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„Demokratischer Rechtsstaat“ BRD - eine Illusion
Von Hans Fricke am 24. Juni 2009
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Solange die Bundesrepublik Deutschland existiert, solange bemühen sich die Herrschenden, assistiert von den Konzernmedien, den Bundesbürgern die Illusion zu vermitteln, sie würden in einem Rechtsstaat leben, dem die demokratische Willensbildung des Volkes, des „Souveräns“, wesenseigen sei. Dabei bedarf es nur eines Minimums an kritischer Sicht und Erinnerungsvermögen, um die Haltlosigkeit dieser Bemühungen zu erkennen.
Allein die Fremdbestimmtheit des Zustandekommens des Grundgesetzes und der Gründung der BRD - beides erfolgte auf der Basis eines Befehls der westlichen Militärgouverneure - und der Inhalt dieses Grundgesetzes machen deutlich, was es mit demokratischer Willensbildung des Volkes und mit Rechtsstaatlichkeit in Wahrheit auf sich hat.
Obwohl nach der Zerschlagung des Faschismus die Notwendigkeit der Beseitigung der Existenz und Macht der großkapitalistischen Monopole einer auch in der westdeutschen Bevölkerung weit verbreiteten Überzeugung entsprach, welche den Faschismus und seine Eroberungskriege in enge Verbindung mit der Macht dieser Monopole brachte, und von den meisten Parteien, nicht nur von den sozialistischen, die Überführung der Schlüsselindustrie in Gemeineigentum gefordert wurde, ließen die westlichen Besatzungsmächte im engen Zusammenspiel mit dem deutschen Kapital und den nach 1945 in seinem Interesse Regierenden den erklärten Willen des Volkes ins Leere laufen.
Zur Erinnerung einige Fakten:
Aus dem Gründungsaufruf der CDU vom Juni 1945: “(…) Dabei ist es unerlässlich, schon, um für alle Zeiten die Staatsgewalt vor illegitimen Einflüssen wirtschaftlicher Machtzusammenballung zu sichern, dass die Bodenschätze in Staatsbesitz übergehen. Der Bergbau und andere monopolartige Schlüsselunternehmen unseres Wirtschaftslebens müssen klar der Staatsgewalt unterworfen werden.“ (Unterzeichnet von Jacob Kaiser und Ernst Lemmer).
Die SPD forderte im Aufruf vom Juni 1945 unter anderem: „(…) Verstaatlichung der Banken und Versicherungsunternehmen und der Bodenschätze, Verstaatlichung der Bergwerke und der Energiewirtschaft(…) Scharfe Begrenzung der Verzinsung aus mobilem Kapital.“
Das Ahlener Programm der CDU vom 3. Februar 1947 begann mit folgenden Worten:
Das Programm forderte im Weiteren eine teilweise Vergesellschaftlichung der Großindustrie und starke Mitbestimmungsrechte.
Bereits ein Jahr zuvor hatte die SPD auf ihrem Reichsparteitag vom 8. bis 11. Mai 1946 in Hannover die Sozialisierung als „Aufgabe der unmittelbaren Gegenwart“ und „als Prinzip der Wirtschaftsgestaltung in einem neu zu bauenden Deutschland“ verlangt. Kurt Schumacher forderte die Partei auf, „sogleich und mit starker Initiative zu beginnen (…) das große Ziel vorzubereiten, das die Sozialisierung sein muss“.
Am 1.Dezemberr 1946 bestätigten bei einer offiziellen Volksabstimmung in Hessen 72 Prozent der Teilnehmer den Artikel 41 der Verfassung, wonach der Bergbau, die Eisen und Stahl erzeugende Industrie sowie das an Schienen und Oberleitungen gebundene Verkehrswesen in gesellschaftliches Eigentum überführt werden sollten. Im Gegensatz zu einem Plebiszit in Sachsen im Juni des gleichen Jahres, in dessen Ergebnis sich 77 Prozent für die Vergesellschaftlichung von Monopolunternehmen und Betrieben von aktiven Nazis und Kriegsverbrechern entschieden hatten (eine Willensbekundung, die in Landtagsbeschlüssen für die gesamte sowjetische Besatzungszone verallgemeinert wurde), war dagegen in Hessen der Text, welcher der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt wurde, bereits durch die Einflussnahme der CDU, die den Artikel 41 - anders als die LPD - mittrug, gemildert worden (Herausnahme der Chemieindustrie aus den Sozialisierungen).
Nach der Volksabstimmung kam es zu „Schwierigkeiten“ bei der Formulierung des Ausführungsgesetzes. Dieses lag voll im Interesse der USA. Darum verwunderte es auch nicht, dass der US-amerikanische Militärgouverneur Clay die unmittelbare Wirksamkeit dieses Artikels kurzerhand aufhob. Um den Schein zu wahren, vertröstete er die zu gesellschaftlichen Veränderungen entschlossene westdeutsche Bevölkerung auf eine „spätere zentrale Regelung“, also auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. In ähnlicher Weise wurde vorgegangen, um Versuche zur Sozialisierung des Bergbaus in Nordrhein-Westfalen versanden zu lassen.
Das auf Befehl der westlichen Besatzungsmächte von einem „Parlamentarischen Rat“, abgeschirmt von der demokratischen Öffentlichkeit, erarbeitete und verkündete Grundgesetz, welches an seinem 60. Jahrestag am 23. Mai von Bundesregierung und „etablierten“ Parteien als beispielgebend gefeiert wurde, enthält alle in den Verfassungen moderner Staaten des 20. Jahrhunderts üblichen bürgerlichen Rechte und Freiheiten, die insofern keiner besonderen Hervorhebung bedürfen. Viel wichtiger ist dagegen, sich vor Augen zu führen, was nicht im Grundgesetz steht. So fehlen solche grundlegenden sozialen Menschenrechte wie das Recht auf Arbeit, auf Wohnung und auf Bildung. Gleichfalls fehlen alle plebiszitären Elemente (Volksbefragung, Volksabstimmung, Volksentscheid) und auch das Recht auf Generalstreik. Mit anderen Worten: Alle für die überwiegende Mehrheit der Bundesbürger lebenswichtigen sozialen Grundrechte fehlen im Grundgesetz ebenso wie alle Möglichkeiten der direkten Einflussnahme des Volkes, des eigentlichen Souveräns, auf wichtige politische Entscheidungen und Entwicklungen.
Doch nicht nur das; der Parlamentarische Rat maßte sich auch an, dieses Provisorium des Spalterstaates der Monopole und Konzerne im Namen „des deutschen Volkes“ zu verkünden und verwehrte gleichzeitig diesem Volk sein elementares Recht, über das Grundgesetz abzustimmen.
Das Ergebnis ist ein politisches System, dessen Kern der Kabarettist Georg Schramm in einer seiner Fernsehsendungen mit folgenden Worten beschrieb:
Eine an Offenheit und Deutlichkeit kaum zu überbietende Abrechnung mit dem Parlamentarismus der BRD war bereits vor Monaten vom langjährigen Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Gauweiler (CSU) zu vernehmen, ohne dass die Massenmedien davon sichtbar Kenntnis genommen haben. In einem Spiegel-Gespräch warf er Abgeordneten Duckmäusertum vor und geißelte ihr Verhalten als angepasst, unkritisch und uneigenständig. Viele Abgeordnete wollten lediglich „im System funktionieren“. Er habe den Eindruck, „dass Abgeordnete, die eigenständig über das eigene Land reden sollten, nicht mehr erwünscht sind“. Abgeordnete, die ihr abweichendes Votum bereits angekündigt hatten, wurden von der Fraktionsführung der CDU/CSU in einer Weise geknetet und gedreht, dass einem schlecht werden konnte. „Manchmal haben wir vor Feigheit gestunken.“
Welchen Kräften die grundgesetzlich verankerte Verweigerung jeder direkten politischen Einflussnahme des Volkes der BRD auf besonders wichtige Entscheidungen und Entwicklungen nützen sollte (und bis heute nützt) zeigte sich bereits sieben Monate nach Verkündung des Grundgesetzes an den verstärkten Anstrengungen der Adenauer-Regierung zur Remilitarisierung. Anfang Dezember 1949 konnte Adenauer sich erlauben, den Willen der überwiegenden Mehrheit der westdeutschen Bevölkerung zu ignorieren und erstmals zu erklären, falls die Westmächte von der Bundesrepublik einen militärischen Beitrag verlangen sollten, sei eine positive Reaktion denkbar. Es dauerte nicht mehr lange, bis sich die Aufrüstung als ein Kernstück seiner aggressiven außenpolitischen Konzeption („Politik der Stärke“) erwies, die die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands in den Grenzen von 1937 verbunden mit einer „Neuordnung Europas“ zum Ziel hatte. Sein Staatsekretär Hallstein äußerte sogar die wahnwitzige Idee, dass diese „Neuordnung Europas“ das gesamte Gebiet bis zum Ural umfassen müsse.
Welche undemokratischen und rechtswidrigen Entwicklungen die Illusion vom „Demokratischen Rechtsstaat“ BRD in den Folgejahren ermöglichte, ist auch heute noch nicht vergessen:
- Über vier Jahrzehnte lang übte die Justiz der BRD sich in „Vorneverteidigung“ gegen „Staatsfeinde“ vor allem Kommunisten, aber auch des Leninismus unverdächtige pazifistische Christen oder zur nationalen Einheit willige Gewerkschaftler.
- Mit 1951 verabschiedeten Gummiparagraphen und damals gebildeten 17 übers Land verteilten speziellen „Staatsschutzkammern“ wurde gegen rund 150 000 Westdeutsche wegen „Staatsgefährdung“, „Geheimbündelei“, „Rädelsführerschaft“ und anderer schwammiger „Delikte“ ermittelt, wo statt der Tat die Gesinnung zählte. Rund 60.000 Leute landeten in Gefängnissen. Zu den „Delikten“ zählten sogar Besuche und Delegationsreisen in die DDR.
Rechtsanwalt Heinrich Hannover schreibt über seine langjährigen Berufserfahrungen mit der Politischen Justiz der BRD:
Ein anderer langjähriger Rechtsanwalt wird noch deutlicher, indem er schreibt: „Ich war früher- beim Studium und in den ersten Berufsjahren - im Prinzip (also mit Einschränkungen) sehr stolz auf unseren ‚Rechtsstaat’. Das hat sich gelegt, nachdem ich erkannt habe, was alles so unter der Flagge des Rechtsstaates dahinsegelt. ‚Juristischer Saustall’ wäre die korrekte volkstümliche Bezeichnung.“
So ist es nicht verwunderlich, wenn die Süddeutsche Zeitung am 22. Juni schreibt, der Kölner Strafrechtler Ulrich Sommer habe im Untersuchungsausschuss zum so genannten Sachsensumpf berichtet, „dass er in seinem Leben noch nie solch fragwürdigen Vorgänge erlebt habe, wie mit der sächsischern Justiz“.
- In den 1960er Jahren saßen auch Menschen in Haft, weil sie „staatsgefährdenden Nachrichtendienst“ und „landesverräterische Beziehungen betrieben hatten, indem sie ab 1954 mit Genehmigung der Bundesregierung Zehntausende Kinder preiswert in DDR-Ferienlager verschickten. 1961 - noch vor dem Mauerbau - drehte sich der Wind. Bonn verbot „Frohe Ferien für alle Kinder“ und die Justiz verknackte die Initiatoren für ihre Arbeit vor dem Verbot.
- Erst 1968, als die Aufhebung der 1951 eingeführten Gummiparagraphen in Kraft trat, war die strafrechtliche Hatz wegen derartiger „Delikte“ zu Ende.
- Bekanntlich fand diese Hatz gegen Bundesbürger wegen ihrer Gesinnung seit 1972 mit den Berufsverboten eine arbeitsrechtliche Fortsetzung. Bis 1980 gab es nach Angaben der GEW 11.000 Verfahren, 2.200 Disziplinarverfahren und 136 Entlassungen aufgrund des „Radikalenerlasses“. Es bedurfte eines mehr als zwei Jahrzehnte dauernden Kampfes von Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, anderen Organisationen und namhaften Persönlichkeiten des In- und Auslands bevor 1994 der Europäische Gerichtshof der deutschen Bundesregierung, dem Bundesverfassungsgericht und den Bundesländern bescheinigte, dass die Praxis des „Radikalenerlasses“ illegal sei und der „Rechtsstaat“ BRD viele Jahre Menschenrechte verletzt habe.
Dass es seitens der Bundesregierung bis heute gegenüber den Betroffenen keinerlei Entschuldigung, geschweige denn die vom Europäischen Gerichtshof ausdrücklich verlangte Wiedergutmachung gibt, rundet das Bild ab.
- Die Richter, welche bis Ende der 1960er Jahre diese Urteile „im Namen des Volkes“ sprachen, waren zum größten Teil noch die aus der Nazi-Zeit. Jene, die später Kernkraftgegner verurteilten beziehungsweise Klagen von Hinterbliebenen der Opfer faschistischer Terrorjustiz gegen noch lebende Täter mit der Begründung ablehnten, es liege „kein hinreichender Tatverdacht vor“, waren bereits der Nachwuchs. Ihre Sozialisation erfuhren sie sowohl in ihrer Ausbildung als auch im Beruf durch diese alten Richter.
Nach dem Anschluss der DDR an die BRD entwickelte die Politische Justiz in Erfüllung der Kinkelschen Weisung, die DDR zu delegitimieren, einen regelrechten Verfolgungseifer gegen ehemalige DDR-Bürger, der ihr den Namen „Siegerjustiz“ einbrachte. H. Rittstieg erklärte dazu in Freitag, vom 10. September 1993:
Heute ist rückblickend festzustellen, dass die BRD sich in der Tat für den Bürgerkrieg in Deutschland als Form der Weiterführung des kalten Krieges entschieden hat. In diesem unblutigen Krieg stellte die strafrechtliche Verfolgung von Amts- und Hoheitsträgern der DDR die krasseste, entwürdigendste und schmerzhafteste Form dar. So sehr man sich auch bemühte, das frühere hoheitliche Handeln der Verfolgten juristisch als „normales“ kriminelles Handeln mit individueller Schuld hinzustellen, von den Medien bis in die Gerichtssäle hinein waren die politischen Ziele, Absichten und Zusammenhänge unübersehbar. Mit allen Mitteln der Manipulation, in jedem einzelnen Verfahren, mit jeder Anklage und vor allem mit jeder Verurteilung wurde versucht, die DDR zu treffen. Zu Recht wird deshalb diese Verfolgung als politische Strafverfolgung bezeichnet. Politik wird mit juristischen Mitteln verwirklicht, ein Zusammenhang, der in demagogischer Absicht immer wieder bestritten und verschleiert wurde. Auch in der BRD von heute bewahrheitet sich der Spruch „Wer die Macht hat, hat das Recht“. Da Macht und Recht der „Sieger“ gegen die Besiegten eingesetzt werden, ist es völlig legitim, von Siegerjustiz zu sprechen.
Aber so einfach ließ sich diese politisch motivierte juristische Abrechnung mit ehemaligen Hoheitsträgern der DDR nicht verwirklichen. Ihr standen international geltende fundamentale Rechtsgrundsätze, das eigene Grundgesetz, der Grundlagenvertrag zwischen beiden deutschen Staaten von 1972 und der Einigungsvertrag entgegen. Doch davon ließ sich der zur Strafverfolgung entschlossene „Rechtsstaat“ nicht abhalten. Aufgabe der Justiz war es, trotz dieser „Hindernisse“ Mittel und Wege zu finden, um den Auftrag der Regierung, die DDR zu delegitimieren, dennoch zu erfüllen und dem Ganzen den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu geben.
Als die größte Barriere erwies sich Artikel 103, Abs.2, des Grundgesetzes, in dem es heißt:
Dieses absolute Verbot rückwirkenden Strafverfolgung wurde mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 1996 für ehemalige DDR-Bürger ausgesetzt, was zur Folge hatte, dass für sie ein Art Sonderrecht galt, welches wegen seiner Sonderheit nur Unrecht sein konnte. Besonders bemerkenswert ist, dass dieser geradezu skandalöse Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur zwei Jahre nach der öffentlichen Rüge des Europäischen Gerichtshofes an der Illegalität des „Radikalenerlasses“ der BRD gefasst wurde, mit dem ebenfalls festgelegt und vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzkonform gebilligt worden war, dass das Grundgesetz nicht uneingeschränkt für alle Bundesbürger gilt.
Der für die Zivilisierung des Rechts stehende Grundsatz: „Keine Strafe ohne Gesetz“ fand auch im Einigungsvertrag seinen Niederschlag. Danach durften nach dem 3. Oktober 1990 nur Handlungen als Straftat verfolgt werden, die auch nach DDR-Recht strafbar waren. Allein aus diesem einfachen, aus dem Einigungsvertrag resultierenden Grund waren die massenhaft geführten Strafverfahren rechtswidrig. H. Ridder dazu:
Dass vor diesem eindeutigen Hintergrund Strafverfolgungen ehemaliger Hoheitsträger der DDR nur mit Hilfe nebulöser Rechtsauffassungen und –argumentationen, abenteuerlicher Rechtskonstruktionen und unter Anwendung von (in der DDR verbotenem) ungeschriebenem Naturrecht möglich waren, liegt auf der Hand. Deshalb schätzten auch solche namhaften Rechtswissenschaftler wie Prof. Dr. Dr. h.c. Frowein, Heidelberg und Prof. Dr. Wesel, Berlin, ein, dass es sich bei den in diesen Verfahren angewandten Recht nicht um DDR-Recht, sondern um ein bundesdeutschen Vorstellungen entsprechendes Recht handelt. Ein Recht, das nach den Rechtsauffassungen bundesdeutscher Staatsanwälte und Richter damals in der DDR hätte bestehen sollen - aber nicht bestand.
Einer der Verteidiger in Prozessen gegen DDR-Hoheitsträger gab auf die Frage, welches Recht die Gerichte in Prozessen gegen ehemalige „staatsnahe“ DDR-Bürger anwenden, folgende sarkastische Antwort:
Wie weit der „Rechtsstaat“ BRD auf dem Wege zum grenzenlos biegsamen Recht bereits fortgeschritten ist, beweist nicht nur die Aussetzung des absolut geltenden Rückwirkungsverbots des Grundgesetzes für ehemalige DDR-Bürger, sondern auch die Entscheidung einer Bundestagsmehrheit vom 28. Mai 2009, den Deal vor Gericht, dessen Abschaffung nicht nur verantwortungsbewusste Juristen seit Jahren fordern, zum Gesetz zu erheben. Damit endet eine Epoche: Der aufgeklärte klassische Strafprozess geht zu Ende; er wird abgelöst vom ausgehandelten Konsensprozess.
Dieses Gesetz beweist einmal mehr, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Aussetzung des Rückwirkungsverbots für Teile der Bevölkerung der BRD kein Irrtum, keine fatale Fehlentscheidung eines Gerichtes, sondern wie der mit der Legalisierung des Deals zu Grabe getragene klassische deutsche Strafprozess Methode - eben Imperialismus - sind.
Außer dem zum Gesetz erhobenen Deal gehören zu den von der großen Koalition am Schluss der Legislaturperiode beschlossenen Neuregelungen auch das „Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten“ und die neuen Strafgesetzbuch-Paragraphen 89 a und 89 b, mit denen das Tatprinzip verlassen und ein rechtswidriges Gesinnungsstrafrecht eingeführt wird. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen charakterisierte den Entwurf der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die selbst einräumte, dass die von ihr vorbreiteten Gesetze „verfassungsrechtlich auf Kante genäht“ seien, mit den Worten: „Das ist nicht weniger als das Gedankenverbrechen aus Orwells ‚1984“
Wie ernst die Lage auf diesem Gebiet ist, hat zum Beispiel Prof. Peter –Alexis Albrecht, Strafrechtler an der Universität Frankfurt, mit Blick auf die zunehmende Einschränkung und Beseitigung demokratischer und persönlicher Grundrechte unter dem Vorwand der Erhöhung der Inneren Sicherheit im ZDF-Magazin frontal am 8. Mai 2007 deutlich gemacht:
Deshalb sollten wir über die Feststellung der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, Die Linke, in Ossietzky, Heft 12/2009, : “Mit diversen Neuregelungen haben sie (die CDU/CSU und SPD) dem Rechtsstaat tiefe Wunden geschlagen“ nachdenken und ihre Warnung vor den Folgen ernst nehmen:
- Alles im Namen des „Demokratischen Rechtsstaates“ BRD.
Hans Fricke
Hans Fricke ist Autor des im August 2008 im Berliner Verlag am Park erschienenen Buches „Politische Justiz, Sozialabbau, Sicherheitswahn und Krieg“, 383 Seiten, Preis 19,90 Euro,ISBN 978-3-89793-155-8
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Zur Erinnerung einige Fakten:
Aus dem Gründungsaufruf der CDU vom Juni 1945: “(…) Dabei ist es unerlässlich, schon, um für alle Zeiten die Staatsgewalt vor illegitimen Einflüssen wirtschaftlicher Machtzusammenballung zu sichern, dass die Bodenschätze in Staatsbesitz übergehen. Der Bergbau und andere monopolartige Schlüsselunternehmen unseres Wirtschaftslebens müssen klar der Staatsgewalt unterworfen werden.“ (Unterzeichnet von Jacob Kaiser und Ernst Lemmer).
Die SPD forderte im Aufruf vom Juni 1945 unter anderem: „(…) Verstaatlichung der Banken und Versicherungsunternehmen und der Bodenschätze, Verstaatlichung der Bergwerke und der Energiewirtschaft(…) Scharfe Begrenzung der Verzinsung aus mobilem Kapital.“
Das Ahlener Programm der CDU vom 3. Februar 1947 begann mit folgenden Worten:
„Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden (…) Inhalt und Ziel (einer) sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben, sondern nur noch das Wohlergehen unseres Volkes sein. Durch eine gemeinschaftliche Ordnung soll das deutsche Volk eine Wirtschafts- und Sozialverfassung erhalten, die dem Recht und der Würde der Menschen entspricht, dem geistigen und materiellen Aufbau unseres Volkes dient und den inneren und äußeren Frieden sichert.“
Das Programm forderte im Weiteren eine teilweise Vergesellschaftlichung der Großindustrie und starke Mitbestimmungsrechte.
Bereits ein Jahr zuvor hatte die SPD auf ihrem Reichsparteitag vom 8. bis 11. Mai 1946 in Hannover die Sozialisierung als „Aufgabe der unmittelbaren Gegenwart“ und „als Prinzip der Wirtschaftsgestaltung in einem neu zu bauenden Deutschland“ verlangt. Kurt Schumacher forderte die Partei auf, „sogleich und mit starker Initiative zu beginnen (…) das große Ziel vorzubereiten, das die Sozialisierung sein muss“.
Am 1.Dezemberr 1946 bestätigten bei einer offiziellen Volksabstimmung in Hessen 72 Prozent der Teilnehmer den Artikel 41 der Verfassung, wonach der Bergbau, die Eisen und Stahl erzeugende Industrie sowie das an Schienen und Oberleitungen gebundene Verkehrswesen in gesellschaftliches Eigentum überführt werden sollten. Im Gegensatz zu einem Plebiszit in Sachsen im Juni des gleichen Jahres, in dessen Ergebnis sich 77 Prozent für die Vergesellschaftlichung von Monopolunternehmen und Betrieben von aktiven Nazis und Kriegsverbrechern entschieden hatten (eine Willensbekundung, die in Landtagsbeschlüssen für die gesamte sowjetische Besatzungszone verallgemeinert wurde), war dagegen in Hessen der Text, welcher der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt wurde, bereits durch die Einflussnahme der CDU, die den Artikel 41 - anders als die LPD - mittrug, gemildert worden (Herausnahme der Chemieindustrie aus den Sozialisierungen).
Nach der Volksabstimmung kam es zu „Schwierigkeiten“ bei der Formulierung des Ausführungsgesetzes. Dieses lag voll im Interesse der USA. Darum verwunderte es auch nicht, dass der US-amerikanische Militärgouverneur Clay die unmittelbare Wirksamkeit dieses Artikels kurzerhand aufhob. Um den Schein zu wahren, vertröstete er die zu gesellschaftlichen Veränderungen entschlossene westdeutsche Bevölkerung auf eine „spätere zentrale Regelung“, also auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. In ähnlicher Weise wurde vorgegangen, um Versuche zur Sozialisierung des Bergbaus in Nordrhein-Westfalen versanden zu lassen.
Das auf Befehl der westlichen Besatzungsmächte von einem „Parlamentarischen Rat“, abgeschirmt von der demokratischen Öffentlichkeit, erarbeitete und verkündete Grundgesetz, welches an seinem 60. Jahrestag am 23. Mai von Bundesregierung und „etablierten“ Parteien als beispielgebend gefeiert wurde, enthält alle in den Verfassungen moderner Staaten des 20. Jahrhunderts üblichen bürgerlichen Rechte und Freiheiten, die insofern keiner besonderen Hervorhebung bedürfen. Viel wichtiger ist dagegen, sich vor Augen zu führen, was nicht im Grundgesetz steht. So fehlen solche grundlegenden sozialen Menschenrechte wie das Recht auf Arbeit, auf Wohnung und auf Bildung. Gleichfalls fehlen alle plebiszitären Elemente (Volksbefragung, Volksabstimmung, Volksentscheid) und auch das Recht auf Generalstreik. Mit anderen Worten: Alle für die überwiegende Mehrheit der Bundesbürger lebenswichtigen sozialen Grundrechte fehlen im Grundgesetz ebenso wie alle Möglichkeiten der direkten Einflussnahme des Volkes, des eigentlichen Souveräns, auf wichtige politische Entscheidungen und Entwicklungen.
Doch nicht nur das; der Parlamentarische Rat maßte sich auch an, dieses Provisorium des Spalterstaates der Monopole und Konzerne im Namen „des deutschen Volkes“ zu verkünden und verwehrte gleichzeitig diesem Volk sein elementares Recht, über das Grundgesetz abzustimmen.
Das Ergebnis ist ein politisches System, dessen Kern der Kabarettist Georg Schramm in einer seiner Fernsehsendungen mit folgenden Worten beschrieb:
„Die Politik wird woanders gemacht. Unternehmerverbände machen die Politik und an denen hängen politische Hampelmänner, die dann auf der Berliner Puppenbühne Demokratie vorspielen dürfen.“
Eine an Offenheit und Deutlichkeit kaum zu überbietende Abrechnung mit dem Parlamentarismus der BRD war bereits vor Monaten vom langjährigen Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Gauweiler (CSU) zu vernehmen, ohne dass die Massenmedien davon sichtbar Kenntnis genommen haben. In einem Spiegel-Gespräch warf er Abgeordneten Duckmäusertum vor und geißelte ihr Verhalten als angepasst, unkritisch und uneigenständig. Viele Abgeordnete wollten lediglich „im System funktionieren“. Er habe den Eindruck, „dass Abgeordnete, die eigenständig über das eigene Land reden sollten, nicht mehr erwünscht sind“. Abgeordnete, die ihr abweichendes Votum bereits angekündigt hatten, wurden von der Fraktionsführung der CDU/CSU in einer Weise geknetet und gedreht, dass einem schlecht werden konnte. „Manchmal haben wir vor Feigheit gestunken.“
Welchen Kräften die grundgesetzlich verankerte Verweigerung jeder direkten politischen Einflussnahme des Volkes der BRD auf besonders wichtige Entscheidungen und Entwicklungen nützen sollte (und bis heute nützt) zeigte sich bereits sieben Monate nach Verkündung des Grundgesetzes an den verstärkten Anstrengungen der Adenauer-Regierung zur Remilitarisierung. Anfang Dezember 1949 konnte Adenauer sich erlauben, den Willen der überwiegenden Mehrheit der westdeutschen Bevölkerung zu ignorieren und erstmals zu erklären, falls die Westmächte von der Bundesrepublik einen militärischen Beitrag verlangen sollten, sei eine positive Reaktion denkbar. Es dauerte nicht mehr lange, bis sich die Aufrüstung als ein Kernstück seiner aggressiven außenpolitischen Konzeption („Politik der Stärke“) erwies, die die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands in den Grenzen von 1937 verbunden mit einer „Neuordnung Europas“ zum Ziel hatte. Sein Staatsekretär Hallstein äußerte sogar die wahnwitzige Idee, dass diese „Neuordnung Europas“ das gesamte Gebiet bis zum Ural umfassen müsse.
Welche undemokratischen und rechtswidrigen Entwicklungen die Illusion vom „Demokratischen Rechtsstaat“ BRD in den Folgejahren ermöglichte, ist auch heute noch nicht vergessen:
- Über vier Jahrzehnte lang übte die Justiz der BRD sich in „Vorneverteidigung“ gegen „Staatsfeinde“ vor allem Kommunisten, aber auch des Leninismus unverdächtige pazifistische Christen oder zur nationalen Einheit willige Gewerkschaftler.
- Mit 1951 verabschiedeten Gummiparagraphen und damals gebildeten 17 übers Land verteilten speziellen „Staatsschutzkammern“ wurde gegen rund 150 000 Westdeutsche wegen „Staatsgefährdung“, „Geheimbündelei“, „Rädelsführerschaft“ und anderer schwammiger „Delikte“ ermittelt, wo statt der Tat die Gesinnung zählte. Rund 60.000 Leute landeten in Gefängnissen. Zu den „Delikten“ zählten sogar Besuche und Delegationsreisen in die DDR.
Rechtsanwalt Heinrich Hannover schreibt über seine langjährigen Berufserfahrungen mit der Politischen Justiz der BRD:
„Als ich 1954 in Bremen als Rechtsanwalt zugelassen wurde, steckte ich voller rechtsstaatlicher Ideale, die mir auf der Universität beigebracht worden waren (…) Und ich glaubte, in der Justiz ein Berufsfeld vorzufinden, auf dem nach Gerechtigkeit für jeden Bürger dieses Staates gestrebt wurde. Aber meine Erfahrungen in der Berufspraxis ließen meine rechtsstaatlichen Illusionen wie eine Seifenblase zerplatzen.“ (Ossietzky, Heft 08/2009, S.299)
Ein anderer langjähriger Rechtsanwalt wird noch deutlicher, indem er schreibt: „Ich war früher- beim Studium und in den ersten Berufsjahren - im Prinzip (also mit Einschränkungen) sehr stolz auf unseren ‚Rechtsstaat’. Das hat sich gelegt, nachdem ich erkannt habe, was alles so unter der Flagge des Rechtsstaates dahinsegelt. ‚Juristischer Saustall’ wäre die korrekte volkstümliche Bezeichnung.“
So ist es nicht verwunderlich, wenn die Süddeutsche Zeitung am 22. Juni schreibt, der Kölner Strafrechtler Ulrich Sommer habe im Untersuchungsausschuss zum so genannten Sachsensumpf berichtet, „dass er in seinem Leben noch nie solch fragwürdigen Vorgänge erlebt habe, wie mit der sächsischern Justiz“.
- In den 1960er Jahren saßen auch Menschen in Haft, weil sie „staatsgefährdenden Nachrichtendienst“ und „landesverräterische Beziehungen betrieben hatten, indem sie ab 1954 mit Genehmigung der Bundesregierung Zehntausende Kinder preiswert in DDR-Ferienlager verschickten. 1961 - noch vor dem Mauerbau - drehte sich der Wind. Bonn verbot „Frohe Ferien für alle Kinder“ und die Justiz verknackte die Initiatoren für ihre Arbeit vor dem Verbot.
- Erst 1968, als die Aufhebung der 1951 eingeführten Gummiparagraphen in Kraft trat, war die strafrechtliche Hatz wegen derartiger „Delikte“ zu Ende.
- Bekanntlich fand diese Hatz gegen Bundesbürger wegen ihrer Gesinnung seit 1972 mit den Berufsverboten eine arbeitsrechtliche Fortsetzung. Bis 1980 gab es nach Angaben der GEW 11.000 Verfahren, 2.200 Disziplinarverfahren und 136 Entlassungen aufgrund des „Radikalenerlasses“. Es bedurfte eines mehr als zwei Jahrzehnte dauernden Kampfes von Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, anderen Organisationen und namhaften Persönlichkeiten des In- und Auslands bevor 1994 der Europäische Gerichtshof der deutschen Bundesregierung, dem Bundesverfassungsgericht und den Bundesländern bescheinigte, dass die Praxis des „Radikalenerlasses“ illegal sei und der „Rechtsstaat“ BRD viele Jahre Menschenrechte verletzt habe.
Dass es seitens der Bundesregierung bis heute gegenüber den Betroffenen keinerlei Entschuldigung, geschweige denn die vom Europäischen Gerichtshof ausdrücklich verlangte Wiedergutmachung gibt, rundet das Bild ab.
- Die Richter, welche bis Ende der 1960er Jahre diese Urteile „im Namen des Volkes“ sprachen, waren zum größten Teil noch die aus der Nazi-Zeit. Jene, die später Kernkraftgegner verurteilten beziehungsweise Klagen von Hinterbliebenen der Opfer faschistischer Terrorjustiz gegen noch lebende Täter mit der Begründung ablehnten, es liege „kein hinreichender Tatverdacht vor“, waren bereits der Nachwuchs. Ihre Sozialisation erfuhren sie sowohl in ihrer Ausbildung als auch im Beruf durch diese alten Richter.
Nach dem Anschluss der DDR an die BRD entwickelte die Politische Justiz in Erfüllung der Kinkelschen Weisung, die DDR zu delegitimieren, einen regelrechten Verfolgungseifer gegen ehemalige DDR-Bürger, der ihr den Namen „Siegerjustiz“ einbrachte. H. Rittstieg erklärte dazu in Freitag, vom 10. September 1993:
„Die Alternative, für die sich die BRD offenbar entschieden hat, ist Fortsetzung des Bürgerkrieges mit den Mitteln des Strafrechts, der öffentlichen Diffamierung und der beruflichen und gesellschaftlichen Diskriminierung.“
Heute ist rückblickend festzustellen, dass die BRD sich in der Tat für den Bürgerkrieg in Deutschland als Form der Weiterführung des kalten Krieges entschieden hat. In diesem unblutigen Krieg stellte die strafrechtliche Verfolgung von Amts- und Hoheitsträgern der DDR die krasseste, entwürdigendste und schmerzhafteste Form dar. So sehr man sich auch bemühte, das frühere hoheitliche Handeln der Verfolgten juristisch als „normales“ kriminelles Handeln mit individueller Schuld hinzustellen, von den Medien bis in die Gerichtssäle hinein waren die politischen Ziele, Absichten und Zusammenhänge unübersehbar. Mit allen Mitteln der Manipulation, in jedem einzelnen Verfahren, mit jeder Anklage und vor allem mit jeder Verurteilung wurde versucht, die DDR zu treffen. Zu Recht wird deshalb diese Verfolgung als politische Strafverfolgung bezeichnet. Politik wird mit juristischen Mitteln verwirklicht, ein Zusammenhang, der in demagogischer Absicht immer wieder bestritten und verschleiert wurde. Auch in der BRD von heute bewahrheitet sich der Spruch „Wer die Macht hat, hat das Recht“. Da Macht und Recht der „Sieger“ gegen die Besiegten eingesetzt werden, ist es völlig legitim, von Siegerjustiz zu sprechen.
Aber so einfach ließ sich diese politisch motivierte juristische Abrechnung mit ehemaligen Hoheitsträgern der DDR nicht verwirklichen. Ihr standen international geltende fundamentale Rechtsgrundsätze, das eigene Grundgesetz, der Grundlagenvertrag zwischen beiden deutschen Staaten von 1972 und der Einigungsvertrag entgegen. Doch davon ließ sich der zur Strafverfolgung entschlossene „Rechtsstaat“ nicht abhalten. Aufgabe der Justiz war es, trotz dieser „Hindernisse“ Mittel und Wege zu finden, um den Auftrag der Regierung, die DDR zu delegitimieren, dennoch zu erfüllen und dem Ganzen den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu geben.
Als die größte Barriere erwies sich Artikel 103, Abs.2, des Grundgesetzes, in dem es heißt:
„Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“
Dieses absolute Verbot rückwirkenden Strafverfolgung wurde mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 1996 für ehemalige DDR-Bürger ausgesetzt, was zur Folge hatte, dass für sie ein Art Sonderrecht galt, welches wegen seiner Sonderheit nur Unrecht sein konnte. Besonders bemerkenswert ist, dass dieser geradezu skandalöse Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur zwei Jahre nach der öffentlichen Rüge des Europäischen Gerichtshofes an der Illegalität des „Radikalenerlasses“ der BRD gefasst wurde, mit dem ebenfalls festgelegt und vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzkonform gebilligt worden war, dass das Grundgesetz nicht uneingeschränkt für alle Bundesbürger gilt.
Der für die Zivilisierung des Rechts stehende Grundsatz: „Keine Strafe ohne Gesetz“ fand auch im Einigungsvertrag seinen Niederschlag. Danach durften nach dem 3. Oktober 1990 nur Handlungen als Straftat verfolgt werden, die auch nach DDR-Recht strafbar waren. Allein aus diesem einfachen, aus dem Einigungsvertrag resultierenden Grund waren die massenhaft geführten Strafverfahren rechtswidrig. H. Ridder dazu:
“ (…) es ist nicht geltendes Recht falsch angewandt worden; es handelt sich um ‚gesetzlose’ Verurteilungen bzw. beim BVerfG um die Bestätigung solcher rechtlosen Justizakte“.
Dass vor diesem eindeutigen Hintergrund Strafverfolgungen ehemaliger Hoheitsträger der DDR nur mit Hilfe nebulöser Rechtsauffassungen und –argumentationen, abenteuerlicher Rechtskonstruktionen und unter Anwendung von (in der DDR verbotenem) ungeschriebenem Naturrecht möglich waren, liegt auf der Hand. Deshalb schätzten auch solche namhaften Rechtswissenschaftler wie Prof. Dr. Dr. h.c. Frowein, Heidelberg und Prof. Dr. Wesel, Berlin, ein, dass es sich bei den in diesen Verfahren angewandten Recht nicht um DDR-Recht, sondern um ein bundesdeutschen Vorstellungen entsprechendes Recht handelt. Ein Recht, das nach den Rechtsauffassungen bundesdeutscher Staatsanwälte und Richter damals in der DDR hätte bestehen sollen - aber nicht bestand.
Einer der Verteidiger in Prozessen gegen DDR-Hoheitsträger gab auf die Frage, welches Recht die Gerichte in Prozessen gegen ehemalige „staatsnahe“ DDR-Bürger anwenden, folgende sarkastische Antwort:
„Halb DDR-Recht, halb BRD-Recht, dazu noch etwas von der UNO - und das alles heißt dann ‚Nach Recht und Gesetz’. Die Gerichte klagen an und verurteilen nach DDR-Recht, indem sie BRD-Recht anwenden.“
Wie weit der „Rechtsstaat“ BRD auf dem Wege zum grenzenlos biegsamen Recht bereits fortgeschritten ist, beweist nicht nur die Aussetzung des absolut geltenden Rückwirkungsverbots des Grundgesetzes für ehemalige DDR-Bürger, sondern auch die Entscheidung einer Bundestagsmehrheit vom 28. Mai 2009, den Deal vor Gericht, dessen Abschaffung nicht nur verantwortungsbewusste Juristen seit Jahren fordern, zum Gesetz zu erheben. Damit endet eine Epoche: Der aufgeklärte klassische Strafprozess geht zu Ende; er wird abgelöst vom ausgehandelten Konsensprozess.
„Bisher“, so erklärte Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 28. Mai,„waren die Gerichte nach dem ‚Amtsermittlungsgrundsatz’ und dem ‚Legalitätsprinzip’ verpflichtet, von Amts wegen die Wahrheit zu erforschen und nicht einfach das für die Wahrheit zu nehmen, was Angeklagte oder Verteidiger dafür erklären. Diese Prinzipien sind nicht mehr. Sie wurden an diesem Donnerstag mit dem Gesetz ‚zur Regelung von Absprachen im Strafprozess’ verabschiedet. Künftig ist der Deal, der Handel mit der Gerechtigkeit also, ganz offizieller Teil und Wesenskern des deutschen Strafrechts. Aus Mauschelei wird Gesetz, aus dem Strafrichter ein Strafen-Makler, aus dem Strafgesetzbuch eine Art Handelsgesetzbuch.“
Dieses Gesetz beweist einmal mehr, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Aussetzung des Rückwirkungsverbots für Teile der Bevölkerung der BRD kein Irrtum, keine fatale Fehlentscheidung eines Gerichtes, sondern wie der mit der Legalisierung des Deals zu Grabe getragene klassische deutsche Strafprozess Methode - eben Imperialismus - sind.
Außer dem zum Gesetz erhobenen Deal gehören zu den von der großen Koalition am Schluss der Legislaturperiode beschlossenen Neuregelungen auch das „Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten“ und die neuen Strafgesetzbuch-Paragraphen 89 a und 89 b, mit denen das Tatprinzip verlassen und ein rechtswidriges Gesinnungsstrafrecht eingeführt wird. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen charakterisierte den Entwurf der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die selbst einräumte, dass die von ihr vorbreiteten Gesetze „verfassungsrechtlich auf Kante genäht“ seien, mit den Worten: „Das ist nicht weniger als das Gedankenverbrechen aus Orwells ‚1984“
Wie ernst die Lage auf diesem Gebiet ist, hat zum Beispiel Prof. Peter –Alexis Albrecht, Strafrechtler an der Universität Frankfurt, mit Blick auf die zunehmende Einschränkung und Beseitigung demokratischer und persönlicher Grundrechte unter dem Vorwand der Erhöhung der Inneren Sicherheit im ZDF-Magazin frontal am 8. Mai 2007 deutlich gemacht:
„Der Rechtsstaat ist mittendrin in der Auflösung, weil es eine Herstellung von Sicherheit in dem Maße, wie es der Politik vorschwebt, nicht gibt (…) Das ist ein Wahnsinn, der die Politik im Grunde beherrscht; die Politik sucht nach Mitteln, um zu zeigen, was sie kann, und dabei vernichtet sie den Rechtsstaat, und das ist im Grunde das Verbrechen (…)“
Deshalb sollten wir über die Feststellung der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, Die Linke, in Ossietzky, Heft 12/2009, : “Mit diversen Neuregelungen haben sie (die CDU/CSU und SPD) dem Rechtsstaat tiefe Wunden geschlagen“ nachdenken und ihre Warnung vor den Folgen ernst nehmen:
„Das Bundeskriminalamt wird die neuen Strafbestimmungen zu noch mehr Lauschangriffen, Spähangriffen in Wohnungen und heimliche Online-Durchsuchungen von Computern nutzen können. Das ist wahrscheinlich sogar der Hauptzweck: Gummiparagraphen im Strafgesetzbuch geben den Strafverfolgungsbehörden neue Möglichkeiten, in die Bürgerrechte einzugreifen. Schon die behauptete Annahme einer bösartigen Gesinnung, hinterlegt mit einer entsprechenden Legende, wird dazu ausreichen, strafprozessuale Eingriffe in die Privatsphäre zu rechtfertigen, selbst wenn die Beweislage am Ende nicht zu einem Schuldspruch reichen wird. Die Überwachungsmöglichkeiten werden uferlos ausgedehnt.“
- Alles im Namen des „Demokratischen Rechtsstaates“ BRD.
Hans Fricke
Hans Fricke ist Autor des im August 2008 im Berliner Verlag am Park erschienenen Buches „Politische Justiz, Sozialabbau, Sicherheitswahn und Krieg“, 383 Seiten, Preis 19,90 Euro,ISBN 978-3-89793-155-8
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seit Kriegsende nie anders gewesen:
Während des arabisch-israelischen Oktoberkrieges 1973 verschifften die USA über Bremen Waffen nach Israel, ohne die Bundesregierung zu informieren. Bundeskanzler Willy Brandt, ebenfalls ein Freund Israels, sah deutsche Interessen verletzt und legte in Washington offiziellen Protest ein – ein beispielloser Akt in den deutsch-amerikanischen Beziehungen seit 1949. Er erhielt von der US-Regierung den aufschlußreichen Bescheid, daß die BRD kein souveräner Staat sei.
JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. 34/06 18. August 2006
mfg zdago
Die Abtrennung von Teilen des Deutschen Reichsgebietes z.B. an Frankreich, Polen und Rußland durch Vertreter der Institution "BRD" war somit von Anfang an ungültig, da völkerrechtswidrig. Die entsprechenden Gebiete gehören weiterhin zum Staat Deutsches Reich und müssen bei Erlangung der vollen Souveränität diesem, gemäß internationalem Völkerrecht, wieder zurückgegeben werden. Das haben die Alliierten gemäß Gesetz Nr.52 Artikel VII Absatz 9 Punkt (e) so entschieden: "Deutschland" bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat.
Mit Streichung der Präambel und des Artikels 23 durch den damaligen Außenminister James Baker am 17.7.1990 in Paris, ist der territoriale Geltungsbereich des "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" mit Wirkung zum 18.7.1990 erloschen (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890, vom 23.9.1990). Dies war auf Grund der den Alliierten obliegenden Vorbehaltsrechten möglich. Ab diesem Zeitpunkt, dem 18.7.1990, existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens "Bundesrepublik Deutschland", welches die Belange des Deutschen Volkes nur treuhändlerisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr.
Die "Weimarer Verfassung" vom 11.8.1919 ist daher die gültige Rechtsgrundlage aller Bürger des Staates Deutsches Reich. Sie ist die einzige Verfassung die von dem Deutschen Volk in freier Wahlen angenommen wurde. Sie gilt in der Fassung vom 30.1.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.5.1949 vorgenommenen Änderungen. Die Verfassung des Staates Deutsches Reich ist seit dem 18.7.1990 die einzige gültige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes. Sie gilt im gesamten Gebiet des Deutschen Reichs in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937, wie sie im Militär-Gesetz Nr.52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitt c in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurde.
Alle, innerhalb dieser Grenzen geborenen Personen sind gemäß dem Reichs - und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.7.1913 - (und sogar nach Artikel 116 " Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" ) - Deutsche und somit Bürger des Staates Deutsches Reich.
In anbetracht dessen kann man nicht von "Menschenrechtsverletzungen" sprechen sondern sollte sich vor Augen führen das das GG 18.07.1990 nicht mehr vorhanden ist und das die Regierung bewust falsche behauptungen in die Welt gesetzt hat( Sorry, die ab dem Datum Unrechtsmäßige Regierung).
Der Richtige Weg wäre:
1. Friedensverträge mit den Siegermächten
2. Neuwahlen gemäß gültigem Recht
3. Neufassung der Verfassung
Im Augenblick der Aufhebung des GG war die eingesetzte Regierung nur Rechtswiedrig Gesetzgebend und kann sich garnicht auf ein GG beziehen das nicht mehr gültig war.
Eine Wiedervereinigung hat es nie gegeben da kein Gesetz bestand hatte bis heute.
ohne Friedensverträge keine Wiedervereinigung, ohne Verfassung kein Rechtsstaat
Hier ein Auszug der Daten:
Firma:
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Lurgiallee 5
60439 Frankfurt am Main
E-Mail: info@deutsche-finanzagentur.deDiese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können
Internet: www.deutsche-finanzagentur.de
Telefon: 069 951140
Telefax: 069 94114116
Gemeinde: Frankfurt am Main
Handelsregisternummer: B 51411
Eintragsdatum: 18.01.2001
Kapital: 25.564,59 EUR
Sitz lt. Register: Frankfurt 18.01.2001
Anmeldedatum: 14.02.2001
Rechtsform: GmbH
Größenklasse: 6
Gegenwärtig eingetragener Geschäftsführer: Gerd Ehlers, seit 20.12.2005
Nach der de jure am 17.7.90 mit Löschung des Art. 23 GG erfolgten Auflösung der Bundesrepublik Deutschland , musste wohl eine neue Rechtsform gefunden werden, um die Bürger weiterhin abzocken zu können.Dies musste offensichtlich in einer Form geschehen, die ohne Gefahr zu laufen direkt und sofort belangt zu werden, erfolgen musste.
Nun hat jemand beim zuständigen Insolvenzgericht in Darmstadt die Insolvenz gegen die BRD Finanzagentur Gmbh beantragt, die aber erwartungsgemäß eine Zurückweisung der Klage erbrachte.
Doch nun kann man nur noch Staunen:
Die Urteilbegründung liefert hier nämlich ganz überraschende Erkenntnisse.Erinnern wir uns also: Beklagt war die BRD Finanzagentur GmbH,also eine Privatfirma, mit einem Stammkapital von etwas mehr als 25.000 Euro.
Die Urteilsbegründung des Gerichts lautet aber:" Die Durchführung des Insolvenzverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland ist unzulässig......." Ist dies nicht interessant?
Zumindest ist dieses Urteil mal wieder der Beweis dafür, wie sich die Justiz immer mehr selbst demontiert. Welche Beweise für die "Nichtexistenz" der sogenannten BRD benötigen wir noch?