Den folgenden Beitrag erhielt ich von Elite23. Seiner Bitte um Verbreitung komme ich daher gerne nach:
Die Vorbereitung der Enteignung durch die BRD
!!!!Vorsicht und Aufgepaßt!!!!!
Genau lesen, nochmal hinschauen und mitdenken !!!
Sämtliche Banken ändern ihre Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen AGB mit Wirkung zum 31.10.2009, und darin steckt ein echter Hammer. Originaltext der Sparkasse:
"Kundeninformation mit Erläuterungen zu den Änderungen unserer Geschäftsbedingungen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht erfordert eine umfangreiche Anpassung unserer Vertragsbedingungen. Daher gelten ab dem 31.Oktober 2009 neue Kundenbedingungen. Das betrifft u. a. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bedingungen für den Überweisungsverkehr, die Bedingungen für die SparkassenCard, die Bedingungen für die MasterCard/Visa Card sowie die Bedingungen für das Online-Banking."
< Buchvorstellung: "Feindbild Moslem" von Kay Sokolowsky | Freimütige Kritik und demokratischer Rechtsstaat >
Die Vorbereitung der Enteignung durch die BRD
Man beachte nun den folgenden Punkt in den AGB:
"Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
(1) Umfang
Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen. Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-,Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen."
Damit erfolgt eine Umstellung auf "Deutsches Recht", und das ist definitiv das Werk der Firma BRD, denn das sog. deutsche Recht ist die juristische Schiene für die BRD. Später folgt ein "abstraktes Pfandrecht", denn im Punkt 21 der AGB bei den Sparkassen bleibt dieses Pfandrecht ohne konkreten Bezug welcher Art die Gründe und der Zweck für das Pfandrecht sind. Mit dem Einordnen auf deutsches Recht übernimmt die Firma BRD die Kontrolle über die Bank und deren Einlagen, sie kann nun über deren Gelder bestimmen, weil diese sich dem deutschen Recht unterwirft. Mit dem abstrakten Pfandrecht ohne Zweckbestimmungserklärung wird die Bank wiederum Herr über die Vermögen ihrer Kunden. Auf diese Weise hat sich die Firma BRD, eine personell und institutionell eindeutig als faschistisch erkennbare Vereinigung, das sogenannte volle Durchgriffsrecht gesichert. Wenn wir als Kunden diese AGB akzeptieren, dann darf natürlich auch Gebrauch von dem eingeräumten Pfandrecht gemacht werden. Und da dieses ohne bestimmten Grund oder konkreten Anlaß erteilt wurde, ist der Willkür rein rechtlich Tür und Tor geöffnet. So sieht das jedenfalls für den Autor dieses Artikels aus.
Damit kann sich die akut von der Pleite bedrohte Firma BRD über die Bankvermögen der ihr unterworfenen Banken schadlos halten, sprich enteignen. Und auf Garantie werden das die Menschen in unserem Lande am eigenen Leibe erfahren dürfen, denn wenn die Nachkommen der Faschisten in akute Bankrottgefahr kommen, dann werden Merkel, Steinmeier und Co. ihr wahres Gesicht zeigen. Gleichgültig wer, wie und warum auch immer zum Kanzler erkoren wird. Das zum Vorschein kommende Gesicht wird übrigens exakt jene Fratze sein, die vor 76 Jahren ihr Unwesen trieb.
Eigentlich müßte hier ein längst ein landesweiter Protestschrei erfolgen, wenn die Leute nicht unselig vor sich hinpennen, sowie sich ihres Hirns und insbesondere ihres Herzens berauben ließen.
Bitte MASSIV ÜBERALL verbreiten. Danke.
gelesen in:
http://www.sandalphon-verlag.de/?location=aktuelle
s_details.php&id=527
Die Bundesregierung plant eine Zwangsabgabe auf Sparguthaben
Damit soll die neue Bad Bank finanziert werden, in der US-Kredit-Schrott abgeladen wird. Positive Effekte auch für Konjunktur erwartet. [Glosse]
Die Diskussion über die Finanzierung der so genannten „Bad Bank“, in der US-Kredit-Schrottpapiere ausgelagert werden sollen, erhält eine neue Wende. Die möglicherweise benötigten 500 Milliarden Euro sollen direkt von deutschen Sparguthaben abgebucht werden. Dies erfuhr MMnews aus Regierungskreisen in Berlin. Wie ein Vertrauter von Finanzminister Steinbrück gegenüber MMnews exklusiv berichtet, herrscht in der Großen Koalition großer Unmut darüber, aus welchen Geldquellen sich die Bad Bank speist. Steuererhöhungen gelten derzeit als wenig populär. Staatssekretär Jörg Asmussen schlug deshalb in einer vertraulichen Runde des Finanzministers vor, doch direkt „an die Sparguthaben der Bevölkerung heranzugehen“ – wie es wörtlich hieß. Dies soll mithilfe einer Sparerzwangsabgabe (SZA) geschehen, die noch im Herbst dieses Jahres vom Bundestag beschlossen werden soll.
Die deutsche Sparquote strebt laut Finanzministerium dieses Jahr mit rund 11,5% einem neuen Rekordstand entgegen. Insgesamt befänden sich auf deutschen Sparbüchern, Festgeldkonten und Termineinlagen derzeit geschätzte 5,2 Billionen Euro, Tendenz steigend. Diese Zahl wurde von der Bundesbank bestätigt. Die Deutschen sparten wie nie zuvor, wegen unsicherer Aussichten aufgrund der Finanzkrise. Diesen Teufelskreis gelte es zu durchbrechen, so war aus mit dem Thema betrauten Kreisen zu hören.
Steinbrück zeigte sich offen für die Idee der Sparerzwangsabgabe (SZA), zumal das Finanzministerium über die Finanzämter direkten Zugriff auf die Konten der Sparer habe. Insofern bereite die technische Abwicklung dieser Einmalzahlung kaum Probleme. Eine solche Abbuchung sei „kurz und schmerzlos“, wurde Steinbrück zitiert. Ein anfänglicher Pressewirbel und Proteste würden schnell wieder verstummen, so der Minister.
Asmussen schlug in diesem Zusammenhang vor, statt der benötigten 500 Milliarden gleich eine Billion abzubuchen. Mit dem Rest des Geldes, das nicht für die Bankenrettung gebraucht werde, könne man gut die Konjunktur ankurbeln. Deshalb einigte man sich in Berlin, die Sparerzwangsabgabe auf 20% festzusetzen. Jeder Bundesbürger muss demnach 20% seiner Ersparnisse an den Fiskus abliefern. Damit würden mindestens eine Billion Euro in die Staatskassen gespült. Die 20prozentige SZA wäre durchaus gerecht, so war aus SPD-Kreisen zu hören. Denn Reiche würden dann automatisch stärker zur Kasse gebeten als Minderbemittelte. Doch auch wer nichts auf dem Konto hat, bleibt nicht verschont. Die neue Sparerzwangsabgabe-Verordnung sieht vor, dass sich Hartz IV Empfänger und Personen unterhalb der Armutsgrenze ebenfalls an dem Programm beteiligen müssen, und zwar mit einer Einmalabgabe in Höhe von 10% auf die gezahlten staatlichen Unterhaltsleistungen. Berechnungsgrundlage: Ein Jahr.
gelesen in:
http://www.mmnews.de/index.php/200907053234/MM-New
s/Regierung-plant-Abgabe-auf-Sparguthaben.html
Wenn es wirklich stimmt, daß die Finanzämter (Finanzagentur GmbH) direkten Zugriff auf alle Konten haben, bekommt diese Vorgehensweise einen ganz üblen Beigeschmack - oder?
Wie oft muß das BRD-Personal noch zur Urne gehen um festzustellen, daß nach der Wahl nicht vor der Wahl ist? Wie oft muß das Deutsche Volk noch wählen gehen, wie bis es bemerkt, daß die Volks-Vertreter, tatsächlich das Volk (ver)TRETEN? Wie oft gibt das Volk noch seine Stimme ab und verliert mit jedem Schritt noch mehr Recht und Würde?
Behalten Sie Ihre Stimme für unsere Kinder und deren Recht auf Heimat und einer Zukunft in Frieden und Freiheit aller Völker dieser Erde.
Danke an atlant! http://www.myspace.com/manuelzeitler
Peace
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-CK-
Tags für diesen Artikel: banken, bankenrettung, eu, finanzminister, pfandrecht, spareinlagen, sparkassen
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Was regst Du dich so auf - ist doch nur sozial, wenn der Staat gleichmäßig pfändet und wegnimmt, genau so werden die Konten der Reichen gepfändet, dann wird alles schön verteilt - sozial wohlgemerkt,
so wollt Ihr es doch - komisch, immer wenn es einen selber trifft, ist das Wehgeschreih groß, heb dein Geld ab, wenn es Dir nicht passt und tausch es in Krügerrand
Vielleicht hätten Sie den Text aufmerksamer lesen sollen. Zwar werden die Spareinlagen der Reichen verteilt, aber auch solche von Hartz IV-Betroffenen. Zweitens ist die Verteilung nur in Ihrer Phantasie "sozial", denn die Verteilungspraktiken der Regierung sind uns ja bestens bekannt. Darüberhinaus ist es wohl ein Skandal, wenn das Finanzamt (im Auftrag der Sparkassen) Direktpfändungen durchführt, zumal es keine eindeutige "Begründung" für solche Maßnahmen in den Geschäftsbedingungen gibt. Hier wird der Willkür Tür und Tor geöffnet - auf unser aller Kosten. Wenn Ihnen das so gefällt, dann wählen Sie doch auch weiterhin die FDP - Sie werden schon bald sehen, dass auch Ihr gut gehüteter "Krügerrand" vor dieser Steuer nicht sicher sein wird...
-CK-
jedesmal wenn ich deine Ausführungen lese, werd ich ein wenig wehmütig. Perlen vor die Säue werfen ist noch ein Euphemismus.
Joseph hat hier völlig recht. Tausch dein Geld gegen Edelmetall und reg dich nicht künstlich auf. Er hat auch Recht damit, dass das eigentlich einmal eine soziale Tat ist. Das das Geld in ein Fass ohne Boden geht - who cares - unser Finanzsystem ist doch sowieso am Ende. Es wäre doch für die Regierung viel leichter hier über verdeckte Inflation die 1 Billion aufzutreiben. Da meckert keiner, hat aber die gleiche Wirkung wie eine Direktsteuer. Das geht aber nicht in deinen Kopf rein. Genauso wie deine Aktionen mit der Atomkraft - da merkt man dass du absolut keinen Plan hast. Ist leider so. Und es ist schade, dass du hier postest und die Leute mit deinem Brei zumüllst. Denn was anderes ist es nicht.Übelste Propaganda. Versteckt, aber wenn man Ahnung von der Materia hat ganz offensichtlich. Kann es sein, dass du hier eigentlich als Bauernfänger arbeitest. Leute die gerade erst anfangen sich für die Materie zu interessieren, mit deiner Regierungsdoktrin weich zu klopfen.
Darum warne ich hier mal frei raus.
CK - kann es sein, dass du eigentlich ein Doppelagent bist? Kann es?
Dass ich mich nicht gleich weglache...
Äh, bitte sag' mir doch mal für welche Seiten, bitte ???
Es gibt Leute, die immer wieder behaupten es sei alles halb so schlimm - und andere die schonmal vorab etwas Licht ins Dunkel bringen...
Regierungsdoktrin ??? Na, dann warte mal bis nach der Bundestagswahl und danach darfst Du Deinem Speischwall freien Lauf lassen. Während Du nach dem Abkotzen langsam wieder zur Besinnung kommst, haben wir anderen bereits alle Hände voll zu tun !
-CK-
Wenn sie unsittlich sind und nicht den Rechten BGB etc entsprechen, sind sie ungültig.
Übrigens ein lob an Jochen, dass die Kommentarfunktion nochanonym ist. Infokrieger news hat gerade auf einloggen umgestellt-kommentarlos.
Ich kann verstehen, dass es nervt, weil es mehr Mühe macht, den Blog zu führen. Andererseits finde ich , dass die Blogs inzwischen insofern anfangen, den mainstream medien zu ähneln, als dass eine Tendenz besteht, jeden Scheiß und jedes Gerücht kommentieren zu müssen.
Weniger ist mE mehr. Wegen der Konkurrenz mit den anderen Blogs etc nehme ich an.
Ich würde es besser finden, die Kommentare mehr zu betreuen und weniger Artikel zu schreiben..
Immerhin steht ne Diktatur ins Haus.
Da s nur mal nebenbei. Also Danke Jochen, dass Du noch zur freiheit hältst. (Wenn wir auch politisch nicht immer der gleichen meinung sind)
... wer weiß, was "Glosse" bedeutet?
>[Hinweis: Dies ist eine Glosse]
Die Pfandrechtsregelung hat sich in soweit nicht geändert. Sie war schon vor der Änderung für willkürliche Möglichkeiten offen. Das man sich jetzt erst darüber aufregt wundert zumindest.
Was etwas abgeändert wurde und mir persönlich bitterer aufstößt, ist die Tatsache das sämtliche Lastschriftverfahren auf Vorrat gespeichert werden. Aus den AGBs geht m.E. nicht hervor, wer auf die Daten Zugriff hat und warum.
wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Deine Informantin scheint damit echt Probleme zu haben! Krame jetzt bitte mal deine alte AGB heraus und lies dort den § 21 (Pfändungsgesetz). Überraschend wirst du feststellen, das genau die gleiche Formulierung bereits in deiner alten AGB vorhanden war!
Warum?
Weil dieses Pfändungsgesetz schon seit 1949, seit Gründung der BRD Teil des Finanzsegmentes ist.
Keine Bank kann dir deinen Kontoinhalt wegpfänden. Keine! Und wird es auch niemals tun können!
Das Pfändungsgesetz in der AGB sagt nur aus, wer Zugriff auf dein Geld hat, wenn du Schulden machst, die du nicht deckst. Hier langt nicht das Finanzamt zu (obwohl jenes seit Einführung von Hartz IV genau weiß, wie viele Krugerrand du in deinem Bankschließfach hortest - so etwas muß die Bank nämlich direkt an das Finanzamt melden), nicht einmal die Bank selbst. Sondern nur dein Gläubiger darf dein Konto pfänden lassen. Aber selbst dann bleibt ein Mindestbetrag pfändungsfrei, der nicht von deinem Gläubiger eingezogen werden darf. Der Staat BRD hat mit diesem Mist übrigens nur insoweit etwas zu tun, weil er Gesetzgeber, jedoch nicht Nutznießer in erster Person, ist!
Wer also solchen rechten, braunen, Kack im Internet verbreitet und dadurch Banken in Verruf bringt, braucht sich über eine nachfolgende Kontopfändung nicht weiter zu wundern, da jede Bank von dir für die Weiterverbreitung dieses Schwachsinns Schadenersatz in Mio-Höhe einfordern kann - und dann natürlich den Inhalt deines Kontos pfänden darf!
Also, citizenking, halt die Füße still und lern lesen. Hier jedenfalls hast du auf einen braunen Kackgaul aufgesattelt und diesen Mist sogar noch geglaubt.
mfg
Zitat: "[Hinweis: Dies ist eine Glosse]"
Und zu den AGB's, da sollte sich eigentlich wenig geändert haben. Auf anderen Seiten wurde auch schon eine ähnliche Diskussion geführt mit dem Ergebnis:
Zitat:
[21:00] Leserzuschrift zu den Banken-AGBs:
Ich habe aufgrund der Diskussion um die Banken-AGB´s diese nachgelesen (die alten und die neuen). Diese AGB dürften von Bank zu Bank differieren. Beim Bankenverband gibt es einen Muster-Entwurf.
Resultat: Im besprochenen Bereich hat sich nichts geändert!
Aber: Die Diskussion um den Umfang des Pfandrechtes (Nr. 21 (1)) greift zu kurz. Wichtig sind auch die weiteren Punkte.
In Nr. 22 (1) wird das Nachsicherungsrecht angesprochen. Danach kann die Bank die Verstärkung von Sicherheiten verlangen, wenn sich aufgrund nachträglich eingetretener Verschlechterungen eine Veränderung der Risikolage ergibt.
...
In Nr. 26 (2) wird das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund angesprochen. Die Bank kann die gesamte Geschäftsbeziehung jederzeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Solche Gründe sind insbesondere gegeben, wenn b) der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten (Nr. 22 (1)) nach Aufforderung durch die Bank nicht innerhalb einer Frist nachkommt. Und dann greift Nr. 21, das Pfandrecht.
quelle: http://hartgeld.com/infos-DE.htm
Mit bestem Gruß
der Opferbaer
Na ist doch schön, wenn wir alle wieder wach sind ! Herzlichen Glückwunsch !!!
-CK-
Person A wurde das Konto von Sparkasse (B) wegen “Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse” gekündigt.
Person A bezieht ALG 2.
Der Regelsatz ALG 2 von A wurde auf sein Konto bei dortiger überwiesen, kurz bevor Konto gekündigt wurde.
Nach Lastschrifteinzug vom Vermieter wird das Konto gekündigt und die Miete zurückgebucht, die vom ALG 2 bezahlt wurde.
Rechtens?
Bricht AGB bzw. ggf. EU- Recht das Bundesrecht (hier §55 SGB Pfändungsschutz von Sozialleistungen innerhalb von 7 Tagen) ?
Gruß