Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller möchte nicht mehr von Duckhome kritisiert werden und hat deshalb eine
einstweilige Verfügung gegen Duckhome erwirkt. Im Moment bezieht sich seine Zensur nur auf einen
Artikel in dem die angesprochenen Stellen nunmehr durch xxx ersetzt wurden.
Die Begründung für die einstweilige Verfügung ist simpel wie immer. Alles was gesagt wurde ist Schmähkritik die nicht der Sache sondern der Herabsetzung der Person dient. Also eigentlich nichts neues und es liegt jetzt an Duckhome den entsprechenden Tatsachenbeweis beizubringen und damit die Zensur wieder aufzuheben. Im Grunde genommen kaum erwähnenswert.
Aber es gibt ein paar Besonderheiten an diesem Fall, die zumindest eine Erwähnung verdienen. Zum einen der Gerichtsstand. Die Anwälte von Bischof Müller wählen den Gerichtsstand München, obwohl es in Regensburg auch ein Landgericht gibt. Das könnte lediglich der Bequemlichkeit der Anwälte dienen, die ja auch in München sitzen. Aber es ist schon erstaunlich, dass der Regensburger Bischof, weder den Regensburger Anwälten noch dem Regensburger Landgericht zu vertrauen scheint.
Vielleicht gibt es ja auch eine besondere Nähe zwischen dem Landgericht München und den Anwälten, da sie im Antrag zur einstweiligen Verfügung das Landgericht ausdrücklich auffordern im Fall von Unklarheiten oder wenn das Gericht gar der einstweiligen Verfügung nicht stattgeben will, gemäß §139 ZPO einen richterlichen Hinweis - gerne auch telefonisch- zu geben, damit sie um so sicherer siegen. Nun gut. Es ist erlaubt, aber in diesem frühen Stadium des Verfahrens doch seltsam.
Noch seltsamer ist, dass nicht das Gericht ein Urteil an Duckhome zustellt, sondern eine Kopie des Urteils, die den Rechtsanwälten von Bischof Müller vorliegt, per Gerichtsvollzieher an Duckhome übergeben wird. Früher bekam noch jeder ein eigenes Urteil. Aber in München ist eben alles anders. Vielleicht stellt man dort immer so seltsam zu.
Allerdings gibt es auch eine sehr gute Nachricht aus dem Antrag der Gegenseite. Die Anwälte stellen nämlich fest:
Der Antragsteller ist Diözesanbischof in Regensburg und damit der höchste Vertreter der Kirche im Bistum Regensburg. Sämtliche Angelegenheiten der katholischen Kirche im Bistum Regensburg unterliegen dem Antragsteller.
Bisher wollte der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller ja nie für den
Pfarrer von Riekofen verantwortlich sein. Diese Strategie der Verantwortungslosigkeit haben seine Rechtsanwälte nun selbst ad absurdum geführt, indem sie deutlich machen, dass alle Macht der katholischen Kirche im Bistum Regensburg bei Müller liegt und der deshalb natürlich auch verantwortlich ist.
Der humanistische Pressedienst fasst sehr viel
Wissenswertes über Bischof Müller zusammen, dass dieser sicher lieber nicht lesen würde. Die Wortwahl ist eine andere als im Duckhome Artikel, aber die Fakten sind die gleichen und die Rückschlüsse sind sich zumindest ähnlich.
Wenn es darum geht, weltanschauliche Gegner zu diskreditieren, nimmt es der Regensburger Bischof Gerhard Müller mit der Wahrheit nicht immer so genau. Gegen Kritik geht er seinerseits häufig nicht mit Argumenten, sondern mit juristischen Mitteln vor
Selbstverständlich gibt Duckhome nicht nach. Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller wird sich jedes einzelne Wort dass er zensieren will, im Prozess erkämpfen müssen. Besonders lustig dürfte es werden, wenn er Aussagen zum Fall Riekhofen und zur Finanzsituation der Kirche machen muss. Das dürfte ein interessanter Tag vor Gericht werden, wenn er seine diesbezüglichen Aussagen begründen muss. Am schönsten währe es wenn er unter Eid aussagen müsste.
Auch dieser Pfaffe sollte sich mal überlegen, wieso immer mehr "Schäfchen" von seinem Glauben abfallen - bei derartig gelebten Vorbildern doch kein Wunder.
Ich drücke jedenfalls die Daumen für die Verhandlung.