Zwangsvollstreckung ohne ein Gericht anrufen zu müssen . . . . .
beschreibt Wolf-Dietrich Hufenbach im Bürgerportal Wilhelmshaven
LzO-Prozeß: Ich fühl mich ums Hirn rum so dumm
Denkt man an den Bundesjustizapparat, so hat sich seit dem Urteil vom 30. August 2010 vor dem Oldenburger Landgericht nicht viel am zunehmenden Negativimage verändert.
Über 10 Tage zog sich ein Prozeß hin, in dem es den Angeklagten eigentlich darum ging, das bestehende Gesetz, das es der Landessparkasse zu Oldenburg [LzO] ermöglicht, sich sogenannte Titel erstellen zu können, ohne ein Gericht anrufen zu müssen.
Wir erläutern das immer wieder, weil es so unglaublich klingt.
Die LzO ist die einzige Sparkasse, die sich dieses Ausnahmegesetzes, denn etwas anderes ist es nicht, bemächtigt und jeden Kunden quasi nach belieben ohne Gerichtsurteil pfänden kann.
Laut Grundgesetz gibt es aber gar keine Ausnahmegesetze!
Nun hat Günter E. Völker versucht Aufmerksamkeit zu erregen, indem er den Gerichtspräsidenten, weitere Richter und Justizangestellte mehr oder minder in "ein schlechtes Licht" gestellt und laut Richter Plagge in einem Maße, dass erstens unangemessen sein soll und zweitens nicht beweisbar ist. Völker spricht von Bandenkriminalität, die bis in die höchsten Instanzen des Staates reichen soll. Richter und Politik sollen demnach in einer Art Syndikat die Vollstrteckungspraxis der LzO tolerieren und gegen geltendes Recht "verteidigen"
Laut Richter Plagge hätte Völker seine Anschuldigungen gegen die Personen beweisen müssen. In dem Strafbefehl stand aber auch, warum er diese Personen angegriffen hat und genau dieser Punkt, so nicht nur unser Eindruck, wurde feinsäuberlich ausgeklammert.
Wie mit dem Seziermesser wurde jeder Antrag, in dem es auch nur ansatzweise um das aus der NS-Zeit stammende Gesetz ging rigoros abgelehnt.
Nicht verfahrensrelevant, betonte Richter Plagge immer wieder. Der Staatsanwalt blieb während des ganzen Prozesses hauptsächlich im Hintergrund und wurde nur ab und zu vom Richter daraufhin befragt, ob er sich hier und da äußern wolle, was er fast immer negierte.
Der Auftritt im Zeugenstand vom Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard Kircher wird allen Beteiligten als Bühnenreif in Erinnerung bleiben. Eine Art Amnesie-Aura umgibt ihn, wenn es darum geht, sich an Details erinnern zu müssen und seit diesem Tag wissen die Zuschauer, Zuhörer, Angeklagten und Anwälte, dass auch er nur ein Mensch ist, der auch bei Strafbefehlen aus der eigenen Feder nicht immer genau weiß, was er meint.
Einem Oberlandesgerichtpräsidenten muß man aber zutrauen können, eine Anschuldigung gegen eine Person so zu formulieren, dass sie allgemeinverständlich ist. Sich mit dem Begriff "Formulierungschwäche" herauszuwinden ist geradezu abenteuerlich.
Ein Höhepunkt bei der Urteilsverkündigung war auch die Auffassung des Gerichtes, die Anklage würde nur hören wollen, was sie hören will. Diesen Boomerang kann die Anklage spielend zurückgeben, denn als Zuschauer taten sich, wenn wir die Meinung des Gerichtes heranziehen, beide Parteien nichts.
Auffällig ist aber, dass der Richter, der ja eigentlich allen Punkten im Strafbefehl nachgehen muß, eben genau dieses nicht getan hat, da kann man noch so parteiisch sein. Auch den Schöffen ist dieses nicht aufgefallen, von denen mit Klaus Böther [Kassierer, SPD] sogar einer aus Wilhelmshaven stammt.
Geladenen Zeugen, die belegen können, dass Günter E. Völker Flugblätter mit Anschuldigungen verteilt haben soll, wurden gar nicht erst gehört. Der vorsitzende Richter Plagge begründete sein Vorgehen damit, dass die Unterschriften der Beklagten ausreichender Beweis für die Schuld sind.
Übertragen würde das heißen das irgendjemand ihre Unterschrift kopieren kann, sie unter irgendwelche Flugblätter setzt und sie dann ohne Zeugenanhörung verurteilt werden können, wenn es nach Richter Plagge geht.
Das deutet natürlich auf eine echte Schieflage im Justizwesen und öffnet Willkür Tür und Tor.
Der Auftritt des Oberstaatsanwaltes war kurz und schmerzlos. Er erhob sich von seinem Stuhl sagte, dass sich nicht neues seit der letzten Verurteilung von Völker und Knödel ergeben hat und setzte sich wieder.
Auch die Verbraucherzentrale hat in einem Schreiben bestätigt, dass das Gesetz zwar gültig ist, jedoch nicht anwendbar. Trotzdem rücken Justiz und LzO nicht von ihrem Standpunkt ab und so darf weiter ohne richterliches Urteil Zwangsvollstreckt werden, ein Schicksal, das übrigens jeden Kunden der LzO jederzeit ereilen kann.
Geschädigte sprechen von einer gezielten Überschuldung durch viel zu hohe Kredite. Kann der Kreditnehmer nicht mehr zahlen, so "schlägt" die LzO zu und vollstreckt. So sollen Geschäfte "gelaufen" sein, um gezielt Immobiliengeschäfte mit, formulieren wir es einmal, besonders Interessierten an bestimmten Häusern und Grundstücken tätigen zu können.
Der vorsitzende Richter Plagge war zwischenzeitlich von den Fragen des Angeklagten Völker so genervt, dass er sagte, jetzt nur noch auf Fragen zu antworten, die Verfahrensrelevant seien.
Rechtsanwalt Bartholdi faßte in seinem Plädoyer die ganzen Ungereimtheiten noch einmal zusammen und plädierte auf Freispruch. Völker, der sich selbst vertrat, sprach in seinem abschließenden Ausführungen von Rechtsbeugung, warf dem Gericht sogar vor zu lügen und wies nochmals daraufhin, dass das Gericht alles getan habe, um sich nicht mit der Vollstreckungspraxis der LzO auseinandersetzen zu müssen.
Das Publikum war sichtlich aufgebracht und diese Urteilverkündung war ein Negativbeispiel für eine Art willkürliche Betrachtung von vorgetragenen Sachverhalten, die anscheinend nur so untersucht werden, wie es gerade gefällt.
Was bleibt ist ein fahler Beigeschmack, d. h. wenn man in dieses Vollstreckungssystem gerät hat man nur eine Chance, wenn der Anwalt hartnäckig bleibt und der Angeklagte körperliche Fitness und viel Geld mitbringt, um durch sämtliche Instanzen gehen zu können.
Günter E. Völker soll nun 50 Tagessätze [2.500 Euro] zahlen und Fritz Knödel, 20 [1.000 Euro], dem durch die Vollstreckungsparaxis der LzO seine Lebensgrundlage das Restaurant Petersilie in Jever genommen wurde.
Bleibt die Frage, ob andere LzO-Kunden überhaupt wissen, dass es diese Vollstreckungspraxis gibt, die, und das wiederholen wir hier nochmals, jeden Kontoinhaber jederzeit treffen kann.
Günter E. Völker wird jedenfalls nicht aufgeben, teilte er uns mit. Er wird Revision einlegen. Die 2.500 Euro, die erzahlen müßte stören ihn eigentlich weniger. als die Tatsache, dass die Vollstreckungspraxis der LzO vom Landgericht und von der Politik, die er auch informierte quasi gedeckelt wird.
Die Konsequenz aus einem Prozeß, den Völker gewinnen könnte wäre, dass sämtliche Vollstreckungsverfahren der LzO rückwirkend abgewickelt werden müßten und das dürfte sehr teuer für die LzO werden, die ihr neues Hauptgebäude, das allein 16 Millionen Euro gekostet hat, erst letztes Jahr offiziell einweihte.
Und wir? Wir werden garantiert kein Konto bei der LzO aufmachen, geschweige denn einen Kredit aufnehmen.
Den Kunden der LzO raten wir, sich zu erkundigen, ob die Vollstreckungspraxis in den Geschäftsbedingungen der LzO überhaupt ausgeführt ist.
Interessierte Anwälte können sich an Günter E. Völker wenden:
http://bohrwurm.net
... und Geschädigte sollten sich überlegen eine Lobby zu bilden, Geld einzusammeln und einen Prozeß anstrengen, denn normal ist das nicht!
Wie Unrecht zu Recht gemacht wird
Die LzO ist die einzige Sparkasse, die sich dieses Ausnahmegesetzes, denn etwas anderes ist es nicht, bemächtigt und jeden Kunden quasi nach belieben ohne Gerichtsurteil pfänden kann.
Laut Grundgesetz gibt es aber gar keine Ausnahmegesetze!
Nun hat Günter E. Völker versucht Aufmerksamkeit zu erregen, indem er den Gerichtspräsidenten, weitere Richter und Justizangestellte mehr oder minder in "ein schlechtes Licht" gestellt und laut Richter Plagge in einem Maße, dass erstens unangemessen sein soll und zweitens nicht beweisbar ist. Völker spricht von Bandenkriminalität, die bis in die höchsten Instanzen des Staates reichen soll. Richter und Politik sollen demnach in einer Art Syndikat die Vollstrteckungspraxis der LzO tolerieren und gegen geltendes Recht "verteidigen"
Laut Richter Plagge hätte Völker seine Anschuldigungen gegen die Personen beweisen müssen. In dem Strafbefehl stand aber auch, warum er diese Personen angegriffen hat und genau dieser Punkt, so nicht nur unser Eindruck, wurde feinsäuberlich ausgeklammert.
Wie mit dem Seziermesser wurde jeder Antrag, in dem es auch nur ansatzweise um das aus der NS-Zeit stammende Gesetz ging rigoros abgelehnt.
Nicht verfahrensrelevant, betonte Richter Plagge immer wieder. Der Staatsanwalt blieb während des ganzen Prozesses hauptsächlich im Hintergrund und wurde nur ab und zu vom Richter daraufhin befragt, ob er sich hier und da äußern wolle, was er fast immer negierte.
Der Auftritt im Zeugenstand vom Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard Kircher wird allen Beteiligten als Bühnenreif in Erinnerung bleiben. Eine Art Amnesie-Aura umgibt ihn, wenn es darum geht, sich an Details erinnern zu müssen und seit diesem Tag wissen die Zuschauer, Zuhörer, Angeklagten und Anwälte, dass auch er nur ein Mensch ist, der auch bei Strafbefehlen aus der eigenen Feder nicht immer genau weiß, was er meint.
Einem Oberlandesgerichtpräsidenten muß man aber zutrauen können, eine Anschuldigung gegen eine Person so zu formulieren, dass sie allgemeinverständlich ist. Sich mit dem Begriff "Formulierungschwäche" herauszuwinden ist geradezu abenteuerlich.
Ein Höhepunkt bei der Urteilsverkündigung war auch die Auffassung des Gerichtes, die Anklage würde nur hören wollen, was sie hören will. Diesen Boomerang kann die Anklage spielend zurückgeben, denn als Zuschauer taten sich, wenn wir die Meinung des Gerichtes heranziehen, beide Parteien nichts.
Auffällig ist aber, dass der Richter, der ja eigentlich allen Punkten im Strafbefehl nachgehen muß, eben genau dieses nicht getan hat, da kann man noch so parteiisch sein. Auch den Schöffen ist dieses nicht aufgefallen, von denen mit Klaus Böther [Kassierer, SPD] sogar einer aus Wilhelmshaven stammt.
Geladenen Zeugen, die belegen können, dass Günter E. Völker Flugblätter mit Anschuldigungen verteilt haben soll, wurden gar nicht erst gehört. Der vorsitzende Richter Plagge begründete sein Vorgehen damit, dass die Unterschriften der Beklagten ausreichender Beweis für die Schuld sind.
Übertragen würde das heißen das irgendjemand ihre Unterschrift kopieren kann, sie unter irgendwelche Flugblätter setzt und sie dann ohne Zeugenanhörung verurteilt werden können, wenn es nach Richter Plagge geht.
Das deutet natürlich auf eine echte Schieflage im Justizwesen und öffnet Willkür Tür und Tor.
Der Auftritt des Oberstaatsanwaltes war kurz und schmerzlos. Er erhob sich von seinem Stuhl sagte, dass sich nicht neues seit der letzten Verurteilung von Völker und Knödel ergeben hat und setzte sich wieder.
Auch die Verbraucherzentrale hat in einem Schreiben bestätigt, dass das Gesetz zwar gültig ist, jedoch nicht anwendbar. Trotzdem rücken Justiz und LzO nicht von ihrem Standpunkt ab und so darf weiter ohne richterliches Urteil Zwangsvollstreckt werden, ein Schicksal, das übrigens jeden Kunden der LzO jederzeit ereilen kann.
Geschädigte sprechen von einer gezielten Überschuldung durch viel zu hohe Kredite. Kann der Kreditnehmer nicht mehr zahlen, so "schlägt" die LzO zu und vollstreckt. So sollen Geschäfte "gelaufen" sein, um gezielt Immobiliengeschäfte mit, formulieren wir es einmal, besonders Interessierten an bestimmten Häusern und Grundstücken tätigen zu können.
Der vorsitzende Richter Plagge war zwischenzeitlich von den Fragen des Angeklagten Völker so genervt, dass er sagte, jetzt nur noch auf Fragen zu antworten, die Verfahrensrelevant seien.
Rechtsanwalt Bartholdi faßte in seinem Plädoyer die ganzen Ungereimtheiten noch einmal zusammen und plädierte auf Freispruch. Völker, der sich selbst vertrat, sprach in seinem abschließenden Ausführungen von Rechtsbeugung, warf dem Gericht sogar vor zu lügen und wies nochmals daraufhin, dass das Gericht alles getan habe, um sich nicht mit der Vollstreckungspraxis der LzO auseinandersetzen zu müssen.
Das Publikum war sichtlich aufgebracht und diese Urteilverkündung war ein Negativbeispiel für eine Art willkürliche Betrachtung von vorgetragenen Sachverhalten, die anscheinend nur so untersucht werden, wie es gerade gefällt.
Was bleibt ist ein fahler Beigeschmack, d. h. wenn man in dieses Vollstreckungssystem gerät hat man nur eine Chance, wenn der Anwalt hartnäckig bleibt und der Angeklagte körperliche Fitness und viel Geld mitbringt, um durch sämtliche Instanzen gehen zu können.
Günter E. Völker soll nun 50 Tagessätze [2.500 Euro] zahlen und Fritz Knödel, 20 [1.000 Euro], dem durch die Vollstreckungsparaxis der LzO seine Lebensgrundlage das Restaurant Petersilie in Jever genommen wurde.
Bleibt die Frage, ob andere LzO-Kunden überhaupt wissen, dass es diese Vollstreckungspraxis gibt, die, und das wiederholen wir hier nochmals, jeden Kontoinhaber jederzeit treffen kann.
Günter E. Völker wird jedenfalls nicht aufgeben, teilte er uns mit. Er wird Revision einlegen. Die 2.500 Euro, die erzahlen müßte stören ihn eigentlich weniger. als die Tatsache, dass die Vollstreckungspraxis der LzO vom Landgericht und von der Politik, die er auch informierte quasi gedeckelt wird.
Die Konsequenz aus einem Prozeß, den Völker gewinnen könnte wäre, dass sämtliche Vollstreckungsverfahren der LzO rückwirkend abgewickelt werden müßten und das dürfte sehr teuer für die LzO werden, die ihr neues Hauptgebäude, das allein 16 Millionen Euro gekostet hat, erst letztes Jahr offiziell einweihte.
Und wir? Wir werden garantiert kein Konto bei der LzO aufmachen, geschweige denn einen Kredit aufnehmen.
Den Kunden der LzO raten wir, sich zu erkundigen, ob die Vollstreckungspraxis in den Geschäftsbedingungen der LzO überhaupt ausgeführt ist.
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http://bohrwurm.net
... und Geschädigte sollten sich überlegen eine Lobby zu bilden, Geld einzusammeln und einen Prozeß anstrengen, denn normal ist das nicht!
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Anonym am
05/10/11 um 09:49
Vollstrecken wie 1933
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Anonym am
06/09/11 um 03:58
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Das Oldenburger Syndikatsureil des LG OL - Richter Plagge- ist durch das Revisionsgericht nunmehr aufgehoben und an das LG OL zurückverwiesen worden zur neuen Verhandlung. Die Revisionsbegründung ist sehr interessant. Es muss neu verhandelt werden ...






















Ich bin kritischer Zeitungsleser, aber kein Jurist. In der Nordwest-Zeitung und im Jeverschen Wochenblatt stand, dass beide Angeklagten wegen übler Nachrede zu Geldstrafen verurteilt wurden. Das war der Urteilsspruch (Im Namen des Volkes?), aber rechtskräftig dürfte das Urteil noch nicht sein. Somit darf auch eine unabhängige und überparteiliche Zeitung nicht von Verurteilung sprechen, schon gar nicht die Presseschreiber des Gerichts, die ihre Version an die Zeitungen zur Veröffentlichung weitergaben. Hier ist schon wieder etwas faul.
Wenn mein laienhaftes Rechtsverständnis nicht restlos daneben liegt, darf jemand erst als Verurteilter bezeichnet werden, wenn das Urteil angenommen wurde und kein Antrag auf Revision oder eine Berufung vorliegt. Und dafür dürfte die Frist noch nicht abgelaufen sein. Das Urteil wurde am 30. August ausgesprochen und in der selben Woche stehen die beiden Angeklagten für die Zeitung als Kriminelle fest.
Weder den Zeitungen noch den Gerichten ist noch zu trauen. Sie lügen wie gedruckt, sagt der Volksmund!