Anja Röhl befaßt sich in der
Jungen Welt mit den neuen Rechten, die die Herren vom Verfassungsgericht den nichtverheirateten Männern gerade schenken, und sie fragt nach Vaters Pflichten.
Was da als Emanzipation der geschundenen Männer daherkommt, ist in Wahrheit patriarchales Unrecht, denn wie kann einer, der nichts für das Kind auf sich nehmen mußte außer dem Zeugungsakt, die gleichen Rechte an ihm zugesprochen bekommen wie diejenige, die mit dem Kindern von Anbeginn eng zusammenlebt. Warum wurden nicht Lebensverhältnisse als Kriterium geltend gemacht? Da könnte ich mir viele Paragraphen vorstellen, die Unrecht beheben. Warum wurde die »Blutsverwandtschaft« aus der Mottenkiste geholt? Linke sollten es mit Brechts Grundsatz aus dem »Kreidekreis« halten: Die Kinder denen, die für sie gut sind, und nichts anderes gelten lassen als die puren Lebensverhältnisse und deren gemeinsame Bewältigung.
Dass wir Frauen, die während der 70er und 80er Jahre in Westdeutschland und anderen westlichen Ländern Rechte für die Frauen erstritten haben, mittlerweile abserviert wurden, das ist uns längst bewußt, auch wenn wir nicht gerne darüber reden. Abserviert privat und politisch, das ging in einem Abwasch. Apropos: Das Private ist politisch, sagten wir damals, und hatten recht! Längst haben sich die Männer ihr "Privatleben" wieder zurückerkämpft. Umso bedeutsamer übrigens, wenn der Mann prominent ist, oder ein Linker. ("Was schert mich privat mein Geschwätz in der Öffentlichkeit?") - Viele haben sich zurückgezogen. Aber zum Glück äußern sich doch noch Frauen mit alter Frische und Kompetenz!
Mir fiel bei dieser neuerlichen Gesetzesänderung spontan die alte Losung "Mein Bauch gehört mir" ein. Damals war das Recht auf Schwangerschaftsabbruch gemeint. Aber die Losung paßt schon wieder, dachte ich mir. Bloß diesmal bezogen auf die ausgetragene Schwangerschaft. Worauf läuft die "neue" Rechtssprechung hinaus? Was ist, wenn der Mann nächstes Mal bereits auf das ungeborene Kind Rechte verlangt, - und zugesprochen bekommt? Wem wird in Zukunft der schwangere Bauch gehören? Dem Vater, der vielleicht das Kind will, aber nicht die Frau? Kann man die Mutter von ihrem Bauch trennen, und von dem, was man auch "Leibesfrucht" nennt?
Wer die enorme Bindung zwischen einer Mutter und ihrem neugeborenen Kind, die sich erst während der ersten beiden Lebensjahre Schritt für Schritt lockert, selbst erlebt oder zumindest miterlebt hat, weiß, wieviel Respekt der lange Akt des Geborenwerdens - und die Mutterschaft - abverlangt und verdient. Und parallel dazu entfaltet sich Stück für Stück das Potential der Vaterschaft, die, wenn sie glückt, für alle Beteiligten eine sehr erfüllende sein kann. Als gegnerische Parteien vor einem Richter werden Vater und Mutter bei all diesen anspruchsvollen menschlichen Herausforderungen nicht weit kommen. Und das erst seit kurzem nachweisbare Genom des Mannes hilft dabei übrigens auch nicht weiter.
Aber wer weiß, vielleicht erfinden die jungen Frauen mit ihren Männern ja das Rad wieder neu?
PS: Eine gute Zusammenfassung der Thematik bietet
Antje Schrupp in ihrem Posting "Vaterschaft ist mehr als Sex gehabt haben".
PPS: Ein überraschend frisches und interessantes Statement schreibt Markus Weber bei
binsenbrenner.de
Was ist mit dem Kind. Ist es nicht von Vorteil beide Elternteile zu haben?
http://ad-sinistram.blogspot.com/2010/08/das-anruchige-geschlecht.html
Gender-Mainstreaming ist offizielle Frauenpolitik, die nach dem Fall des Eisernen Vorhangs die vorherige weibliche Emanzipations-Bewegung (im Westen) abgelöst hat. Das sind zwei paar Stiefel. Ich beziehe mich auf die alte Garde. Die neuen Gesetze entstammen der Gender-Mainstream-Politik. Sie passen nicht zu den Erkenntnissen, die wir damals entwickelt haben.
Soll damit zum Ausdruck gebracht werden, daß der Frau das Recht obliegen soll, zu entscheiden, ob ein Kind Kontakt zu Vater bzw. der Vater die - gemeinsame - elterliche Sorge haben soll?
Das Recht auf Kontakt hat jeder Vater, der eine Beziehung zum Kind hat, weil er zum Beispiel eine Zeitlang mit ihm zusammengelebt hat. Das ist auch gut so!
Und die Parole mit dem Bauch bezieht sich darauf, dass eine Mutter von der Zeugung bis weit über die Geburt hinaus für das Kind sorgt, ausgehend von biologischen Fakten. Und diese Tatsache sollte sich meiner Meinung nach im Gesetz widerspiegeln, als Sorgerecht.
Gegen ihren Willen das Sorgerecht teilen zu müssen halte ich für eine Zumutung!
Aber wollen wir bei all dem nicht vergessen, dass es sich um eine kleine Minderheit handelt. Die meisten Eltern einigen sich über Fragen des Sorgerechts ohne hierfür Gerichtsentscheidungen zu benötigen.
hat man vielleicht in den 60er 70er Jahren versäumt die gewonnenen Rechte gegen Mißbrauch zu schützen?
Es wird hier vom Zeugungsakt gesprochen. Kann den, denn ein Mann manipulieren. Kann ein Mann sagen ich nehme die Pille? Ich bin sterilisiert, daß kommt wohl im reiferen Alter vor.
Also vielleicht bei allen Rechten, mal bedenken, daß diese Rechte auch mißbraucht werden.
Versorgungspoppen oder so ähnlich.
Falsch verstanden?
Ich spreche von Geschlechtsgenossinnen die sich überlegen ob sie ihr Abitur zu einem Studium nutzen, eine Ausbildung machen oder sich doch eher einen künftigen, betuchten Erben suchen und auf einmal Liebe empfinden.
Nicht falsch verstehen. Mir ist bewußt, daß unser Unterbewußtsein, Trieb der Arterhaltung, usw. uns Streiche spielen.
Aber jedes erworbene Recht wird bei Mißbrauch Unrecht.
Gruß aus Baden
Aber das ändert ja nichts daran, dass sich das Kinderkriegen in "ihrem Bauch" abspielt, und auch nach der Geburt ihre körperliche Nähe gebraucht wird. Aus dieser biologischen Notwendigkeit entsteht Bindung. Ein gesetzlich erzungenes Sorgerecht soll den Mann auf gleiche Ebene mit der Frau stellen, deren "Rechte" aus tiefgreifenden, auch biologischen, Umständen resultieren? Ungeachtet der Frage, ob sie eine gute Mutter wird, oder eine oberflächliche, oder ob ihr eigentlich zum Davonlaufen ist.
wir sprechen hier exakt von einem Zeitpunkt: den der Geburt. Ob der genetische Vater ab Geburt das Sorgerecht erhält, darum geht es.
Da hat noch keiner der Beteiligten gezeigt, ob er oder sie Verantwortung oder sonst was Vernünftiges oder Liebevolles zustande bringt.
Was liegt bitte schön näher, als der Mutter, zum Zeitpunkt der Geburt das Sorgerecht über ihr Kind zuzugestehen. Und den Rest anschließend zu klären.
Noch folgendes: vergiß nicht die Frauen, denen der Mann bereits während der Schwangerschaft flöten geht. Da wäre ein automatisches Sorgerecht doch komplett deplaziert. Aber neben diesen speziellem Fall gibt es durchaus Fälle, wo dem Vater unrecht getan wird. Da muß man fein differenzieren.
L.
Inzwischen treten 16- und 17-jährige Kinderwagenschieberinen in diversen Städten im Rudel auf. Weil ihnen die schulisch/berufliche Perspektivlosigkeit und/oder Hartz-IV die Schwangerschaft als einzige „sinnvolle“ Tätigkeit erscheinen lässt. Was für ein deutlich sichtbares Plädoyer für das Sorgerecht kraft Mein-Bauch-gehört-mir-Geburt. Frau frage mal einschlägig belastete Sozialarbeiterinnen über ihre Erfahrungen mit diesen Müttern. „Kann man die Mutter von ihrem Bauch trennen“? Hoffentlich – und nicht nur in diesen Fällen.
Dieses Lob der Mutterschaft passt zu einem rückwärtsgewandten Feminismus, der sich von allen öffentlichen politischen Diskussionen verabschiedet hat; dem die (Männer)Kriege im Irak und in Afghanistan genau so schnurzegal sind, wie die Klimaveränderung, solange nur das späte kleine private Glück aus Babygesichtern lacht. Vor diesem Mutterkuhtum würde sich nicht nur eine Clara Zetkin oder Rosa Luxemburg mit Grausen wenden. Ich tu’s auch. Und was die Männer-Väter angeht: Jede Frau hat denjenigen, den sie verdient. Ach, ich vergaß: Liebe macht blind und ist natürlich biologisch-chemisch bedingt – da kann Frau halt nix gegen machen.
Mir jedenfalls ist einer der Väter tausendmal lieber, die bisher vergeblich gegen muttersolidarisierte Jugendamtsmatronen und patriarchal mutterschaftsfixierte Familienrichter um das Sorgerecht kämpften, als jene nicht wenigen „Mütter“, die Kind und (Sorge)Recht als Rache-Streitaxt für ihre verletzten Liebesgefühle einsetzen.
Und um noch mal auf Frau Luises zurückgekämpftes Männerprivatleben zu kommen: Es war kein Männerkampf, der dazu führte. Die freiwillige Preisgabe von mühsam erobertem Terrain durch einen verluderten Feminismus, der sich in Mutterkuhseligkeit erschöpft, das ist der Hauptgrund.
Über 90% der von ihren Familien getrennt lebenden Väter leisten Unterhalt -> bei Frauen in der selben Situation ist es genau anders herum.
Kinder zum Spielball feministischer (oder anderer) Machtkämpfe zu degradieren ist so ziemlich das Letzte.
Es geht (oder sollte gehen) hier ausschließlich um die RECHTE DER KINDER!!!
Luise
ich kann mir das gut vorstellen, daß sich ein Vater für das ungeborene Leben entscheidet und die Mutter es austragen muß. Warum denn auch nicht? Wenn einer der beiden Eltern sich für das Kind entscheidet, dann muß es ausgetragen werden. Und die Mutter, die das Kind abtreiben wollte, darf es dann auch keinesfalls behalten. Für mich wäre das eine humanitärere Lösung als einfach ungeprüft und wahrheitswidrig zu behaupten, daß sich ein Vater sowieso nicht kümmert und ohne dem Vater ein Recht einzuräumen, seinen Standpunkt darzustellen.
LG D e n n i s .
mein Kommentar bezieht sich auf diese Aussage:
Ich habe mich damals für mein zweites Kind entschieden, meine Frau wollte abtreiben. Ich würde es immer wieder so machen, gegen Profamilia, 3 Beratungsstellen, Jugendamt, Schwiegereltern und zuallerletzt gegen das Letzte, die sogenannte "Mutter". Gegen alle habe ich mich durchgesetzt und ich habe alles richtig gemacht. Mein (!) Sohn ist jetzt 7 Jahre alt.