. . . wird am Montag den 30. August der Richter des Landgerichts Oldenburg ein Urteil sprechen und das auch noch im Namen des Volkes?
Hajo-Gerd Oltmanns über die letzte Verhandlung:
"Noch unter dem Eindruck des vorhergegangenen Verhandlungstages vermutete ich als Prozeßerfahrener am Saaleingang ein Schild, darauf der Hinweis an das Publikum, dass etliche Äußerungen des Vorsitzenden Richters in beeindruckender Weise unfundiert seien.
Aber nichts von Ähnlichsolchem; ich „Rechtsmichel“ muß nun also lernen":
Bürgerportal Wilhelmshaven:
"Ein Richter hat immer Recht- auch ohne Begründung seiner Entscheidung."
der Beklagte drückt es so aus:
"Am 30.08.10 findet in Oldenburg i.O. um 9.00 Uhr die nächste Hauptverhandlung wegen "übler Nachrede" aufgrund der
Verfolgungsanordnung II des OLG-Präsidenten Oldenburg , Dr. Kircher, statt. Siehe
Bohrwurm
Zugrunde liegt der hier angefügte Strafantrag des OLG-Präsidenten Dr. Kircher vom 25.2.08. Dr.Kircher hat als OLG-Präsident in der Haupt-
verhandlung als Anzeigeerstatter und Zeuge ausgesagt. Er führte im Wesentlichen aus, daß seine Anzeige an "Formulierungsschwäche"
litt, erselbst litt an Erinnerung daran, welche Behauptung "haltlos" wären. Er sagte weiter aus, daß die inkriminierten Flugblätter an mehreren
Orten in Oldenburg verteilt worden seinen, er habe mehrere "Zettel" an Scheibenwischern von Kfz in verschiedenen Stadtteilen "vorgefunden".
Er sagte dazu: Wo er sie vorgefunden habe, wisse er nicht. Wann er sie vorgefunden habe, könne er auch nicht sagen. Was in den Schriften "haltlos" sei, wisse er ebenfalls nicht mehr.
Richter Plagge weigert sich, diese Aussagen ins Protokoll aufzunehmen, offenbar, damit er auftragsgemäß für seinen Chef, den OLG-Präs. verurteilen kann. Wegen " übler Nachrede".
Am
30.08.10, 9:00 Uhr findet daher die nächste Veranstaltung im Landgericht in Oldenburg statt.
"Eintrittsfrei".
Um zahlreiches Erscheinen wird daher gebeten.
Freundliche Grüße
Günter E. V ö l k e r
Hier geht es darum, dass die Landessparkasse zu Oldenburg nach Nazirecht, ohne richterlichen Beschluss, ihren Kunden Vermögen >unterm Hintern< weg gepfändet hat. Und natürlich darum, dass die beiden Angeklagten genau das öffentlich, auch in Form von Flugblättern, ausgesagt haben sollen.
Für mich sieht es aber so aus, dass die Landessparkasse zu Oldenburg, wenn sie nach geltendem Recht und mit richterlichem Beschluss gehandelt hätte, sich in einigen Fällen keine Erfolgsaussichten einräumte. Soviel jetzt herauskam, hat der selbe Richter für die selbe Sparkasse in eindeutigen Fällen auch nach geltendem Recht abgeurteilt.
Warum bedient sich jemand eines nicht mehr gültigen Rechts, wenn die Pfändungsmaßnahmen berechtigt sind und hätten nach geltendem Recht durchgesetzt werden können?
Welche Rolle spielt der Richter, der seine eigenen Richtersprüche nicht zu kennen scheint? Wessen Machenschaften sollen von wem gedeckt werden?
Besonders möchte ich noch hervorheben, dass zumindest in einem Fall, ein Kunde der Sparkasse an dem verpfändetem Haus und Grund sein Interesse bekundete und dieses dann auch später äußerst günstig erwarb.
Da ist was faul im Staate...(Oldenburg?)!