Berlin (Reuters) - Der Anbau von Genmais bleibt in Deutschland verboten.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg lehnte am Donnerstag im Eilverfahren einen Antrag des US-Saatgutherstellers Monsanto gegen das Anbauverbot ab. Die Eilentscheidung sei unanfechtbar, erklärte das Gericht und verwies auf das Hauptsacheverfahren, das noch beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig sei. Auch diese Vorinstanz hatte Anfang Mai das Anbauverbot gegen den Genmais MON 810 in einer Eilentscheidung bestätigt.(Az: 13 ME 76/09)
MON 810 ist die einzige gentechnisch veränderte Pflanze, die seit 1998 in der EU kommerziell angebaut werden darf. Sie produziert ein Gift gegen den Schädling Maiszünsler. Jedoch haben auch Österreich, Ungarn, Griechenland, Frankreich und Luxemburg den Anbau von MON 810 untersagt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte sein Verbot mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über mögliche Schäden begründet. Es gebe Anhaltspunkte, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden könnten. Zudem könnten neue Untersuchungen darauf hindeuten, dass der im Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen Schädlinge wirke, sondern auch gegen andere Insekten.
Denn wie sagte schon Henry (der Kambodscha-Bomber) Kissinger, dem als US-Außenminister und nationaler Sicherheitsberater vollkommen egal war wer unter ihm Präsident dieser Nation war; und der auf einem Parteitag(2003?) der FDP unter stehenden Ovationen der Delegierten einlief:
„Wer das Öl kontrolliert, kontrolliert Länder; wer die Nahrungsmittel kontrolliert, kontrolliert das Volk; wer das Geld kontrolliert, kontrolliert die ganze Welt.“
mfg