Wer einen 1-Euro-Job unterhält und Beispielsweise 13 Stunden arbeitet, muß laut der gestrigen Entscheidung des Bundessozialgericht, seine Aufwandsentschädigung selbst tragen. Das entspräche, bei einem Mehraufwand von zb. 50,- Euro Fahrtkosten, einem Stundenlohn von 0,60 Euro.
Der 1,- Euro-Job ist ein Armutszeugnis und gehört abgeschaftt!
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Das aendert aber nichts daran, dass diese "jobs" aber ohnedies keine bezahlten Arbeitsstellen sind, denn wie ich an anderer Stelle bereits geschrieben habe:
"Wer Hartz IV bezieht, muss nicht nur jede Arbeit, sondern jede "Arbeitsgelegenheit" annehmen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass man ihm seine Bezüge kürzt. Und das bedeutet im Klartext: er ist nicht nur verpflichtet jede "zumutbare" Erwerbstätigkeit" anzunehmen, die man ihm anbietet, sondern er muss auch bereit sein jederzeit unentgeltlich zu arbeiten. Diese Art von Tätigkeiten wird gemeinhin euphemistisch als "Ein-Euro Job" beschrieben und im Amtsdeutsch "Tätigkeit mit MAE" genannt. MAE steht für Mehraufwandsentschädigung und das besagt Folgendes: derjenige, der eine solche Arbeitsgelegenheit "wahrnimmt", bekommt die ihm in diesem Zusammenhang zusätzlich anfallenden Kosten pauschal mit einem Euro pro Arbeitsstunde abgegolten. Er muss also immerhin nicht auch noch Geld mitbringen um arbeiten zu "dürfen". Für die eigentliche Arbeit die er verrichtet, erhält er aber nicht einen Cent. Der sogenannte "Ein-Euro Job" ist also genau besehen ein "Kein-Euro Job"."
Mehr dazu auch hier.
Es mag einen ja zu recht ankotzen, aber womoeglich darf man als "1-Euro-Jobber" womoeglich sogar noch froh sein, (noch) nicht nachweisen zu muessen, dass man auch die restlichen 60 Cent tatsaechlich ausschliesslich fuer "mit der Taetigkeit verbundene Auwendungen" verbraten hat.
Sehr verkürzt halte ich allerdings die Sichtweise, im vorgestellten Fall einen Stundenlohn von 60 Cent zu errechnen. In diese Berechnung geht nicht das Einkommen durch Alg-II ein (maximal geringfügig über 700 Euro sowie Krankenkassenbeitrag). Dabei nicht berücksichtigt die 79 Euro Rentenversicherungsbeitrag, der eine Rentenanwartschaft von ca. 4,80 Euro (!!!) jährlich erbringt.
Also: Wenn man schon einen Stundenlohn für Ein-Eurojobber errechnen will, dann unter Einbeziehung des gesamten Einkommens! Die Berechnung des Stundenlohns von Ein-Eurojobbern konfrontiert uns jedoch mit einem Aspekt des Problems, Niedriglohnverdiener gegen die Bezieher von Hartz-4 aus zuspielen. Das funktioniert auch hervorragend bei den Niedriglöhnern. Ein Einkommensabstand lässt sich aber nur durch die Einführung eines Mindestlohns erreichen!
Das beschreibt ganz gut was unsere Eliten so träumen. Wer 60 Cent verdient und gleich wieder ausgeben muss hat natürlich ein Riesenproblem, wenn er keinen Kredit bekommt?! Er hat schon keine Arbeit die er verlieren könnte. Begründet warum ein Konstrukt ohne Leben wichtiger sei als Menschen konnte er auch nicht.
Hätte er einfach geantwortet, dass er einen Teil seiner Macht verlieren würde und das es liebt Menschen zu unterdrücken, hätte ich es geglaubt und hingenommen. Aber so einen Blödsinn zu reden...