Ich halte ja nur wenig von bayrischen Politikern und gar nichts von CSU Leuten.
Die innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, und der CSU-Landesgruppe, Stephan Mayer bestätigen diese Bewertung auf das vortrefflichste.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Eine Verlängerung der Laufzeiten für die deutschen Atomkraftwerke bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. In der aktuellen Diskussion müssen verfassungsrechtliche Fragen strikt von energiepolitischen Erwägungen getrennt werden", erklärten die innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, und der CSU-Landesgruppe, Stephan Mayer. Die einzige verfassungsrechtliche Frage sei laut den Sprechern, "ob eine Laufzeitverlängerung zu einer neuen Übertragung einer Aufgabe an die Länder" führe.
"Nur dann wäre eine Zustimmungspflichtigkeit des Bundesrates gegeben. Dies ist aber bei einer Verlängerung der Laufzeiten zu verneinen." Uhl und Mayer begründeten ihre Auffassung damit, dass der Atomausstieg ebenfalls ohne Zustimmung der Länderkammer erfolgte.
"Jede Änderung dieser Verkürzung kann logischerweise ebenfalls ohne eine solche Zustimmung erfolgen", hieß es seitens der Fraktionssprecher weiter.
Wie blöd darf man eigentlich sein? Auf den
Webseiten des Bundesumweltministerums findet sich folgender Artikel:
017/02
Berlin, 01.02.2002
Atomausstiegsgesetz nimmt letzte Hürde
Bundesrat schließt Beratungen ab - Weg für Energiewende frei
Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat den Entwurf zur Novellierung des Atomgesetzes abschließend beraten. Damit ist der Weg für das In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes frei. Die CDU-geführten Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen scheiterten mit ihrem Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen
Man darf also davon ausgehen, das Uhl und Mayer nicht wissen wovon sie reden oder man müsste annehmen, dass sie die Bevölkerung bewusst belügen. Wer den Uhl jemals hat wirken sehen, wird sich wohl dafür entscheiden ihn für blöd zu halten. Das hat er in diversen Ausschüssen schon des öfteren trefflich bewiesen.
Aber auch mit ihrem Gequake, dass die Länder nicht betroffen seien, haben die beiden Politkomiker natürlich unrecht. Im Falle eines Unfalls in einem Kernkraftwerk, soll der Betreiber bis zu 2,5 Milliarden Schaden haften, was eine lächerliche Summe ist. Tschernobyl hat Deutschland deutlich mehr gekostet. Dann haftet der Bund noch einmal mit 375 Millionen und das Bundesland in dem das Kraftwerk steht mit 125 Millionen.
Für die Länderhaftung müssten in die Landeshaushalten zumindest theoretische Reserven gebildet werden um die Jahre einer Laufzeitverlängerung abzudecken. Das Handelsblatt hatte eine Studie der Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer vorgelegt bei dem dieser Aspekt deutlich gewürdigt wurde.
Viel schlimmer sehen die Autoren der Studie aber die Erhöhung des Risikos bei längeren Laufzeiten:
Nach längerem Betrieb nehmen Verschleiß- und Ermüdimgsausfälle
zu, zum Beispiel infolge von Korrosion, Versprödung oder Materialermüdung" , schreiben sie. Das Haftungsrisiko der Länder werde daher auch sicherheitstechnisch erhöht.
In dem Gutachten heißt es, eine, Laufzeitverlängerung um vier Jahre erhöhe das Haftungsrisiko um 70 Prozent, eine Verlängerung um zehn Jahre um 180 Prozent.
Für das Land Hessen mit den beiden Atomkraftwerken Biblis A und Biblis B beträgt
die entsprechend berechnete Risikoerhöhung sogar rund 370 beziehungsweise 920 Prozent, heißt es in dem Gutachten weiter. Biblis A und Biblis B gehören zu ältesten deutschen Reaktoren.
Natürlich wird es dem neuen hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier völlig egal sein, wie hoch das Risiko ist. Zusammen mit seinem Vorgänger Koch hat er ja noch nie an die Menschen, sondern immer nur an die Profite fürs Kapital gedacht.
Den Herren Uhl und Mayer kann man nur den sofortigen Rücktritt nahelegen. Denn egal ob sie aus Dummheit und völliger Unkenntnis der Lage sprechen oder die Bürger bewusst betrügen wollen. Sie sind nicht mehr haltbar. Und selbstverständlich ist der Bundesrat in Sachen Laufzeitverlängerung gefordert.