dafür das Sie, als Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, den Berliner Jobcentern ein
gestörtes Verhältnis zur Rechtsprechung
bescheinigt haben.
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Dass erst ein Richter auf diese Missstände Aufmerksam machen muss sagt einiges über die Legislative aus, deren Aufgabe es ist die Exekutive, die Behörden zu kontrollieren.
Diese Missstände, nicht nur in den Sozialbehörden, sind im Bewusstsein der Bürger längst angekommen und schlagen sich in der Ablehnung dem Staat gegenüber nieder. Sie werden diesem Staat keine Träne nachweinen.
Mit dem Urteil des Gerichtes in der Hand wollte die LeistungsbezieherIn Ihren Anspruch auf Zahlung der ihr zustehenden Leistungen bestehen. Als sie abgewiesen wurde holte sie sich einen Vollstreckungsbescheid und ging mit diesem erneut in das JobCenter. Der Geschäftsführer erklärte ihr dann, dass er keinen Handlungsbedarf sehe und ihn der Vollstreckungsbescheid nicht im geringsten beeindrucke !!! Das ist Deutschland*, liebe FreundInnen und nicht etwa die Türkei oder andere rechtsbeugende Staaten !
-CK-*