Sozialgericht des Saarlandes schließt sich Bewertung des Bundessozialgerichts an
„Wie von uns erwartet zieht das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 9. Februar in Verbindung mit dem Bundessozialgerichtsurteil vom 18. Februar in Sachen Hartz IV-Sanktions-§31 weitere Kreise,“ freut sich Brigitte Vallenthin im Gespräch mit dem Sozialticker. Die Hartz4-Plattform Sprecherin ergänzt: „Mittlerweile ist es mit einem unanfechtbaren Beschluss des Sozialgerichts des Saarlandes (S 21 AS 26/10 ER) vom 10. März gelungen, die Sanktionen, diesen nach Bewertung des Bundessozialgerichts „schwerwiegenden Eingriff“, durch eine Eilklage unmittelbar auszusetzen. Erstmals konnte nämlich in diesem Zusammenhang das – für Hartz IV ausgeschlossene - Recht auf „aufschiebende Wirkung“ wieder hergestellt und so dem Kläger das Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ durch sofortige Zahlung des sanktionierten Regelsatzes sicher gestellt werden.“
Unrechts-staatliche Hartz IV-§31-Sanktionen durch „aufschiebende Wirkung“ ausgesetzt
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