Neues von Leavus Dexter: Musterklage gegen das SGB II
In einem
früheren Blog-Beitrag von mir, hatte ich ja schon kurz drauf hingewiesen
(unter Ursula v.d.Leyen) -
Das SGB II ist ungültig - wegen Verstoßes gegen die Gültigkeitsvoraussetzung gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG – ZITIERGEBOT – für gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG Grundrechte einschränken könnende einfache Gesetze -
die info hatte ich damals einer diskussion auf
http://grundgesetzfeinde.wordpress.com/ entnommen.
Leavus Dexter hat nun ein ganz neues Blog zu diesem Thema eingerichtet und dort eine Musterklage eingestellt. Fragen und
Kommentare zum Inhalt können auf der entsprechenden Seite veröffentlicht werden.
Ich muss gestehen, dass ich selbst bislang, obwohl ich allen Grund dazu hätte, wenig klagefreudig war. Denn erstens habe ich keinen Anwalt und zweitens ein Hirn, welches leider mit ziemlichen Blockaden aufwartet, wenn es darum geht, sich tiefergreifend mit juristischen Fragen zu befassen.
Umso dankbarer bin ich all jenen Menschen, die hier Pionierarbeit für uns alle leisten, an dieser Stelle auch nochmal ein herzliches Dankeschön an
Thomas Kallay, der leider mittlerweile das
Klagen auch bis auf weiteres eingestellt hat.
Also, an alle die es noch nicht wissen - Das SGB II ist ungültig! Mehr dazu hier>> Dank an Leavus Dexter!
PS.:
Ab einem Eingang von ca. 10.000 Klagen wird seitens des Staates gehandelt werden müssen. Weiterhin ist wichtig zu wissen, dass ein ungültiges Gesetz keine Rechtsfolgen auslösen kann, weshalb alle in Verbindung mit dem SGB II stehenden Verwaltungsakte und Bescheide rückwirkend aufgehoben werden müssen!