Autor: petrapez, Saturday, 18. April 2009, 16:16 auf Radio Utopie
Pressemitteilung Informationsdienst Wissenschaft vom 17.April 2009
Konstruktionsfehler im Vertrag von Lissabon: Der Vertrag entmachtet das Bundesverfassungsgericht
Rudolf-Werner Dreier, Kommunikation und Presse
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau
17.04.2009
Grundgesetz wird zur "Landesverfassung" herabgestuft
Der Vertrag von Lissabon hat einen bisher nicht bemerkten Konstruktionsfehler, der für das verfassungsrechtliche Verhältnis von Mitgliedstaaten und Europäischer Union geradezu revolutionäre Bedeutung hat: Er macht den EU-Vertrag zur europäischen Oberverfassung, stuft die Verfassungen der Mitgliedstaaten zu "Landesverfassungen" herunter und gibt dem EU-Gerichtshof die Kompetenz, in innerstaatlichen Verfassungsfragen die nationalen Verfassungsgerichte zu korrigieren.
Dies ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse des Vertrages von Lissabon, die der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek vorgenommen hat und die demnächst in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) publiziert wird. Eine Zusammenfassung seiner Analyse wurde heute, am 17. April 2009, in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht.
Murswiek weist darauf hin, dass die Vertragsstaaten diese Wirkung des Vertrages von Lissabon vermutlich nicht beabsichtigt haben; Es handele sich um eine "Nebenwirkung" dieses hochkomplizierten Vertragswerks, die man wohl nicht bedacht habe. Die Auflösung der Säulenstruktur der Europäischen Union und die Erstreckung der Gerichtsbarkeit des EU-Gerichtshofs auf die meisten Gebiete, auf denen er bisher nicht zuständig war, führen laut Murswiek dazu, dass der Gerichtshof sich unter Berufung auf die Grundwerte der EU künftig in innerstaatliche Angelegenheiten der Mitgliedstaaten einmischen und beispielsweise dem Bundesverfassungsgericht vorschreiben könne, unter welchen Voraussetzungen eine politische Partei verboten werden kann oder ob die Menschenwürde absolut geschützt ist oder mit anderen Werten abgewogen werden muss. Diese weit reichenden Folgen des Vertrages, die die Freiheit der Entscheidung der Mitgliedstaaten über ihre eigenen Verfassungen und damit ihre Souveränität in ihrem Kern berühren, können noch verhindert werden, wenn die Bundesregierung vor Ratifizierung des Vertrages einen entsprechenden völkerrechtlichen Vorbehalt erklärt oder mit den anderen Vertragsstaaten gemeinsam ein Protokoll beschließt, durch welches ausdrücklich ausgeschlossen wird, dass der Vertrag diese Wirkungen hat.
Professor Dr. Dietrich Murswiek ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Öffentliches Recht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Nähere Informationen:
http://www.jura.uni-freiburg.de/institute/ioeffr3/forschung/papers.php
Kontakt:
Prof. Dr. Dietrich Murswiek
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Institut für Öffentliches Recht
Tel.: 0761/203-2242/2237
E-Mail: dietrich.murswiek@jura.uni-freiburg.de
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Quelle:
http://www.idw-online.de/pages/de/news310403
Artikel zum Thema:
24.04.2008 Der EU-Vertrag: Illegal, nichtig, nicht einmal bekannt
Und da liegt es doch, auch wenn wir das nun nicht "toll" finden, in der Natur der Sache, daß auch die "politischen" Nationalstaaten in der EU aufgehen.
Für die West-Deutschen ist das insofern nichts neues, als das vielleicht noch einer einen Ururgroßvater hat, der in seinem Leben einmal eine Verfassung mit verabschieden konnte. Die Ostdeutschen "durften" wenigstens 2 x mal(?) so pro forma ihren Zettel falten...
Die Bundesregierung wird nur etwas tun, wenn sie (bzw. die Lobbyisten) meinen, daß sie damit "Macht" verlieren - bei den Lobbyisten gehe ich mal davon aus, daß denen mit dem Lissabon-Vertrag eher gedient ist. Zweite Möglichkeit das Bundesregierung reagiert - wir machen ihr die "Hölle heiß".
Im Gegensatz zum Prof. bin ich nicht der Ansicht, daß es eine "Nebenwirkung" des Vertrages ist - sondern "Sinn und Zweck der ganzen Veranstaltung".
Das ist kein Fehler, sondern Absicht!
mfg zdago
... und dabei sage ich schon recht schnell "Nachtigall ick hör dir trappsen"
Btw. Selbstzensur ist was "feines", ein vorauseilender Gehorsam, den kein Gesetz je so präzise fassen könnte :-(