Den Sohn des vor 32 Jahren ermordeten Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Michael Buback wird es freuen. Die Staatsanwaltschaft hat die Wohnung des ehemaligen RAF Angehörigen Verena Becker durchsucht und ihre Computer beschlagnahmt. Grund für die Untersuchung war das an zehn der damaligen Bekennerschreiben, angeblich Genspuren die von Becker stammen sollen, gefunden worden. Nach telefonischen Abhöraktionen bei Becker hofft die Staatsanwaltschaft auf den Computern ein Tagebuch, oder den Entwurf eines Buches zu finden, in dem sich der damalige Tatverlauf
ablesen ließe, der ja bis heute völlig unklar ist.
Verena Becker und der RAF-Mann Günter Sonnenberg wurden am 2. Mai 1977 nach einer Schießerei in Singen (Baden- Württemberg) von der Polizei überwältigt. Ende 1977 verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart Becker wegen der Schüsse auf die Polizisten zu lebenslanger Haft – der Anschlag auf Buback war ausgeklammert. Das Verfahren gegen Becker in diesem Fall stellte die Bundesanwaltschaft 1980 ein. Als Täter wurden Günter Sonnenberg, Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt festgestellt. Sie erhielten, bis auf Sonnenberg, lebenslange Haft, auch wegen weiterer Anschläge. Gegen Sonnenberg wurde das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen eingestellt, er hatte in Singen einen Kopfschuss erlitten.
Im November 1989 kam Becker frei, nachdem der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker sie begnadigt hatte. Erst im April 2008 nahm die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen Becker wieder auf. Der Verdacht lautet: Mittäterschaft bei der Ermordung Bubacks, seines Fahrers und des Polizisten. Der Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Becker ging im Jahr 2007 eine kampagnenartige Kritik Michael Bubacks an den früheren Ermittlungen voraus. Buback stützte sich auf Informationen, die er vom Ex-RAF-Mitglied Jürgen Boock bekommen hatte. Boock belastete allerdings nicht Becker, sondern den ehemaligen RAF-Terroristen Stefan Wisniewski. Er soll der Todesschütze auf dem Motorrad gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft begann Ermittlungen gegen Wisniewski, doch der Verdacht ließ sich nicht erhärten.
Dann geriet Becker ins Visier der Behörden. Obwohl bekannt wurde, dass Becker ebenfalls Wisniewski genannt hatte – als sie Anfang der 80er Jahre aus der Haft heraus mit dem Verfassungsschutz in Kontakt getreten war und viel über die RAF erzählte. Die geheimen Gespräche, denen damals keine neuen Ermittlungen folgten, wurden erst 2007 publik.
Das große Mysterium besteht darin, dass nachdem Frau Becker im Gefängnis geredet hatte, keine weiteren Ermittlungen erfolgten. Es bleibt die Frage an die Bundesanwaltschaft warum nicht weiter ermittelt wurde. Ein Mord und gar so ein prominenter Mord verjährt doch nicht. Oder ging es vielleicht gar nicht mehr um Aufklärung, sondern nur noch um die Vertuschung von Fehlern.
Wie dem auch immer sei. Michael Buback hat der Bundesanwaltschaft Druck gemacht und eigentlich hat dieser Druck bis heute nicht nachgelassen. Große Teile der Bevölkerung wissen unterschwellig, dass an der Aufklärung des Falles Buback kein Interesse besteht, was zu einer weiteren Ablehnung dieser Justiz führt. Deshalb scheint nun ein Täter her zu müssen und da gilt der DNA Beweis als bestes Mittel.
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person ein bestimmtes DNS-Profil, also eine Kombination dieser zwölf Merkmale trägt, wäre demnach eins zu einer Billion.
Entsprechend erdrückend ist auch die Beweislast des genetischen Fingerabdruckes. "Vor Gericht ist das ein sogenannter faktischer Beweis", sagt Roewer. Bei der Verteidigung würden zwar immer neue Strategien verwendet, den Test in Zweifel zu ziehen, indem man zum Beispiel darauf hinweise, dass die Spur auch von einem Zwilling kommen könne oder dass die Spur auch gefälscht sein könnte. "In der Regel kommt es aber eh nicht hart auf hart im Gerichtssaal", sagt Roewer. Meist führe der genetische Fingerabdruck in den Ermittlungen zu einem Verdächtigen, der dann angesichts der Beweislast gestehe.
Nun haben DNA Spuren an Bekennerbriefen nichts mit einer Täterschaft zu tun, aber bei den vielen seltsamen Vorgängen rund um die RAF Ermittlungen und auch bei den Sauerlandbombern muss man einiges in Frage stellen dürfen. Isarelische Wissenschaftler haben gerade in
Forensic Science International festgestellt, das die bisherigen DNA Tests nicht zwischen künstlicher und natürlicher DNA unterscheiden kann.
Der
Tagesanzeiger stellst hierzu fest:
Studienleiter Dan Frumkin sagt: «Wenn man Blut und Speichel fälschen kann, ist es einfach, einen Tatort zu inszenieren. Man hat die absolute Kontrolle über die Situation.»
Praktisch jeder könne mit Grundkenntnissen und mit den verfügbaren Mitteln künstliche DNA herstellen. «Wenn man Haare oder eine Zigarette von einer Person besitze, kann man daraus mit einfachster Technik DNA extrahieren und fälschen.» Wie das funktioniere, lerne man schon im ersten Jahr im Biologie-Studium, so Frumkin.
Die künstliche DNA liesse sich dann an einem Tatort deponieren um falsche Spuren zu legen. Man könne die künstliche DNA aber auch in Gewebe einbinden, das sei sogar einfacher als einen Fingerabdruck zu fälschen.
Wenn das sogar schon Biologiestudenten im ersten Jahr können, dann ist die Bundesanwaltschaft mit Sicherheit dazu in der Lage. Natürlich kann es sein, die Spuren echt und Becker die Täterin ist. Aber um dies überzeugend rüberzubringen, müsste die Bundesanwaltschaft eine offene Informationspolitik fahren. So kurz vor einer Bundestagswahl das Thema RAF mal wieder hochzukochen und praktisch mit nichts in der Hand aber großem Bohei loszutreten, lässt auch andere Vermutungen zu.
Die Geschichte mit den Sauerlandbombern, läuft der Bundesanwaltschaft aus dem Ruder. Die beinahe täglichen Warnungen vor bösen Terroristen, die dann nur als Begründung für die Begrenzung von Bürgerrechten her halten müssen und ein Bundesanwalt
Rainer Griesbaum, der öffentlich für die Nutzung von Aussagen unter Folter agiert, lassen nur wenig Vertrauensspielraum.
Vermutlich ist das Ganze nur ein weiteres Vorwahlablenkungsmanöver ohne ernsthaften Hintergrund. Auf jeden Fall muss die Bundesanwaltschaft jetzt entweder aufklären oder aufhören. Natürlich wäre es für die Angehörigen der Opfer schön zu wissen, wer geschossen hat und die Allgemeinheit dürfte sich für ein "Warum" und eine Bewertung durch den Täter aus heutiger Sicht interessieren. Aber es darf keine erneute Hexenjagd geben. Dazu ist die Situation in Deutschland zu fragil. Wir sitzen auf einem sich täglich vergrößerndem Pulverfass bei dem nun wirklich niemand zündeln sollte.
jede/r, die/der Michael Bubacks Buch (2008) zum „zweiten Tod“ seines Vaters gründlich las (http://www.grin.com/e-book/121232/michael-buback-eine-aktuelle-rezension-von-wilma-ruth-albrecht) und so selbständig wie kritisch-hermeneutisch über den damaligen „Fall“ Buback nachdachte, wußte auch ohne die letzttägigen (scheckbuch?)schurnalistischen Enthüllungen, mit welchen Mitteln (agents provocateurs) BRD-Staatsschutzorgane hier allgemein arbei(te)ten und wer als spezielle LockspitzelIn infragekam …
Gruß;-)
dr.richard.albrecht [at] gmx.net