Hier geht´s „nur“ um eine (scheinbar belanglose) Netzeinzelheit: Als es in diesem Jahr (2010) um wirkliche
Zensur des monatelang landgerichtlich verbotenen Bilds der Dresdner CDU-OB von Erika Lust (
Lustbild) ging – gab es in Ganzdeutschland nur zwei nichtinstitutionelle, ohne Organisationshintergrund privat betriebene, gestaltete und verantwortete Netzseiten, deren Editoren mutig genug waren, das verbotene Bild v o r der dann später überraschend eindeutig oberlandesgerichtlich angeordneten Aufhebung der landgerichtlichen Verbotsverfügung (16. April 2010) online zu publizieren:
“”
Der andere war Marcel Bartels, auf dessen Netzseite
„Mein Parteibuch“ ich´s am 27. März 2010 sah (
mein-parteibuch [und]
Götterdämmerung in Deutschland). Ich bewertete diesen
Zensurakt spontan als einen so „unerhörten Vorgang“ (Bertolt Brecht), daß ich das „verbotene“ Bild noch im März 2010 in meinem Mininetzarchiv (damals
RicAlb, jetzt
eingreifendes-denken) veröffentlichte und für die Aufhebung der „landgerichtlichen Verbotsverfügung“ (vom 3. Dezember 2009) plädierte (
Lustbrief). Im Übrigen meine ich auch nicht erst seit vorgestern und immer noch, daß erstens die Ende März 2010 gestellte, am Prager Jahrhundertautor geschulte Frage richtungsweisend ist und daß es zweitens nicht nur, aber doch besonders in der Malenden und Bildenden Kunst auf eines besonders ankommt:
Sehen Lernen und
genau hinzuschauen:
„Wenn ich das Verbotsurteil und seine "Begründung", derzufolge Sie "Frau Orosz [...] mit nacktem Körper" gemalt hätten, richtig gelesen habe, beruht das
Bildverbot auf der Falschbehauptung, Ihre Nacktdarstellung verletzte die Intimsphäre der Frau Orosz als Dresdner CDU-Oberbürgermeisterin. Das Verbotsgericht behauptet/e die Nacktheit der von Ihnen Gezeichneten, anmerkt aber selbst zu Ihrem Bild in landgerichtlicher Bildbeschreibung: Das Gemälde trägt den Titel
"Frau Orosz wirbt für das Welterbe". Es zeigt "eine weibliche Person mit ausgebreiteten Armen in einer Flusslandschaft vor einer Brücke [...] nackt, lediglich mit rosa Strapsen, ebensolchen Strapshaltern sowie einer Bürgermeisterkette ´bekleidet´". Soweit ich weiß, gibt´s bißchen schwanger nicht. Und wenn jemand "nackt, lediglich mit rosa Strapsen, ebensolchen Strapshaltern sowie einer Bürgermeisterkette ´bekleidet´" gemalt wird, dann ist diese Person, wer immer sie sein mag, nicht empirisch "nackt", sondern, wie das Verbotsgericht anmerkt, „bekleidet“ ... logischerweise hätten Sie auch nicht wegen intimsphärenverletzender Nacktdarstellung verurteilt werden dürfen. Insofern entspricht, weil´s weder´n
bißchen schwanger noch´n
bißchen nackt geben kann, das Gerichtsurteil dem, was als hysterische Schwangerschaft gilt. Und warum sollte es, um eine Argumentationsfigur Franz Kafkas zu variieren, wenn es
hysterische Schwangerschaften gibt, nicht auch
hysterische Gerichtsurteile geben?“
Richard Albrecht ist Sozialwissenschaftler – Autor – Bürgerrechtler. Nach der ´mittleren Reife´ in Harburg 1963/66 Besuch des Wirtschaftsgymnasiums in Hamburg, Beschäftigung als Sprachlehrer, Ausbildung als Journalist. Winter(semester) 1966/67 Studium der Sozialwissenschaften (Philosophie, Politikwissenschaft, Soziologie, Sozialpsychologie, Statistik) an den Universitäten Kiel, Heidelberg und Mannheim. Promotion 1976. Habilitation 1989. Lebt seitdem als Freier Dozent – Editor – Publizist in Bad Münstereifel. Buchveröffentlichung: SUCH LINGE. Vom Kommunistenprozeß zu Köln zu google.de. Sozialwissenschaftliche Recherchen zum langen, kurzen und neuen Jahrhundert. Aachen: Shaker, 2008, 110 p. (->
SUCH LINGE). Aktuelle Netzseite ->
eingreifendes-denken. Bio-Bibliographie ->
Bio-Bibliographie. © Autor 2010 [Text] @ Erika Lust [Bild]