Seit etwas mehr als 40 Jahren gibt es Leiharbeit in Deutschland. Leiharbeit ist zum Wirtschaftsfaktor und Arbeitsmarktinstrument geworden, in Ermangelung „echter Alternativen“ zur Vollbeschäftigung. Mit der Regierung Schröder wurde Leiharbeit als „Normalbeschäftigung“ aufgewertet und als Einstiegshilfe für den Arbeitsmarkt bezeichnet. Die Branche selbst versteckt sich selbst gern hinter dem harmlos klingenden Begriff der „Zeitarbeit.
Leiharbeit nach fünf Jahren Deregulierung durch die Agenda Politik
Und immer wieder ist es das gleiche
Wenn Medien über Leiharbeit berichten oder im Fernsehen darüber diskutiert wird, gebärden sich die Chefs der Branche als „Die Guten“ und lenken kritische Anmerkungen über Missbrauch, auf andere "schwarze Schafe", die es zwar gebe, zu denen man aber selbst nicht zählt und außerdem seien das Einzelfälle. Mit Leiharbeit können Probezeiten für geplante Neueinstellungen kostengünstig überbrückt werden und der gesetzliche Kündigungsschutz wird durch Leiharbeit quasi ausgehebelt. Arbeitsplätze werden in die als „prekär“ bezeichnete Leiharbeit (aufgrund der ungesicherten Arbeitsverhältnisse) verschoben und entgegen der Aussagen ihrer Befürworter, schafft Leiharbeit keine neuen Arbeitsplätze, bestehende Arbeitsplätze werden häufig nicht mehr mit eigenem Personal bestückt, sondern mit Leiharbeitern. Wirklich neue Arbeitsplätze entstehen höchstenfalls in der Verwaltung bei den Leiharbeitsfirmen.
Die Branche hat sich gewandelt und ist als Arbeitsbeschaffer nicht mehr wegzudenken. Mittlerweile sind etwa 2 bis 4 Prozent (teilweise noch mehr) aller Beschäftigten Leiharbeiter. Die Branche erwirtschaftet einen jährlichen Umsatz von 15 bis 18 Milliarden Euro. Im letzten Jahr sorgte eine Werbekampagne eines mittelständischen Personaldienstleisters, mit der Werbebotschaft „Alle müssen raus“, für großen Unmut in der Öffentlichkeit. Gibt es keine Moral in dieser Branche?
Es gab und gibt Überlegungen, die Arbeitsvermittlung die überwiegend durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgte (bisher nur zusätzlich durch private Arbeitsvermittler), vielleicht komplett an die Privatwirtschaft abzugeben. Für diesen Fall steht die Branche in den Startlöchern, denn die im Koorperationsvertrag zwischen Bundesagentur für Arbeit und Leiharbeit einbezogenen Unternehmen versprechen sich einen großen Wettbewerbsvorteil.
Gewerkschaften werden wegen ihrer Tarifpolitik auch im Zusammenhang mit der Leiharbeit scharf kritisiert.
Die bisher durch Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge weichen erheblich von den üblichen Branchentarifverträgen „nach unten“ ab. Gewerkschaftliche Regelungen zur Leiharbeit auf betrieblicher Ebene, sind dazu geeignet, als so genannte „Besserreglungen“ die knappen Tarifentgelte der Leiharbeit aufzupeppen. Diese Besserstellung der Leiharbeiter bewirkt deren höhere Motivation und geordnete betriebliche Verhältnisse, wo Konkurrenzdruck nicht zum Störfaktor im Betriebsablauf wird.
Der Gesetzgeber wird wegen seiner Bürokratie im Bereich der Leiharbeit angegriffen und darauf hinwiesen, dass Leiharbeit erst nach der Entbürokratisierung und Lockerung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für einen zusätzlichen Schub am Arbeitsmarkt gesorgt hätte. Im Zusammenhang der Agenda 2010 wurde 2003 auch die Leiharbeit gesetzlich neu geregelt, viele Kriterien wurden gelockert und die Kontrollinstanzen der Genehmigungsbehörden verringert (z.B. zwei Prüfer für Berlin und Brandenburg, bei etwa 7000 Firmen). Das „Jobwunder“ der letzten Jahre ist überwiegend in der Leiharbeit entstanden.
Unternehmer erkannten die Chancen der Leiharbeit und in nur kurzer Zeit gab es jährliche Zuwachsraten von bis zu 28 Prozent. Dann kam Ende 2008 die Wirtschaftskrise mit monatlichen Abschwüngen von 30 Prozent und mehr. Gerade hier zeigt sich die Fratze der prekären Erwerbsarbeit von ihrer schlimmen Seite, denn die Branche schrumpfte innerhalb weniger Monate um über 40 Prozent ihrer Beschäftigten. Im Oktober 2008 gab es etwa 850.000 Leiharbeiter, im Mai 2009 nur noch knapp 500.000. Etwa 350.000 Leiharbeiter verloren ihre Jobs, weil das Auftragsende in der Regel den Verlust ihres Jobs bedeutet.
Die Bundesregierung hat sehr schnell die gesetzliche Kurzarbeiterregelung auf die Leiharbeit ausgedehnt. Diese wurde nur für knapp 40.000 Leiharbeiter nach Angaben der BA genutzt. Mittlerweile hat das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 21.07.2009 (Az B 7 AL 3/08 R) entschieden, dass Auftragsschwankungen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung, typische Erscheinungen der Branche sind und daher sei sie wie ein Tendenzbetrieb zu behandeln. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) seien auch kurzfristige Auftragslücken bei einem Leiharbeitsunternehmen nicht geeignet, betriebsbedingte Kündigungen zu rechtfertigen, diese gehörten typischerweise zum Wirtschaftsrisiko des Unternehmens. Als kurzfristige Auftragslücken sei eine Dauer von drei Monaten anzunehmen. § 11 Abs 4 Satz 2 AÜG setzt damit die Arbeitsausfallzeiten bei Leiharbeitsverhältnissen bereits normativ als wesensimmanent oder typusbildend voraus (Estelmann in Eicher/Schlegel, SGB III § 171 Rd Nr 72, Stand Februar 2009). Auf die tatsächlichen Gegebenheiten kommt es insoweit nicht mehr an.
Die „Jobmaschine Leiharbeit“ hat in der Krise ihre Kinder gefressen und ausgespuckt. Viele Betroffene erkennen die „Schleuderbrettfunktion“ der Leiharbeit heute anders als noch vor wenigen Jahren. Zeitweilig war Leiharbeit auf den Sprung, als normales aber hochflexibles Beschäftigungsverhältnis zu gelten. Erst die vielen Jobverluste der letzten Zeit haben vielen die Augen dafür geöffnet, wie schnell der soziale Abstieg mit dem Arbeitsverlust einhergeht und wie leicht man selbst durch das „heuern und feuern“ betroffen ist.
Der Lohnunterschied zum Leiharbeiter wird zum Argument einer „scheinbaren Arbeitsplatzssicherheit“. Die Spaltung der Belegschaften manifestiert sich auch durch die Leiharbeit. In der Regel wird Leiharbeit als Konjunkturpuffer zur „Sicherheit“ bestehender Arbeitsplätze, mit tariflichen Regelungen verstanden. Gerade durch den Einsatz der Leiharbeit werden diese gefährdet. Bei der Verlagerung von Betriebsteilen oder Abteilungen wird Leiharbeit zum Bumerang, wenn mit Werkverträgen und Personalleasing die Arbeit fortgeführt wird.
Hohe gewerkschaftliche Organisationsgrade würden es ermöglichen, Leiharbeitstarife flächendeckend notfalls mit Arbeitskämpfen durchzusetzen und für Allgemeinverbindlich zu erklären. Aber gerade diese Organisationsgrade sind zu gering, um hier ernsthaften Druck auszuüben. Die wenigen Betriebsräte in der Leiharbeit können nicht einmal die Einhaltung von Gesetzen oder Tarifverträgen im eigenen Betrieb konsequent durchsetzen. Ohne die Unterstützung der Betriebsräte in den Entleihbetrieben (Einsatzorte) würde die gewerkschaftliche Schiene zur Tarifierung der Leiharbeit noch in den Kinderschuhen stecken.
Betriebsräte in Entleihbetrieben lassen Leiharbeit zu, weil sie glauben sich dagegen nicht dauerhaft wehren zu können. Sie haben Mitbestimmungsrechte wie bei Personaleinstellungen (§99 BetrVG) und sind daher durchaus in der Lage, Leiharbeit konsequent niederzuhalten und dadurch den Druck zur Regulierung aufzubauen. Der Gesetzgeber will bisher keine gesetzlichen Mindestlöhne einführen, weil angeblich die Tarifautonomie nicht verändert werden soll, obwohl dies eine Fadenscheinige Aussage ist. Sie überlässt es weitgehend der Branche selbst, sich zu organisieren bzw. regulieren, mit den daraus resultierenden Wirkungen.
Leiharbeit ist das exemplarische Beispiel für eine Wirtschaftsbranche, in der deutlich wird, wohin die Entwicklung führt, wenn sich der Staat als Gesetzgeber aus seiner Sorgfaltspflicht entzieht und die Kontroll- und Aufsichtsbehörden ihren Aufgaben nicht im notwendigen Umfang nachkommen können.
Die Haltung des DGB zur Leiharbeit (DGB Bundesvorstand 30.01.09).
Das Ziel der Ausweitung der Leiharbeit ist erreicht worden; die sozialpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Ziele sind es jedoch nicht. Im Gegenteil: Ist die Situation für die Beschäftigten häufig schlechter als davor.
Leiharbeit ist geprägt von Dumpinglöhnen, Ausbeutung und die Risiken sind völlig einseitig zulasten der Beschäftigten verteilt. Durch die Praktik des „Hire and Fire“ wird auch die Solidargemeinschaft, vor allem die Arbeitslosenversicherung und das Grundsicherungssystem (Hartz IV), belastet. Der DGB sieht sehr wohl, dass ein Teil der Branche bemüht ist, das Image der Leiharbeit zu verbessern und einigermaßen vertretbare Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dies wird jedoch zu oft durch die realen Marktbedingungen unterlaufen.
In keiner Untersuchung konnte nachgewiesen werden, dass z. B. Wachstumsimpulse durch die Leiharbeit ausgelöst wurden. Theoretisch könnte die höhere Flexibilität zu einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit führen. Jedoch auch dieser Zusammenhang ist noch nicht nachgewiesen worden und auch nicht sehr wahrscheinlich. Im Gegensatz dazu trägt die zunehmende Leiharbeit dazu bei, Beschäftigungsrisiken zunehmend zu externalisieren bzw. auf die Beschäftigten zu verlagern. Neben den Arbeitnehmern sind auch die Sozialversicherungen und das Fürsorgesystem in höherem Maße in das Beschäftigungsrisiko eingebunden.
Für die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen muss der Gesetzgeber mehr Verantwortung übernehmen. Die Gewerkschaften allein können unter den gegebenen Rahmenbedingungen keine ausreichende Regulierung erreichen. Der DGB erwartet, dass der Gesetzgeber nach 5-jähriger Erfahrung mit der Neuregelung Konsequenzen zieht und die Rechtsstellung der Beschäftigten gesetzlich verbessert.
Problematisch ist besonders die Entlohnung. Löhne in der Leiharbeit weisen immer noch einen großen Lohnabstand zu den Einsatzbetrieben auf. Dieser beträgt im Einzelfall sogar 50% bis 100%, im groben Durchschnitt über alle Branchen hinweg etwa 29 %. Am größten ist dieser bei männlichen Industriearbeitern mit geringer Qualifikation. Inzwischen sind die Bedingungen für Leiharbeiter in Deutschland am schlechtesten in ganz Europa.
Die DGB-Tarifgemeinschaft setzte sich weiter dafür ein, Verbesserungen der Tarifvertragswerke mit dem BZA und der iGZ zu erreichen. Um der Entwicklung hin zu Niedriglöhnen entgegenzutreten, entschied sich die DGB-Tarifgemeinschaft zusammen mit den beiden Arbeitgeberverbänden BZA und iGZ bereits im Frühjahr 2006, einen Mindestlohn für die Branche Zeitarbeit durchzusetzen.
Forderungen:
Der gesetzliche Leitgedanke „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss ohne Ausnahmen gelten. Eine gesetzliche Lohnuntergrenze, die zudem noch den niedrigsten in der Branche vorhanden Flächentarifvertrag nachbildet, ist völlig unzureichend. Darüber hinaus haben der Gesetzgeber und seine zuständigen Stellen ihre Kontrollfunktionen wahrzunehmen und bei Verstößen die Zulassung zu verweigern bzw. zu entziehen. Die Ausnahmeregelung, niedrigerer Entgelte an zuvor Arbeitslose zu zahlen, muss entfallen.
Vielfach wird bei Entlassungen die Kündigungsfrist nicht beachtet. Häufig werden den Beschäftigten ihnen zustehende Urlaubstage vorenthalten und Sonderzahlungen werden nur selten tatsächlich ausgezahlt. Die Unfallhäufigkeit bei Leiharbeitnehmern ist entgegen dem langfristigen Trend sinkender Unfallzahlen stark angestiegen und Häufig erhalten Leiharbeitnehmer/innen trotz gesetzlichem Anspruch (§ 670 BGB) keine Fahrtkostenerstattung. Wo bleibt staatliche Kontrolle?
Leiharbeiter werden falsch eingruppiert. So werden Beschäftigte vielfach als Helfer eingestuft, obwohl die Voraussetzungen für eine höhere Einstufung vorliegen. In einem Tarifvertrag werden das Entgelt und die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten von Verleihunternehmen als Mindestbedingungen für den Einsatz im Entleihbetrieb (soweit die Entgelt- und Arbeitsbedingungen im Entleihbetrieb schlechter sind) und für die überlassungsfreie Zeit geregelt.
Die Nutzung von Leiharbeit muss sozial flankiert werden, sowohl zum Schutz der Arbeitsplätze der „Stammbeschäftigten“, als auch von Leiharbeitskräften. Hierzu bedarf es einer Ausweitung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte durch eine Änderung des § 14 AÜG. In § 14 Abs. 3 AÜG ist klarzustellen, dass sich die Beteiligung des Betriebsrats des Entleiherbetriebs nach § 99 BetrVG auch auf die Kontrolle einer tarifgerechten Eingruppierung oder gesetzeskonformen Vergütung der Leiharbeitskräfte bezieht.
Die prozentuale Umwandlung von Löhnen, in eine Entschädigung als Verpflegungsmehraufwand, führt in der Praxis zu einer Absenkung der Nettoeinkünfte der Leiharbeitnehmer/innen. Diese Praxis muss beendet werden.
Die Meinung eines ehemaligen Leiharbeiters (der Autor selbst)
Nachdem ich fast 17 Jahre selbst als Leiharbeiter im Industriesektor Erfahrungen gesammelt habe und viele der Entwicklungen miterleben konnte, stehen für mich mehrere Tatsachen fest. Leiharbeit zu verbieten würde etwa 600.000 Arbeitsplätze killen, welchen Ersatz bietet man denen an die diese Arbeitsplätze hatten?
Die Branche ist zu einem Wirtschaftsfaktor (im Sinne des Bruttosozialprodukts) geworden und ersetzt eine wirkungsvolle Beschäftigungspolitik. Sie bietet ein flexibles Instrument der Personalplanung und ist ein Wettbewerbsvorteil. Firmen können durch Leiharbeit einen Teil ihrer Unternehmerischen Risiken minimieren und brauchen keine ordentlich strukturierte Personalpolitik zu betreiben. Die Leiharbeiter selbst, müssen hochflexibel, anpassungsfähig und entgegen der Politikermeinung, gut ausgebildet und beruflich qualifiziert sein, denn sonst haben sie eine kurze „Durchlaufzeit“ als Leiharbeiter.
Leiharbeiter sollten in ihrer Bezahlung als Spezialisten betrachtet werden und daher sollten sie Zuschläge erhalten, ähnlich dem Modell in Frankreich, wo Leiharbeiter einen Flexibilitätszuschlag bekommen. Die Politik vernachlässigt ihre Fürsorgepflicht und Kontrollfunktion wenn sie den flächendeckenden Missbrauch im Arbeitsleben zulässt bzw. nicht nachhaltig bekämpft. Nicht jede Arbeit ist sozial und ihre Wirkung auch nicht.
Leiharbeit gefährdet tarifierte Arbeitsplätze und bildet durch die „ungesicherte Arbeit“ (Prekarisierung) insgesamt ein Gefährdungspotential für den Erhalt des Sozialstaates. Die Umstände unter denen auch Leiharbeiter schuften sind in vielen Fällen als unmoralisch und ethisch zweifelhaft zu bezeichnen. Leiharbeit ist quasi ein „unmoralisches Angebot“, bietet aber insgesamt viele Chancen für den beruflichen Einstieg, aber eben auch eine Menge Risiken für die Betroffenen. Nur konsequente staatliche Regulierung und Kontrolle sowie gewerkschaftliches Engagement kann den Wildwuchs eindämmen, so schwierig das ist.
Die aktuelle Arbeitsmarktpolitik zeigt auf, dass sie bisher kaum willig oder fähig ist, die gesetzlichen Regelungen der Arbeitnehmerüberlassung sowie das Entsendegesetz so anzupassen, dass es künftig keinen Missbrauch mehr gibt. Soziale Verantwortung darf nicht als Übel denunziert werden, sondern sollte als soziale Verantwortung der Wirtschaft gegenüber der Gesellschaft durch gesetzliche sowie tarifliche Tatbestände notfalls auch gegen den Willen der Verursacher umgesetzt werden.
Heißt die Perspektive mehr Leiharbeit?
Leiharbeit gilt als Indikator des Arbeitsmarktes, denn zuerst wird in dieser Branche neuer Personalbedarf aus der Wirtschaft angefragt. Politiker werden deshalb nicht müde, gebetsmühlenartig zu wiederkäuen, dass ohne Leiharbeit viele Jobs ins Ausland abwandern würden, weniger Menschen eine Erwerbstätigkeit finden würden und damit eine höhere Sockelarbeitslosigkeit bestehen bliebe. Nachdem die Krise für die Leiharbeiter „desaströse“ Ausmaße angenommen hatte, fragen viele, nach dem Sinn und Zweck der Branche überhaupt und wie es nach der Krise mit der Leiharbeit überhaupt weitergehen würde?
Die Branche selbst gibt sich dazu optimistisch und prahlt bereits über die neue anbrechende Boomzeit die aus ihrer Sicht schon bald kommt. Infolge des Personalbedarfs wird Leiharbeit wird gefragter sein denn je. Experten erwarten Zuwachsraten wie in den besten Wachstumsjahren und Beschäftigtenzahlen jenseits einer Million. Die Branche fühlt sich bereits jetzt als heimlicher Sieger der weltweiten Wirtschaftskrise.
Bereits im Dezember 2009 gab es in der Branche wieder knapp 600.000 Beschäftigte, Tendenz steigend.
Damit Leiharbeit nicht das „akzeptiertes“ Massenphänomen des Erwerbslebens und damit Speerspitze prekärer Beschäftigung bleibt, müssen politische Entscheidungen der letzten Jahre entscheidend korrigiert werden. Die Aufweichung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch das „Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, vom 23. Dezember 2002, der Regierung Schröder, soll zurück geführt werden.























Betrachtet man sich die vergangenen Jahre bis zur Gegenwart, schreien die Arbeitgeber immer nach qualifizierten Arbeitnehmern. Überall herrsche Mangel an zB Ingenieuren. (btw. Die DIHK will sogar, weil die deutschen Schulabgänger so vermeintlich schlecht sind, Azubis aus dem Ausland anwerben.) Es wurden die deutschen Greencards erfunden (in Rahmen der IT Hysterie) mit einem "Mindestlohn" für Spitzenqualifizierte. Dieser Betrug zum Start der Greencard 86.400 Euro im Jahr.Dann wurde das Einkommen auf 63.600 Euro/Jahr gesenkt, die Pläne gehen noch weiter. Der Lohn für hoch Hoch-Qualifizerte soll auf 45.000 Euro/Jahr sinken, um die ca. 3.500 Euro Brutto im Monat. Wieviel verdient ein Ingenieur in Deutschland? Wirbt man so qualifizierte Kräfte an? Was ist die Intention dieser Machenschaften? Wieso wandern so viele Hochqualifizierte aus Deutschland aus? Wieso gibt es so viele arbeitslose Akademiker (10% der Arbeitslosen)? Es geht nur um billig, die Qualifikation ist , wie man an diesen Fakten feststellen kann, eine Nebensache.Hauptsache billig , am besten umsonst arbeiten.
Originalzitat vom Präsidenten der Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) vom 7/2008 . "Hier hätte ich mir etwas mehr Mut gewünscht, denn auch Azubis oder Facharbeiter (aus dem Ausland) werden dringend in Deutschland gebraucht"
Nur aus diesem Grund hat man auch Rumänien und Bulgarien in die EU Aufgenommen, es ist der Quell billigster Arbeitskräfte. 200 Euro Monatslohn in diesen Ländern ist sogar ein sehr guter Lohn. Ein fröhliches Prosit auf den „Wettbewerb“.
DAs wird immer unglaublicher, sogar die Linke, in Person von Arbeitsministerin Bluhm sagt folgendes:
"Wer gut ausgebildet sei, habe gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Schon bis zum Jahr 2015 werde damit gerechnet, dass 270 000 Arbeitsplätze nicht besetzt werden könnten. Bis 2020 könnte die Zahl auf 362 000 steigen, ergänzte Baaske (SPD). Doch während es in manchen Branchen an qualifiziertem Nachwuchs mangele, herrsche in anderen wegen fehlender Qualifikationen Arbeitslosigkeit", sagte Bluhm.
Diesen Text werde ich speichern, und pünktlich 2015 an Bluhm und Baaske schicken und eine öffentliche Entschulduigiung fordern, alterantiv eine Teerung und Federung anbieten.
Außerdem bietet die Leiharbeit eben nicht "viele Chancen" für den beruflichen Einstieg. In der Regel ist man unter seinen Qualifikationen beschäftigt und entsprechend schlecht bezahlt, die Chance auf eine Übernahme ist sehr gering.
Leiharbeit hat letztlich nur ein Ziel: neben Hartz4 soll durch die Leiharbeit der Druck auf die Gehälter vergrößert werden, es sollen Arbeitnehmerrechte abgebaut werden, Tarife unterlaufen werden.