AFP auf n-tv.de am 28. Juni 2009 und Süddeutsche am 29 Juni 2009
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erhält, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen würden. Dies ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Im Streit in der großen Koalition über eine Änderung des Wahlrechts sendet die SPD widersprüchliche Signale aus. Die Sozialdemokraten seien "selbstverständlich vertrags- und koalitionstreu", verlautete aus der SPD-Spitze. Nachdem die Partei zunächst den Ton gegenüber dem Koalitionspartner CDU/CSU verschärft hatte, äußerte sie sich am Montag versöhnlicher. Allerdings müsse die Union erklären, warum sie das Risiko eingehen wolle, ein vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuftes Wahlrecht für die nächste Bundestagswahl anzuwenden. Dies könne zur Belastung für die Demokratie werden.






















