4. März 2010
Pressemitteilung der Babylon Betriebsgruppe der Freien ArbeiterInnen-Union Berlin
Betriebsräte im Berliner Kino Babylon Mitte von "kalter Kündigung" bedroht
Nachdem die Babylon-Geschäftsführer Hackel und Grossman im Januar damit scheiterten, ihrer Belegschaft im Zuge der Umsetzung eines Tarifvertrags deutlich verschlechterte Arbeitsverträge aufzudrängen, konzentrieren sie sich nun offenbar darauf, gegen den Betriebsrat vorzugehen:
Am 8. Februar sah sich der Betriebsrat gezwungen, gegen den Widerstand der Geschäftsführung kostspielige Einigungsstellen auf den Weg zu bringen, um sich gegen Ungleichbehandlung von MitarbeiterInnen bei der Umsetzung des Tarifvertrags und Missachtung von Mitbestimmungsrechten durch die Geschäftsführer zur Wehr zu setzen.
Schon am nächsten Tag wurden die als Filmvorführer teilzeitbeschäftigten Betriebsratsangehörigen an 7 von 16 Tagen aus dem Dienstplan des laufenden Monats gestrichen. Im März nun werden die an Betriebsratsangehörige vergebenen Schichten im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 2/3 gekürzt: An nur vier Tagen im Monat sollen die Betroffenen beschäftigt werden. Durch die damit verbundenen Lohneinbußen kommt dies dem Versuch einer "kalten Kündigung" der Betriebsratsmitglieder gleich.
Zuvor war von der Geschäftsleitung erklärt worden, die Betriebsratsarbeit werde in Zukunft nicht mehr als Arbeitszeit bezahlt. Schon zwei Monate nach der erstmaligen Wahl des Betriebsrats im November 2008 musste sich ein Betriebsratsmitglied wieder ins Beschäftigungsverhältnis einklagen. Die Kostenübernahme der Betriebsratsschulung verweigern Hackel und Grossman bis heute. In einem offenen Brief weist der Betriebsrat zudem auf zahlreiche weitere Unregelmäßigkeiten im Betrieb hin.
Zudem sei dem Betriebsrat zufolge diesem von den Geschäftsführern Hackel und Grossman vorgeworfen worden, mit den Forderungen nach Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahltem Urlaub für die Beschäftigten dem Betrieb großen Schaden zuzufügen.
Als mitgliederstärkste ArbeitnehmerInnenorganisation im Babylon fordert die Betriebsgruppe der FAU Berlin die Geschäftsführer Hackel und Grossman eindringlich auf, jeden weiteren Angriff auf die Beschäftigten, deren Organisationen und Vertretungen zu unterlassen.
Betriebsgruppe Babylon der FAU Berlin
Kontakt: babylon@fau.org
-CK-




















ich war zur letzten Verhandlung vor dem LAG dabei: http://www.deutschland-debatte.de/2010/02/16/arbeitskampf-gegen-prekaere-verhaeltnisse-teil-2/; die Rechtsprechung in D lässt es leider nicht zu, dass die FAU sich "Gewerkschaft" nennen kann. Die heutige Begriffsverwendung "mitgliederstärkste ArbeitnehmerInnenorganisation im Babylon" ist ja recht kreativ, hat aber im Rechtsgefüge überhaupt keinen Wert. Es war schon bedeutungsvoll, dass der Richter in der erwähnten Verhandlung zum Ausdruck brachte, dass der Gesetzgeber ausdrücklich nicht wollte, dass sich in jedem Unternehmen eine Gruppe "Gewerkschaft" nennen darf, die dann den Betrieb stilllegt.
Wer 2/3 AZ gekürzt bekommt, zeigt damit, dass er keinen Vollzeit- Arbeitsplatz hat. Es ist also eine Frage des Arbeitsvertrages, ob das Vorgehen der GL rechtlich zulässig ist. Man kann sich darüber echauffieren, aber das ist rechtlich völlig belanglos.
Gesamteindruck: hier versucht eine Gruppe mit untauglichen Mitteln durch Verwechselung von Recht und Moral ihre Interessen durchzusetzen. Das wird nicht klappen.
Spaßig ist, dass man mit nur / Mitgliedern eine Partei, augenscheinlich jedoch keine Gewerkschaft "betreiben" können soll.
Was solche Methoden mit Demokratie zu tun haben erschließt sich mir nicht so recht.
Fakt ist, die FAU wurde gerufen und hat ihren Mitteln entsprechend geholfen. Hier davon zu schreiben, dass "hier versucht eine Gruppe mit untauglichen Mitteln durch Verwechselung von Recht und Moral ihre Interessen durchzusetzen" erscheint mir völlig daneben.