Das ist natürlich ein klares Signal der Staatsanwaltschaft Kassel. Bei dem jungen Mann handelt es sich nämlich um den
Neonazi Kevin S., der hat natürlich in Hessen keine Tötungsabsicht. Die Nazis sind in Hessen ja die Guten. Natürlich war das ganze auch kein terroristischer Anschlag. Gott bewahre.
Zwar soll der 19-Jährige Kevin S. einem schlafenden 13-jährigen Mädchen mit einer leeren Glasflasche auf den Kopf geschlagen und ihren zehn Jahre älteren Bruder mit einem Klappspaten verletzt haben.
Doch nach einem rechtsmedizinischen Gutachten seien diese beiden Attacken nicht lebensgefährlich gewesen. Auch der Verdacht einer Hirnblutung bei dem jungen Mädchen habe sich nicht bestätigt.
Man könnte auf die Idee kommen dass hier mit das Recht gebogen wird, aber das würde die hessische Justiz natürlich nicht tun. Gerade die in Kassel ist ja besonders dafür bekannt das sie in Urteilen und Anklagen gut zwischen den ihnen nah stehenden und den bösen anderen Personen unterscheiden kann.
Die Anklage wegen schwerer Körperverletzung wird vom Staatsanwalt mit großer Inbrunst vorgetragen werden, bevor er dann drei Monate auf Bewährung fordert und der Richter den Täter freispricht, weil so ein wenig mit dem Messer stechen und hauen mit der Gasflasche doch im hessischen Denken mehr ein Dummerjungenstreich ist.
Hoffentlich erwischt der Nazi beim nächsten Mal die Tochter und den Sohn eines Staatsanwaltes oder Richters. Auf jeden Fall sollte gegen den zuständigen Staatsanwalt Anklage wegen Strafvereitelung im Amt erhoben werden. Aber in einem Land in dem ein
Bundesanwalt Rainer Griesbaum auf einer Juristentagung offen für die Verwendung von Folterergebnissen zum Anstoß von Ermittlungen aufrufen kann, ist die Justiz auch so am Ende.
In einem anständigen Land hätten die Juristen den Saal verlassen oder ihn einfach verhaftet, weil er gegen das Grundgesetz verstoßen will. Wahrscheinlich hätten ihm auch ein paar auf sein freches Maul gehauen, was sicher nicht verkehrt gewesen wäre.
Aber es geht ja munter weiter. Die
Verschwörungstheorien um die Morde an den Gefangenen RAF-Angehörigen will die Staatsanwaltschaft Stuttgart widerlegt haben.
Mehr als 30 Jahre nach dem Selbstmord der deutschen RAF-Terroristen Baader, Ensslin und Raspe sollen Verschwörungstheorien bezüglich «staatlich geduldetem Selbstmord» widerlegt sein
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat keine Hinweise darauf, dass die drei in ihren Haftzellen in Stuttgart-Stammheim abgehört wurden. Somit hätten auch keine Amtsträger von dem verabredeten Selbstmord der drei in der Nacht zum 18. Oktober 1977 unmittelbar Kenntnis gehabt haben und dies verhindern können.
«Wir leiten deswegen, ohne dass es einer Prüfung etwaiger Verjährungsfragen bedürfte, kein Ermittlungsverfahren ein», sagte eine Behördensprecherin heute in Stuttgart.
Es wäre ja zum lachen, wenn es nicht zum heulen wäre. Wenn ich den Teppich nicht anhebe, dann kann ich nicht wissen ob Dreck darunter ist. Aber genau den Dreck wollten sie ja nicht sehen oder durften ihn wohl auch nicht sehen. Im Umkehrschluss lässt sich aus diesem Vorfall schließen, dass es wohl eine Ermordung der Gefangegen gegeben hat und das dies wohl nie bekannt werden soll.
Vielleicht sollte man doch einmal Helmut Schmidts Privatakten untersuchen und eventuell einen internationalen Untersuchungsausschuss einberufen. Mit Rechtsstaat hat das alles aber nichts zu tun, wohl eher mit "Rechts"staat.
Nachdem die Menschen in Deutschland wissen, dass sie keine Demokratie haben, werden sie auch damit leben können und müssen, dass es keinen Rechtsstaat mehr gibt. Aber wenigstens die Steinmeier Pierer, Ackermann und Hartz haben alles Recht auf ihrer Seite.
Allerdings hat für den Steinmeier der
Oberstleutnant Jürgen Rose die richtige Idee. Er will ihn in Den Haag vor das Kriegsverbrechertribunal stellen.
Wie war das noch? Ein Vater hat jahrelang seine Tochter missbraucht und hat nur 2-3 Jahre gekriegt (ich erinnere mich nicht mehr, ob er überhaupt in den Bau musste).
Jaha, man muss ja an das künftige Leben dieses Mannes denken. Der hat ja sonst noch nie etwas gemacht. Und man muss ihn doch später resozialisieren können, den Armen.....
Was mit dem künftigen Leben des armen Mädels ist, war dabei scheinbar irrelevant.
Und da gibt es noch zig Beispiele.....
kotz
Kinder schlagen manchmal ueber die Straenge.
Da der Junge noch nicht vorbestraft war, wollte der Staatsanwalt ihm auch nicht die Zukunft verbauen.
Wahrscheinlich lebt das Kind auch in einem schwierigen sozialen Umfeld. Dafuer kann das Kind nichts.
Ach ja,
da faellt mir ein Witz ein:
2 Psychologen gehen spazieren. Da sehen sie eine alte Frau die zusammen geschlagen wurde.
Sagt der eine Psychologe zum anderen:
Du, wir muessen den suchen, der das mit der Frau gemacht hat. Derjenige hat sicher ein grosses soziales Problem und dem muessen wir einfach helfen.
http://de.youtube.com/watch?v=iHzvz2aAyJQ&feature=related
Hier geht es doch um etwas ganz anderes, nämlich um die unterschiedliche Rechtsprechung, manche würden gar von Beugung sprechen.
Guck mal in ein Geschichtsbuch und suche eine Tabelle über Urteile von Linken und Rechten. Diese unfaire Rechtssprechung zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte.
Nazis und Polizisten kommen fast immmer ungeschoren davon, aber sobald jemand in seiner (höchstwahrscheinlich illegal) erstellten Akte irgendwie das Atribut "links" trägt, wird mit voller Härte zugeschlagen
Das Leben des Kindes ist so oder so hinüber, keine Frage. Aber wenn der Vater nach 2 Jahren wieder durch die Gegend spaziert, kannst du dir vielleicht vorstellen, wie das für das Mädchen ist?????
Wenn ein 19-jähriger einer 13-jährigen eine Gasflasche auf den Schädel schlägt und diese das (aufgrund glücklicher Umstände) ohne größere Verletzungen überlebt, dann hat das Mädchen einfach nur Glück gehabt.
Daraus nun abzuleiten, es habe ja gar keine Tötungsabsicht bestanden, weil ja niemand ums Leben gekommen oder auch "nur" lebensgefährlich verletzt worden sei, erfordert schon eine besondere Art von Gehirnakrobatik.
Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird der Täter es irgendwann schaffen, ein Tötungsdelikt zu vollenden und dann wird man sich mal wieder darüber wundern, wieso der mehrfach einschlägig vorbestrafe Täter eigentlich immer noch auf freiem Fuß war.
genau so ist es , nur ein klein wenig fester und sie hätten ihre Hirnblutungen und dergleichen mehr gehabt , aber so war ja alles nur halb so schlimm.
Und dann die Behauptung es handle sich um Einzeltäter, haarsträubend.
Dabei hätten sie sich nur mal die Vita dieses
Nazi-typen anschauen müssen, von linken werden Geruchsproben genommen und hier werden noch nicht mal die Dossiers des Verfassungsschutz bemüht. oder gegoogelt.
http://www.stern.de/politik/panorama/:Nazi-%DCberfall-Pl%F6tzlich-Schei%DF-Zecke/632353.html
Sehr fadenscheinig dieses urteil, man hat vollen durchblick auf den braunen sumpf dieses
Trachtenvereins.