(n-tv.de)
Lehnt ein Hartz-IV-Empfänger einen Job zu Dumpinglöhnen ab, dürfen ihm die Bezüge nicht gekürzt werden. Das entschied das Sozialgericht Dortmund.
Az.: S 31 AS 317/07
< AIG - der lange Tod der Kreditversicherer und Banken | Bayern, Seehofer - die Bären könnten kommen! >




















Jetzt dürfen also Sozialhilfeempfänger Jobs (schon das Wort widert einen an) zu unterbezahlten Löhnen ablehnen.
Auf der anderen Seite müssen die Kinder ihr Jugendweihegeld abgeben und die Abwrackprämie steht den Stützeempfängern auch nicht zu!
Die Luft ist schon verdammt dick. Hoffentlich krachts bald.
Was der Herr Scholz wohl dazu sagen wird? Ich meine intern...^^