Christliche Tariffähigkeit in der Leiharbeit oder ist das nicht das Thema?
Der Bundesarbeitsminister kann bestehende Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären.
An diese Allgemeinverbindlichkeitserklärung sind bestimmte Kriterien gebunden. So können Tarifverträge nur dann als allgemein verbindlich erklärt werden, wenn Tarifverträge einer Branche für die überwiegende Anzahl Beschäftigter in dieser Branche bindend werden würde d.h. Tarifpartner eines Tarifvertrages ins Summe mehr als die Hälfte aller Beschäftigten der Branche darstellen. Im Klartext bedeutet dass, wenn z.B. die überwiegende Anzahl Beschäftigter im Bereich des Metallgewerbes IG Metall Tarif gebunden wäre, kann der Bundesarbeitsminister diesen Tarif auf Antrag einer Tarifpartei als allgemein verbindlich erklären. Zielrichtung ist damit die Schaffung eines quasi Mindestlohnes auf tariflicher Ebene, im Einverständnis der Gewerkschaften.
Oder lieber gleich ein gesetzlicher Mindestlohn, auch gegen den Widerwillen der Gewerkschaften?
Dafür gibt es allerdings derzeit keine Mehrheiten im Bundestag.
Im Bereich der Leiharbeit wird der Versuch der Allgemeinverbindlichkeit bereits seit Jahren unternommen. Aber wegen des geringen Organisationsgrades der Leiharbeiter ist dies bisher gescheitert. Erschwerend kommt für die im DGB als Dachverband organisierten Einzelgewerkschaften hinzu, dass diese in Konkurrenz zu den Christlichen Gewerkschaften stehen.
Die christlichen Gewerkschaften stehen in dem Verdacht, arbeitgeberfreundlich bis arbeitgeberhörig zu sein. Wer sich mit Inhalten aus tariflichen Regelungen der „Christen“ auseinandersetzt, wird schnell feststellen, dass viele Inhalte kritikwürdig sind.
Besonders im Vergleich zu den DGB Tarifen fallen die oft schlechteren Regelungen auf. Das betrifft nicht nur die Tarifentgelte selbst, sondern trifft insbesondere auf Regelungsinhalte zu Arbeitszeiten, Arbeitszeitkonten, tariflichen Zulagen wie z.B. Schichtzulagen, Urlaubsentgelte etc. zu.
Diese Fakten haben zu dem schlechten Ruf geführt, den sich die „Christen“ selbst geschaffen haben.
Der DGB bezweifelt seit Jahren die Tariffähigkeit der „Christen“, weil diese zwar über Mitglieder im Sinne von Unternehmen verfügen, aber in diesen Unternehmen zahlenmäßig kaum Beschäftigte haben.
Für die Entleihbetriebe sind die „billigeren“ Christen Tarife eine Option, gegenüber dem DGB.
Mitbestimmung läuft bei ihnen unter „erleichterten“ Bedingungen, besonders durch die so genannten „OT“ Mitgliedschaften, also „Mitgliedschaften ohne Tarifbindung“, die es in der „Vergangenheit“ oft gegeben hat. Diese wurde schon häufiger zum Gegenstand kritischer Berichte in den Medien. Leider haben sich diese „OT“ Mitgliedschaften bis in die heutige Zeit gerettet.
Bekannt ist auch, wie Unternehmer in ihren Firmen arbeitgeberhörige Betriebsräte installieren.
Da ist nicht nur die ehemalige Siemens „AUB“ Gewerkschaft ein Stachel im Fleisch. Auch in anderen Gewerkschaften gibt es immer wieder Situationen, wo es den Chefs gelingt, die Betriebsräte sprichwörtlich „um den Finger“ zu wickeln. Wenn z.B. wie bei VW die notwendigen Auslandstermine mit dem firmeneignen Jet oder "natürlich" in der Extraklasse geflogen wird.
Sicherlich sind manche Betriebsräte gegenüber den Verführungskünsten der Chefs nicht gleich gewappnet, denn wer erkennt immer sofort, wenn quasi „eingekauft“ werden soll?
Die Legitimation von Betriebsräten wird an der Stelle allerdings und offensichtlich schwierig, wo Beschäftigte trotz leitender Funktion gleichzeitig als Betriebsräte gewählt werden, weil ihr Arbeitsvertrag sie zu „einfachen“, also nicht leitenden Beschäftigten degradiert, obwohl sie auf Seiten der Arbeitgeber stehen (wie z.B. oft in der Leiharbeit).
Trotz dieser bekannten Tatsachen ist es bisher nicht gelungen, die Verbreitung der „Christentarife“ als Lohndumping Tarife zu stoppen. Ihr Kostenvorteil hat bisher die DGB Tarife um Nasenlängen abgehängt. In der „abstrakt ökonomischen“ Betrachtung sind diese vorteilhaft.
Auch wenn gerade das Berliner Arbeitsgericht im Zusammenhang mit Leiharbeitstarifen, der Christlichen Gewerkschaft CGZP deren Tariffähigkeit abgesprochen hat, ist damit noch immer nichts gewonnen. Gegen das Urteil wurde bereits Widerspruch eingelegt und ob das BAG seine Rechtsprechung der letzten Jahre modifizieren will ist fraglich.
Es kommt sogar noch schlimmer!“
Wenn die Experten der Branche Recht behalten, steht Deutschland mit einem wirtschaftlichen Aufschwung (möglicherweise ab 2010) der sagenhafte Boom der Leiharbeit ins haus.
Bei Wachstumsraten von 20 Prozent und mehr wird der deutsche Arbeitsmarkt durch die Leiharbeit stärker prekarisiert als zuvor.
Die Gewerkschaften kennen diese Thesen und Prognosen, an ihrer Kampfkraft im Kopf hapert es nicht, wohl aber an der überzeugenden Kampfkraft der Betriebsräte in den Betrieben, wo die Leiharbeiter zum Einsatz kommen werden. Frei nach dem Motto „ich sehe nicht das schlechte“ drehen sie sich weg, um sich nicht länger der unwillkommenen Thematik der betrieblichen Auseinandersetzung um die Arbeitsorganisation, Personalplanung und Neubesetzung, von neu zu besetzenden Arbeitsplätze mit Leiharbeitern stellen. Und wo bleibt die Solidarität der Kollegen?
Nix Solidarität, wer Angst um sein Häuschen hat, wer hoch verschuldet ist und der Arbeit hinterher rennt, wer glaubt, er müsse nur angepasst genug sein, um sich durchzumogeln, der taugt nicht für Arbeitskämpfe und schon gar nicht für die Solidarität.
Während in dieser Zeit, kaum jemand für die Leiharbeiter den Finger hebt, um sich solidarisch gegen die auch aus Profitgründen erfolgte Kündigungen auszusprechen (immerhin fast 40 Prozent haben ihre Jobs verloren), bangen gerade jetzt die Kollegen von Karstadt, Hertie, Kaufhof, Siemens, MAN, VW, Daimler, BMW und auch Porsche um ihre „gut bezahlten“ Arbeitsplätze. Sie waren nur solidarisch innerhalb des Konzerns, aber kaum für Interessen der Kollegen außerhalb ihres „Dunstkreises“. Solidarität entsteht im Herzen, nicht in der Geldbörse!
Die Billigheimer der Leiharbeitsbranche, so wie auch jene der anderen Branchen, wittern Morgenluft. Die Regierung lässt sie gewähren, denn sie hat uns arbeitende schon längst abgeschrieben.
Sie werden uns weiter die Tarife schmälern, weiter die Ausbeutung betreiben und werden weiter dafür sorgen, dass wir Arbeiter jedem „noch so dreckigen“ Job hinterher hecheln, immer in der Hoffnung, der unausweichlichen Frage zu entkommen – Wann ist Schluss mit diesem Wahnsinn?
Die Frage, ob Leiharbeit, Niedriglohn oder die Frage nach einer „Vollbeschäftigung, müssen auf dem politischen Parkett geklärt werden. Dies bewältigen die Tarifpartner keineswegs alleine.
Dies wissen unsere politischen Vertreter auch sehr genau, aber es passt in ihre persönliche Agenda, wenn sie inzwischen ihre „Karriere“ fortsetzen können, wie z.B. die Herren Clement, Hartz und Co. Erst später, wenn ihr Karriere beendet ist, werden sie erklären, wo sie Fehler gemacht haben. So haben es andere auch erlebt, wie z.B. Herr Geisler, Blühm und v.a.
Aber nicht wenige verdienen inzwischen dort Geld, wo ihre politischen Entscheidungen hingefallen sind.
Wann stehen wir Lohnarbeiter endlich auf, um uns gegen die Geldgier und Entwürdigung zu wehren, gegen die Ausbeutung unserer Arbeitskraft, gegen die Willkür der Regierungen, gegen die Mächte, denen wir egal sind, weil es ihnen so in ihren Kram passt und weil sie erkennen das viele von uns schwach sind.
Jeder kann Lohnsklaven werden, es benötigt dazu keine Ketten, sondern prekäre Arbeits- und Lebensverhältnisse, eine ungesund machende Krankenversicherung, Niedriglöhne und eine nicht armutsfeste Rente. Schnelles Geschäft, schnelles ableben, die Humanressource Mensch.




















Ist die "CGZP" z.Zt. legal oder nicht?
Warum denkst Du, daß das "BAG" zugunsten der Arbeitgeber entscheiden wird?
Wieso darf man in Deutschland seine Gewerkschaft als auf Zeitarbeit-Angestellter eigentlich nicht selbst wählen? In anderen Berufen ist es doch auch möglich.
Danke für die Antworten...
Name²³
Zur Frage ob ich "glaube" (heisst nicht wissen), das der CGZP legal bzw. illegal ist.
Nun, der Verband ist legal, ob er tariffähig ist,
müssen entsprechende Fachleute klären.
Aber aufgrund meiner Eindrücke und Hintergrundinfos bestehen aus meiner Sicht erhebliche Zweifel an der Tariffähigkeit.
Das das BAG für die Arbeitgeber entscheiden könnte schiebe ich auf die Hintergründe einer Entscheidung. Den der politisch, gesellschaftliche Druck auf das BAG wird tatsächlich ausgeübt. Es gibt zu viele "Verlierer" auf Unternehmerseite und daher ist es fraglich, ob das BAG ein Tarifpartner, der einen grossen Anteil von Unternehmen an sich bindet, auflösen wird.
Die Beschäftigten könnten Gewinner sein, obwohl fraglich ist, dass sich diese ihre richtigen Tarife erstreiten, die Angst vor dem Jobverlust ist oft zu gross.
Zwar sind Gerichte unabhängig (nach dem Grundgesetz), aber sind sie es wirklich?
Wer sich die Entscheidungen der letzten Jahre auch bezüglich der Tariffähigkeit anschaut, wird ebenso wie ich, erhebliche Zweifel am Erfolg haben. Letztendlich gehts aber nicht um
Gefühle, sondern um Recht.