Arbeitsgericht Berlin greift Gewerkschaftsfreiheit an !!!
Am 7.10. gab das Arbeitsgericht Berlin dem Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Boykottaufruf der FAU für das Kino Babylon Mitte statt. Grund für dieses Urteil war laut Angaben der Richterin die angeblich fehlende Tariffähigkeit der Basisgewerkschaft Freie ArbeiterInnen-Union (FAU): die Gewerkschaft sei zu klein. Damit war ausdrücklich nicht der Organisierungsgrad im Kino selbst gemeint, wo über ein Drittel der Belegschaft einen FAU-Ausweis besitzt, sondern die betriebsübergreifende Mitgliederzahl.
"Wie soll eine Gewerkschaft tarifmächtig werden, wenn ihr von Anfang an die Arbeitskampfmittel für einen Tarifvertrag verboten werden?", fragt sich Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin. "Das ist absurd. Die Feststellung der Tariffähigkeit dient eigentlich dazu, dass den Arbeitgebern kampffähige Gewerkschaften gegenüberstehen und Lohnstandards nicht von Phantomgewerkschaften untergraben werden. Hier wird dieses Prinzip auf den Kopf gestellt, wurde ein Arbeitskampf doch von außen durch ver.di unterlaufen."
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Pressemitteilung der Freien ArbeiterInnen Union (FAU) Berlin
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Kommentare
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#1
freethinker
am
10/13/09 um 08:01
[Antwort]
Das Urteil ist gesetzwidrig und braucht damit nicht beachtet zu werden!



















