Die Mühlen der vatikanischen Justiz mahlen langsam, aber irgendwann kommen auch sie an ein Ziel. Natürlich nur an ein sehr bescheidenes Ziel, wie die folgende
Geschichte zeigt.
Mainz/Lebenhan (ddp-bay). Wegen des sexuellen Missbrauchs von Internatsschülern sind einem 71 Jahre alten Ordenspater durch Papst Benedikt XVI. alle Rechte und Pflichten eines Priesters entzogen worden. Der Mann, der in den 70er Jahren in einem kirchlichen Internat im unterfränkischen Lebenhan mehrere Jungen sexuell missbraucht haben soll, bleibe aber vorerst weiter Mitglied der Missionare von der Heiligen Familie, allerdings unter strengen Auflagen, teilte der Orden am Mittwoch in Mainz mit. «Es ist so etwas wie Hausarrest», sagte der stellvertretende Leiter der deutschen Ordensprovinz, Michael Baumbach.
Huch. Hausarrest für jemanden der vor fast 30 Jahren Kinder missbraucht hat und dies auch gesteht. Das ist eine wirklich harte Strafe. Aber so hart auch nicht, weil ja ein außenstehender Dritte den vermeintlichen Hausarrest jederzeit aufheben kann. Vielleicht auf eine Runde gemeinsamen Kindesmissbrauch. Wer mag wohl dieser Dritte sein. Der Ortspfarrer?
Der geständige Mann hat laut einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung in den 70er Jahren «zahlreiche sexuelle Missbrauchshandlungen unterschiedlicher Schwere an minderjährigen Schutzbefohlenen» begangen. Mindestens 16 damals minderjährige Schüler wurden demnach Opfer von sexuellem Missbrauch, versuchtem Missbrauch oder körperlicher Gewalt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz stellte fest, dass die Taten verjährt sind.
Ja da wo Staat und Kirche gemeinsam handeln, da lässt sich für die Täter gut leben. Der Kindesmissbrauch ist verjährt. Die Verjährungsfrist für Sexualstraftaten gegen Kinder beginnt erst mit dem 18 Geburtstag des Betroffenen und beträgt nach
§ 177 StGB "Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung" für den eine Strafe nicht unter einem Jahr vorgesehen ist, 20 Jahre wenn man nach §78 des STGB geht, da die Höchststrafe bei 15 Jahren liegt.
Die Taten lagen zwischen 1972 und 1976 und wurden im August 2008 von einem Nürnberger Theologen und ehemaligem Internatsschüler dem Bistum Würzburg gemeldet, das vom deutschen Kriegsbischof Mixa geführt wird. Der Name Mixa ist Programm. Ein Programm das nicht mehr kommentiert werden muss. Neben der strafrechtlichen Seite gibt es natürlich noch eine zivilrechtliche Seite, nämlich die Frage nach einem Schadensersatz.
Aber die guten
Missionare von der Heiligen Familie haben auch da vorgesorgt. Dadurch, dass der Täter selbst beim Papst um seine Entlassung bat, wird den Opfern erspart, sich in einem kirchenrechtlichen Strafprozess gegebenenfalls erneut äußern zu müssen, verlautbarte dieser Verein.
Ja das ist wahrhaft fürsorglich. Für den Täter und die Kasse des Ordens.
Die Ordensprovinz stehe weiterhin den Opfern und ihren Familien bei der Aufarbeitung der leidvollen Vergangenheit zur Seite, betonte Baumbach. Er selbst sei noch mit einigen Betroffenen in Kontakt: «Wir helfen, soweit wir das können.» Finanzielle Entschädigungen werde es aber nicht geben. «Das ist nicht möglich», sagte der Vizechef der Ordensprovinz.
Es wäre sehr wohl möglich den Opfern, wenn es schon keine strafrechtliche Folgen für den Täter gibt, wenigstens den Schaden zu ersetzen, auch wenn derartige Beträge in Deutschland lächerlich sind. Das wäre sogar notwendig, wenn man wirklich mit Opfern fühlt, zumal diese katholische Kirche unermesslich reich aber auch unermesslich gierig ist.
Aber weder der Ratzinger Papst noch seine verkommene Kirche oder diese peinlichen Missionare von der Heiligen Familie leiden ja mit ihren Opfern. Sie spielen nur eine billige und dumme Show und sind innerlich kalt und hart wie Stein. Natürlich wird kein Opfer klagen und sie werden davon kommen.
Aber wenigstens eins sollte man tun. Man sollte die Verjährungsfrist für sexuelle Vergehen an Kindern und Schutzbefohlenen abschaffen und es wie bei Mord nie zu einer Verjährung kommen lassen. Das würde den Kindern helfen und vielleicht einige Priester und natürlich auch Laien von ihrem Tun abhalten. Dieses Beispiel zeigt zu deutlich, dass die Schuldigen in Deutschland immer zu leicht davon kommen.
Grundsätzlich sollte es aber auch ein Verbot geben, dass allen katholischen Priestern verbietet sich Kindern auf mehr als 200 Meter zu nähern und auch den gleichzeitigen Aufenthalt von Kindern und Priestern in einem Gebäude verbietet. Katholische Priester müssen generell als Gefahr für Kinder betrachtet werden.
Der Deutsche Bundestag hat meine Petition abgelehnt.
Deshalb habe ich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, weil sie damit ihre Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt.
Bitte unterstützen Sie diese Beschwerde! Sie helfen damit auch anderen.
Jetzt unterschreiben:
http://norbert.denef.com/petition
Hoffnungsvolle Grüße
Norbert Denef
Das würde ja eventuell auch zu teuer werden, bei der Menge an Entschädigungen die geleistet werden könnten, wäre man denn gewillt dazu.
Nun, davon abgesehen, es ist wirklich nicht möglich das zu "entschädigen". Dieser verursachte Schaden bleibt, deswegen ist es umso unverständlicher dass so leichtsinnig mit offenkundig gefährlichen Menschen umgegangen wird und das die Angst und der Druck den das Opfer bekommt, aus Tätersicht, nur groß genug sein muss um 30 Jahre anzuhalten.
So etwas sollte niemals verjähren und die Opfer zu jeder Zeit ihres Lebens den Rechtsstaat um mithilfe bei der Aufarbeitung dieses Schreckens bitten können.
"Emmely" ist schuldig!
Die peinliche "Justiz" legt nach und macht sich nur noch perfider.
http://www.jungewelt.de/2009/07-28/013.php