Leistungsschutzrecht - VG-Wort - Urteile und Profiteure
„Die Interessen der eigentlichen Erbringer journalistischer Leistung, die Urheberinnen und Urheber, werden in dem Entwurf sträflich vernachlässigt“, betonte Werneke. Aus Sicht von ver.di ist es notwendig, dass ein unverzichtbarer – nur an eine Verwertungsgesellschaft abtretbarer – Anspruch auf angemessene Beteiligung an der Vergütungen für das Leistungsschutzrecht der Verlage im Gesetz festgeschrieben wird. Die Erlösbeteiligung für die Urheberinnen und Urheber sollte dabei aus Sicht von ver.di bei der Hälfte der erzielten Einnahmen liegen.
Ganz viele Urheber sollen die eine Hälfte bekommen. Die andere Hälfte soll an die Verlage gehen die nicht einmal die vertraglich abgesicherten Vergütungen von heute bezahlen. Das nennt man wohl den Bock zum Gärtner machen. Aber Verdi ist ja eh den Verlagen sehr wohl gesonnen wie auch die DJU was Thomas Knüwer wie folgt beschreibt:
Erschreckenderweise spielen die Journalistengewerkschaften da gerne mit. Ich selbst bin aus dem DJV deshalb ausgetreten. Es ließ sich erahnen, was nun die im Gleichschritt mit den Verlegern marschierende Arbeitgeber…, pardon, Arbeitnehmervertretung Verdi in Gestalt ihres Justitiars Wolfgang Schimmel durchblicken lässt: Freie Journalisten dürfen demnächst bei der Verwendung von Material der Verleger entweder zahlen – oder sie müssen einen Vertrag abschließen.
So auch bei der VG-Wort die gerade äußerst unangenehm aufgefallen ist. Der Richter in den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts und Mitautor des von Schricker/Loewenheim herausgegebenen Urheberrechtskommentars Dr. Martin Vogel hat vor dem Landgericht München (LG München I) teilweise einen Prozess gegen die VG-Wort gewonnen. Dabei geht es vor allem um die Tatsache, dass er die VG-Wort mit der Wahrnehmung all seiner Ansprüche aus deren Tätigkeitsbereich beauftragt hatte, die VG-Wort aber pauschal 50 Prozent seiner Einnahmen an seinen Verlag, also einen Vermarkter abführt.
Im Prinzip war dieses Loch und diese Vorgehensweise vielen Beteiligten schon lange klar, aber angesichts der völligen Intransparenz und totalen Demokratielosigkeit dieser Organisation, muss wohl ein ausgewachsener Volljurist auftreten um das Wagnis einzugehen sich mit dieser Lobbyorganisation für Verleger anzulegen. Der Rest nimmt die Brosamen die er aufpicken darf, ärgert sich, aber wundert sich über gar nichts mehr. Ich werde z.B. nie herausfinden können, wieviel Zugriffe ein Beitrag haben muss um in der Verteilung berücksichtigt zu werden und wie sich die Erträge daraus errechnen. Es ist wie in einer Kirche, mann muss einfach glauben.
Mit diesem Urteil würden die Verleger also vorerst, bis zur Klärung in der letzten Instanz von allen Zahlungen ausgeschlossen, die Gelder müssten eingefroren werden. Die VG-Wort geht aber einen anderen Weg. Weil sie den Verlegern das Geld nicht in die Taschen schaufeln darf, gibt es gar kein Geld mehr. Auch nicht für die unstrittigen Autorenforderungen. Bis zum Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es also kein Geld für die Autoren. Vermutlich also für die nächsten sieben Jahre und wenn es schlimm läuft auch für die nächsten 10 Jahre.
Friede Springer und Liz Mohn werden es überleben ihren Verlegeranteil nicht zu bekommen, aber den vielen kleinen Autoren bricht ein wesentlicher Teil ihres eh geringen Einkommens weg. Sie werden also im Sinne der Abzocker aus den Verlagen von der VG-Wort dafür bestraft, dass ein Autor es gewagt hat den Reichen und Mächtigen Widerstand zu leisten. Selbstverständlich findet die angebliche Gewerkschaft der Autoren, der Deutsche Journalistenverband (DJV) das ganze auch noch toll und richtig wie irights meldet:
DJV-Justiziar Benno Pöppelmann verteidigt diese Entscheidung der VG Wort. Nach dem Urteil des LG München I komme es auf die „genaue Rechteverteilung“ der individuellen Rechte an. Pöppelmann interpretiert das Urteil so, dass möglicherweise nicht nur Verlage, sondern auch Autoren zu Unrecht begünstigt worden sind. „Weil das Urteil des LG München I den Schluss nahe legt, dass Ansprüche auch zu 100 Prozent Verlagen zustehen könnten, müssen alle Bereiche genau geprüft werden", heißt es in der Stellungnahme des DJV.
Der Kläger Martin Vogel hatte im Interview mit iRights.info den generellen Ausschüttungsstopp der VG Wort kritisiert. „Den unstreitigen Anteil der meisten Autoren könnte man problemlos ausschütten", so Vogel. „Nur der Verleger-Anteil ist umstritten."
Aber es kommt noch wilder. Die Deutsche Journalistenunion (dju) in der Gewerkschaft Verdi geht mit einer Klagedrohung gegen einen Artikel auf Heise vor, der lediglich eine Aussage Vogels zitiert und kommt damit durch:
Wie Ilja Braun im Blog Digitale Linke berichtet, verlangte die dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß von der Telepolis-Redaktion, fragliche Stellen zu korrigieren „oder den Artikel ganz aus dem Netz zu nehmen“. Andernfalls werde man rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung einleiten.
In der Passage geht es um den den von Vogel geäußerten Vorwurf, die Journalistengewerkschaften dju und verdi hätten „stets die VG Wort in der Frage der Verteilung unterstützt und gegen geltendes Recht, insbesondere gegen den Treuhandgrundsatz, die finanziellen Interessen nicht allein ihrer Mitglieder nachhaltig geschädigt.“ Außerdem versuchten die Gewerkschaften, „durch Desinformation ihrer Mitglieder ihr Verhalten zu bemänteln“, so Vogel.
Obwohl die besagten Stellen schwerlich als Tatsachenbehauptungen der Telepolis-Redaktion respektive des Autors verstanden werden können, hat Telepolis die beanstandeten Teile des Textes aus dem Netz genommen.
Ja es tut natürlich weh, wenn jemand das Wirken von DJU und Verdi mit einem Satz so deutlich beschreibt und dabei so toll trifft. Natürlich wird vor der Hamburger Zensurkammer des Herrn Buske auch ein solcher Satz als Schmähkritik bewertet werden, weshalb sich Duckhome ausdrücklich von diesem Satz und von der Hamburger Zensurjustiz zu Gunsten der Reichen und Mächtigen distanziert.
Festzustellen bleibt wieder einmal, wer sich mit den etablierten Gewerkschaften ins Bett begibt, bekommt bestenfalls einen Platz am Fußende und einen Sitz am Katzentisch. Ansonsten sind diese Gewerkschaften längst fest mit den Reichen und Mächtigen fest liiert und haben für die Interessen ihrer Mitglieder längst kein Ohr mehr, geschweige denn, dass sie bereit wären zu helfen. Es ist Verdi, die übrigens gefordert haben die Anteile der Journalisten aus dem Leistungsschutzrecht an die VG-Wort gesetzlich abzutreten. Vermutlich damit sie dann dort für die Verleger bereitstehen.
VG-Wort und Gema haben vollständig versagt. Sie verteilen vor allem an die Reichen und lassen die eigentlichen Urheber meist leer ausgehen oder werfen ihnen ein paar Krümel zu. Wenn man sich überlegt, das E-Books, die auf den Speichermedien gespeichert werden für die die Verwertungsgesellschaften Geld bekommen, überhaupt nicht von der VG-Wort berücksichtigt werden, dann wird schnell klar wie irre dieses System ist.
Die einzige sinnvolle Forderung aus diesem Dilemma kann nur sein, dass nur Urheber über Urheberrechte verfügen können. Der Urheber kann die Verwertungsrechte für seine Urheberrechte nur einzeln für jeden Verwertungsweg und maximal für 10 Jahre verpachten. Nach 25 Jahren (der Maximallaufzeit von Patenten) werden alle Werke für die Verwertung zu Bildungszwecken gemeinfrei und dürfen kostenlos verwertet werden. Spätestens 25 Jahre nach dem Tod es Urhebers oder 50 Jahre nach der Veröffentlichung (es gilt das Ereignis das eher eintritt) erlischt jeder Urheberrechtsanspruch. Wer solche freien Werke veröffentlichen will, darf das nur zur Deckung der Kosten tun und keinen Gewinn erwirtschaften.
Es ist an der Zeit die Vermarkter als das zu begreifen was sie sind. Sie sind Parasiten die im Zweifelsfall ihren Wirt und insbesondere im Fall der Meinungsfreiheit den ganzen Staat bedrohen. Dieser Staat muss sich endlich gegen die Verleger wehren und muss deren maßlose Rechte auf ein absolutes Minimum zurechtstutzen. Im Prinzip unterscheiden sich Gema und VG-Wort nicht.

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