Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Das Bundesverfassungsgericht hat 1975 verbindlich festgelegt, das die Entschädigung für alle Abgeordneten gleich sein muss, das sie die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern muss, und sie der Tatsache angemessen sein muss, dass der Abgeordnete "Vertreter des ganzen Volkes" ist.
Dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes mag 1975 berechtigt gewesen sein, obwohl auch schon damals erhebliche Zweifel geäußert wurden. Heute hat sich die Situation der Abgeordneten allerdings erheblich verändert. Sie haben ohne Not, ihren Status als "Vertreter des ganzen Volkes" in eine abhängige Rolle umgewandelt. Sie unterwerfen sich freiwillig dem Diktat der Parteizentralen und unterwerfen sich einer Fraktionsdisziplin. Sie sind also Parteienvertreter, die als Stimmvieh ihrer Fraktionen, den jeweiligen Parteioberen dienstbar sind. Dies bedeutet, das für unsere heutigen Abgeordneten der Spruch des Bundesverfassungsgerichtes selbstverständlich nicht mehr gelten kann.
Dem neuen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert ist zudem eine neue Betrachtungsweise zu verdanken, die dem Verfassungsgericht bei seiner damaligen Entscheidung noch nicht nur Verfügung stand. Herr Lammert setzt ein gültiges Bundesgesetz aus, das die Einkünfte der Abgeordneten aus Nebentätigkeiten überschaubar und kontrollierbar machen sollte. Mit dieser Entscheidung hat Herr Lammert, der Bestechlichkeit von Abgeordneten sehr bewusst Tür und Tor geöffnet. Er gilt seitdem ja auch als Schutzpatron der Bestechlichkeit. Allerdings hat er damit im Umkehrschluss auch die Aussage getroffen, das die Nebeneinkünfte der Abgeordneten nicht nur vor der Bevölkerung, sondern auch vor dem Bundestagspräsidium und seinen Mitarbeitern geheim bleiben müssen. Das legt die Vermutung nahe, das wesentliche Teile unserer Abgeordneten gekauft sind und dies auch noch dazu für horrende Summen, die ihr Einkommen als Abgeordnete bei weitem übersteigen.
Der Abgeordnete Friedrich Merz will zudem gerichtlich erzwingen, das die Tätigkeit als Abgeordneter nicht mehr hauptberuflich durchgeführt werden muss. Auch er signalisiert damit, das die Abgeordnetendiäten nur noch ein Zubrot sind, das einfach mitgenommen wird. Seine Tätigkeit als Vertreter der Heuschrecken, bei der Vernichtung deutscher Arbeitsplätze, ist natürlich auch viel lukrativer, als seine misslungenen Versuche mit Bierdeckeln zu jonglieren.
Norbert Lammert, der zwar in seiner gesamten politischen Karriere noch nie etwas gutes für einen deutschen Normalbürger getan hat, der sich aber hervorragend darauf versteht, in dem bestehenden System oben zu schwimmen, will nun eine ständige automatisierte Erhöhung der Diäten, damit die Abzockerdiskussionen nicht mehr jährlich geführt werden müssen. Als Bezugspunkt nannte er den Anstieg der durchschnittlichen Verdienste für Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst einschließlich der Beamten. Er ist schon ein sehr cleverer Rechenkünstler der Herr Lammert.
Es gibt steigende Einkommen in diesem Land, die sich natürlich in seinem Bezugspunkt wiederspiegeln. Der Herr Ackermann hat ganz allein die Erhöhung bekommen, die Herr Lammert für 1700 Abgeordnete verbrauchen würde. Der Ackermänner und anderer Abzocker gibt es ganz viele in diesem Land. Die arbeitende Bevölkerung erleidet dagegen einen Reallohnverlust nach dem anderen. Aber Herr Lammert und seine gierigen Mitabgeordneten machen ja auch Politik für die Ackermänner und nicht für die Menschen in diesem Land. Herr Lammert hält ja auch Lobbyismus und damit Käuflichkeit für einen urdemokratischen politischen Akt.
Wir können unsere Abgeordnete nicht nach ihrer Leistung bezahlen. Das ist klar. Zum einen wollen wir die Prügelstrafe nicht wieder einführen, zum anderen wäre mit tödlichen Folgen zu rechnen. Selbstverständlich stellt ihre Arbeit keinen Wert für die normalen Bürger dar und ist somit von diesen auch nicht zu bezahlen. Richtigerweise müssten sie für den von ihnen angerichteten Schaden haftbar gemacht werden.
Schaffen wir doch endlich Ehrlichkeit in der Politik. Sollen sich die Abgeordneten doch zu denen bekennen, von denen sie sich kaufen lassen. Da kann dann Laurenz Meyer mit der Aufschrift RWE am Kragen rumlaufen und Wolfgang Schäuble sich die Aufkleber aller deutschen Waffenschieber und Waffenproduzenten auf den Rollstuhl kleben lassen. Einige wie Peer Steinbrück und Sigmar Gabriel hätten wahrscheinlich Probleme all ihre Gönner zu zeigen. Die müssten dann an Umfang zunehmen. Interessant wäre auch wer die Merkel oder den Müntefering gekauft hat.
Wahrscheinlich würden sich einige wundern, das sie gemeinsam mit ihrem ärgsten Konkurrenten, den gleichen Politiker geschmiert haben. Das könnte sogar ein Köpferollen in Vorstandsetagen bedeuten. Unternehmen die sich zu Solms und der Westerwelle und ihr gelben Neidpartei, bekennen müssten, hätten zumindest keine Schwierigkeiten mehr damit, für genügend Spott zu sorgen. Es bleibt allerdings zu bezweifeln, das irgendjemand zugeben würde den Brüderle oder gar den Gerhardt gekauft zu haben. Das wäre dann doch zu peinlich.
Die direkte und öffentliche Käuflichkeit von Abgeordneten würde an den Ergebnissen der Politik nichts mehr ändern. Aber es würden Kosten gespart und wir wüssten endlich genau, warum unsere Gesetze so sind, wie sie sind.
< Der Kriegstreiber Pflüger und sein neues Lieblingsthema die Schulen. | Jochen-Konrad Fromme, CDU, ein typischer deutscher Politiker >












