Interessierte Kreise reden ständig darüber, das unser Kündigungsschutz das Problem unserer Wirtschaft sei. Warum bauen wir ihn dann nicht konsequent um. Da über Einstellung und Beibehaltung des Arbeitsvertrages, im wesentlichen nur die Arbeitgeber entscheiden, ist es auch deren Aufgabe, Vorsorge für eine fairen Abschluß zu treffen. Alle Bemühungen scheitern aber bisher daran, das Unternehmen die kaum Arbeitsplätze anbieten, immer besser gestellt sind, als Unternehmen mit vielen Arbeitsplätzen. Dieses Ungleichgewicht muss beseitigt werden und gleichzeitig muss die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer gewahrt bleiben.
Das kann aber nur mit einem neuen Modell passieren, das natürlich zuerst Nachteile für alle mit sich bringt und erst nach ein paar Jahren, alle entlastet.
Grundsätzlich sollten je angefangene 6 Monate Beschäftigung, ein Monat Kündigungsschutz anfallen, die aber nicht in Weiterbeschäftigung geleistet werden, sondern deren Geldwert am Anfang des jeweiligen Beschäftigungszeitraumes an eine Kündigungsversicherung (bei der Bundesagentur) gezahlt werden. Der Geldwert ist der Bruttolohnbetrag inkl. Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen. Dieses Geld wird von der KfW bestmöglichst angelegt, die Zinsen gehen an die kapitalgestützte Rente, bis deren Kassen gefüllt sind. Danach dienen sie zur Aufstockung des Betrages der nach einer Kündigung zur Verfügung steht. Bei Wechsel des Arbeitgebers ändert sich nicht, das das Konto Arbeitnehmerbezogen ist.
Da dies zwei zusätzliche Arbeitslöhne im Jahr mehr bedeutet, werden die Arbeitgeber von der Arbeitslosenversicherung komplett entlastet. Für die nächsten fünf Jahre übernimmt der Steuerzahler, die Kosten für das Arbeitslosengeld I. Der Arbeitslosengeldanteil der Arbeitnehmer verbleibt ebenfalls beim Arbeitgeber. Dies ist zwar eine technische Lohnkürzung, aber real ein Nullsummenspiel. Allerdings müssen für eine sinnvolle Zukunftsvorsorge noch zwei Prozent des Bruttoeinkommens der Arbeitnehmer, vor Steuern und Sozialabgaben, in eine kapitalisierte Rente einfließen. Bei einer Kündigung entscheidet der Arbeitnehmer, wieviel Geld er aus seiner Kündigungsschutzanlage im Monat entnimmt, bis er wieder Arbeit hat. Kommt es vor dem Ende des Geldes nicht zu einer Arbeitsaufnahme, wird Hartz IV gezahlt, das natürlich deutlich nach oben angepasst werden muss.
Aus den Sozialversicherungspflichten und den Rücklagen für den Kündigungsschutz aller Unternehmen ergibt sich ein Gesamtbetrag an Lohnebenkosten, der mit dem Faktor 1,65 multipliziert wird und zu dem
EBITDA aller Unternehmen ins Verhältnis gesetzt wird. Der EBITDA wurde deshalb gewählt weil, er die Ertragskraft eines Unternehmens am besten wiederspiegelt und den Ertrag vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände beinhaltet, also nicht von Zinsmanipulationen, überhöhten Abschreibungen und ähnlichen legalen Steuervermeidungsstrategien beeinflusst werden kann.
Die sich so ergebene Prozentzahl vom EBITDA aller deutschen Unternehmen zu den hochgerechneten Lohnnebenkosten, ist der Steuersatz der für alle Unternehmen gilt und immer für ein Jahr im voraus berechnet wird. Von diesem Steuersatz können die Unternehmen ihre tatsächlich gezahlten Lohnnebenkosten abziehen, so daß arbeitsintensive Produktionen, sogar eine Rückzahlung bekommen, während reine Finanz- und Handelsgeschäfte erstmals an den realen Kosten in Deutschland angemessen beteiligt werden. Die Überschüsse aus dieser Struktur gehen nicht in den Haushalt sondern in die kapitalgedeckte Rente. Der Faktor mit dem die tatsächlichen Lohnnebenkosten multipliziert werden, steigt jährlich automatisch um 0,10 Punkte, bis die Kassen der kapitalgedeckten Rente gefüllt sind.
Das ist selbstverständlich für alle ein Kraftakt, der auch nicht ohne Verluste abgehen wird, aber es ist die einzige Art und Weise etwas neues anzugehen. Die im direkten Zusammenhang stehenden Themen Lebensarbeitszeitkonto und kapitalgedeckte Rente werden nach ihrer Fertigstellung hier verlinkt.