(tagesanzeiger)
Dieter Althaus ist bereit, der Familie Beata Christandls Schadenersatz zu zahlen.
Weil Althaus gemäss Unfallexperten als «Geisterfahrer» auf die Piste von Beata Christandl gefahren sei, hat der Mann der Verstorbenen Schadenersatzansprüche geltend gemacht.























Armee der Finsternis am 31.01.2009 17:30
Klar, freikaufen kennen wir ja nun schon von Postwinkel und anderen. Nennt sich in Deutschland Absprachen zwischen Ankläger, Gericht und Verteidigung!
Bevor ich den Kommentar gelesen habe, hatte ich genau an das Gleiche gedacht. Sollte das wieder so laufen, so bin ich der Überzeugung, dass ein dicker fetter Brief an die Bundesregierung fällig wäre.
Normalerweise halte ich nichts davon, aber in diesem Falle wäre es angebracht echten Unmut auszudrücken.
Ich erwarte von Herrn Althaus, dass er sich nach seiner Genesung voll ganz zu seiner Tat bekennt.
Freikaufen darf da nicht mehr drin sein. Der Mann gehört hinter Schloss und Riegel als quasi Denkzettel für mindestens 6 Monate.
Es wäre an der Zeit ein Exempel zu statuieren.
Natürlich wünsche ich Herrn Althaus, dass er schnell wieder gesund wird, nur so ist eine rasche Verurteilung möglich - :-).
Und bevor jetzt wieder irgendwelche Schwachmaten rufen, dass es hier nur um Rache geht, ist natürlich völliger Blödsinn. Aber das Grundgesetz sollte eben für alle gelten, auch für Menschen mit mehr Geld.
Deutschland und Österreich werden sich da schon einig werden, es sei denn, der Oberstleutnant lässt nicht locker. Dieser Mann hat seine Frau verloren – im Endeffekt sein ganzes Leben, nur weil einer auszog, um wieder einmal die Pisten zu erobern.
Es wird aber wie immer anders kommen (:-.
Da wird es wohl noch nicht mal eine Antwort geben und falls doch, dann eine aus Textbausteinen.
Für mich wäre es auf jeden Fall ein Schuldeingeständnis, wenn Althaus zahlt. Und da es sich in diesem Fall "nur" um fahrlässige Tötung handelt, ist als Strafmaß (zumd. in D. - aber in A wird's sicher ähnlich sein) Geldstrafe möglich, die natürlich bei einem solch vorbildlichen Zeitgenossen wie Althaus mit absoluter Sicherheit zur Anwendung kommt. Das war es dann.
Was bleibt? Vier Kinder haben keine Mutter mehr.
So wird´s wohl laufen.
.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,605197,00.html
Allenfalls käme fahrlässige Tötung in Betracht.
Auch hier kann eine Gefängnisstrafe verhängt werden. Das wird aber bei Herrn Althaus nicht passieren, weil auch er eine Lebensleistung vorzuweisen hat :-).
Mensch wie viel Zumwinkels haben wir eigentlich hier in Germany :-) :-) :-)?
Na und wie schnell da unsere Gesundheitsreform funktioniert. Da wird verlegt, gebettet und gelogen. Aber das macht ja alles auch gar nichts aus, weil er sowieso alles bezahlen kann.
Herr Althaus. Ich wünsche Ihnen „Gute Besserung“, mehr aber auch nicht.
Ihnen Herr Oberstleutnant wünsche ich wirklich von ganzen Herzen, dass Sie irgendwann über diesen Schmerz jemals hinwegkommen mögen.
Diesmal im Auto.
http://nachrichten.t-online.de/c/17/58/99/10/17589910.html