
Richard Albrecht [...] D.53902 Bad Münstereifel 200612
An VG WORT VORSTAND
zHdn. Dr. Robert Staats
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D./Cc. Wegen Rechtsansprüchen
Deutsches Patent- und Markenamt
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Dr.iur. Martin Vogel
c/o EPA/NL München
FAX 089.8923994560
Guten Tag,
auch wenn Sie kürzlich mehrfach meine Anfragen
als Mitglied n i c h t beantworteten – so darf ich Ihnen
als Wahrnehmungsberechtigter [790455] nach Kenntnis verschiedener Medienberichte, u.a. Ihres letzten Rundbriefs, eines Kommentars von Braun und dieses Interviews
http://www.irights.info/index.php?q=node/2223&Kategorie=Homepage rechtsverbindlich mitteilen:
1) Meiner Rechtsauffassung nach ist Ihre Einbehaltung/Nichtzahlung
nicht rechtens.
Sondern rechtsbrüchig. Sie wollen bitte bis spätestens 15. Juli 2012 (auch) an mich auszahlen. Und im Falle der Nichtauszahlung das Datum als
Ausschlußfrist betrachten.
2) Meiner Rechtsauffassung nach ist die landgerichtlich anerkannte Argumentation von Prof. Vogel richtig. Das bedeutet, daß Sie mir seit Anfang der 1980er Jahre nur die Hälfte der mir aus der Vergütungsgruppe III [Wissenschaft] zustehenden Zahlungen ausgezahlt und folglich die andere Hälfte (= 50 Prozent) unrechtmäßig verweigert haben.
Diese mir zustehende Hälfte beanspruche ich hiermit. (Ob Sie mir ggf. bis 15. Juli 2012 zwecks gütlicher Einigung ein angemessenes Zahlungsangebot vorlegen oder nicht bleibt Ihnen überlassen).
3) Als langjähriges VG Wort-Mitglied mache Sie darauf aufmerksam: Ihre Nichtauszahlung anerkennt implizit die Position Ihres Kontrahenten Prof. Vogel. Von daher ist - rechtssystematisch gesehen -
jedes Rechtsmittel dagegen auch die Verschwendung des Organisationsvermögens der VG WORT. Das meint konkret für Sie als Verantwortliche: Nun geht´s nicht mehr darum, daß Sie dies´
hätten wissen können (im „should have known“-Sinn). Nun wissen Sie´s.
Mit verbindlicher Empfehlung
und freundlichem Gruß
Dr.rer.pol.habil. R. Albrecht
Richard Albrecht lebt als unabhängiger Sozialforscher & freier Autor in Bad Münstereifel. Nach Abschluß seiner Forschungen zur
Politik des Völkermord(en)s im 20. Jahrhundert veröffentlicht er als Sozialwissenschaftsjournalist seit Oktober 2010 auch regelmäßig unregelmäßig in diesem Blog ->
duckhome-Beiträge ->
JustizKritik ->
"Feminismus" ->
Grundkurs Soziologie ->
flaschenpost. - Richard Albrecht publizierte in den letzten Jahren vor allem in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften wie
soziologie heute (sh) und
Aufklärung und Kritik (A&K) sowie die Bücher
SUCH LINGE (2008),
FLASCHEN POST (Editor, 2011) und den literarischen Band
HELDENTOD (2012). Netzarchiv des Autors ->
eingreifendes-denken
e-Postadresse
eingreifendes.denken@gmx.net
Ergänzung, 29. Juni 2012
Hier und heute ging eine e-Postantwort der angeschriebenen VG WORT, bei der ich nächst dreißig lange Jahre lang Mitglied sein werde, ein. Aus dieser zitiere ich den dritten und zugleich letzten Absatz vollständig und verzichte heute und hier auf jede Kommentierung. [ra]
„Sehr geehrter Herr Dr. Albrecht,
wir bestätigen den Eingang Ihrer Email vom 20. Juni 2012 […]
Soweit Sie in Ihrer Email im Übrigen eine Auszahlung innerhalb einer von Ihnen gesetzten Frist verlangen, machen wir darauf aufmerksam, dass Satzung und Verteilungspläne der VG WORT zwar bestimmen, dass das Aufkommen der VG WORT „jährlich“ zu verteilen ist (vgl. § 9 Abs. 4 der Satzung, § 4 Verteilungsplan der VG WORT). Ein konkretes Datum ist dort aber nicht genannt. Ein solches Datum lässt sich aus gutem Grund auch nicht nennen, da die jährliche Hauptausschüttung der VG WORT aufgrund ihrer Größenordnung einen enormen technischen und administrativen Aufwand verursacht, angesichts dessen sich Verzögerungen – seien sie technischer Natur oder, wie in diesem Fall, rechtlicher Art – nie ganz ausschließen lassen. Die VG WORT ist zwar bemüht, die jährliche Hauptausschüttung möglichst regelmäßig und jeweils gegen Mitte des Kalenderjahres vorzunehmen. Ein individueller Rechtsanspruch, die Auszahlung exakt zu einem bestimmten Termin zu erhalten, besteht auf der Grundlage der maßgeblichen Bestimmungen in Satzung und Verteilungsplan aber nicht. Ebenso wenig begründet eine Verzögerung gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Termin um einige Wochen – ein Zeitraum, von dem wir derzeit hoffen, dass er nicht überschritten werden muss – in rechtlicher Hinsicht einen Verzug.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. […]
Rechtsabteilung
VG WORT Goethestraße 49 80336 München
Telefon (089) 51 41 20 Telefax (089) 5 14 12 58“
Sie argumentieren richtig. Inzwischen hat sich auch der Internetrechtler Thomas Hören, Uni Münster, im Juliheft 7/2012 der Zeitschrift "brand eins" zu den „Verwertungsgesellschaften“ und zur von Ihnen besonders angesprochenen VG WORT öffentlich geäußert (http://www.brandeins.de/magazin/digitale-wirtschaft/mafioese-strukturen.html):
„Die gesamte Konstruktion zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern ist seit längerer Zeit komplett aus den Fugen geraten. Das Urheberrecht will und soll ein Recht der Kreativen sein, es ist aber längst ein reines Wirtschaftsrecht der Verwerter. Die Industrie hat sich über Jahrzehnte hinweg mit teilweise atemberaubenden Manövern Stück für Stück des Kuchens genommen, der ihr juristisch gesehen nicht gehört … Die großen Verwertungsgesellschaften VG Wort und Gema … sind eigentlich Organisationen für Autoren und Komponisten. Diese Gesellschaften sammeln große Mengen Geld ein von Unternehmen oder Privatleuten, als Gegenleistung dafür, dass urheberrechtlich geschützte Werke etwa im Radio gespielt oder privat kopiert werden dürfen. Jeder, der zum Beispiel einen USB-Stick, einen Kopierer oder einen Scanner kauft, zahlt über den Ladenpreis eine Geräteabgabe an die Verwertungsgesellschaften. Dieses Geld fließt aber nicht komplett an die Urheber, wie es eigentlich sein müsste. Auch Verlage und Musik-Label kassieren mit, ohne juristisch dazu einen Hauch von Berechtigung zu haben.“