Im Strafverfahren,
Duckhome berichtete, gegen Günter E. Völker (
www.bohrwurm.net) wegen "Übler Nachrede" erließ das Amtsgericht Oldenburg am 24.03.2009 das Urteil über eine vom Beklagten zu zahlende Geldstrafe in Höhe von 2500,- Euro.
Laut Amtsrichter gilt in Oldenburg nach wie vor das NS-Sonderrecht aus dem Freistaat Oldenburg von 1933.
Zur Anzeige wegen "Übler Nachrede" kam es, weil der nun Beklagte im Vorfeld eine Anzeige gegen das Durchsetzten des NS-Sonderrechts erstattet hatte und diese nicht als Anzeige, sondern als normales "Schreiben, gewertet wurde. Man unterstellte dem Beklagten Günter E. Völker darin unzulässige und "unwahre" Behauptungen.
Es wurden Rechtsmittel eingelegt. Über des Amtsrichters "Ansichten muß noch einmal gesprochen werden", so Günter E. Völker. "Herr Amtsrichter Georg Fuhrmann dürfte nun ein Problem haben: Er hat das einschlägige Nds. Sparkassengesetz für die niedersächsische kommunale Sparkasse "LzO" nicht angewandt und auf diese recht erkennbar willkürliche Unterlassung seine bemerkenswerte Entscheidung gegründet."
Quelle:
Bohrwurm.net
Laut Amtsrichter gilt in Oldenburg nach wie vor das NS-Sonderrecht aus dem Freistaat Oldenburg von 1 ...
Ein Paradebeispiel, was Richter darunter verstehen, wenn sie im Namen des Volkes urteilen! Die Verhandlung ist öffentlich! Für das Volk eine Lehrstunde der deutschen Justiz. Der Prozess geht weiter. Wie eine Sparkasse sich des Rechts von 1933 bedient, ...