Dem ist aber nicht so. Mit Änderung des 2009 verabschiedeten Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes, hat der Bundestag gerade beschlossen, das auf Entgeltumwandlung selbstverständlich Sozialabgaben und Steuern zu bezahlen sind. Geht man davon aus, das viele Beteiligungen später verrentet werden, bedeutet dies, das Arbeitnehmer zweimal Steuern und Sozialabgaben bezahlen müssen, während das Kapital nur geringe Steuern und gar keine Sozialabgaben bezahlt.
Ein typischer Trick der Neoliberalen an jeder auch nur minimal denkbaren Ecke das Einkommen von Arbeitnehmern zu kürzen und sich selbst zu mästen. Natürlich unter freundlicher Mitwirkung der verkommenen Hornissenkoalition. Allerdings könnte man die Dinge nun auch insgesamt etwas anders sehen. Wenn die Mitarbeiter schon bei der Einzahlung sozialversicherungspflichtig sind, dann ist doch auch denkbar, grundsätzlich alle Gewinne von allen natürlichen und juristischen Personen sozialversicherungspflichtig zu machen.
Damit ließen sich die Probleme der Sozialversicherungen leicht lösen. Endlich wäre mehr als genug Geld da und die Beiträge könnten drastisch gesenkt werden. Aber es wird nicht so kommen. Wiedereinmal werden die Schwächeren betrogen und die Politik und das Großkapital liegen lachend im Bett.
leider muss ich Ihren Ausführungen in ein paar Punkten widersprechen:
- Es gibt durchaus Unternehmen, in denen Mitarbeiter in hohem Maße beteiligt sind und auch Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen haben. In einem Großteil der Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligung ist jedoch der Mitarbeiteranteil im Verhältnis zum Gesamtkapital gering.
- Die derzeitige Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen sieht a) einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss des Arbeitgebers bis zu € 360 pro Mitarbeiter und Jahr vor. Der nicht ausgenutzte Betrag kann steuerfrei im Rahmen der Entgeltumwandlung (dies stellt die aktuelle Änderung dar) in die Kapitalbeteiligung investiert werden (in dieser Hinsicht pflichte ich Ihnen bei, dass eine abgabenfreie Einzahlung durchaus wünschenswert wäre). Liegt der Kaufpreis der Beteiligung über € 360, so ist der Differenzbetrag aus dem eigenen Vermögen oder aus dem Nettoeinkommen zu begleichen.
- Eine Doppelbesteuerung erfolgt nicht. Wird die Beteiligung nach Kündigung oder am Ende ihrer Laufzeit ausgezahlt, erfolgt keine nochmalige Besteuerung.
- Unlogisch ist m.E. eine Sozialversicherung auf Einkünfte von Gesellschaften. Diese werden i.d.R. nicht krank, arbeitslos oder gehen in Rente. Daher sind auch keine Zahlungen aus den betreffenden SV-Kassen an Gesellschaften zu erwarten, die vorausgehende Beiträge rechtfertigen.
Ich hoffe, hiermit etwas zur Klärung beigetragen zu haben.
Herzliche Grüße
Das BMF hat gerade ausdrücklich mitgeteilt, das sowohl für Ein- als auch für Auszahlungen Sozialversicherungspflicht besteht.
Es geht auch nicht um Unternehmen die Sozialversicherung zahlen sollen sondern um das Kapital dessen Erträge sozialversicherungspflichtig gemacht werden müssen. Die Fürsorge für Alte und Kranke ist nämlich die Sache aller und nicht nur die Sache der Arbeitnehmer. Aber das werden sie sicherlich nicht verstehen.
Es geht darum Kapital und Arbeit gleich zu behandeln.
ich danke Ihnen für die Klarstellung in Absatz 3 Ihrer Antwort. Diese wäre aber auch bei mir ohne den beleidigenden Unterton angekommen, da können Sie ganz sicher sein.
Ihr Einsatz für eine steuer- und sozialversicherungsrechtliche Gleichbehandlung in allen Ehren. Aber es besteht ja auch grundsätzlich schon das Problem, das unterschiedliche Einkünfte aus Arbeit und unterschiedliche Einkünfte aus Kapital nicht gleichbehandelt werden. Das Ziel wäre dann die Einkommensteuererklärung auf dem berühmten Bierdeckel. Sicherlich genau so wenig verkehrt wie der Vorstoß der INSM zu einem einheitlichen MwSt.-Satz von 16%.
Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Quelle der BMF-Mitteilung nennen, in der auf die Sozialversicherung bei Ein- und Auszahlung von Mitarbeiterbeteiligungen hingewiesen wird.
Herzlichen Dank und einen schönen Tag wünscht
Stefan Fritz