
... Ein Braunschweiger Künstler sorgt derzeit in der Internet-Gemeinde für Furore. Über ein Online-Netzwerk hatte er zum Picknick vor der Schlosskulisse aufgerufen. Die Stadt aber droht, die Spontan-Aktion notfalls polizeilich auflösen zu lassen. Im Internet überschlagen sich die Meldungen über die Braunschweiger Ordnungshüter, die sich nun gegen den Vorwurf wehren müssen, Spaßbremsen zu sein. ...
(Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2046/artid/10701912)
Weiter Infos dazu im > BIBS im Forum
inklusive Links zu anderen Foren zum Thema "Flasmobs verboten?"...




















Andererseits hat die Stadt Braunschweig vielleicht auch keine Lust, für die nach Massenpicknicks üblicherweise notwendigen Aufräumarbeiten und Abfallentsorgungen aufzukommen.
Auch das kann ich verstehen.
verstehe die von Dir geschriebene Meinung auch.
Über Sinn und Unsinn von Flasmobs geht es m.E. hier aber weniger, denn wenn sie einen Sinn, d.h. eine Meinungsbildung, Kundgebung oder sonstige Einbeziehung der Öffentlichkeit beinhalten würden, wären es keine Flasmobs, sondern dem Gesetz nach eine Versammlung (Art. 8 GG). Sind sie aber nicht. Und somit bedarf es auch eigentlich keiner Genehmigung; dies aber versuchte man dem Künstler, der dieses spontane Treffen plante, zu erzählen.
Wenn nun aber der OB dem Künstler mitteilt, dass man für diese Flasmobs eine "Sondernutzungsgenehmigung" bräuchte und argumentiert, dass
"Der öffentliche Raum in Braunschweig dient ausschließlich dem Verkehr, also dem Transfer von Wohnung a zu Wohnung b, von Wohnung a zu Geschäft b oder von Geschäft a zu Geschäft b."
und
“Veranstaltungen, die nicht unter das Versammlungsrecht fallen, sind auf dem Schlossplatz jedoch nach der Sondernutzungssatzung der Stadt nur dann zulässig, wenn sie der besonderen stadtgeschichtlichen oder städtebaulichen Bedeutung dieses Platzes Rechnung tragen oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht."
(Quelle: www.braunschweig.de/politik_verwaltung/presse/flashmob.html)
... dann fragt man sich, wie hier die Gesetze interpretiert werden von einem Stadtoberhaupt? Flashmobs sind insofern nämlich nicht genehmigungspflichtig, d.h. diese Auskünfte sind nicht korrekt.
Historisches und breites Interesse der Öffentlichkeit?
Wenn also die Stadtverwaltung bekannt gibt, dass nur historische Ereignisse und jene, die eine breite Öffentlichkeit interessieren auf dem Schlossplatz zu feiern sind und ansonsten der öffentliche Raum nur zur gewissen festgelegten Beschreitung von A nach B zu benutzen seien, dann fragt man sich, ob die Verwaltung hier ihre Grenzen überschreitet?
Unter "historischem Ereignis" fand erst kürzlich auch ein "Fackelumzug" - angeregt vom OB - statt, für deren Kosten die Stadt jedoch anscheinend gerne aufkommen wollte. Sind also Fackelumzüge für die breite Öffentlichkeit gedacht?
Wenn aber, was nachvollziehbar und verständlich, die Stadt nicht sauber machen möchte, dann soll sie das doch offen argumentieren, stattdessen kamen die oben zitierten Begründungsversuche.
Braunschweig, nicht nur die Stadt des Löwen und der Ort an dem Hitler seine deutsche Staatsangehörigkeit bekam. In Braunschweig stinkts und ists dreckig, das sagt auch die NPD und deswegen freuen die sich ganz besonders über die Reinigungsaktionen ihres ehemaligen Kameraden. Kein Schelm wer böses dabei denkt!
Ich bin nicht auf den Kopf gefallen, aber nach dem was ich hier ud im Bibs schon alles lesen durfte, bleibt nur ein Schluß: Jeder der nichts gegen den Oberbürgermeister unternimmt unterstützt diese Vorgehensweise, diese Ideologie der Ewig Gestrigen und will scheinbar zurück ins Großdeutsche Reich.
:wink: "NICHTS unternehmen"
unternehmen jetzt offenbar viele,
mehr* als erwartet sozusagen.
Am 8. August 2009 wird also NICHTS gepicknickt...
Bis dahin mehr unter:
BIBS-Forum (Link siehe oben)
und unser-braunschweig.de
REgrüßt
Ulenspiegel
Wenn also mehrere Menschen sich bei ihrer Ortswahl zufällig treffen, ist das völlig rechtens. :-D [Artikel 18 EGV]