
[ARD verlinkt] (c) GEZ.de
GEZ-Gebühren - rechtliche Grundlage = Rundfunkgebührenstaatsvertrag | Einnahmen 2008 = 7,26 Mrd. Euro
(Quelle)
Internet: Paid Content - rechtliche Grundlage = ? | Einnahmen 2008 = ?
[Wikipedia verlinkt]
Stopp! Vorfahrt gewähren!
Informationsfreiheit bedeutet, dass alle Interessierten grundsätzlich ohne Begründung Zugang zu allen Informationen haben, die bei öffentlichen Stellen vorhanden sind. Durch diese Transparenz werden die Möglichkeiten einer politischen und gesellschaftlichen Mitgestaltung sowie der bürgerschaftlichen Kontrolle staatlichen Handelns erheblich gestärkt. Unterlagen, die schutzbedürftige personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder geheimhaltungsbedürftige öffentliche Informationen beinhalten, sind von dem Recht auf Informationszugang ausgenommen. (Quelle)
Grundsätzlich! Der Grundsatz beinhaltet nicht die Erhebung von Gebühren zum abrufen von Informationen, oder sehe ich das grundgesetzrechtlich falsch?



















