(AFP)
Bochum (AFP) - Wegen Steuerhinterziehung hat das Landgericht Bochum den früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zumwinkel hatte vor Gericht gestanden, zwischen 2002 und 2006 knapp 970.000 Euro Steuern über eine Stiftung in Liechtenstein hinterzogen zu haben. Damit entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert hatte. Die Verteidigung hatte hingegen auf die Verdienste des ehemaligen Top-Managers verwiesen und auf eine Strafe "deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft" gedrungen.
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Bewährungsstrafe für Zumwinkel in Steuerprozess
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