Beschneidungsverbot und Religionsfreiheit
Grundsätzlich berufen sich das Judentum, der Islam und die Christen dabei auf eine Unterhaltung zwischen Gott und dem mythischen Urvater all dieser Religionen Abraham, bei dem Gott angeblich folgende Vorschrift ( 1.Mose 17,10-14 ) :
Für die Juden und die Muslime ist dies eine gültige Religionsvorschrift. Es ist müßig darüber zu diskutieren, ob diese Vorschrift sinnvoll ist. Beide Religionen haben sich im Grunde genommen im wesentlichen, zumindest offiziell nicht weiterentwickelt und das Verharren in traditionellem Verhalten soll sie von der sonstigen Gesellschaft ausschließen und dadurch Veränderungen verhindern. Da die Muslime anders als die Juden, Jesus als einen ihrer Propheten betrachten, hätten sie allerdings den Ausweg sich die angebliche Aussage von Jesus im ( Thomasevangelium Vers 53 ) zu eigen zu machen:
Grundsätzlich wären sowohl das Judentum als auch der Islam in der Lage auf die Beschneidung zu verzichten. Schließlich hat man ja auch das opfern von Menschen und Tieren verzichtet. Im Christentum wurde diese Entwicklung durch das letzte Opfer des Sohn Gottes am Kreuz abgeschlossen und die Wildheit des ursprünglichen Glaubens kommt nur dann hoch, wenn man beim Abendmahl den Leib des Opfers frisst und sein Blut trinkt.
Natürlich gibt es auch bei der Beschneidung einen Kastrationsbezug, der aber anscheindend eher in den Vorgang hineininterpretiert wird, als tatsächlich vorhanden ist. Extrem kurz gefasst kann man sagen das die Beschneidung ein religiöser Ritus ist, der weit in den Ursprungsmythen der Religion liegt. Da es außer den zu Anfang genannten medizinischen Gründen keinen sonstigen Grund für eine Beschneidung gibt, und Gebräuche oder Riten jederzeit an der aktuellen Gesetzeslage gemessen werden müssen, ist die Entscheidung des Landgerichtes Köln das es sich bei der Beschneidung von Kindern um Körperverletzung handelt. vollständig in Ordnung.
Der Fall an sich und die Vorgeschichte sind in diesem Zusammenhang bedeutungslos. Nun gibt es ein rechtsgültiges Urteil und wie sehr viele Urteile von Gerichten wirft es neue Fragen auf. In diesem Fall die Frage, ob die religiösen Ansichten der Eltern eines Kindes eine Körperverletzung rechtfertigen. Das aber ist eine völlig neue Frage, die auch vollständig neu und eigenständig geklärt werden muss. Dafür gibt es in Deutschland Gerichte. Diese Gerichte legen das Gesetz aus. Die muslimischen Verbände in Deutschland haben in einer gemeinsamen Erklärung bereits angedeutet vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
Das ist eine gute Entscheidung. Schade dass die jüdischen Gemeinden sich nicht dazu durchringen konnten, dies gemeinsam mit den Muslimen zu tun. Schlecht ist auch, dass die Muslime ernsthaft eine Gesetzesänderung fordern. Das ist nämlich vollständiger Quatsch.Eine Gesetzesänderung würde ihrerseits auch sofort wieder in Karlsruhe landen, bevor sie überhaupt in Kraft treten könnte, da es ja jede Menge guter Gründe gibt, gegen eine Beschneidung zu sein.
Natürlich fordert auch die stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Birgit Homburger sofort gesetzgeberische Aktivitäten des Bundestages. Angeblich um eine Rechtsunsicherheit zu beenden. Aber es gibt keine Rechtsunsicherheit. Die Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen ist eine Körperverletzung und jeder Arzt oder andere der sie jetzt noch durchführt, macht sich strafbar.
Frau Homburger von der FDP geht es wohl mehr um die Parteispenden die der FDP aus jüdischen Kreisen entgehen könnten, wenn sie einfach das Recht wirken lässt. Deshalb warnt sie auch davor, dass nun Beschneidungen von Stümpern vorgenommen werden könnten, wenn sie den Ärzten verboten ist. Aber keine Sorge. Frau Homburger ist nicht so dumm wie sie tut. Wenn eine Beschneidung aus religiösen Gründen verboten ist, können sich die Eltern für eine Beschneidung aus hygienischen Gründen und zur HIV Prävention entscheiden, die davon überhaupt nicht berührt ist und ja von der WHO auch empfohlen wird. Es muss also keine Beschneidung in einer medizinischen Einrichtung entfallen. Sie muss nur anders begründet werden. Folgt man Frau Homburger, dann müsste man eine Spätabtreibung im siebten Monat genehmigen, damit die Frauen nicht zum Kurpfuscher gehen.
Genauso albern argumentiert der angebliche Philosoph Robert Spaemann der die Beschneidung mit einer Impfung gleichsetzt. Aber Spaemann und sein erzkonservatives Menschenbild sind ja bekannt und kaum noch weiterer Worte wert. Allerdings ist gerade so ein Aufruf aus der äußert rechten katholischen Ecke ein Grund für ein paar generelle Überlegungen.
Die abrahaminischen Religionen, wie Judentum, Islam und Christentum beruhen alle auf einem vagen und vor allem unüberprüfbaren Heilsversprechen, dass sich ausschließlich auf ein Leben nach dem Tode bezieht, welches sich durch strikten Gehorsam und strikte Unterordnung hier auf Erden verdient werden muss. Bei allen drei Spielarten muss die Priesterkaste erhalten werden und die Priesterkaste hat auch eine juristische Kompetenz. Diese Priesterkaste darf nicht in Frage gestellt werden, der Chef der Katholiken sieht sich gar als Stellvertreter Gottes auf Erden.
Alle drei Religionen bauen auf einem Angstprinzip auf. Wenn du nicht ..., dann kommst du nicht in den Himmel. Das stellt sich doch die Frage, was derartige Religionen in dem Geist von Kindern anrichten und ob Kinder nicht generell vor diesen aber sicher auch anderen Religionen geschützt werden müssten, bis sie wirklich in der Lage sind selbst zu entscheiden, was sie wollen. Egal ob man Religion als Opium für das Volk ansieht, oder in heißem Glauben zu irgendeinem Gott entbrannt ist, muss man doch zugestehen, dass Kinder vor der Religion geschützt werden müssen.
Es geht also um mehr als Beschneidung. Es geht um die Erziehung von freien Geistern. Ab er es geht überhaupt um den Verantwortungsvollen Umgang mit Kindern. Deshalb wirft Andrea Fischer im Tagesanzeiger auch die richtigen Fragen auf den Tisch, auch wenn sie selbst dies nicht ganz ernst zu nehmen scheint:
Die Diskussion um die Beschneidung könnte ein Anfang sein. Aber ehrlich ist sie nur, wenn alle Fragen auf den Tisch kommen.

10 Das ist mein Bund zwischen mir und euch samt deinen Nachkommen, den ihr halten sollt: Alles, was männlich ist unter euch, muss beschnitten werden.
11 Am Fleisch eurer Vorhaut müsst ihr euch beschneiden lassen. Das soll geschehen zum Zeichen des Bundes zwischen mir und euch.
12 Alle männlichen Kinder bei euch müssen, sobald sie acht Tage alt sind, beschnitten werden in jeder eurer Generationen, seien sie im Haus geboren oder um Geld von irgendeinem Fremden erworben, der nicht von dir abstammt.
13 Beschnitten muss sein der in deinem Haus Geborene und der um Geld Erworbene. So soll mein Bund, dessen Zeichen ihr an eurem Fleisch tragt, ein ewiger Bund sein.
14 Ein Unbeschnittener, eine männliche Person, die am Fleisch ihrer Vorhaut nicht beschnitten ist, soll aus ihrem Stammesverband ausgemerzt werden. Er hat meinen Bund gebrochen.
Für die Juden und die Muslime ist dies eine gültige Religionsvorschrift. Es ist müßig darüber zu diskutieren, ob diese Vorschrift sinnvoll ist. Beide Religionen haben sich im Grunde genommen im wesentlichen, zumindest offiziell nicht weiterentwickelt und das Verharren in traditionellem Verhalten soll sie von der sonstigen Gesellschaft ausschließen und dadurch Veränderungen verhindern. Da die Muslime anders als die Juden, Jesus als einen ihrer Propheten betrachten, hätten sie allerdings den Ausweg sich die angebliche Aussage von Jesus im ( Thomasevangelium Vers 53 ) zu eigen zu machen:
(53) Seine Jünger sagten zu ihm: Ist die Beschneidung nützlich oder nicht? Er sprach zu ihnen: Wenn sie nützlich wäre, würde ihr Vater sie schon beschnitten in ihrer Mutter zeugen. Aber die wahre Beschneidung im Geist hat vollen Nutzen gehabt.
Grundsätzlich wären sowohl das Judentum als auch der Islam in der Lage auf die Beschneidung zu verzichten. Schließlich hat man ja auch das opfern von Menschen und Tieren verzichtet. Im Christentum wurde diese Entwicklung durch das letzte Opfer des Sohn Gottes am Kreuz abgeschlossen und die Wildheit des ursprünglichen Glaubens kommt nur dann hoch, wenn man beim Abendmahl den Leib des Opfers frisst und sein Blut trinkt.
Natürlich gibt es auch bei der Beschneidung einen Kastrationsbezug, der aber anscheindend eher in den Vorgang hineininterpretiert wird, als tatsächlich vorhanden ist. Extrem kurz gefasst kann man sagen das die Beschneidung ein religiöser Ritus ist, der weit in den Ursprungsmythen der Religion liegt. Da es außer den zu Anfang genannten medizinischen Gründen keinen sonstigen Grund für eine Beschneidung gibt, und Gebräuche oder Riten jederzeit an der aktuellen Gesetzeslage gemessen werden müssen, ist die Entscheidung des Landgerichtes Köln das es sich bei der Beschneidung von Kindern um Körperverletzung handelt. vollständig in Ordnung.
Der Fall an sich und die Vorgeschichte sind in diesem Zusammenhang bedeutungslos. Nun gibt es ein rechtsgültiges Urteil und wie sehr viele Urteile von Gerichten wirft es neue Fragen auf. In diesem Fall die Frage, ob die religiösen Ansichten der Eltern eines Kindes eine Körperverletzung rechtfertigen. Das aber ist eine völlig neue Frage, die auch vollständig neu und eigenständig geklärt werden muss. Dafür gibt es in Deutschland Gerichte. Diese Gerichte legen das Gesetz aus. Die muslimischen Verbände in Deutschland haben in einer gemeinsamen Erklärung bereits angedeutet vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
Das ist eine gute Entscheidung. Schade dass die jüdischen Gemeinden sich nicht dazu durchringen konnten, dies gemeinsam mit den Muslimen zu tun. Schlecht ist auch, dass die Muslime ernsthaft eine Gesetzesänderung fordern. Das ist nämlich vollständiger Quatsch.Eine Gesetzesänderung würde ihrerseits auch sofort wieder in Karlsruhe landen, bevor sie überhaupt in Kraft treten könnte, da es ja jede Menge guter Gründe gibt, gegen eine Beschneidung zu sein.
Natürlich fordert auch die stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Birgit Homburger sofort gesetzgeberische Aktivitäten des Bundestages. Angeblich um eine Rechtsunsicherheit zu beenden. Aber es gibt keine Rechtsunsicherheit. Die Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen ist eine Körperverletzung und jeder Arzt oder andere der sie jetzt noch durchführt, macht sich strafbar.
Frau Homburger von der FDP geht es wohl mehr um die Parteispenden die der FDP aus jüdischen Kreisen entgehen könnten, wenn sie einfach das Recht wirken lässt. Deshalb warnt sie auch davor, dass nun Beschneidungen von Stümpern vorgenommen werden könnten, wenn sie den Ärzten verboten ist. Aber keine Sorge. Frau Homburger ist nicht so dumm wie sie tut. Wenn eine Beschneidung aus religiösen Gründen verboten ist, können sich die Eltern für eine Beschneidung aus hygienischen Gründen und zur HIV Prävention entscheiden, die davon überhaupt nicht berührt ist und ja von der WHO auch empfohlen wird. Es muss also keine Beschneidung in einer medizinischen Einrichtung entfallen. Sie muss nur anders begründet werden. Folgt man Frau Homburger, dann müsste man eine Spätabtreibung im siebten Monat genehmigen, damit die Frauen nicht zum Kurpfuscher gehen.
Genauso albern argumentiert der angebliche Philosoph Robert Spaemann der die Beschneidung mit einer Impfung gleichsetzt. Aber Spaemann und sein erzkonservatives Menschenbild sind ja bekannt und kaum noch weiterer Worte wert. Allerdings ist gerade so ein Aufruf aus der äußert rechten katholischen Ecke ein Grund für ein paar generelle Überlegungen.
Die abrahaminischen Religionen, wie Judentum, Islam und Christentum beruhen alle auf einem vagen und vor allem unüberprüfbaren Heilsversprechen, dass sich ausschließlich auf ein Leben nach dem Tode bezieht, welches sich durch strikten Gehorsam und strikte Unterordnung hier auf Erden verdient werden muss. Bei allen drei Spielarten muss die Priesterkaste erhalten werden und die Priesterkaste hat auch eine juristische Kompetenz. Diese Priesterkaste darf nicht in Frage gestellt werden, der Chef der Katholiken sieht sich gar als Stellvertreter Gottes auf Erden.
Alle drei Religionen bauen auf einem Angstprinzip auf. Wenn du nicht ..., dann kommst du nicht in den Himmel. Das stellt sich doch die Frage, was derartige Religionen in dem Geist von Kindern anrichten und ob Kinder nicht generell vor diesen aber sicher auch anderen Religionen geschützt werden müssten, bis sie wirklich in der Lage sind selbst zu entscheiden, was sie wollen. Egal ob man Religion als Opium für das Volk ansieht, oder in heißem Glauben zu irgendeinem Gott entbrannt ist, muss man doch zugestehen, dass Kinder vor der Religion geschützt werden müssen.
Es geht also um mehr als Beschneidung. Es geht um die Erziehung von freien Geistern. Ab er es geht überhaupt um den Verantwortungsvollen Umgang mit Kindern. Deshalb wirft Andrea Fischer im Tagesanzeiger auch die richtigen Fragen auf den Tisch, auch wenn sie selbst dies nicht ganz ernst zu nehmen scheint:
Ginge es nämlich wirklich um die körperliche Unversehrtheit und die Wahlfreiheit der Kinder, müsste man auch verbieten, kleinen Mädchen Löcher in die Ohren zu stechen und Kids so zu mästen, dass sie schon Altersdiabetes haben, bevor ihre Jugend überhaupt um ist, um nur einige der Vergehen zu nennen.
Die Diskussion um die Beschneidung könnte ein Anfang sein. Aber ehrlich ist sie nur, wenn alle Fragen auf den Tisch kommen.

Tags für diesen Artikel: abraham, beschneidung, christen, freiheit, islam, jesus, juden, körperverletzung, muslime, religion
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http://kuerzer.de/Beschneidung_Fuerst
ist peinlich. Und verkennt die Rechtssituation in Deutschland.
Wenn hier jemand vor dem BVerfG klagen könnte, dann das Kind, weil es sich in seinen Grundrechten beschwert sieht. Eine Klage eines Mohels, er sehe sich in seinem Grundrecht auf Schnippeln beschwert, ist nicht vorstellbar.
Wir haben in Deutschland eine Rechtswegegarantie - die im Umkehrschluß auch heißt, daß Rechtswege einzuhalten sind. Und bei einem Körperverletzungsdelikt geht das ganze üblicherweise vor das zuständige Amtsgericht. Und wenn ein Urteil rechtskräftig ist, ist es Teil des deutschen Rechts, das BVerfG wird hier kaum ein rechtskräftiges Urteil verwerfen, wir tangieren hier auch den Grundsatz ne bis in idem.
Das ganze ist und bleibt hohle Rhetorik von uneinsichtigen Betonköpfen.
Das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrhteit ist in Deutschland unantastbar, und das haben auch Juden und Muslime zu begreifen.
Wer in Deutschland leben will, tue dies auf dem Boden unserer Gesetze - oder er tue dies nicht.
Detlef Bosau
Das ist wohl wie so vieles, was in der Bibel steht, auf die praktischen Erfahrungen aus der Zeit vor 3.000 Jahren zurückzuführen, als es noch kein Telefon und keine Fachärzte gab.
Aber für den Rest der männlichen Bevölkerung gilt wirklich nur die oben angeführte medizinische Begründung.