Wir schreiben das Jahr 2003.
Zuständiges Kommissionsmitglied für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und
Fischerei,
Franz Fischler sagt:
"Damit keine Missverständnisse aufkommen: Bei der Koexistenz geht es um wirtschaftliche und rechtliche Fragen, nicht um Risiken oder Lebensmittelsicherheit, denn in der EU dürfen ohnehin nur zugelassene gentechnisch veränderte Kulturen angebaut werden."
Dass keine Koexistenz in puncto Risiken funktionieren kann, darüber gab bereits der Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU
1998 Auskunft in einer
Stellungnahme.
Darin heißt es:
C. Insekten- und sonstige Schädlingsresistenz
[...] Es besteht jedoch die Gefahr, daß die Nützlinge von diesen Toxinen angegriffen werden [...]
3.4.1 Kreuzung mit engverwandten Unkrautpflanzen, denen dann eine Pflanzenschutzmittel- oder Antibiotikaresistenz übertragen wird:
[...] Mit schädlichen Auswirkungen ist insbesondere in den Fällen zu rechnen, in denen die Nachbarkulturen spezifischen Anforderungen entsprechen müssen (z. B. Gütesiegel oder biologischer Landbau).
3.4.2. Gefahren für die menschliche Gesundheit
Allergierisiken: So könnte z. B. die Übertragung von Genen aus Erd- oder Paranüssen auf ursprünglich nicht allergieauslösende Pflanzen zu Allergien bei Menschen führen, die diese Nahrungsmittel nicht vertragen. Alle diese Probleme wurden bereits lange im voraus erkannt, nämlich in den zahlreichen und strengen Erprobungsphasen vor der Zulassung [...]
Übertragung der Antibiotikaresistenz auf die Bakterien im menschlichen Körper. [...]
3.4.4.1. Da die Mehrzahl der internationalen Saatgutbetriebe von multinationalen Pflanzenschutzherstellern aufgekauft wurde, verpflichten die Unternehmen heute den Landwirt, sowohl das herbizidresistente Saatgut ALS AUCH das betreffende Pflanzenschutzmittel zu kaufen. [...]
Fazit:
3.7.1. Es ist heute sicher, daß ein nicht genau zu bestimmender Anteil des aus den Vereinigten Staaten in die Europäische Union eingeführten Sojas und Mais gentechnisch verändert ist. Die Vereinigten Staaten trennen nicht zwischen gentechnisch veränderten und nicht gentechnisch veränderten Pflanzen. Eine klare und unmißverständliche Kennzeichnung der Erzeugnisse (enthält GVO/GVO-frei) wäre unter diesen Umständen für eingeführte Erzeugnisse also in der Praxis unmöglich, auch wenn auf europäischer Ebene eine Einigung erzielt würde (s. Ziffer 3.5).[..]
Trotz dieser Erkenntnisse forderte der Ausschuss,
um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, die Kommission auf: zu erwirken, dass die WTO die Notwendigkeit der Genehmigung von GVO anerkennt.
"Ziel der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Agrarprodukte:
ein vermehrter Einsatz von GVO dürfte im Bereich der pflanzlichen Erzeugnisse zur Erreichung dieses Ziels in hohem Maße beitragen."
"4.2. Die Zulassungstests müssen streng sein, dürfen aber kein unüberwindbares Hindernis darstellen.
Allerdings heißt es auch:
4.2.1. [...] Die Harmonisierung muß sich an den strengeren Bestimmungen orientieren, denn die Volksgesundheit steht auf dem Spiel."
Nur wenig später
erklärt der Ausschuss zum Vorschlag des Rates:
"2.8.1. Aus Gründen der Umwelt- und Gesundheitsvorsorge ist der Ausschuss deshalb der Ansicht, daß bei der absichtlichen Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt auf jegliche Art von Marker-Genen mit Antibiotikaresistenz-Eigenschaften verzichtet werden sollte."
Im Jahre 2000 erhielt die Kommission eine schriftliche Anfrage von Baroness Sarah Ludford (ELDR), aus der
folgendes zu entnehmen ist:
"Vor kurzem wurde im Vereinigten Königreich enthüllt, daß 1998 von Advanta Seeds verkaufte kanadische Rapssamen, nachweislich bis zu 1 % genetisch verändertes Material enthielten; dies wirft zwei ernste Fragen auf. Erstens haben offenbar mehrmals 800 m von einem Feld entfernt wachsende gentechnisch veränderte Sorten bereits eine Verseuchung hervorgerufen. Ein wissenschaftliches Argument für die wirtschaftliche Nutzung gentechnisch veränderter Anbaufrüchte besagt, daß nur ein geringes Risiko einer gegenseitigen schädlichen Bestäubung mit nicht gentechnisch veränderten oder natürlichen Anbausorten bestehe."
In einer anderen Anfrage stellt Frau Hiltrud Breyer (Verts/ALE) u.a.
folgende Frage:
"Ist der Kommission bekannt, daß in den Europäischen Außenhäfen (z.B. in La Coruna, Tarragona, Rotterdam oder Hamburg) so gut wie keine systematischen, lückenlosen Kontrollen auf gentechnisch veränderte Produkte stattfinden, sondern höchstenfalls Stichproben?"
Im Namen der Kommission antwortet ihr Frau Wallström dieses:
"Im Zusammenhang damit wurde bereits darauf hingewiesen, daß die Mitgliedstaaten nach Artikel 4 Absatz 3 nicht verpflichtet sind, jedes einlaufende Schiff zu überprüfen. Die Richtlinie legt nicht fest, wie häufig Inspektionen erforderlich sind. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, dies so zu handhaben, daß die Einhaltung der Richtlinie gewährleistet wird, d.h. daß negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt vermieden werden."
Weitere Dokumente und Verweise zum Thema gentechnisch veränderte/s Saatgut/Pflanzen findet man über die
EUR-Lex-Suche unter Angabe der Begriffe "genetisch" und "Saatgut".
Herr Fischler hatte es 2003 klar und deutlich gemacht:
Für die EU gab und gibt es nur eine Koexistenz, nämlich die der Wirtschaftsinteressen. Und genau so ist folgender
Kommissionsbericht vom 02. April 2009 zu lesen, in dem es im Fazit in Auszügen heisst:
Obwohl der Anbau von GVO-Kulturen in der EU in der Öffentlichkeit weiterhin umstritten ist, gibt es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass es bei der Einführung von GVOKulturen in die europäische Landwirtschaft praktische Probleme gegeben hätte. Diese Einschätzung basiert allerdings auf den bislang nur begrenzten kommerziellen Erfahrungen.
Es liegen keine Berichte über wirtschaftliche Schäden vor, die sich aus der Nichteinhaltung einzelstaatlicher Koexistenzvorschriften ergeben würden oder darauf zurückzuführen wären, dass die Vorschriften selbst nicht geeignet sind, eine ausreichende Trennung von GVO- und Nicht-GVO-Kulturen zu gewährleisten. Die Überwachungsprogramme der Mitgliedstaaten haben keine Mängel bei den bestehenden Vorschriften zutage gefördert.
Damit die Wirksamkeit der einzelstaatlichen (Anm DH.: wirtschaftlichen) Koexistenzmaßnahmen in vollem Umfang bewertet werden kann, müssen weitere Erfahrungen gewonnen werden.
Derzeit dürfte somit keine Notwendigkeit bestehen, besondere Maßnahmen für grenzübergreifende Aspekte im Zusammenhang mit der Koexistenz zu entwickeln.
Verbraucher irreführendes Fazit:
Wirtschaftliche Koexistenz lässt sich von -unserer 'gedachten' -Koexistenz im Kommissionsbericht nicht unterscheiden. Schäden und Problematiken werden im Bericht nur beiläufig erwähnt oder schön geredet, ... um die Wirtschaftsinteressen zu wahren.
Zu einem, in etwa gleichlautenden, Fazit kommt der zuständige Berichterstatter im Europäischen Parlament Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf (Grüne).
Frau Ilse Aigner hat nun bekanntgegeben für Deutschland ein Anbauverbot für MON 810 auszusprechen. Wann Frau Aigner dem widerspricht, wie einst ihr Vorgänger Seehofer (der sich permanent umentschied), bleibt jedoch abzuwarten.
Fakt ist, dass gentechnisch veränderte Produkte auch weiterhin auf dem deutschen Markt vertrieben werden. Das erlaubt das Importrecht.
Seit 2007 ist auch Monsanto-Mais und
seit Dezember 2008 auch Gen-Soja, vom selben Hersteller, in der EU für den Import und zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Ebenfalls erhielt
BAYER am 10. März 2009 die Import-Zulassung der gentechnisch veränderten Rapssorte T 45.
Das Anbauverbot kann also nur ein "
erster" Schritt sein, dem - wenn man es ernst meint - weitere Verbote folgen müssen.
Nur ein komplettes Verbot von genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln kann dauerhaft Mensch, Tier und Natur vor Schaden bewahren, selbst vor solchen Schäden, die mangels vernünftig und unabhängig geführter Langzeitstudien noch nicht aktuell erkennbar sind.
Vor allem aber muss das Verbot eine politische Entscheidung und keine
Gewissensfrage sein. Das Amt des/der Landwirtschaftsminister/in ist austauschbar und ein Bestehenbleiben des Verbots somit nur eine Frage der Zeit.