Artikelhinweis via Email von Magnus-Sebastian Kutz am 12. August 2009
Von Martin Kutz/Magnus-Sebastian Kutz
Anfang Oktober 2008 hatte der Koalitionsausschuss der großen Koalition eine Änderung des Grundgesetzes vorgeschlagen, die dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren eine neue Qualität geben soll. Im Vordergrund standen dabei die Erlaubnis zum Einsatz von Kriegswaffen und die Zuweisung des Oberbefehls an den Verteidigungsminister. Diese gefährliche Melange ist nicht nur ein Angriff auf unsere über Jahrhunderte mit vielen Rückschlägen erkämpfte Rechtsordnung, sondern auch nutzlos und kontraproduktiv im Kampf gegen den Terrorismus.
Die im letzten Herbst vorgeschlagenen Änderungen fanden sich in zwei kurzen Absätzen des Gesetzestextes. Sollte die Bundesregierung der Meinung sein, dass ein besonders schwerer Unglücksfall droht, zu dessen Abwehr die Polizei nicht in der Lage ist, kann sie den Einsatz der Bundeswehr mit militärischen Mitteln anordnen – und zwar über die Köpfe der Länder hinweg, denen gegenüber sie dann weisungsbefugt ist. Ist der Bundesverteidigungsminister der Meinung, das dies besonders dringend ist, liegt die Entscheidungsgewalt bei ihm. Glücklicherweise war die Einigung im Koalitionsausschuss nicht von Dauer.
Gerechtfertigt wurde die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006, das Luftsicherheitsgesetz und den Abschuss von Passagierflugzeugen für verfassungswidrig zu erklären. Es begründete dies mit dem eklatanten Verstoß gegen Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieses grundlegende Verbot, Leben gegen Leben aufzuwiegen, würde aufgekündigt.
Lesen Sie weiterführend: "Militär gegen Terrorismus?" und
"Ernstgemeinte Illusionen oder Partisanenkrieg im Inland?" auf
BISS
Leute - wacht auf.
ES IST KRIEG (und nicht nur in den Köpfen).
zur entmachtung der chunta und wiederherstellung des grundgesetzes.
dat hat wat.