Wie hier
angekündigt ist der erste Prozesstag von Wolf-Dietrich Hufenbach, im Bürgerportal Wilhelmshaven exakt dargestellt:
"Am 20. Mai 2010 ging der Strafprozess gegen Günter E. Völker in die nächste Runde. Mit angeklagt ist ein LzO-Opfer.
Völker behauptet, dass die Landessparkasse zu Oldenburg [LzO] gegen geltendes Recht verstößt und sich selbst, ohne ein Gericht anrufen zu müssen, sogenannte "Titel" erstellt, um Pfändungen durchführen zu können. Das Gesetz, auf das sich die LzO beruft, stammt aus der Nazi-Zeit und wird quasi als Alleinstellungsmerkmal nur von dieser Sparkasse als geltendes Recht, so ausgelegt durch das Landesgericht Oldenburg, bis heute angewendet.
Das Prinzip ähnelt dem Geschäftsmodell amerikanischer Banken oder Investmentgesellschaften wie z. B. "Lone Star ", die auf dem deutschen Markt Kredite aufkauften [notleidender Kredite (Non-performing Loans)] und eine sofortige Vollstreckung rechtlich durchsetzten. Dadurch machte man sich z. B. Immobilien zu eigen und nahm somit auch in Kauf, Menschen in den Ruin zu treiben. Dieses "Geschäftsmodell" ist inzwischen durch eine EU-Gesetzgebung verboten worden.
Keine andere Sparkasse, außer der LzO, macht von diesem Gesetz Gebrauch, denn die Sparkassengesetzesänderung von 1990 verbietet diese Handlungsweise.
Günter E. Völker soll Flugblätter verteilt haben, um auf diese, seiner Meinung nach, Rechtsbeugung, aufmerksam zu machen.
Der Prozeß der Staatsanwaltschaft selbst richtet sich nicht gegen das bis heute angewendete Gesetz aus der Nazi Zeit und dessen Anwendung durch die LzO, sondern gegen die vom Gericht so titulierten unberechtigten Vorwürfe wegen "übler Nachrede" von Richtern, Rechtspflegern oder Vorstandsmitgliedern.
Auch die Landesregierung wurde von Günter E. Völker informiert und ihr unterstellt er organisierte Kriminalität:
Zitat: "Die gesamt eineutig kriminelle Organisation wird gedeckt durch den Nds. Ministerpräsidenten Christian Wulff, den Nds.Finanzminister Hartmut Möllring und den Nds. Justizminister [auch ein Notar] Bernd Busemann."
Der Angeklagte vermutet hinter der behördlichen Vorgehensweise ein "Syndikat", das gezwungen werden muß, sich öffentlich mit den Anschuldigungen auseinandersetzen.
Der Prozeß begann um 9.00 Uhr und war die Fortsetzung der Beweisaufnahme im Revisionsverfahren. Günter E. Völker wurde in einem ersten Prozeß für schuldig befunden und zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt.
Etwa 25 Zuhörer füllten den Saal und dass öffentliche Interesse nimmt zu. Unter den Anwesenden sind auch zahlreiche "Opfer" der LzO, die z. B. durch Zwangsversteigerungen, eingeleitet durch das oben beschriebene Verfahren der Sparkasse ehemals relativ vermögend heute teilweise von Hartz IV leben müssen.
Der vorsitzende Richter war durch die gründliche und genaue Abarbeitung der Anwälte der Angeklagten schon während der Verlesung der Anklagepunkte regelrecht verunsichert. Der Prozeßverlauf war gekennzeichnet durch etliche Unterbrechungen, weil Einsprüche immer wieder dazu führten, dass Richter und Schöffen sich beraten mußten. Während der Verhandlung wurde durch einen Anwalt der Beklagten ein Schriftstück angezeigt, das in den vorliegenden Akten von Staatsanwaltschaft und Richter nicht aufzufinden war und vermuten läßt, dass dem Gericht nicht einmal die vollständigen Akten während der Verhandlung vorlagen.
Die Verhandlung endete kurz vor 15.00 Uhr und wird am 28. Mai 2010 um 9.00 Uhr im Landgericht Oldenburg mit der Zeugenvernehmung fortgesetzt.
Die Anwälte prüfen bis zum nächsten Gerichtstermin auch noch einen Befangenheitsantrag, und arbeiten einen unaufschiebbaren Antrag ab, der aus Verfahrensgründen an das Ende der Verhandlung gelegt wurde und wegen nahendem Dienstschluß zwischen den Verhandlungstagen abgearbeitet werden kann.
Neben dem 28. Mai wurde mit dem 2. Juni 2010 noch ein weiterer Verhandlungstag angesetzt.
Dieser Prozeß ist unglaublich spannend und interessant und jedem Interessierten hiermit weiterempfohlen."
Links:
Mit der LzO in den Ruin?
AGB der Landessparkasse zu OLdenburg
bohrwurm.net
Download:
Flugblatt 1
Flugblatt 2




















So wie auch die WHV-Bürgerseite eine Oase in der üblichen meinungsmachenden Informationsflut ist.
Als Prozessbeobachter wurde einem ein Lehrstück serviert, was einem die Sprache verschlägt.
Jeder Jurastudent könnte erleben, wie das was sie lernen, umgangen und gegen geltendes Recht ausgelegt werden kann.
Der Richter offensichtlich überfordert oder auch nur genervt, weil er nicht so voran kam, wie vermutlich geplant. Denn die Verteidung konnte zahlreiche Schlampereien und Versäumnisse nachweisen. Auch die detaillierten Nachweise nach Recht und Gesetz von G.Völker selbst, hat der Richter nach Beratungen mit den Schöffen übergangen.
Es tauchten angebliche Beweismittel auf, die nicht in der Akte verzeichnet waren und der Verteidigung auch nicht vorgelegen haben. Wenn das zulässig ist, ist der Manipulation Tor und Tür geöffnet.
Ein besonders abschreckendes Beispiel gab der Staatsanwalt dem zuschauenden Volk. Er saß eher gelangweilt desinteressiert dabei, winkte nur lässig ab, wenn er um Einsichtnahme gebeten wurde. Staatsanwälte sind weisungsgebunden an die Politik. Die dürfte natürlich ein verschärftes Interesse haben, dass weiter nicht an der Sache gerührt wird.
Es ist der Eindruck geweckt worden, dass das Urteil schon fest steht- und da sind gute Verteidiger, die ihr Handwerk verstehen, solchen Richtern und Staatsanwälten vermutlich im Weg.
Das Ganze erinnert an die Aussagen von Prof. Selenz: http://www.hans-joachim-selenz.de/
wir führen seit 2003 einen rechtsstreit mit einer sparkasse; der streitwert beträgt 5 millionen €
ungeheuerliches ist davon zu berichten:
bank fälscht sämtlich vorgetragenen Beweise
zwei gefälschte beweise werden ursächlich zum urteil
sechs strafanzeigen wurden von oberstaatsanwälten verfälscht und führten deshalb nicht zur aufnahme von ermittlungen
generalstaatsanwaltschaft celle macht dieses üble "spiel" mit
klageerzwingungsverfahren vor dem olg ohne erfolg
65 rechtsanwälte (in drei jahren) aus ganz deutschland
haben sich zu komplizen der bank oder staatsanwaltschaft machen lassen
der rechtsstreit vor dem lg wurde von einem einzelrichter geführt, der nach dem geschäftsverteilungsplan des gerichts, als richter am amtsgericht gar nicht dem spruchkörper angehört hat
urteil nicht beglaubigt und unterschrieben
der rechtsfall wurde von der 4. zivilkammer übernommen - widerrechtlich dem besagten einzelrichter übertragen, rückübertrag auf kammer (lt. der uns vorliegenden gerichtlichen verfügungen)
es wurde ein ausnahmegericht gebildet, ausschliesslich für diesen fall (im 3. reich waren das die sondergerichte)
8 richter haben sich der rechtsbeugung schuldig gemacht
aus einer nicht wirksam gewordenen verpfändungserklärung wurden zwangsvollstreckungen durchgeführt
unsere anwälte haben sich zum parteiverrat überreden lassen
eine insgesamt unsaubere geschichte-
hier waren "brandstifter" am werk
herr wulf hat nichts gutes hinterlassen - es stinkt an allen ecken
kennen sie einen anwalt, dem man vertrauen kann?
auf ihre nachricht freue ich mich
h. chraplak
PS selbstverständlich können alle oben vorgetragenen vorwürfe bewieseeen werden
der Ihnen hoffentlich weiter helfen kann,
viel Glück!
hier weitere Informationen:
http://www.duckhome.de/tb/archives/8383-Zwangsvollstreckung-ohne-ein-Gericht-anrufen-zu-muessen-.-.-.-.-..html
Bevor dieses wichtige Verfahren zum Thema Erbunwürdigkeit beendet war, gab das Landgericht das Haus zur Zwansgversteigerung frei. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Ich ersteigerte nur mit Glück und einem Kredit das Haus. Rechtsanwalt und Notar Peter Ditschkowski verklagte mich nun. Herr A. sei bereit gewesen wesentlich mehr als ich für das Haus zu bieten. Da Herr A. aber nur eine ungenügende Bietsicherheit beibrachte und ich auf Bietsicherheit bestand, kam Herr A. nicht zum Zuge. Nun sei ich der Mandantin des Herrn Ditschkowski für die Differenzsumme schadenersatzpflichtig. Herr Ditschkowski schrieb dazu weiter an das Landgericht, daß es als Bieter nur Herrn A. und mich gegeben hätte. Es gab aber in der Tat noch einen türkischen Bieter, dem Herr Ditschkowski ebenso, wie dem Herrn A. die Bietsicherheit erließ. Nur von mir forderte Rechtsanwalt Ditschkowski die korrekte Bietsicherheit. Nun, Herr A. rief mich kürzlich an. Er hätte mit Ditschkowski in Verhandlungen über mein Haus gestanden und man sei sich bei der Summe X handelseinig geworden. Mehr sei er nicht bereit gewesen zu bezahlen. Ich ersteigerte das Haus allerdings um eine 13.000 Euro höhere Summe als Herr A., laut eigener Auskunft, bereit war auszugeben.
Widersprüche, Meineide, Prozessbetrüge bleiben bis heute unangetastet stehen. Zeugen durften nicht aussagen. Man entschied das Verfahren gegen mich. Herr Ditschkowski hat sich nun gleich wieder in das Grundbuch meines Hauses eintragen lassen. Für mich natürlich kostenpflichtig.
Die Staatsanwaltschaft einschließlich Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg stellt meine Strafanzeigen ein.
Über Jahre behaupteten Rechtsanwalt Ditschkowski und Mandantschaft, daß unsere Mutter nur über einen gering bemittelten Lebensunterhalt verfügt hätte. Gleichzeitig behaupten Ditschkowski und M. aber, daß schon unsere Mutter im Besitz dieser Goldkoffer gewesen sei. Ob die ARGE bei diesem Goldbesitz wohl noch zusätzlich Unterstützung zahlen würde?
Anmerkung:
Rechtsanwalt und Notar Peter Ditschkowski ist der Vorsitzende der Behindertenvereinigung bei der Stadt Delmenhorst. Laut Auskunft einiger Bürger soll Ditschkowski mit unserem ehemaligen Bürgermeister, Carsten Schwettmann, CDU, befreundet sein. Ditschkowski soll die Delmenhorster Villa des Herrn Schwettmann verkaufen wollen.
Für Recht und Gerechtigkeit in Politik, Staat und Wirtschaft:
http://www.cleanstate.de/start.html