Zu diesen gehört auch das Arbeitsgericht in Düsseldorf das folgendes verbrach:
Durch die tief in die Stirn gezogene, die Haare der Klägerin komplett verdeckende Baskenmütze kann bei Schülern, Schülerinnen und Eltern der Eindruck entstehen, dass es sich um eine religiöse Bekundung, vergleichbar dem islamischen Kopftuch, handelt", befand das Gericht. Gerade solche Eindrücke sollten aber durch das Schulgesetz verhindert werden. (Az. 12 Ca 175/05).
Durch das Lesen dieser Urteilsbegründung kann bei vernünftigen Menschen der Eindruck entstehen, das der zuständige Richter eine fürchterlichen Sockenschuss hat und sein Richteramt mißbraucht, um seiner persönlichen Abneigung gegen Menschen muslimischen Glaubens Ausdruck verleihen zu können. Es könnte auch der Eindruck entstehen, das dieser Richter dringend in Pension gehen sollte und das man die Verantwortlichen die eine solche Knalltüte zum Richter berufen haben, sehr dringend ihrer Ämter entheben muss.
Aber egal welcher Eindruck entsteht, dieser Richter und dieses Gericht wird bis an sein Lebensende glauben, Recht gesprochen zu haben. Aber das glaubten die Herren Freisler und Filbinger ja auch.






















