Verbotsurteil bestätigt - Weg für die FAU zum Bundesverfassungsgericht ist frei
Im Prozess der Neuen Babylon Mitte GmbH gegen die FAU Berlin wurde die einstweilige Verfügung gestern erneut bestätigt. Der FAU Berlin bleibt es
bis auf Weiteres verboten, sich Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu nennen. Der 10. Senat des Berliner Landesgerichtes folgte damit seinem
Urteil vom 11.12.2009. Der Begriff der Gewerkschaft sei, laut Anwältinnen der Klägerin zwar nicht juristisch festgelegt, jedoch aber "durch jahrzehntelange Rechtssprechung ausgefüllt."
Pressemitteilung der Freien ArbeiterInnen Union (FAU) BERLIN
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