Leiharbeit - Nach dem Crash kommt nun der erneute Boom
Das Konjunkturbarometer Leiharbeit
Auch wenn die Leiharbeitsbranche nur einen kleinen Teil des gesamtwirtschaftlichen Spektrums mit einem Anteil von etwa Ein bis Zwei Prozent repräsentiert, ist diese Art der prekären Beschäftigung besser als jede andere dazu geeignet, als Früherkennungsmechanismus für konjunkturelle Entwicklungen der Wirtschaft zu fungieren. Bereits seit vier Monaten wittert die Branche „Morgenluft“, weil die Aufträge ruckartig nach oben schiessen. Mittlerweile arbeiten wieder fast 700.000 Menschen in der Leiharbeit und damit fast so viele wie vor der Krise. Ein Zuwachs von über 23 Prozent bei den Beschäftigten gegenüber dem letzten Jahr, welche Branche hat solche Zahlen?
Als Indikator des Arbeitsmarktes ist Leiharbeit in Fachkreisen bereits seit längerem eine wichtige Messlatte zur Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung. Personalbedarf wird kurzfristig meist ebenso kurzfristig durch Leiharbeit abgedeckt, nur selten entsteht daraus eine feste Anstellung.
Viele „Normalbetriebe“ haben sich eine Genehmigung zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung bei der zuständigen Arbeitsbehörde geholt. Mittlerweile hat fast jeder Konzern oder Mittelständische Betrieb, entweder eine eigene Leiharbeitsfirma oder zumindest die Genehmigung dazu in der Tasche.
Der Wirtschaftsfaktor Leiharbeit
Der Anteil der Leiharbeit an der Gesamtbeschäftigung lag in Spitzenzeiten bei etwa 3 Prozent. Der Umsatz der fünf größten Konzerne lag bei ca. 2 Milliarden Euro (allein Randstad mit 1,3 Milliarden). Mit Zuwachsraten von 6 Prozent pro Monat und mehr, wächst die Zahl der Beschäftigten an die 800.000 Marke und es ist sogar möglich, dass dieses Jahr die magische Millionengrenze fällt. Leiharbeit ist in fast allen Branchen, wo etwas produziert wird und im Dienstleistungssektor zu finden. Davon ausgenommen sind weder Ingenieurleistungen, noch Mediziner. Denn auch im medizinischen Bereich sind Leiharbeiter zu finden und sogar Ärzte können Leiharbeiter sein.
In den letzten Jahren war eine erhebliche Marktkonzentration zu beobachten. Einige der größten und weltweit agierenden Konzerne der Leiharbeit kauften im Markt der Wettbewerber ein, um sich breiter aufzustellen oder um „lästige Konkurrenz“ los zu werden. Im Zirkus der Leiharbeit sind Konzerne wie Randstad und Adecco die Zugpferde und werden von anderen Konzernen wie Manpower, Persona Service hart verfolgt. Diese Multikonzerne agieren weltweit und haben fast alle möglichen Bereiche abgedeckt, die mit Leiharbeit abzudecken sind. In den letzten Jahren ist auch der soziale Sektor in den Fokus der Leiharbeitskonzerne geraten, kein anderer als dieser Sektor hat so starke Entwicklungsmöglichkeiten. Und kaum ein anderer Sektor hat auch so wechselhafte Erscheinungsformen zwischen Niedriglohn, prekären Arbeitsverhältnissen, Praktikanten und gut bezahlten, tariflich gebundenen Arbeitsplätzen.
Tarifabschlüsse als Abbild der Produktivität?
Nachdem der DGB Tarif mit dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) bereits in der Nachwirkung war, wurde dieser nun im März neu abgeschlossen und auch der Tarifvertrag mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) wurde nach einer längeren Nachwirkung am 30. 04.2010 neu abgeschlossen. Die Arbeitgeber hatten bis vor kurzem noch die Tarifverhandlungen blockiert, weil sie keine besseren Angebote vorlegten bzw. unakzeptable Angebote machten (z.B. die Erhöhung des Ostabschlags, statt einer Angleichung). Beim BZA Tarif gibt es seit dem 1. Mai an steigende Löhne in einem ersten Schritt um 2,5 Prozent, zwölf Monate später noch einmal um denselben Satz. Zudem ist eine Einmalzahlung in Höhe von 80,00 Euro vereinbart. Mit dem Tarifabschluss steigt auch der Mindestlohn im Bereich des BZA auf 7,56 Euro im Westen und auf 6,62 Euro im Osten.
Die christlichen Gewerkschaften schlossen neue Tarifverträge ab, obwohl deren Tariffähigkeit mehr als umstritten ist und noch Gegenstand einer Klage beim Bundesarbeitsgericht ist. Der aktuelle wurde mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) abgeschlossen. Auch der Bundesverband Deutscher Dienstleistungsunternehmen (BVD) hat einen neuen Tarif mit Christlichen Gewerkschaften am 19.05.2010 abgeschlossen.
Alle Tarifverträge haben gemeinsam, dass noch immer Lohnunterschiede zwischen Ost und West manifestieren und für Neueinstellungen eine Abstufung der Löhne vorsehen. Auch Produktivlöhne sind noch immer an der Tagesordnung, obwohl das unternehmerische Risiko der Beschäftigung des Leiharbeiters beim Verleiher liegt, denn dieser muss trotzdem den Lohn zahlen, wenn er keinen Einsatz für seine Beschäftigten hat. Ob daher die Risikoverlagerung arbeitsrechtlich unbedenklich ist, bleibt fraglich.
Die niedrigsten Löhne gibt es immer noch beim AMP Tarif in der Entgeltgruppe 1 Ost, mit 6,40 €. Der höchste Lohn wird beim iGZ Tarif in der Entgeltgruppe 9 mit 17,38 Euro gezahlt. Dessen Qualifikation lautet: Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, ein abgeschlossenes Hochschulstudium und mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung erforderlich ist, bei denen die Arbeitnehmer hohe Verantwortung für Personal und Sachwerte zu tragen haben und selbstständig komplexe organisatorische oder innovative Aufgabenstellungen zu bewältigen haben.
Kommt Leiharbeit aus dem Niedriglohn- und Schmuddelimage heraus?
In diesem Jahr 2010, wurden entgegen erster Erwartungen alle Branchentarifverträge neu abgeschlossen. Damit wurde auch die Nachwirkung der DGB Tarifverträge mit dem IGZ und dem BZA beendet. Allerdings profitieren bei allen Tarifverträgen, auch denen des DGB, die Beschäftigten kaum von ihrer hohen Produktivität und Arbetisleistung. Die Arbeitnehmer erhalten nur geringe tarifliche Verbesserungen und werden bei den DGB Tarifen in den Lohngruppen, in die üblicherweise Facharbeiter eingruppiert werden sogar noch verschlechtert. Schutzbehauptungen, das sonst keine Einigung erzielbar gewesen wäre und man ohnehin keine tarifliche Stärke in punkto Organisationsgrad besäße, mit der notfalls Arbeitskämpfe durchführbar seien, erscheinen fadenscheinig.
Die DGB Gewerkschaften versuchen zwar seit Jahren durch gezielte Kampagnen und Aktionen bessere tarifliche Regelungen durchzusetzen, scheitern aber an der Zugeknöpftheit der Betriebe, der Ignoranz in den eigenen Reihen und Profitdenken vieler Chefs. Verstärkt wird dies durch den erwiesenermaßen geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrad bei Leiharbeitern. Gewerkschaften geben in der Praxis ihren Kritikern Recht, wenn ihnen ihr Co-Management in den Betrieben vorgeworfen wird, als die konsequente Interessenvertretung aller Beschäftigten. Richtig übel wird es, wenn im Rahmen ihres Co-Management Gedankens geglaubt wird, Gewerkschafter seien insgeheim die besseren Ökonomen und Wirtschafter der Betriebe.
Seit Jahrzehnten bereits befinden sich Gewerkschaften in Rückzugsgefechten und ihre Mitgliederzahlen schrumpfen, ihre Überlebensfähigkeit scheint langfristig gefährdet und dennoch glauben sie immer noch, maßgeblichen Einfluss auf die betriebliche Organisation zu haben.
Doch noch Verbesserungen für Leiharbeiter?
Gespannt darf man sein, wie das Bundesarbeitsgericht über die Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften urteilen wird und wie sich das auf die Branche auswirken wird. Mittlerweile werden gesetzliche Veränderungen über die Europäische Union an Deutschland herangetragen. Mit der Richtlinie vom 19. November 2008 über Leiharbeit hat der Europäische Rat beschlossen, grundlegende Bedingungen neu zu fassen. Mit der Richtlinie soll ein diskriminierungsfreier, transparenter und verhältnismäßiger Rahmen zum Schutz der Leiharbeitnehmer festgelegt und gewahrt werden, der gleichzeitig die Vielfalt der Arbeitsmärkte und der Arbeitsbeziehungen in den Mitgliedsstaaten sicherstellt.
So sollen z.B. die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für Leiharbeitnehmer mindestens denjenigen entsprechen, die für diese Arbeitnehmer gelten würden, wenn sie von dem entleihenden Unternehmen für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt würden. Darunter fallen insbesondere die Dauer der Arbeitszeit, Überstunden, Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit, Urlaub, arbeitsfreie Tage und das Arbeitsentgelt. Aber inhaltliche Definitionen und Ausführungen des nationalen Rechts in Bezug auf die Begriffsbestimmungen von „Arbeitsentgelt“, „Arbeitsvertrag“, „Beschäftigungsverhältnis“ oder „Arbeitnehmer“ bleiben durch die Richtlinie unberührt.
Im Dezember 2007 hat der Europäische Rat darüber hinaus die vereinbarten gemeinsamen Flexicurity-Grundsätze gebilligt, die auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt abstellen und sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern helfen sollen, die durch die Globalisierung gebotenen Chancen zu nutzen. Auf Deutschland übertragen bedeuten die „Flexurity-Grundsätze“ erneut Aufweichungen gesetzlicher Regelungen. Flexicurity ist die europäische Antwort auf die fehlende Vollbeschäftigung in der Arbeitswelt, aber sie bedeutet letztendlich die Auflösung geregelter und etablierter Arbeitsverhältnisse wie wir sie bisher kannten, wer viel unterwegs ist, gründet keine Familie und Kinder werden zum Problem.
Kritische Medienbereichte über den anhaltenden Missbrauch in der Leiharbeit, der sich durch Diskriminierung auszeichnet, die Nichteinhaltung von Tarif- und Arbeitsverträgen, wird noch dadurch getoppt, dass jeder fünfte Leiharbeiter in Deutschland zusätzlich seinen kargen Lohn aufstocken muss. Um das Einkommen von Zeitarbeitern aufzubessern, hat die Bundesregierung zwischen Mai 2008 und Mai 2009 rund 531 Mio. Euro ausgegeben. Insgesamt werden rund 10 Mrd. Euro für Hartz-IV-Aufstocker im Jahr ausgegeben. Die hohe Zahl der Aufstocker führt auch im Arbeitsministerium zur Erkenntnis, mehr zum Schutz der Arbeitnehmer, insbesondere Leiharbeiter unternehmen zu müssen. Frau von der Leyen hat dazu bisher nichts getan. Vermutlich wird die Regierung auch hierfür eine Lösung haben, denn gerade wird wieder von großen Sparpaketen gesprochen, die bis 2013 etwa 80 Milliarden Euro einbringen sollen. Da fällt es nicht besonders schwer zu glauben, dass dann eben nicht mehr soviel Geld für die Aufstockung mickriger Löhne ausgegeben wird.
Wie sieht die europäische Komponente der Leiharbeit aus?
Interessant dürfte werden, wie die so genannte Entsenderichtlinie deutsche Arbeitsverhältnisse bewahren soll, gerade unter dem Eindruck der Entscheidungen des europäischen Gerichtshofs in den Streitfällen Viking, Laval und anderer. Sie alle stehen in Verbindung mit dem Dienstleistungsgedanken und dem europäischen Staatsvertrag, der für die Wirtschaft den Abbau von Handelsschranken fordert und die freie Gestaltung der Arbeitsverträge, im Rahmen der Niederlassungsfreiheit. Wenn also zwei grundlegende Gesetzliche Regelungen entgegen stehen, wie weit greift dann überhaupt noch das nationale Recht?
Im Fall Laval sah der EuGH im niedersächsischen Landesvergabegesetz einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht. So können nach dem Urteil des EuGH ausländische Unternehmen, die Staatsaufträge in Deutschland annehmen, nicht dazu verpflichtet werden, Tariflöhne zahlen (Az.: C-346/06). Ist das die rechtliche Zukunft, wie sieht dann die Gegenwehr aus?
Wie sieht es mit den Rechten der Gewerkschaften und dem Streikrecht aus?
Im speziellen Fall „Viking“ betrifft dies das finnische Unternehmen „Viking Line“, das Eigentümer einer Fähre ist, die zwischen den Ländern Finnland und Estland verkehrt. Damit “Viking Line” die estnische Besatzung nach estnischem Lohnniveau beschäftigen kann, hat das Unternehmen angekündigt, die Fähre in Estland umzuflaggen. Daraufhin hat die finnische Seeleute-Gewerkschaft (FSU) angekündigt zu streiken und Viking Line aufgefordert, auch im Falle einer Umflaggung das finnische Recht weiter zu beachten, die finnische Besatzung nicht zu entlassen und einen Tarifvertrag abzuschließen. Die Forderungen der finnischen Gewerkschaft wurden unterstützt von der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF), die ihren Sitz in London hat. Daraufhin hat „Viking Line“ gegen die beiden Gewerkschaften eine Unterlassungsverfügung beantragt. Auf Ersuchen des für diesen Fall zuständigen britischen Gerichts hat der EuGH in seinem Urteil vom 11. Dezember 2007 (Az.: C-438/05) festgestellt, dass kollektive Maßnahmen, die darauf abzielen, ein ausländisches Unternehmen zum Abschluss eines Tarifvertrags mit einer Gewerkschaft zu veranlassen, der geeignet ist, das Unternehmen davon abzubringen, von seiner Niederlassungsfreiheit Gebrauch zu machen, (…) diese Freiheit“ beschränken.
Aus diesen Urteilen und in Verbindung mit der europäischen Entsenderichtlinie sowie der Dienstleistungsrichtlinie für Leiharbeiter ergeben sich viele knifflige rechtliche Situationen, auf die die deutschen Gewerkschaften, aber insbesondere die Kontrollbehörden noch nicht wirklich eingestellt sind. Kaum jemand kennt die gesetzlichen Regulierungen und kann verbindlich Auskunft geben. Auch das Merkblatt für Leiharbeiter der Bundesagentur für Arbeit enthält dazu keinerlei Hinweise. Obwohl immer mehr deutsche Leiharbeitskonzerne auch im europäischen Maßstab Leiharbeiter aus Deutschland grenzübergreifend verleihen. Bisher war dies schon über Werkverträge möglich.
Nun werden Leiharbeiter im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auch europaweit verleihbar. Regional bedeutet Bundesweit und demnächst auch Europaweit. Global agieren die Leiharbeitskonzerne aber heute schon.
Die Märkte der neuen EU-Staaten im Osten sind bereits Mitte der 90er Jahre aufgeteilt. Entweder haben deutsche Leiharbeitskonzerne dort eigene Büros errichtet oder andere Fimen aufgekauft. Der Leiharbeitsanteil in den östlichen EU Staaten ist um ein vielfaches höher als in den westlichen und wird im Wesentlichen durch wenige Konzerne kontrolliert. Egal ob Trenkwalder, Randstad, Adecco oder Manpower, die Branchenriesen haben den Markt unter sich aufgeteilt.
Leiharbeit ersetzt schrittweise Arbeitsplätze des Ersten Arbeitsmarktes, um selbst zum Ersten Arbeitsmarkt zu werden. In Teilbereichen kann dies gut funktionieren, generell wird Leiharbeit aber weiterhin problematisch bleiben, auch deshalb ist sie in vielen Ländern schlicht verboten.
Von Thomas Marschner | Duckhome Es wurde befürchtet, war zu erwarten und nun ist es Wahrheit. Leiharbeit boomt wieder, wie in besseren Tagen. Verflogen scheint die Krise der Leiharbeit, wenn man den Aussagen von BZA oder IGZ glauben darf. Viele Jobs wa... ...



















SKLAVEN WÄRE DOCH NOCH WIRTSCHAFTLICHER!!!
AH NE, IST DOCH GENAU DAS SELBE.....
WÜRDE GERNE EIN POLITIKER SEHEN DER FÜR DIE HÄLFTE DES LOHNS DIE GLEICHE ARBEIT MACHT WIE DIE ANDEREN. DER WÜRDE BESTIMMT VIEL MOTIVIERTER UND BESSER ARBEITEN UND SEIN SELBSTWERTGEFÜHL WÄRE REKORDVERDÄCHTIG HOCH. NAJA WARSCHEINLICH WÄRE SEIN LOHN IMMER NOCH FÜR DEN TYPISCHEN ZEITARBEITSSKLAVEN UNERREICHBAR. IST JA AUCH KLAR ER HAT SICH SEIN GEHALT JA MIT SEINEN MITGEIERN SELBER BESTIMMT. ABER WAS SOLL DER SKLAVE MACHEN? ER HAT KEINE ANDERE WAHL, VERHUNGERN ODER SKLAVE....HM.... ODER KRIMINEL.
AUFGEHANGEN GEHÖREN DIE, DIE VERANTWORTLICH FÜR DIESE "MISSGEBURT DER POLITIK" SIND
Die Zeitarbeitsfirmen müssten genau soviel abdrücken an den Leiharbeiter wie dieser bei den Betrieb wo er eingesetzt wird auch bekommen würde wenn er dort fest angestellt wäre.
Hätte den positiven Nebeneffekt dass mehr Geld in die Steuerkassen des Staates landet und mehr Geld in die Kassen der Versicherungen etc.
Zeitarbeit muss für Betriebe teurer werden, dann würden Betriebe auch wieder Leute einstellen...
Wenn es so weiter läuft wird das böse erwachen noch kommen... aber dann ist das Kind schon im Brunnen gefallen.
Junge Leute bekommen schlechter Ausbildungsplätze... heisst entweder sie rutschen in Harz4 und bleiben da oder gehen als ungelernte für ein Appel und Ei in der Zeitarbeit rein... bei 7 € im Durchschnitt pro Stunde. Kommen die bei Vollzeit 40h Woche mit 1120 € brutto raus... und dann plan damit mal die Familiengründung... Altersvorsorg... etc.
DANKE DEUTSCHLAND =)