auf den neuen Artikel aufmerksam macht.
Natürlich verdient Google Geld mit den Informationen von Duckhome. Vermutlich sogar mehr als Duckhome selbst mit Werbung einnimmt. Das liegt aber daran das sehr viele Leute bei Google suchen und Duckhome nur für verhältnismäßig wenige ein passendes Angebot hat. Trotzdem schaufelt Google jeden Tag rund 1500 Leute zu Duckhome und viele davon kommen wieder und einige werden Stammleser. Ohne Google gäbe es Duckhome nicht, zumindest nicht in der heutigen Größe. Neben Google bietet Duckhome auch noch einen RSS-Feed bei dem die Leser innerhalb ihres Feedreaders automatisch auf neue Artikel hingewiesen werden.
All dies macht Duckhome um Leser zu gewinnen, weil Leser letztendlich auch Relevanz bedeuten. Alle anderen Medien halten es genauso. Sie füttern Google mit ihren Texten um im Gegenzug Leser zu gewinnen und jeder Klick eines Leser bringt ihnen Geld. Aber nun reicht es scheinbar nicht mehr endlose Klickstrecken aufzubauen, nun möchte man an das Geld das Google verdient. Das ist typisch für den Kapitalismus, der im Zweifelsfall immer versucht parasitär zu leben. Da Google nicht freiwillig das erwirtschaftete Geld herausrückt, braucht man also angeblich ein Gesetz um an diese Kohle zu kommen.
Zumindest wird das den Bürgern so verkauft, obwohl klar ist, das es gar nicht gegen Google gehen kann, wie der Öffinger Freidenker in einer klugen Zukunftsvision feststellt:
Natürlich will man Geld von Google. Aber darum geht es nur am Rande. Tatsächlich geht es um Zensur. Die vom Großkapital gesteuerte deutsche Parteiendiktatur funktioniert nur, wenn auch die gleichgeschalteten Medien ohne Widerspruch ihre Propaganda verbreiten können. Das funktioniert aber immer schlechter, seit es das Internet mit seinen diversen News-Angeboten gibt. Zwar erreicht man die ganz Dummen mit der BILD und diversem RTL-Dreck, aber immer mehr und vor allem klügere Menschen suchen sich andere, freiere Quellen.
Die Verleger tun so, als ob sie investigativen Journalismus betreiben, in Wirklichkeit werden in der großen Menge lediglich Agenturmeldungen fast wortgleich übernommen. Das führt übrigens witzigerweise auch dazu, dass Blogger verklagt werden können, weil es nichts mehr nutzt, die Quelle des Zitates ordnungsgemäß zu verlinken, denn kriminelle Organisationen wie die AFP und ihre Rechtsanwälte von der KSP mahnen einfach jeden Blogger ab, egal ob er ordentlich gearbeitet hat oder nicht und die faule Staatsanwaltschaft steht höhnisch grinsend daneben.
Aber nicht nur die Agenturmeldungen, sondern auch die Berichte anderer Medien und selbstverständlich auch Blogs dienen immer wieder als Grundlage "journalistischen Schaffens", wobei bei anderen Medien meistens auf die Nennung der Quelle verzichtet wird und Blogs als Grundlage praktisch nie angegeben werden. Man lebt eben parasitär und da heute oft unbezahlte Praktikanten die eigentliche Arbeit erledigen muss man hier von einer verderblichen Kostenloskultur reden. Der Lawblog spricht offen an, wozu das Leistungsschutzrecht in Wirklichkeit dienen wird:
Was das in der Realität bedeutet, kann man am Beispiel Duckhome sehen. Ich hatte einen kritischen Artikel über den Unternehmer Ulrich Marseille geschrieben, der versuchte die Öffentlichkeit zu betrügen und in diesem Artikel auch andere betrügerische Machenschaften von ihm herangezogen um eine Kette zu bilden, die zeigt, das es sich um ein typisches Verhalten handelt. Mittlerweile wurde er rechtskräftig wegen Anstiftung zur Falschaussage, versuchter Nötigung und in einem anderen Verfahren wegen Bestechung verurteilt.
Natürlich ging Marseille zur Zensurkammer des Herrn Buske in Hamburg. Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt und mir letztendlich in diversen, teuren einstweiligen Verfügungen praktisch jede Berichterstattung untersagt. Wer die Hamburger Pressekammer kennt, der weiß dass ihre Urteile häufig keinen Bestand haben, wenn man bis zu BGH oder gar nach Europa geht. Manchmal hat sogar die Revision am Oberlandesgericht schon Erfolg.
Aber all das spielt keine Rolle. Denn egal ob ich am Ende recht bekomme oder nicht, wird Duckhome und damit die Arbeit von 10 Jahren mit einem einfachen Trick erledigt. Der gegnerische Anwalt hat seine Kosten geltend gemacht, obwohl die Buske Urteile nicht rechtskräftig sind. Diese Kosten wurden von der Busketruppe für vollstreckbar erklärt und damit hat man die Domaine Duckhome gepfändet. Deren Wert wird nun durch einen Sachverständigen ermittelt und geht dann an Marseille bzw. seine Rechtsanwälte.
Damit sind 10 Jahre Duckhome und das Archiv praktisch erledigt. Selbst wenn ich in fünf oder sechs Jahren endgültig Recht bekomme, bekomme ich lediglich das was der Gutachter als Wert der Domaine benannt hat wieder. An einen Schadensersatz ist nicht zu denken und er ließe sich auch kaum berechnen. Witzigerweise ist Buske jetzt auch noch Vorsitzender der Berufungskammer. Da kann er gleich weitermachen wie bisher und die freie Meinung unterdrücken.
Die Menschheit und auch das Team von Duckhome wird diesen Vorfall überleben, aber er zeigt, wohin der Hase läuft. Wenn Springer abmahnen kann, dann wird niemand finanziell in der Lage sein gegenzuhalten. Sie werden sich Gerichte suchen die willfährig sind und im Zweifelsfalls auch kaufen. Am Ende bleibt für eine Gegenöffentlichkeit nur der Gang ins Ausland und die Anonymität.
Das Leistungsschutzrecht ist ein Recht gegen die Pressefreiheit. Es schützt keine Leistung, aber ist ein großer Erfolg des Kapitals gegen die Meinungsfreiheit.

Dem ist aber nicht so. Duckhome hat sich bei Google mit seiner Seite angemeldet. Duckhome hat sich vor Jahren für Google News angemeldet und ist immer noch stolz, wenn Nachrichten bei Google News an prominenter Stelle erscheinen. Wenn Duckhome das nicht mehr will, genügt eine Notiz an Google News. Wenn Duckhome nicht mehr möchte, dass die Crawler von Google die neuen Inhalte von Duckhome durchsuchen, dann reicht ein Eintrag auf Duckhome um Google für immer abzuweisen. Statt dessen schickt Duckhome immer dann, wenn dort ein neuer Artikel erscheint, Google sogar eine Nachricht das ein neues Posting geschrieben wurde, damit Google gar nicht erst suchen muss, sondern so schnell wie möglich andere auf den neuen Artikel aufmerksam macht.
Natürlich verdient Google Geld mit den Informationen von Duckhome. Vermutlich sogar mehr als Duckhome selbst mit Werbung einnimmt. Das liegt aber daran das sehr viele Leute bei Google suchen und Duckhome nur für verhältnismäßig wenige ein passendes Angebot hat. Trotzdem schaufelt Google jeden Tag rund 1500 Leute zu Duckhome und viele davon kommen wieder und einige werden Stammleser. Ohne Google gäbe es Duckhome nicht, zumindest nicht in der heutigen Größe. Neben Google bietet Duckhome auch noch einen RSS-Feed bei dem die Leser innerhalb ihres Feedreaders automatisch auf neue Artikel hingewiesen werden.
All dies macht Duckhome um Leser zu gewinnen, weil Leser letztendlich auch Relevanz bedeuten. Alle anderen Medien halten es genauso. Sie füttern Google mit ihren Texten um im Gegenzug Leser zu gewinnen und jeder Klick eines Leser bringt ihnen Geld. Aber nun reicht es scheinbar nicht mehr endlose Klickstrecken aufzubauen, nun möchte man an das Geld das Google verdient. Das ist typisch für den Kapitalismus, der im Zweifelsfall immer versucht parasitär zu leben. Da Google nicht freiwillig das erwirtschaftete Geld herausrückt, braucht man also angeblich ein Gesetz um an diese Kohle zu kommen.
Zumindest wird das den Bürgern so verkauft, obwohl klar ist, das es gar nicht gegen Google gehen kann, wie der Öffinger Freidenker in einer klugen Zukunftsvision feststellt:
Die Medienhäuser und Verlage standen Anfang 2015 gegenüber Google im Zenit ihrer Macht. Schirrmacher dachte zurück an die ersten Verhandlungen, wie viel Google pro Snippet zukünftig an die Medien zahlen sollte. Man lag bei den Vorstellungen meilenweit auseinander. Als sich die Verhandlungen in einer Sackgasse befanden, kündigte Google an, seinen Dienst Google News in Deutschland zu schließen. Soweit wollte man es dann doch nicht kommen lassen, man gewährte Google eine Frist, auch ohne Übereinkunft Google News vorerst weiterzuführen.
Einen Tag nachdem die Verhandlungen endgültig gescheitert waren, wurde Google News in Deutschland geschlossen. In den Vorstandsetagen der FAZ wurde gefeiert, nur Frank Schirrmacher hatte ein ungutes Gefühl. Warum, das konnte er erst jetzt, ein Jahr später sagen: Google beließ es nicht bei der Schließung seines News-Dienstes. Wie schon vier Jahre zuvor in Belgien sah sich Google veranlasst, Zeitungen und Zeitschriften zusätzlich aus dem eigenen Suchindex zu entfernen. Das Leistungsschutzrecht und das Urteil des Bundesgerichtshofs ließen keine andere Deutung zu.
Frank Schirrmacher konnte sich noch gut an den Vormittag erinnern, als er in Frankfurt in die Redaktion kam. "Krieg, sie erklären uns den Krieg!", rief ihm ein Kollege zu. Die Folgen waren verheerend: Die Besucherzahlen brachen nicht nur online ein, auch die Verkäufe am Kiosk halbierten sich. Eine eilig in Auftrag gegebene Studie kam zu dem Ergebnis, dass ein Großteil der Leser über Google auf die Internetseiten kam und dass diese als Werbung für die Printausgabe dienten. Mit dem von den Medien forcierten und der Politik umgesetzten Leistungsschutzrecht hatte man sich selbst den Kopf abgeschlagen. "Suizid aus Angst vor dem Tod?" nannte Schirrmacher seine nächste Kolumne im Feuilleton der FAS.
Natürlich will man Geld von Google. Aber darum geht es nur am Rande. Tatsächlich geht es um Zensur. Die vom Großkapital gesteuerte deutsche Parteiendiktatur funktioniert nur, wenn auch die gleichgeschalteten Medien ohne Widerspruch ihre Propaganda verbreiten können. Das funktioniert aber immer schlechter, seit es das Internet mit seinen diversen News-Angeboten gibt. Zwar erreicht man die ganz Dummen mit der BILD und diversem RTL-Dreck, aber immer mehr und vor allem klügere Menschen suchen sich andere, freiere Quellen.
Die Verleger tun so, als ob sie investigativen Journalismus betreiben, in Wirklichkeit werden in der großen Menge lediglich Agenturmeldungen fast wortgleich übernommen. Das führt übrigens witzigerweise auch dazu, dass Blogger verklagt werden können, weil es nichts mehr nutzt, die Quelle des Zitates ordnungsgemäß zu verlinken, denn kriminelle Organisationen wie die AFP und ihre Rechtsanwälte von der KSP mahnen einfach jeden Blogger ab, egal ob er ordentlich gearbeitet hat oder nicht und die faule Staatsanwaltschaft steht höhnisch grinsend daneben.
Aber nicht nur die Agenturmeldungen, sondern auch die Berichte anderer Medien und selbstverständlich auch Blogs dienen immer wieder als Grundlage "journalistischen Schaffens", wobei bei anderen Medien meistens auf die Nennung der Quelle verzichtet wird und Blogs als Grundlage praktisch nie angegeben werden. Man lebt eben parasitär und da heute oft unbezahlte Praktikanten die eigentliche Arbeit erledigen muss man hier von einer verderblichen Kostenloskultur reden. Der Lawblog spricht offen an, wozu das Leistungsschutzrecht in Wirklichkeit dienen wird:
Wir haben es also seit heute aus berufenem Mund schriftlich, dass das Leistungsschutzrecht überflüssig ist. Es bleibt nur die offenkundige Absicht, auf Grund unsicherer Rechtslage eine Abmahnwelle loszutreten und durch Verunsicherung von Bloggern, Facebook- und Twitter-Usern die publizistische Hoheit im Netz zurückzuerobern.
Was das in der Realität bedeutet, kann man am Beispiel Duckhome sehen. Ich hatte einen kritischen Artikel über den Unternehmer Ulrich Marseille geschrieben, der versuchte die Öffentlichkeit zu betrügen und in diesem Artikel auch andere betrügerische Machenschaften von ihm herangezogen um eine Kette zu bilden, die zeigt, das es sich um ein typisches Verhalten handelt. Mittlerweile wurde er rechtskräftig wegen Anstiftung zur Falschaussage, versuchter Nötigung und in einem anderen Verfahren wegen Bestechung verurteilt.
Natürlich ging Marseille zur Zensurkammer des Herrn Buske in Hamburg. Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt und mir letztendlich in diversen, teuren einstweiligen Verfügungen praktisch jede Berichterstattung untersagt. Wer die Hamburger Pressekammer kennt, der weiß dass ihre Urteile häufig keinen Bestand haben, wenn man bis zu BGH oder gar nach Europa geht. Manchmal hat sogar die Revision am Oberlandesgericht schon Erfolg.
Aber all das spielt keine Rolle. Denn egal ob ich am Ende recht bekomme oder nicht, wird Duckhome und damit die Arbeit von 10 Jahren mit einem einfachen Trick erledigt. Der gegnerische Anwalt hat seine Kosten geltend gemacht, obwohl die Buske Urteile nicht rechtskräftig sind. Diese Kosten wurden von der Busketruppe für vollstreckbar erklärt und damit hat man die Domaine Duckhome gepfändet. Deren Wert wird nun durch einen Sachverständigen ermittelt und geht dann an Marseille bzw. seine Rechtsanwälte.
Damit sind 10 Jahre Duckhome und das Archiv praktisch erledigt. Selbst wenn ich in fünf oder sechs Jahren endgültig Recht bekomme, bekomme ich lediglich das was der Gutachter als Wert der Domaine benannt hat wieder. An einen Schadensersatz ist nicht zu denken und er ließe sich auch kaum berechnen. Witzigerweise ist Buske jetzt auch noch Vorsitzender der Berufungskammer. Da kann er gleich weitermachen wie bisher und die freie Meinung unterdrücken.
Die Menschheit und auch das Team von Duckhome wird diesen Vorfall überleben, aber er zeigt, wohin der Hase läuft. Wenn Springer abmahnen kann, dann wird niemand finanziell in der Lage sein gegenzuhalten. Sie werden sich Gerichte suchen die willfährig sind und im Zweifelsfalls auch kaufen. Am Ende bleibt für eine Gegenöffentlichkeit nur der Gang ins Ausland und die Anonymität.
Das Leistungsschutzrecht ist ein Recht gegen die Pressefreiheit. Es schützt keine Leistung, aber ist ein großer Erfolg des Kapitals gegen die Meinungsfreiheit.

Tags für diesen Artikel: abmahnung, ausbeutung, bertelsmann, duckhome, kosten, leistungsschutzrecht, mohn, springer, zensur
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Unterdrückung Andersdenkender. Meinungen zurückhalten und ducken.
Ob Betriebe, Mietverhältnisse und so weiter. Wir erleben seit Jahren einen Abbau von Rechten, geschickt und psychologisch unter das Volk gebracht.
Wer immer noch nicht begriffen hat, wohin die Reise geht, der soll weiter schlafen.
GEMA, deren neue Tarife 2013 und auch das Urteil in Sachen Youtube, sind doch schon zum kotzen. Warum bekommen solche Mafiatypen immer den Zuschlag? Wohl, weil auch im Volke kaum noch Widerstand herrscht. Ständig herbetende Platitüden beherrschen das Tagesbild. Wir müssen, wir sollen bla bla.
Wann wachen die Leute endlich auf? Die Daumenschrauben werden immer enger gezogen, Gängelung ist an der Tagesordnung und die Gesetze sind scheinbar nur noch für Besserverdienende und korrupte Mafiosis in Deutschland geschaffen - zu deren Vorteil. Ich muss immer an Russland denken, da ist es sicherlich nicht anders.
Ich hoffe, Duckhome wird uns Lesern erhalten bleiben. Deutlicher Worte zur Ungerechtigkeiten in BDDR2.0, wie hier, findet man kaum noch im Netz.
Ich muss mal blöd fragen...kann man überhaupt bei einem nicht rechtskräftigen Urteil Anwalts-Kosten gelten machen? Wenn ich mich richtig erinnere geht das nicht.
Wie steht es mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Pfändung?
Was sagt Udo Vetter dazu?
Nein man kann dagegen keine einstweilige Verfügung erwirken.
Ich glaube nicht das Udo Vetter sich für duckhome und dessen Probleme interessiert. Das sind ganz verschiedene Ligen. Duckhome ist bestenfalls Kreisklasse.
Ich glaube schon, das es etwas Solidarität da geben wird. Der Vorgang, wie Sie ihn schildern, ist ja ziemlich heftig.
Ausserdem, kann eine Anfrage bei Udo Vetter nicht schaden, oder? Selbst wenn er überhaupt nicht anwortet.
Zur Not...www.duckhome1.de ist noch frei ;)
Nachdem mein Brief vom 20.Juni 2012 an den VG-Wort-Vorstand vor´n paar Tagen hier -> http://duckhome.de/tb/archives/10187-BRIEF-AN-DEN-VG-WORT-VORSTAND-ERSTE-RECHTSERHEBLICHE-MITTEILUNG.html ins Netz kam, gibt´s ebenda nun auch ungekürzt den letzten Absatz der VG-WORT-Antwort vom 29. Juni 2012.
Was meine Erfahrung(en) als Linksblogger mit diesem oben angesprochen, letztjährig Grimme-preisgekrönten LAW BLOG des Herrn Rechtsadvokaten UDO VETTER aus Düsseldorf -> https://de.wikipedia.org/wiki/Udo_Vetter betrifft, dazu heute kein Wort: freilich ist aufgeschoben auch hier nicht aufgehoben ...