< Die Schweiz will die Zugbrücke hochziehen | Die Wirren der SPD – oder der Spaß am und im Untergang, Teil II >
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05/10/09 um 06:35
Aufruf: Petition an den Deutschen Bundestag zum Thema "Datenschutz - Surfprotokollierung"
Von Rebecca E. – Duckhome Petition an den Deutschen Bundestag zum Thema "Datenschutz - Surfprotokollierung" Text der Petition: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gesetz zur Surfprotokollierung nicht als Gesetz beschlossen w... ...
Von Rebecca E. – Duckhome Petition an den Deutschen Bundestag zum Thema "Datenschutz - Surfprotokollierung" Text der Petition: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gesetz zur Surfprotokollierung nicht als Gesetz beschlossen w... ...























Sonst wird dat nix ;-)
1.) Man kann sich vorstellen, dass das natürlich derzeit schon massenhaft betrieben wird. Warum auch nicht. Wenn ich mich in einem Angebot eines solchen Anbieters bewege, sollte ich von einem solchen "Tracking" ausgehen. Die erheben meine Verhaltensdaten grundsätzlich auch nicht anders als meine Autowerkstatt eben meine Fahrzeug- und Reparaturdaten. Wer glaubt rnsthaft, dass eine Hausbank nicht die Kontobewegungen analysiert, wenn Sie einen Kreditantrag bearbeitet?
2.) Wenn hier ein Gesetz dagegen beschlossen wird, dann wird das Amazon (USA) oder Google recht wenig interessieren. Also wäre es sowieso sinnlos.
3.) Jeder sollte das Gesetz und die Hintergründe kennen. Nur wenn die Menschen wissen, was läuft, werden sie eine größere Medienkompetenz entwickeln können. Das ist auch das einzige was hilft. Verbote bringen da überhaupt nüscht.
Eine Frage noch: Ich hab irgendwo mal gehört, dass US-Bibliotheken alle Ausleihen und US-Händler sämtliche Käufe von Büchern irgendeiner staatliche Stelle mitteilen müssen. Bullshit oder schreckliche Wahrheit?
Es darf also "so ganz unrealistisch" und "so nur theoretisch", die dadurch erworbene Kenntnis, was wer wo tut, vor Gericht benutzt werden. Und das mal so einfach im voraus ohne gewichtigen Grund.
Nein, so einfach sollten wir uns "freie" Bewegung nicht nehmen lassen.
Wenn jemand was bestimmtes verbieten will, dann soll er das als solches benennen, auch auf sonstigen Ebenen hart dagegen vorgehen und nicht mit einem möglichen Ermittlungsweg, einen evtl. Rundumschlag geschenkt bekommen.
Andersherum, es gibt für mich weder Beweis noch Anhaltspunkt, daß die erhobenen Daten nicht mißbräuchlich verwendet werden können.
Solange es den nicht gibt, muß ich aus meiner Überzeugung gegen solch ein Gesetz sein.
Wo liegt denn das Problem, wenn die von den Privaten Anbietern erhobenen Daten vor einem ordentlichen Gericht verwendet werden dürfen?
Ein "gewichtiger Grund" liegt für die Unternehmen darin, das Verhalten der eigenen Kunden analysieren zu können.
Was du damit meinst erschliesst sich mir leider gar nicht. Vielleicht kannst du das ja mal konkretisieren.
Also auch hier erschließt sich mir kein Sinn. Ein Missbrauch läuft ja per Definition außerhalb des Gesetzes. Das wird man also kaum per Gesetz regeln können? (Sprich: Wenn die sich über das Gesetz erheben, dann erheben die eben auch die Daten einfach ungesetzlich)
Ich glaube hier werden zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte gefährlich vermengt. Die Überwachung/Zensur von öffentlichem Raum (öffentliche Plätze oder Internet) ist qualitativ etwas ganz anderes als die Freiheit eines Unternehmens innerhalb seiner "Räume" (Supermarkt oder Onlineshop) Kundendaten zu erheben. Es zwingt dich niemand die privaten Räume zu betreten. Den öffentlichen Raum hingegen kannst du nicht meiden.
Medienkompetenz heißt in dem Fall, dass die Leute wissen, dass im Supermarkt/Onlineshop eben Überwachung stattfinden kann.
Wer gegen die Leyen-Zensur ist, sollte die Finger von dieser zweifelhaften Initiative lassen. Momentan können die zwei völlig unterschiedlichen Problematiken in der öffentlichen Darstellung vermengt werden.
Wer garantiert mir, daß diese Daten für immer ausschließlich bei diesem privaten Anbieter bleiben und ausschließlich dieser Zugriff dazu haben wird.
Google ist z.B. nur ein offener Raum wie Supermarkt, Onlineshop?
Sorry, gekauft habe ich bei Google noch nichts.
Wenn es heißt, daß ich nicht gezwungen bin einen privaten Raum zu betreten, was ja auch für den öffentlich gelten kann, so heißt das, wenn ich also die Datenverwertung nicht möchte, daß ich dann mein Internet zB. vollständig abschalte.
Ich möchte, daß ich pro Kundenauswertung explizit gefragt werde, ob ich an der Kundenbefragung teilnehme, ich möchte nicht, daß mir nachgeschlichen wird und das auch noch gesetzlich genehmigt.
Sind diese Daten einmal da, findet sich auch wer, der die ansonsten noch haben will. (früher oder später)
Es ist jedes Menschen eigene Entscheidung, wo er für sich das Stop-Schild setzt - meines ist genau hier, darum meine Zeichnung bei der Petition.
Wenn das mit der petti so einfach geht
WANN KOMMT DIE Petition
Fuer das Offizielle Wählen eines
Grundgestzes /verfassung nach artikel
146 oder so WER TRAUT SICH gruss baba
Was ist das Quorum?
Wird eine Petition innerhalb von 3 Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht.
Sagen die Richtlinien.... und die enden am 19.05.2009
Was ist eine Öffentliche Petition?
Bitten oder Beschwerden, die von allgemeinem Interesse sind, können als öffentliche Petition eingereicht werden. Sie werden entsprechend der „Richtlinie öffentliche Petitionen“ nach ihrer Zulassung im Internet veröffentlicht und können dort mitgezeichnet und diskutiert werden. Auch wenn eine Petition nicht veröffentlicht wird, erfolgt eine inhaltliche Bearbeitung entsprechend den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses.
Was ist das Quorum?
Wird eine Petition innerhalb von 3 Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht.
Was bedeutet Mitzeichnung?
Mitzeichnung ist die Unterstützung einer Petition durch Dritte in Form eines Eintrags in die Mitzeichnungsliste.
Was ist die Mitzeichnungsfrist?
Die Mitzeichnungsfrist ist der Zeitraum, in dem eine Petition mitgezeichnet werden kann. Sie beträgt für öffentliche Petitionen im Internet einheitlich 6 Wochen.
Wie kann ich eine Petition einreichen?
Einzelpetitionen können per Brief, per Fax, per Postkarte oder elektronisch (über diese Website) eingereicht werden. Erfolgt die Übermittlung der Petition auf dem Postweg oder per Fax, ist eine handschriftliche Unterzeichnung erforderlich.
Öffentliche Petitionen können nur elektronisch über diese Website eingereicht werden.
Wir benutzen ein paar Zähler um festzustellen wo wir in der Blogosphäre stehen. Du hast übrigens Technorati vergessen. Die zählen einfach nur die Besucher und die Links auf uns. Was das mit Überwachung zu tun hat, erschließt sich mir nicht.
Aber es ist wichtig das du Blocks bekämpfst, wirst du wenigstens gut dafür bezahlt?
zum einen möchte ich Sie bitten Ihre Falschinformationen und Hetzkommentare, die ich gleichenfalls als Werbung für eine bestimmte Partei - mit Blick auf Ihren Blog - als bewiesen ansehe, an der Stelle an zu bringen wo sie auch funktionieren.
Eindrücklich und hinreichend haben Sie auf Ihrem Blog unter Beweis gestellt, welche desinformierte Wege Sie bereitwillig - möglicherweise aber auch unwissend - folgen.
Wenn Sie nicht wissen worüber ich hier schreibe, so kläre ich Sie kurz auf - was sicherlich auch unsere Leser interessieren wird, gerade im Bezug auf aktuelle Petitionen im Bundestag:
"..Obwohl Sie mit Ihrem pragmatischen Vorgehen auf viel Unverständnis, wohl vor allem von pädophilen Nutzniesern des sog. “freien Internet” und anderen moralisch verkommenen Subjekten gestoßen sind, konnten Sie Ihre Lösung dank Ihrer großen politischen Kompetenz durchsetzen.
..Offensichtliche Beleidigungen wie ”Stasi-Schäuble” oder ”Zensur-Ursula” stehen ungeahndet in der Öffentlichkeit und finden zu allem Überfluss auch noch Anklang bei Arglosen. Diskussionsplattformen, die unmoderiert sind, keinen Mindeststandards entsprechen oder auf denen beleidigende Äußerungen veröffentlicht werden, müssen zur Bewahrung des hohen Ansehens unserer Demokratie endlich unzugänglich gemacht werden.
..Ihr Gesetz selbst muss zur Entfaltung seiner heilsbringenden Wirkung also geschützt werden.
Verhindern Sie also bis zum Einsatz einer endgültigen und nicht zu umgehenden Sperrlösung die Zugriffe auf die entsprechenden Informationsangebote!"
Ich danke Ihnen an dieser Stelle für Ihre Ansichten und erspare mir eine Verlinkung. Diese haben Sie ja bereits - unter Angabe Ihrer Homepage - selbst zur Verfügung gestellt.
Ihre Kommentare werden wir übrigens "moderiert" haben, wenn Sie das Nächste mal wieder vorbeischauen. Ganz so wie Sie es in Ihrem Artikel fordern.
Einen schönen Abend noch
He-Ka-Te
PS: Und nein, ich bin kein "Untertan" - werde es auch nicht mal in sarkastischer Form sein.
Die Surfprotokollierung kommt, ob mit oder ohne Gesetzesbeschluss.
Mehdorn hatte auch kein Gesetz für die Bespitzelung seiner Mitarbeiter, also nachfolgend ein Skandal aber passiert ist es trotzdem. Genauso wird es hier auch.....wenn es nicht schon durchgeführt wird.
Da klettert SED Spitzelschranze Mielke wieder aus seiner Gruft und schenkt allen sein abgrundtiefes Grinsen.
Die Surfprotokollierung kommt, ob mit oder ohne Gesetzesbeschluss.
Mehdorn hatte auch kein Gesetz für die Bespitzelung seiner Mitarbeiter, also nachfolgend ein Skandal aber passiert ist es trotzdem. Genauso wird es hier auch.....wenn es nicht schon durchgeführt wird.
Da klettert SED Spitzelschranze Mielke wieder aus seiner Gruft und schenkt allen sein abgrundtiefes Grinsen.