Frankfurt, Zeil 42, Oberlandesgericht. Natürlich waren wir zu spät, und natürlich war die Bahn schuld. Ich hasse es, zu spät zu kommen, aber das Gericht war freundlich, und schließlich hatten wir uns ja auch gemeldet.
Die erste Überraschung lauerte bereits am Eingang. Dr. Udo Ulfkotte war anwesend. Das änderte zwar nichts am Ergebnis, war aber nicht erwartet, weil solche Prozesse meist ohne ihn ablaufen. Felix Damm, der Gegenanwalt, sah besser aus, als er mir beim letzten Mal beschrieben worden war.
Da das Gericht schon auf uns gewartet hatte, ging es auch sofort los. Der Vorsitzende Richter Maruhn ließ uns nicht lange im Unklaren. Kurz und prägnant setzte er sich mit den beanstandeten Sätzen und Satzfragmenten auseinander.
Teilweise bekam ich Recht, teilweise nicht. Ausgewogen, halb und halb. Wie immer in solchen Situationen, ist niemand vollständig glücklich. Die Beisitzende Richterin erörterte ausführlich bestimmte Problemkreise. Was wiederholten und teilweise belehrenden Widerspruch von der Gegenseite hervorrief, der nicht ganz leicht zu bändigen war.
Im Grunde genommen hatte sich das Gericht aber festgelegt. Zur Debatte stand zweimal ein Vergleich, der aber nicht zustande kam, weil es keinen für einen Vergleich notwendigen Vertrauensvorschuss gab. Dafür sind die Ansichten und Vorstellungen doch viel zu weit auseinander ...
Für Dr. Ulfkotte wäre der Sinn des Vergleiches gewesen, weitere Berichterstattung von meiner Seite praktisch zu unterbinden ... Ich wollte nur das, was das Gericht auf keinen Fall durchlassen würde, als Teil des Vergleiches.
Natürlich hat Dr. Ulfkotte den Wirkmechanismus zwischen seinem Handeln und meinen Artikeln nicht verstanden. Ich schreibe ja nicht, weil ich über Ulfkotte schreiben will, sondern weiĺ sein Handeln meine Kritik hervorrruft. Ich könnte gut damit leben, nie wieder über ihn schreiben zu müssen.
Es macht keinen Sinn, vor der endgültigen Verkündung des Urteils und vor der Urteilsbegründung Einzelheiten herauszulassen, weil diese eben nur den heutigen Meinungsstand des Gerichtes wiedergeben. Unabhängig vom endgültigen Ausgang war ich angenehm davon überrascht, wie kompetent und tief sich das Gericht in die Sache eingelesen hatte.
Ein sehr krasser Gegensatz zum Landgericht. Wie schon bei der vorläufigen Beurteilung der Sachlage, verhielt es sich auch beim solidarischen Publikum. Gleichstand. 2:2. Das war keine Sternstunde der Solidarität, was aber eben auch an meinen Ansichten liegen kann.
Aufs Urteil bin ich wirklich gespannt.
greetz
mk
Wie ist das mit der Logik einer Abmahnung: Wenn auch nur ein Punkt in der Reihe der genannten sich als berechtigt erweist, gilt die ABmahnung? Oder geht es nach normaler Logik: Wenn «A und B und C» behauptet wird und A falsch ist, ist das ganze falsch? - Vor Jahren hatte ich einmal in Bad Segeberg am Strand der Ostsee falsch gepark und mir einen Strafzettel mit dem Wortlaut eingefangen: «Parken mit Behinderung verbunden». Meinem der normalen Logik folgeden Einwand, die Behauptung des Strafzettels sei falsch, aber nicht weil ich dort nicht falsch geparkt hätten, sondern weil ich zwar sehr wohl dort falsch geparkt hätte, dies aber nicht mit einer Behinderung verbunden gewesen wäre, war in einem Urteil des Amtsgerichts Bad Segeberg entsprochen worden. Ich hatte also nichts zu zahlen brauchen, weil die Behauptung einer durch «und» verbundener Teilbehauptungen insgesamt dann falsch ist, wenn eines seiner Teile falsch ist. Die Frage lautet: Gilt die Abmahnung als unhaltbar, wenn einer der aufgeführten Punkte sich als unhaltbar erweist?
http://www.pro-medienmagazin.de/themen/nachrichten/nachrichten-single/datum/02/12/2008/udo-ulfkotte-verlaesst-pax-europa/ erlitten. Er hat sich wohl nicht mit dem feinsten Personal eingelassen.
Es ist das alte Problem mit den 'Mitstreitern'. Erst freut man sich über die Unterstützer, dann stellt man fest, dass man mit denen doch besser nichts zu tun hätte.