Natürlich müssen wir überall Kosten sparen, da ist es nur folgerichtig, auch in der Rechtspflege zu sparen. Wer sich ein wenig in der deutschen Justiz auskennt, kann da ja auch nicht wirklich dagegen sein. Es geht dort schon lange nicht mehr um Recht, sondern lediglich um die Abwicklung staatlicher Rache, Geldschneiderei und die schnelle Reinwaschung von Großkriminellen wie Ackermann, Hartz und andere. Deshalb ist es eigentlich ziemlich egal, wer das Recht verkommen lässt.
So ist wohl auch der Bundesratsvorschlag zu verstehen, über den Rechtsanwalt Hänsch aus Dresden berichtet:
Notare sollen Justizaufgaben übernehmen
… fordert der Bundesrat und hat dazu heute zwei Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag eingebracht.
Nach Ansicht des Bundesrates sollen die Gerichte von Aufgaben befreit werden, die nicht zum unabdingbaren Kernbereich der Rechtsprechung gehören. Dazu zählen nach Ansicht der Länder vorrangig Tätigkeiten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege und des Nachlasswesens. Zukünftig sollen Notare zum Beispiel für die Erteilung eines Erbscheins, für Verwahrung und Eröffnung eines Testaments, für die amtliche Aufnahme des Nachlassinventars und verschiedene registerrechtliche Aufgaben zuständig sein - unter anderem für Vollmachtsbescheinigungen, elektronische Grundbucheinsicht oder die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde.
Das finde ich offengestanden Klasse. Zwar haben wir in den einzelnen Bundesländern völlig unterschiedliche Notariatstypen mit völlig unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verpflichtungen, aber so hat man wenigstens mal wieder einen Grund am Grundgesetz oder besser am Kadaver des Grundgesetzes herumzuschnibbeln und ein paar zusätzliche Sauereien einzuführen und ein paar Rechte dummerweise rausfallen zu lassen. Das ist ja nichts neues. Wird ja seit Schäube ständig gemacht, weil unser Innenminister Recht für völlig überflüssig hält.
Die Sache mit den Notaren, die ich immer gerne als Beurkundungsmaschinen bezeichne, hat aber nicht nur einen grundsätzlichen Nachteil für die Bürgerrechte und die Demokratie, sondern auch einen speziellen Nachteil, der im sonderbaren Gewerbe unserer Notare liegt.
Diese Herrschaften beurkunden nämlich so ziemlich alles was ihnen vorgelegt wird. Voriges Jahr war ich bei einem Prozess bei dem es darum ging das ein älteres Ehepaar, aber auch junge Leute für eingelegtes Geld eigentlich einen Anteil an ein einem beim Notar hinterlegten Grundschuldbrief erhalten sollten, was der Notar zu beurkunden hatte. Beurkundet hat er, dass die Gegenseite die Gegenseite sei. Er hätte auch das Tagesdatum beurkunden können. Natürlich haben die Leute alles verloren.
Der Notar hatte die Betroffenen natürlich nicht über die völlige Wertlosigkeit (gut seine Gebühren war sie wert) der Beurkundung informiert und somit bereitweilligst bei den Betrugsvorbereitungen mitgeholfen. So dämlich, nicht zu merken, was das lief konnte niemand sein, der beruflich mit Beurkundungen zu tun hatte. Die Opfer dachten natürlich das ein Notar nicht dabei mithelfen darf, sie zu betrügen. Was natürlich falsch ist.
Ich habe mir erlaubt im Verfahren den Treppenterrier von Staatsanwalt zu fragen, ob er nicht meint, dass neben den Angeklagten auch der Notar auf die Anklagebank gehöre. Da ging das Staatsanwältchen aber ab wie eine Rakete. Genau wie die Bilder eines Fehlstarts der V2. Er faucht mich an, ob ich wisse was auf falsche Anschuldigung stehe und wollte mir Angst machen. Als ich dann mal eben kurz zurückbrüllte wurde er kleinlaut. Auch der Richter sagte lieber nichts. Natürlich blieb mein Einwurf ohne Folgen. Eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus.
Der Notar macht übrigens fröhlich weiter. Angeblich sind schon wieder 14 Fälle gerichtsanhängig. Die Angeklagten wechseln, der Notar bleibt. Da bin ich natürlich richtig froh, das unsere Bundesratsheinis die Betrugsmöglichkeiten der Notare noch erweitern wollen. Als Bürger sollte man dann immer den Vorschlaghammer mit in die Notariatssitzungen bringen um dem Herrn Notar zu demonstrieren was alles kaputt geht, wenn man wütend wird. Vielleicht sichert das dann ein vernünftige Beratung.
Noch sinnvoller aber wäre es die Beurkundungen den Toilettenfrauen zu überlassen. Die haben oft einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn und sehr viel Menschenkenntnis.



















