so im
Bürgerportal zu lesen:
Nunmehr soll er angeblich am 11.8. zur Vernehmung " abrufbereit" zur Verfügung stehen. Wie das aussieht, werden wir heute sehen.
... oder ob er überhaupt nicht kommt ... ist nicht gewiss ...
Auf ihn warten jedoch interessante Fragen, und er weiß das.
Zwischenzeitlich wurden noch dazugeladen die Oberstaatsanwältin Bettina Kittel, die sämtlich Anzeigen gegen die LzO und ihr Justizkumpel automatisch "ohne Ermittlungen" einstellt, weil sie immer nichts Verdächtiges finden, sehen oder hören kann.
Auch der Vollstreckungsrichter Dr. Wolfgang Raschen wurde nun geladen, damit er erklären kann, weshalb ohne Wenn und Aber nach NS-Recht gesetztlos die zwangsenteigneten Immos an die LzO verschiebt.
Der Landesgerichts-Präsident muß nun noch einmal geladen werden, weil sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, daß er mal nach NS-Recht vollstrecken läßt und ein anderes Mal korrekt nach Zivilprozeßrecht. Das die LzO nach seinen Vorstellungen willkürlich mit verschiedenem Recht vollstreckt, ist sehr erklärungsbedürftig.
In der Verhandlung soll auch noch einmal der Rechtspfelger Schmidt vernommen werden. Er hat ausgesagt, daß er sich seine Vollstreckungs-Rechtskenntnisse von der Rechtsabteilung der LzO besorgt hatte - Einer Frau Piesch.
Und deshalb muß nun auch Frau Piesch geladen werden um zu erklären, wo sie die Vollstreckungsweisheiten, die sie dem Vollstreckungs-Rechtspfleger angedeihen ließ, her hat.
Es dürfte, wie gesagt, immer interessanter werden, mit dem Vollstreckungssyndikat, und es werden ggf. noch der eine oder andere Verhandlungstermin notwendig werden.
Mit Spannung wird erwartet, mit welchen Tricks sich das Oberhaupt der Organisation, Oberlandesgerichts-Präsident Kircher, aus der Nummer verabschieden möchte.
Von Bohrwurm net erhält er jedenfall keine Entlassungspapiere.
Kantinenvermerk
Die Verhandlung heute wurde vertagt auf den 17. August 13:00 Uhr!!!
Der Herr OLG-Präsident kam zwar diesmal- zeigte aber erschreckende Defizite, die man in so einer Position nicht haben dürfte:
Formulierungsschwächen und Erinnerungslücken in seiner Amtsausführung!
Also ein leuchtendes Beispiel für seine Zunft?
Was wird in dieser Republik gerade von der sogenannten elitären Kaste auf angeblich gering Qualifizierte und schwer Vermittelbare eingedroschen?
Hier der Bericht von Wolf-Dietrich Hufenbach:
Bürgerportal
Strafanzeige für Richterkollegen oder persönlicher Strafantrag?
Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard Kircher mußte vor Oldenburger Landgericht aussagen.
In der Strafsache gegen Günter E. Völker und Fritz Knödel wegen Beleidigung, Verleumdung pp. ging es am 11. August 2010 in eine neue Runde.
Zunächst suchten 25 Zuhörer, die Anreisezeiten von bis zu 4 Stunden in Kauf genommen hatten, einen Platz in dem viel zu kleinen Gerichtssaal im Nebengebäude des Landgerichts Oldenburg. Der vorsitzende Richter Plagge wollte nur so viele Interessierte zulassen, wie Sitzmöglichkeiten im Raum vorhanden waren. Die Reaktion war, dass Stühle und sogar Bänke hereingetragen wurden, bis fast alle eine ordnungsgemäße Sitzgelegenheit hatten.
Der Prozeß begann mit der Ablehnung sämtlicher von Völker in der letzten Verhandlung gestellten Anträge. Unter anderem hatte er gefordert, dass die Vollstreckungspraxis der Landessparkasse zu Oldenburg [LzO] vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Prüfstand gestellt werden sollte.
Die LzO zieht bis heute Zwangsvollstreckungen durch und beruft sich dabei auf ein Gesetz aus der NS-Zeit, das es ihr angeblich erlaubt, sogenannte Titel anzufertigen, ohne ein Gericht anrufen zu müssen. Durch ein neues Sparkassengesetz ist diese Praxis eigentlich nichtig, wird aber mit der Duldung des Landgerichts Oldenburg weiter durchgeführt, so Günter E. Völker. Damit hätte die LzO ein Sonderrecht als Sparkasse, was es laut Grundgesetz aber nicht gibt.
Zum Prozeß war auch Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard Kircher geladen, der diesmal auf Abruf bereit stand und auch erschien.
Seine mit Spannung erwartete Aussage entwickelte sich zu einem Kuriosum.
Der Dipl.-Kriminologe und Rechtsanwalt Ben Bartholdy las Dr. Kircher den Strafbefehl vor und fragte ihn, ob der nur für seine Kollegen gelte, oder ob er persönlich auch Strafantrag stellen würde, was nicht eindeutig aus dem Schriftstück hervorging.
Nach der Bitte, die entsprechende Passage nochmals vorzulesen sprach der Oberlandesgerichtspräsident von einer:
"Formulierungsschwäche"
im vorliegenden Strafantrag. Dr. Kircher, der den Antrag selbst formuliert und gestellt hat mußte zugeben, unpräzise und rechtlich nicht einwandfreie Worte gewählt zu haben, unterstrich aber, dass er auch persönlich Strafantrag gestellt habe.
Während seiner Zeugenvernehmung wirkte er unsicher und versicherte sich beim vorsitzenden Richter Plagge immer wieder, auf bestimmte inhaltliche Fragen, besonders von Günter E. Völker, nicht antworten zu müssen.
Insgesamt bekommt man den Eindruck, dass das Gericht nicht das geringste Interesse hat, sich mit den Vollstreckungspraktiken der LzO auseinandersetzen zu wollen. Als Aussenstehender könnte man meinen, einem Einschücherungsgerichtsprozeß beizuwohnen, der auch darauf abziehlt, das Verfahren zusätzlich in die Länge zu ziehen oder Gründe zu suchen, um jeden Versuch einer öffentlichen Auseinandersetzung mit dem NS-Gesetz zu vermeiden.
Die ZuhöhrerInnen waren teilweise aufgebracht, besonders nach der Aussage des Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard Kircher, der sich an vieles nicht erinnern konnte, ob er z. B. persönlich die angeblich von Günter E. Völker verteilten Flugblätter selbst gesehen hätte. In dieser Phase wurde ihm schlagartig klar, dass er diese Frage gar nicht hätte beantworten müssen, was das Publikum amüsierte.
Günter E. Völker stellte noch weitere Anträge, die vom Gericht beraten werden mußten. Während der Erörterung verlegte man den laufenden Prozeß in einen größeren Saal in das Hauptgebäude.
Nach der Beratung wurden Völkers Anträge, z. B. auf erneute Zeugenvernehmung, wieder abgelehnt. Der vorsitzende Richter Plagge sagte, dass er mit der Beweisaufnahme fertig wäre und bat den anwesenden Anwalt Bartholdy, er möge doch sein Plädoyer abgeben. Dieser erwiderte, er müsse die Aussage von Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard Kircher erst einmal verdauen und die Protokolle der abgelehnten Anträge zunächst noch einmal durchgehen.
Somit wurde der Prozeß und die wahrscheinliche
Urteilsverkündung auf den 17. August 13:00 Uhr vertagt.
Nach Aussage einiger Zuhörer wurde der Glaube in die Justiz an diesem Tage zumindest teilweise erschüttert.
Günter E. Völker wird sich unserem Eindruck nach nicht erschüttern lassen und weiterhin versuchen den eigentlichen Tatbestand der unrechtmässigen Vollstreckungspraxis so lange weiterverfolgen, bis er vor Gericht behandelt wird.
Für die LzO könnte sich genau das zu einem "Supergau" entwickeln, denn dann wären die in der Vergangenheit abgeschlossenen Verfahren nichtig und müßten rückabgewickelt werden.
Ewald Eden kommentiert das so:
Tollhaus Justitia …
Strafverfahren 12 Ns 155/09
"Formulierungsschwäche"
Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard Kircher
Am 11ten August hatte es mich in das Justizkarree an der Oldenburger Elisabethstrasse verschlagen. Nicht dass es mich regelmäßig in die Nähe der großherzoglichen Rechtsbewahrer und –hüter zieht – das nicht. Dafür haben die Damen und Herren in den schwarzen Roben mir in der Vergangenheit nicht genügend erfreuliches Tun zu bieten gehabt. Der Anteil der Nullnummern an den Veranstaltungen, die dort im Namen und im Geiste der Dame Justitia durchgezogen werden, der ist mir schlichtweg zu hoch.
Was aber dem öffentlichen Publikum am 11ten August in diesen „heiligen Hallen“ im Saal R im Rahmen eines Strafprozesses unter Vorsitz des „ehrenwerten Richters“ Hans Christian Plagge geboten wurde, dass spottet jeder Beschreibung. Es begann damit, dass der „ehrenwerte Richter Plagge“ als Vorsitzender Richter die Öffentlichkeit auf die in der „Hinterküche“ Saal R vorhandenen 15 Stühle beschränken, und die übrigen sich für den Prozessverlauf interessierenden Zuschauer des Saales verweisen wollte. Das teilweise von weither angereiste Publikum als Öffentlichkeit verwies daraufhin sofort durch deutlichen Protest den Vorsitzenden Richter Plagge in die Grenzen seiner Machtbefugnisse.
Der Vorsitzende Richter fügte sich der offenbaren Zurechtweisung durch die anwesende Öffentlichkeit, denn unter der Führung eines hauskundigen Menschen wurde den platzsuchenden Zuhörern und Zuschauern gestattet, sich in umliegenden Tagungsräumen Sitzgelegenheiten zu besorgen. Zum Schluß wurde gar noch die lange „Schlingelbank“ aus dem Gerichtsflur von vor dem Saal in den mittlerweile dranghaft vollen Sitzungssaal R umgesetzt.
Nach unleidigem protokollarischem Hin- und Hergeplänkel zwischen dem Vorsitzenden und einem der Angeklagten kam der von allen erwartete und im bisherigen Prozessverlauf von Gerichtsseite offensichtlich unter Ausschöpfung vieler trickreicher Möglichkeiten zu verhindern versuchte Zeugenauftritt des Oberlandes -gerichtspräsidenten Dr. Gerhard Kircher.
Nach meinem Verständnis unserer demokratischen prozessualen Grundordnung sind Menschen im Zeugenstand vom Gericht ohne Berücksichtigung des Ansehens, des Standes, der Hautfarbe, der Religion oder des Herkommens anzusehen und zu behandeln. Nicht so geschah es an diesem Morgen des 11ten August 2010 im Saal R des oldenburgischen Landgerichts. Da der Zeuge Kircher vom Stande her der ranghöchste Dienstvorgesetzte des Vorsitzenden Richters Plagge ist, war die Spannung ob der zu erwartenden Haltung des Vorsitzenden Richters im Saale förmlich körperlich fühlbar.
Der Zeuge Kircher machte auf mich den Eindruck eines verstörten Stück Rotwildes, das sich in ein falsches Revier verlaufen hat. Der Vorsitzende Richter Plagge versuchte diese Verstörtheit seines Dienstvorgesetzten aber kontinuierlich auszugleichen, indem er ihn fürsorglich an die Hand nahm – so wie eine Mutter wohl ihr blindes Kind an die Hand nimmt - und führte den Kollegen Kircher durch den Irrgarten Justitias. Fast alle von der Angeklagtenseite dem Zeugen gestellten Fragen wurden spontan vom Vorsitzenden Richter als nicht zulässig abgeblockt. Der volljuristige Oberlandesgerichtspräsident Kircher bekam von dem, ihm im Dienstrang untergeordneten, Kollegen Plagge nach jeder Frage des Angeklagten oder seines Rechtsbeistandes blitzschnell souffliert was er – der Zeuge – zu antworten habe oder ob er überhaupt nicht antworten müsse. Fragen, den Naziparagraphen 16/2 des LzO-Gesetzes aus 1933 und die daraus resultierenden Vollstreckungspraktiken der LzO betreffend, bügelte der Vorsitzende Richter schon im Ansatz als nicht prozessrelevant vom Brett - obwohl das ganze Prozedere erst durch die Anwendung dieses Paragraphen aus der Nazizeit durch die LzO und somit durch deren gesetzloses Handeln ins Rollen gebracht wurde. Das sich Befassen-Müssen mit dem NS-Paragraphen 16/2 scheuen die Oldenburger Richter offensichtlich ebenso heftig, wie der Teufel die Berührung mit dem Weihwasser scheut.
Ich frage mich, warum das wohl so ist.
Auf die an ihn gerichtete Frage, ob er als Jurist und Präsident des OLG Oldenburg den Unterschied zwischen spezifischen Sachbezeichnungen kenne, antwortete er laut und vernehmlich mit "Ja". Das ungläubige Nachfragen des Anwalts der Angeklagten, warum er das in den von ihm persönlich verfassten Schriftsätzen dann nicht zum Ausdruck bringe und klar erkennbar niederlege, kam vom Zeugen und OLG Präsidenten Kircher die alle Anwesenden erstaunende Antwort, dass in den verlesenen von ihm verfassten offiziellen Schriftsätzen offenbar und einwandfrei ersichtlich Formulierungsschwächen seinerseits vorhanden seien. Die Befragung des Zeugen Kircher gipfelte dann in seiner Aussage, dass er das, was er in bestimmten benannten Schriftsätzen geschrieben habe, gar nicht so gemeint habe.
Daraus ist doch nur zu folgern und als Rat an alle in der Vergangenheit und in der Zukunft Betroffenen im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg nach Erhalt eines jeden Schriftstückes bei den jeweiligen volljuristischen Verfassern nachzufragen, ob sie das was sie geschrieben, haben auch tatsächlich meinen.
Ewald Eden, Wilhelmshaven
Die Verhandlung vom 11.08.10 vor dem Landgericht ergab:
Dr.Kircher konnte sich nicht erinnern, was lt. seiner eigenen Anzeige "haltlos" gewesen sein soll. Zu seinen Strafanträgen erklärte der OLG-Präsident Kircher, "was er geschrieben habe, stimme nicht mit dem überein, was er wollte, und was er wollte, habe er nicht geschrieben. Dieser Mißstand sei auf "Formulierungsschwäche" zurückzuführen . Der Oberlandeserichtspräsident Oldenburg leidet demnach" an Formulierungsschwäche" .
Am 17.08.2010 läuft die nächste Vorstellung. Richter Christian Plagge versucht dann vermutlich, ein Urteil im Sinne der Vorgabe seines Vorgesetzten (OLG-Präsident) zu fällen, der sich nicht erinnern kann und schreibt, was er nicht meint oder meint was er nicht schreibt. Es wird mit Sicherheit interessant werden zu erfahren, ob auch er, Richter Plagge, darin schreibt, was er nicht meint oder meint, was er nicht schreibt… Das Urteil wird dann in >www.bohrwurm.net< vollinhaltlich der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Zur nächsten Veranstaltung wird herzlich eingeladen
17.08.10 13.00Uhr Landgericht Oldenburg
Eintritt frei
Hinweis von Bohrwurm net: Schein-Prozeß wegen "Übler Nachrede" - Das Duell: Richter Christian Plagge für die LzO - Bohrwurm.net für die Geschädigten der LzO
Nächster Gerichtstermin : 17.08.2010 - 13.00h - Landgericht OL - Richter Plagge wird bemüht sein, ein sogenanntes "Urteil" abzusondern. Wir werden alsdann fragen müssen und dies auch tun, ob er auch wirklich "meint, was er darin LzO - gerecht sagt.... Bohrwurm.net 12.08.10 [Die Veranstaltung findet gebührenfrei und öffentlich statt]
Bei uns in Deutschland gibt es doch so etwas nicht!??? Wie wir hier aber lesen müssen, passiert so etwas direkt vor unseren Augen - Unrecht wird von unseren Richtern, wie in diesem Fall in Oldenburg / Niedersachsen, zu Recht verdreht. Eine große Sparkasse ist Nutznießer auf Kosten der kleinen entrechteten Sparkassenkunden und der Allgemeinheit. Die Allgemeinheit (sprich Steuerzahler), muss jetzt auch noch für die entrechteten Sparkassenkunden aufkommen, weil die Richter es zulassen, dass diese nun zum Sozialfall werden /wurden.
Ich lernte mal in der Schule, dass wir in Deutschland die Gewaltenteilung hätten. Wie hier zu lesen ist, stimmt davon nichts.
Unter den Gegebenheiten könnte man das Grundgesetz doch gleich in die Tonne drücken und frei nach Schnauze und Geldgeberseite urteilen.
Gibts leider auch nicht. Sollte aber wegen Kopfklarheit auch so genannt werden ...
Zur Richtigstellung habe ich folgendes gefunden:
Gewaltenteilung aus www.rechtslexikon.de
Grundprinzip einer demokratischen Gesellschaftsordnung, bei der die Staatsgewalt auf die drei voneinander unabhängigen "Säulen" Legislative, Exekutive und Judikative verteilt ist.
Das Gewaltenteilungsprinzip ist in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in Art. 20 des Grundgesetzes (GG) verankert. Darin ist festgelegt, dass die Staatsgewalt durch "besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt" wird.
Sinn und Zweck der Gewaltenteilung ist es, einen inneren Kontrollmechanismus innerhalb der staatlichen Organe zu schaffen, um einem Machtmissbrauch zu verhindern. Die einzelnen "Säulen" sind aufeinander angewiesen und können ihre Macht nicht allein ausüben:
Die Legislative (gesetzgebende Gewalt) beschließt die Gesetze.
Die Exekutive (vollziehende Gewalt) führt die Gesetze aus.
Die Judikative (Rechtsprechung) überwacht die Einhaltung der Gesetze.
Der Gedanke der Gewaltenteilung wurde bereits im 17. Jahrhundert von dem englischen Rechtsphilosophen John Locke entwickelt. Später formulierte der Franzose Montesquieu erstmals die klassische Dreiteilung. Als politisches Programm verkündet wurde die Gewaltenteilung erstmals in der Unabhängigkeitserklärung der USA im Jahre 1776.
Die in Deutschland existierende parlamentarische Demokratie verzichtet auf eine strenge Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative (Gewaltenverschränkung). So ist es beispielsweise dem Bundestag als Legislativorgan möglich, den Bundeskanzler, der Teil der Exekutive ist, per konstruktiven Mistrauensvotum abzuberufen.
Durch die Verteilung der Staatsgewalt auf den Bund und die Länder wird neben der klassischen horizontalen Gewaltenteilung in Deutschland von einer zweiten, vertikalen Gewaltenteilung gesprochen. Die Medien werden teilweise als "vierte Gewalt" angesehen.
Hauptproblem der modernen Demokratie ist, dass in der Verfassungswirklichkeit die Gewaltenteilung *mehr und mehr durch parteipolitische Mechanismen ausgehöhlt wird*.
Hier geschieht etwas von enormer Tragweite für die Enteigneten auf der einen Seite und die Sparkassenkunden auf der anderen Seite.
Bei allen Ungerechtigkeiten, die wir miterleben und anprangern, müssen wir immer hinter die Kulissen sehen und die Frage stellen: Wer profitiert davon? Sowohl finanziell als auch machtpolitisch tun sich Hintermänner/frauen auf, die wir vordergründig als Ehrenmänner/frauen zu sehen glauben.
Warten wir mal ab, wie das Urteil am 17.08.2010 ausfällt. U.U. müssen die Sparer ganz schnell ihre Gelder retten. Wenn nichts mehr vorhanden ist, greift auch die schönste Garantie nicht mehr. 2008 hat uns doch aufgezeigt, wie das läuft.
Das soll aber auf keinen Fall heißen, dass die Sparkasse weiter lustig nach nicht vorhandenem Recht enteignen darf. Nein, es muss endlich nach geltendem Recht gehandelt werden und die Betroffenen müssen entschädigt werden. Endlich!!!