Beugehaft im Namen welchen Volkes
Nun ist es also so weit. Die Richter am Bundesgerichtshof haben das gesprochen, was sie für Recht halten. Sie haben Beugehaft und Zwangsgelder verordnet. Nicht gegen Josef Ackermann und die Gangster, die den Deal mit Mannesmann gedreht haben, nicht gegen Herrn Pierer von Siemens und die dortige Bestechungsmafia und natürlich nicht auch nicht gegen Peter Hartz und seine Auftraggeber. Sie haben auch nicht gegen Otto Schily Beugehaft amgeordnet, weil der die Namen derjenigen nicht preis geben will, denen wir unsere neuen Ausweise und allerlei andere Hinterhältigkeiten verdanken und die sich heute vermutlich unter seinen Mandanten verstecken.
Nein. Gegen diese Leute vorzugehen hätte ja dem Volk genutzt. Der Bundesgerichtshof soll aber nicht dem Volk nutzen, sondern bei der Unterstützung grundgesetz- und völkerrechtswidriger Machenschaften für das Großkapital und die von ihm gekaufte Politik helfen. Sie urteilen im Namen des Volkes. Genau wie Herr Freisler am Volksgerichtshof. Künftige Historiker werden diese Urteile zu bewerten wissen. Für mich persönlich steht mein Urteil fest. Ich habe von denen nichts anderes erwartet.
Weil es nach der Ermordung Bubacks nicht darum ging, die Täter zu fassen, sondern Täter zu verurteilen, ist unsere Bundesanwaltschaft in der misslichen Lage, Fehlurteile verursacht zu haben. Fehlurteile sind aber immer eine Begleiterscheinung von Justiz, so wie es Kunstfehler bei Ärzten und Bauleuten sind. Nicht schön, aber da wo gearbeitet wird, werden auch Fehler gemacht.
So hat man für den Mord an Buback jemanden verurteilt, der zu dem Zeitpunkt nachweislich gar nicht am Ort des Geschehens war. Das ist nicht Pech, sondern der Hast und den Vorurteilen geschuldet mit der damals vorgegangen wurde. Die Politik und die Wirtschaftselite hatte die Hosen gestrichen voll und da mussten Verurteilungen her. Auf Teufel komm raus. Wahrscheinlich würde ein Großteil aller Urteile, einschließlich der sogenannten Selbstmorde im Hochsicherheitstrakt, einer vernünftigen und unvoreingenommenen Untersuchung nicht standhalten. Das ist das Problem bei politischen Prozessen. Sie hinterlassen meist mehr Gestank, als das sie Gerechtigkeit schaffen.
Natürlich waren es politische Prozesse. Otto Schily weiß es. Er hat es uns ja damals als Täteranwalt oft genug erzählt. Aber das war damals, als er sich noch einen Namen machen wollte, dessen Marktwert er heute schamlos benutzt. Politischer Prozess meint übrigens nicht, das die Täter historisch betrachtet wirklich politische Täter waren. Sie hatten die Schnauze voll und haben reagiert. Sicher auch mit hochherzigen Zielen, für die ganze deutsche Bevölkerung, genauso sicher aber auch mit einer gehörigen Portion Selbstbeweihräucherung.
Das war ja auch schon damals das Problem. Leute die von vielen als legitime Ziele im politischen Kampf empfunden wurden, konnten nur erwischt werden, wenn gleichzeitig die Tötung unbeteiligter Personen, wie Fahrer, Sicherheitskräfte und Zivilbevölkerung hingenommen wurde. Genau an dieser Stelle trennten sich schon damals die Geister. Die einen sprachen, auch wenn sie es anders ausdrückten von Kollateralschaden, die anderen von Mord an Unschuldigen. So sehr Hans-Martin Schleyer ein legitimes Ziel war, sowenig war es sein Fahrer. Wenn man das eine Ziel nicht treffen kann, ohne das andere mit zu Treffen, dann ist die Aktion auch politisch nicht vertretbar.
Typischerweise floß dieser wichtige Punkt aber damals weder in die öffentliche Diskussion ein, noch wurde er überhaupt berücksichtigt. Helmut Schmidt, ganz Ordnungspolitiker, sah den Staat gefährdet, wie es heute Wolfgang Schäuble bei angeblichen islamischen Terroristen tut. Damals waren die Leute gefährdet, die für ein bestimmtes System standen, die Führungsspitze der Unterdrückung, aber nicht der Staat. Auch heute ist ja nicht der Staat gefährdet, sondern die Bürger die eventuell Anschlagsopfer werden könnten. Allerdings ein vergleichsweise geringes Risiko.
Weshalb muss aber heute unser Bundesgerichtshof auf Antrag der Bundesanwaltschaft, Beugehaft gegen Leute verordnen, die für eine Mittäterschaft zwar verurteilt wurden, aber nie gestanden haben. Sollen die sich heute selbst belasten, um falsche Urteile von damals nachträglich zu rechtfertigen? Oder geht es gar nicht um die Frage wer Buback ermordet hat. Geht es einfach nur darum, mit einem anderen Terrorismusbällchen zu spielen um die Bevölkerung in Angst zu halten?
Alte Verfassungsschutzakten aus 1980 und die Aussagen die der frühere RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock, als Grundlage für solche Beschlüsse heranzuziehen, kann auch nur unserem Bundesgerichtshof einfallen. Wenn der Verfassungsschutz den Kram seit 1980 also mittlerweile sei mehr als einem Vierteljahrhundert geheim hält, dann macht das diese Erkenntnisse nicht sicherer, sondern eher zweifelhafter. Boock hat immer wieder das Interesse und wohl auch das Geld der Medien gesucht. Ein schönes Zubrot, das ihn aber für viele absolut unglaubwürdig macht. Das was Verena Becker damals angeblich ausgesagt hat, will auch nicht viel bedeuten. Es ging um ihre Freiheit. Da ist lügen erlaubt.
Auch heute ist ihr Lügen erlaubt. Schließlich wurden sie und Günter Sonnenberg mit der Tatwaffe des Buback-Mordes erwischt. Aber natürlich wurde damals nicht ermittelt. Wozu auch. Für die Bundesanwaltschaft standen die Täter ja schon fest und wurden auch später genau so verurteilt. Wir wissen nicht wer Buback ermordete und wir werden es nicht erfahren. Zumindest nicht, wenn Beugehaft angedroht wird.
Das der Bundesgerichtshof sein eigenes Urteil aussetzt, bis Rechtsmittel eingelegt sind oder die Fristen dazu verstrichen sind, sieht zunächst zwar ehrenhaft aus, ist es aber nicht. Ehrlicherweise hätte das Gericht den Antrag der Bundesanwaltschaft wegen grober Fehler der staatlichen Verfolgungsbehörden zurückweisen müssen. Wenn es denn aktiv werden wollte, hätte es anordnen können, das die damals Verantwortlichen aus Bundesanwaltschaft und Verfassungsschutz in Untersuchungshaft genommen werden, bis die Sachlage geklärt ist.
Aber es ist natürlich viel publikumswirksamer die sowieso schon zweifelhaft Verurteilten, weiter zu quälen. Es muss doch möglich sein, das von denen noch einmal eine Gefahr ausgeht.




















Selbst in unserem Käseblatt stand es drin.
Also ich habe kein Zeitungsabo...