Von SaarBreaker am Donnerstag, 2. April 2009
Gipfelsoli Pressemitteilung vom 02.04.2009
Vor dem NATO-Gipfel in Strasbourg, Kehl und Baden-Baden wurden an der deutsch-französischen Grenze wieder Kontrollen eingeführt. Das Schengener Abkommen wurde außer Kraft gesetzt, was nach Artikel 23 der Verordnung Nr. 562/2006 nur „im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“ möglich ist. Dutzenden aus Deutschland anreisenden DemonstrantInnen wurde am 1. April der Grenzübertritt nach Frankreich, Luxemburg und in die Schweiz verwehrt. Die deutschen Ausreiseverbote gelten bis zum 5. April um 24 Uhr und sind nach §10 Abs. 1 S. 2 PassG strafbewehrt mit bis zu einem Jahr Haft, die französischen Behörden verhängen Einreiseverbote.
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Gipfelsoli
Gesetze und Verordnungen sind willkürlich, je nach Bedarf änderbar.
Es gibt kein verbrieftes Recht auf Freizügigkeit und freie Meinungsäußerung, bzw eben nur so lange wie es die "Mächtigen" nicht weiter juckt.
Das ist doch eine offene Kriegserklärung an die freiheitlichen Rechte für die unsere Vorfahren ihr Blut gelassen haben.