Am 22. Juli 2010 ging es weiter im Prozeß gegen die Angeklagten Völker und Knödel.
Ohne ihre Anwälte bestritten die Angeklagten den mit 34 Minuten kürzesten Verhandlungstag in diesem Verfahren. Der Verhandlungstag mußte wahrgenommen werden, weil sonst eine Frist zwischen zwei überschritten worden wäre, die aus rechtlichen Gründen eine Neubeginn des Verfahrens erzwungen hätte.
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Bürgerportal Wilhelmshaven
< Alternativlose Laufzeitverlängerung für Schrottreaktoren als Brückentechnologie | Aufgelesen und kommentiert 2010-07-23 >
LzO Prozess: Kurz und Schmerzlos
Richter Plagge wollte das Verfahren schon nach wenigen Minuten beenden, um es am 11. August 2010 weiter fortzusetzen.
Günter Völker hatte jedoch einige Anträge vorbereitet, die er dann vortrug und zu Protokoll gab. Er möchte einige Zeugen nochmals vorladen, deren Aussagen seiner Meinung nach Widersprüche aufweisen.
In den Prozeßakten beziehen sich Rechtspfleger und Justiziare immer wieder auf Urteile, die von anderen gefällt wurden, ohne jedoch den Urspung des Ganzen zu betrachten und mit einzubeziehen.
Die Landessparkasse zu Oldenburg [LzO] bemüht immer wieder ein Gesetz aus der NS-Zeit, dass es ihr angeblich erlaubt einen sogenannten "Titel" ohne richterlichen Beschluß selbst zu erstellen, um Grundbesitz oder Vermögen zu pfänden. Das Sparkassengesetz wurde längst geändert und somit würde die LzO ein Sondergesetz nutzen, dass es laut Grundgesetz aber nicht gibt.
Dabei gilt dann allein der "LzO-Antrag" auf Vollstreckung in Immobilien und alle sonstigen Vermögenswerte als "Vollstreckbares Urteil".
Laut Völker stellt sich der Sachverhalt folgendermaßen dar:
Zitat: "Alle Sparkassenkunden werden damit heimlich und ohne ihr Wissen der "sofortigen Vollstreckung" unterworfen. Dieser totale Rechtsverlust wird in den AGB der Landessparkasse verschwiegen. Es handelt sich um eine der Öffentlichkeit bisher vorenthaltene illegale Vollstreckungs- und Rechtsbeugevereinigung. ..."
Neben den Anträgen auf erneute Zeugenvernehmung stellte Völker nochmals den Antrag, die Anwendbarkeit und somit die Richtigkeit des NS-Gesetzes [Paragraph §16 LzO-Gesetz vom 3.7.1933] vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen. Außerdem stellte er den Antrag auf sofortige Einstellung des Verfahrens wegen "absoluter Willkür" gegen die Angeklagten.
Das Gericht behandelt lediglich die sogenannte "üble Nachrede", die Völker in Flugblättern z. B. gegen Politiker [Ex-Ministerpräsidenten Christian Wulff, den Nds.Finanzminister Hartmut Möllring und den Nds. Justizminister Bernd Busemann, Finanzminister Hartmut Möllring], den LzO-Vorstandsvorsitzenden Martin Grapentin und auch den Oberlandgerichtspräsidenten Dr. Kircher "unter die Leute gebracht hat".
Neben Rechtsplegern, Anwälten, Justizangestellten soll auch Dr. Gerhard Kircher aussagen, der an den letzten Verhandlungstagen, an denen er als Zeuge geladen wurde und auch am 22. Juli 2010 verhindert war.
Beim letzten Mal war er auf einer Sitzung, die plötzlich einberufen wurde, an diesem Verhandlungstag im Urlaub, was man in beiden Fällen vorher nicht wußte. Während die Angaben eines Nichterscheinens der Angeklagten durch den vorsitzenden Richter Plagge persönlich überprüft wurden, verzichtet er beim Oberlandesgerichtspräsidenten darauf.
Laut Völker war Dr. Kircher gar nicht auf einer plötzlich einberufenen Sitzung und auch an diesem Prozeßtag traf ihn der Angeklagte fast gleichzeitig mit dem vorsitzenden Richter Plagge nach Beendigung des Prozesses in der Kantine des Landgerichtes in Oldenburg.
Verbringt der Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard Kircher seinen Urlaub etwa in der Kantine des Landgerichtes? - das ist zumindest aus unserer Sicht etwas misteriös!
Im Moment mutet der Prozeß so an, als fürchte das Gericht die Behandlung des NS-Gesetzes [Paragraph §16 LzO-Gesetz vom 3.7.1933], wie der Teufel das Weihwasser.
Weiter geht es am 11. August 2010 und es bleibt spannend.
Saal: Siehe Aushang
Landgericht Oldenburg
26135 Oldenburg
Elisabethstraße 7
Wolf-Dietrich Hufenbach
Dokumentarfilmer | Wilhelmshaven
siehe auch
www.bohrwurm.net
Kommentar von Ewald Eden:
Wie weit können wir Richtern noch trauen?
Ein Vorkommnis in einem Oldenburger Landgerichtssaal hat mich nachdenklich werden lassen und auch gleichzeitig schreckliche Vorstellungen in mir geweckt. Ein für die Öffentlichkeit scheinender lapidarer Prozesstermin wegen angeblicher übler Nachrede wurde zum wiederholten Male vom Vorsitzenden Richter Plagge wegen entschuldigten Nichterscheinens eines von den Beklagten geladenen Zeugen vertagt. Ein solcher Vorgang ist in der deutschen Gerichtsbarkeit durchaus gewöhnlich und nicht besonders spektakulär.
Die Brisanz schlummert in diesem besonderen Fall aber im Hintergrund des Geschehens. Es geht vordergründig um den Straftatvorwurf der üblen Nachrede – basierend auf einem Flugblatt, auf dem die Namen bestimmter Personen (unter andern auch die von Oldenburger Richtern und sonstigen Justizmitarbeitern, bis hin zum Ex-Ministerpräsidenten Wulff und einigen seiner Kabinettsmitglieder) im Zusammenhang mit den ungesetzlichen Geschäftspraktiken – basierend auf dem NS § 16/2 vom 3. Juli 1933 – der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) aufgezeigt und angeprangert werden. Die Verfasser dieses Flugblattes versucht man nun mittels Strafverfolgung und einer Anklage wegen übler Nachrede mundtot zu machen. Der von der Angeklagtenseite schon zu Beginn des Prozessmarathons als Zeuge geladene Oberlandesgerichtspräsident Dr. Kircher hat es am 22. Juli nun schon zum dritten Mal geschafft, sich den Fragen der Angeklagten zu entziehen, indem er Erkrankung, unaufschiebbare Termine, oder wie zuletzt geschehen, urlaubsbedingte Ortsabwesenheit als Begründung für sein Fernbleiben anführte, oder vermutlich mit Wissen und Billigung des Vorsitzenden Richters – dessen Dienstvorgesetzter er obendrein ist - auch nur vorschob. Er will scheinbar mit allen Mitteln verhindern, dass er auf Fragen bezüglich seiner Haltung oder gar Verstrickung in den Komplex LzO Rede und Antwort stehen muß und offenlegen zu müssen, ob er bei seiner Einlassung bleibt, dass die LzO mittels eines Sondergesetzes aus der Zeit der NS-Diktatur heute immer noch das Sonderrecht genießt, nach dem sie unter Ausschluss jeder Gerichtsbarkeit gnaden- und rücksichtslos, oder besser hemmungs- und gesetzeslos in das gesamte Vermögen ihrer Kunden hineinpfänden darf. (siehe unter www.bohrwurm.net).
Das ‚vermutlich mit Wissen des vorsitzenden Richters’ ist insofern tatsächlich begründet, weil nur wenige Augenblicke nach Ende der Vertagungsverhandlung der wegen urlaubsbedingter Ortsabwesenheit vom Vorsitzenden entschuldigte Dr. Kircher und der ihm das glaubende Vorsitzende Richter Plagge zeitgleich und gemeinsam von einem der Angeklagten in der Personalkantine des Landgerichts angetroffen wurden. Wenn jetzt noch jemand sagt, dass röche nicht nach Rechtswillkür, der hat entweder ein total verstopftes Riechorgan, oder er ist selber in den in seinen Ausmaßen unerhörten LzO Skandal verwickelt.
ewaldeden
www.ostfreeslands-haart.npage.de
Günter Völker hatte jedoch einige Anträge vorbereitet, die er dann vortrug und zu Protokoll gab. Er möchte einige Zeugen nochmals vorladen, deren Aussagen seiner Meinung nach Widersprüche aufweisen.
In den Prozeßakten beziehen sich Rechtspfleger und Justiziare immer wieder auf Urteile, die von anderen gefällt wurden, ohne jedoch den Urspung des Ganzen zu betrachten und mit einzubeziehen.
Die Landessparkasse zu Oldenburg [LzO] bemüht immer wieder ein Gesetz aus der NS-Zeit, dass es ihr angeblich erlaubt einen sogenannten "Titel" ohne richterlichen Beschluß selbst zu erstellen, um Grundbesitz oder Vermögen zu pfänden. Das Sparkassengesetz wurde längst geändert und somit würde die LzO ein Sondergesetz nutzen, dass es laut Grundgesetz aber nicht gibt.
Dabei gilt dann allein der "LzO-Antrag" auf Vollstreckung in Immobilien und alle sonstigen Vermögenswerte als "Vollstreckbares Urteil".
Laut Völker stellt sich der Sachverhalt folgendermaßen dar:
Zitat: "Alle Sparkassenkunden werden damit heimlich und ohne ihr Wissen der "sofortigen Vollstreckung" unterworfen. Dieser totale Rechtsverlust wird in den AGB der Landessparkasse verschwiegen. Es handelt sich um eine der Öffentlichkeit bisher vorenthaltene illegale Vollstreckungs- und Rechtsbeugevereinigung. ..."
Neben den Anträgen auf erneute Zeugenvernehmung stellte Völker nochmals den Antrag, die Anwendbarkeit und somit die Richtigkeit des NS-Gesetzes [Paragraph §16 LzO-Gesetz vom 3.7.1933] vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen. Außerdem stellte er den Antrag auf sofortige Einstellung des Verfahrens wegen "absoluter Willkür" gegen die Angeklagten.
Das Gericht behandelt lediglich die sogenannte "üble Nachrede", die Völker in Flugblättern z. B. gegen Politiker [Ex-Ministerpräsidenten Christian Wulff, den Nds.Finanzminister Hartmut Möllring und den Nds. Justizminister Bernd Busemann, Finanzminister Hartmut Möllring], den LzO-Vorstandsvorsitzenden Martin Grapentin und auch den Oberlandgerichtspräsidenten Dr. Kircher "unter die Leute gebracht hat".
Neben Rechtsplegern, Anwälten, Justizangestellten soll auch Dr. Gerhard Kircher aussagen, der an den letzten Verhandlungstagen, an denen er als Zeuge geladen wurde und auch am 22. Juli 2010 verhindert war.
Beim letzten Mal war er auf einer Sitzung, die plötzlich einberufen wurde, an diesem Verhandlungstag im Urlaub, was man in beiden Fällen vorher nicht wußte. Während die Angaben eines Nichterscheinens der Angeklagten durch den vorsitzenden Richter Plagge persönlich überprüft wurden, verzichtet er beim Oberlandesgerichtspräsidenten darauf.
Laut Völker war Dr. Kircher gar nicht auf einer plötzlich einberufenen Sitzung und auch an diesem Prozeßtag traf ihn der Angeklagte fast gleichzeitig mit dem vorsitzenden Richter Plagge nach Beendigung des Prozesses in der Kantine des Landgerichtes in Oldenburg.
Verbringt der Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard Kircher seinen Urlaub etwa in der Kantine des Landgerichtes? - das ist zumindest aus unserer Sicht etwas misteriös!
Im Moment mutet der Prozeß so an, als fürchte das Gericht die Behandlung des NS-Gesetzes [Paragraph §16 LzO-Gesetz vom 3.7.1933], wie der Teufel das Weihwasser.
Weiter geht es am 11. August 2010 und es bleibt spannend.
Saal: Siehe Aushang
Landgericht Oldenburg
26135 Oldenburg
Elisabethstraße 7
Wolf-Dietrich Hufenbach
Dokumentarfilmer | Wilhelmshaven
siehe auch
www.bohrwurm.net
Kommentar von Ewald Eden:
Wie weit können wir Richtern noch trauen?
Ein Vorkommnis in einem Oldenburger Landgerichtssaal hat mich nachdenklich werden lassen und auch gleichzeitig schreckliche Vorstellungen in mir geweckt. Ein für die Öffentlichkeit scheinender lapidarer Prozesstermin wegen angeblicher übler Nachrede wurde zum wiederholten Male vom Vorsitzenden Richter Plagge wegen entschuldigten Nichterscheinens eines von den Beklagten geladenen Zeugen vertagt. Ein solcher Vorgang ist in der deutschen Gerichtsbarkeit durchaus gewöhnlich und nicht besonders spektakulär.
Die Brisanz schlummert in diesem besonderen Fall aber im Hintergrund des Geschehens. Es geht vordergründig um den Straftatvorwurf der üblen Nachrede – basierend auf einem Flugblatt, auf dem die Namen bestimmter Personen (unter andern auch die von Oldenburger Richtern und sonstigen Justizmitarbeitern, bis hin zum Ex-Ministerpräsidenten Wulff und einigen seiner Kabinettsmitglieder) im Zusammenhang mit den ungesetzlichen Geschäftspraktiken – basierend auf dem NS § 16/2 vom 3. Juli 1933 – der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) aufgezeigt und angeprangert werden. Die Verfasser dieses Flugblattes versucht man nun mittels Strafverfolgung und einer Anklage wegen übler Nachrede mundtot zu machen. Der von der Angeklagtenseite schon zu Beginn des Prozessmarathons als Zeuge geladene Oberlandesgerichtspräsident Dr. Kircher hat es am 22. Juli nun schon zum dritten Mal geschafft, sich den Fragen der Angeklagten zu entziehen, indem er Erkrankung, unaufschiebbare Termine, oder wie zuletzt geschehen, urlaubsbedingte Ortsabwesenheit als Begründung für sein Fernbleiben anführte, oder vermutlich mit Wissen und Billigung des Vorsitzenden Richters – dessen Dienstvorgesetzter er obendrein ist - auch nur vorschob. Er will scheinbar mit allen Mitteln verhindern, dass er auf Fragen bezüglich seiner Haltung oder gar Verstrickung in den Komplex LzO Rede und Antwort stehen muß und offenlegen zu müssen, ob er bei seiner Einlassung bleibt, dass die LzO mittels eines Sondergesetzes aus der Zeit der NS-Diktatur heute immer noch das Sonderrecht genießt, nach dem sie unter Ausschluss jeder Gerichtsbarkeit gnaden- und rücksichtslos, oder besser hemmungs- und gesetzeslos in das gesamte Vermögen ihrer Kunden hineinpfänden darf. (siehe unter www.bohrwurm.net).
Das ‚vermutlich mit Wissen des vorsitzenden Richters’ ist insofern tatsächlich begründet, weil nur wenige Augenblicke nach Ende der Vertagungsverhandlung der wegen urlaubsbedingter Ortsabwesenheit vom Vorsitzenden entschuldigte Dr. Kircher und der ihm das glaubende Vorsitzende Richter Plagge zeitgleich und gemeinsam von einem der Angeklagten in der Personalkantine des Landgerichts angetroffen wurden. Wenn jetzt noch jemand sagt, dass röche nicht nach Rechtswillkür, der hat entweder ein total verstopftes Riechorgan, oder er ist selber in den in seinen Ausmaßen unerhörten LzO Skandal verwickelt.
ewaldeden
www.ostfreeslands-haart.npage.de
Tags für diesen Artikel: 1933, bundespräsident, enteignung, landgericht, lzo, nazi-sonderrecht, oldenburg, organisierte kriminalität, prozess, sparkasse, wulff, zwangsversteigerung
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ist Euch klar, dass das zuvor Geschriebene direkt vor unserer Nase abläuft?
Wir müssen nicht erst auf skandalöse Rechtsverhältnisse wie sie auf Kuba, in Peru oder sonst wo stattfinden, aufmerksam machen. Nein, Rechtbeugung und Enteignung passiert direkt vor unserer Haustür. Alles dreht sich um Profit und deren Nutznießer. In diesem Fall werden arglose Sparkassenkunden entrechtet. Sie finden in den allgemeinen Vertragsbedingungen keinerlei Hinweise auf ein - noch bis heute angewandtes - Nazirecht. Auch verklausuliert ist in den Sparkassen-AGB`s nichts auszumachen.
Ich war wohl sehr naiv, weil ich bis in die siebziger Jahre glaubte, dass Deutsche Richter ernsthaft bemüht sind, Recht zu sprechen. Danach bröckelte mein Vertrauen, weil es ja heißt: "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil". Immer häufiger erlebte ich, dass Urteile absolut nicht im Namen des Volkes ausgesprochen wurden. Sie wurden ganz offensichtlich im Namen einiger Nutznießer ausgesprochen. Sie wurden aber auch im Namen einiger ausgesprochen, denen sonst ein Verbrechen angehängt werden müsste.
Liebe Leser, urteilt selbst, was hier zutrifft und beobachtet den weiteren Verlauf solcher dubiosen Gerichtverhandlungen. Wir müssen immer zuerst vor unserer eigenen Haustür Recht schaffen, bevor wir das Unrecht in fernen Ländern anprangern. Das seht Ihr doch genau so?
Falls meine Zeilen von Richtern und Rechtspflegern usw. gelesen werden, möchte ich sie höflich, aber bestimmt an Ihren Diensteid und die sich daraus ergebenen Pflichten erinnern.
Rechtsprechung im Namen des Volkes !!!