IN SCHLECHTER GESELLSCHAFT
IN SCHLECHTER GESELLSCHAFT
Thomas Meese
forced-labour
In diesem Diskussionsbeitrag geht es um Kontaktschuld aus alltagssoziologischer Sicht. Was politisch vornehmlich durch staatliches Handeln als Ausgrenzung (oder „Exlusion“) daherkommt, wirkt schon in lebensweltlichen Zusammenhängen als „soziale Schließung“ (Max Weber) in doppelter Form: als gesellschaftliche Ächtung und soziale Deklassierung und zugleich als wirksame Grundierung (oder „Unterfütterung“) politischen Handelns und staatlicher Maßnahmen. [ra]
Richard Albrecht hatte hier jüngst in einem lehrreichen Beitrag KONTAKTSCHULD als ein Phänomen staatlichen Handelns betrachtet. Der – je nach schul-soziologischer Vorliebe – handelnde Akteur oder auch das soziale System in dem „Kontaktschuld“ als verwerflich kommuniziert und verfolgt wurde und wird ist in Albrechts Betrachtung der deutsche Staat in seinen historischen Konfigurationen und sind seine Vollstrecker.
In diesem Beitrag soll nun das Phänomen der Kontaktschuld zunächst in seinem vor-politischen Stadium unterhalb der Ebene des Staates betrachtet werden. Seine lebensweltliche Lokalisierung kann uns ein Stück weit zurück führen zu den Entstehungsgründen eines zu höchst wirksamen Mechanismus der sozialen Deklassierung und uns verstehen lassen, warum dieser Mechanismus der sozialen Ächtung auch im politischen Feld so überaus wirksam ist.
Der protestantische Theologe Hermann Gunkel – einer der Begründer der sog. Religionsgeschichtlichen Schule in der Theologie – versuchte die Bedeutung biblischer Texte zu ergründen, indem er ihren „Sitz im Leben“ betrachtete. Der verstehende Zugang des Theologen ist bei der Anwendung dieses Verfahrens ein soziologischer. Meine These ist nun, dass das soziale Phänomen der Kontaktschuld in seinen Urgründen wiederum nur religiös-theologisch begriffen werden kann.
Tägliches, Allzutägliches
In der 'Domenica Lounge' – einer Bar, die weniger an Domenica Niehoff, als vielmehr an die Einfallslosigkeit der „Vollkaufmänner“ vom Kiez erinnert – kam ich mit einem Ingenieur ins Gespräch. Wir unterhielten uns, kamen aber über das Stadium „und was machst du beruflich“ nicht hinaus, bevor wir vor die Tür gesetzt wurden. Eine „geschlossene Gesellschaft“ nahm den Raum ein – vermutlich lukrativer und mehr als nur ein Tonic Water konsumierend.
Draußen unterhielten wir uns vor einem der Schaufenster noch ein wenig weiter. Eine Prostituierte öffnete ihr Fenster und sprach meinen Gesprächspartner an. Sie würde ihn doch kennen … ob er nicht wieder einmal mit ihr nach oben gehen wollte … Der Ingenieur wies dies vehement von sich. Noch nie sei er bei „einer solchen Frau“ gewesen, versicherte er. Er zog mich am Arm, wollte sich der Situation, die ihm sichtlich unangenehm war, unmittelbar entziehen. Als wir aus dem Sperrgebiet der Herbertstraße in St. Pauli hinaus waren, schlug der Ingenieur, den ich nur beim Vornamen kannte, eine andere Bar vor, in der wir unser Gespräch fortsetzen könnten. Er kannte sich ganz gut aus auf dem Kiez – zumal dafür, dass er noch nie bei „einer solchen Frau“ gewesen sein wollte. Ich schlug daraufhin meinerseits vor, in die 'Taverne' zu gehen, die ohnehin meine eigentliche Destination gewesen war. Taverne? - Kannte er nicht. Ich erklärte, es handelte sich um eine Bar in der Schmuckstraße, in der sich bevorzugt Transsexuelle aufhielten, und lud ihn auf ein Bier dort hinein. Der Ingenieur, der gerade noch das Gespräch mit mir gesucht hatte, wich merklich verschreckt einen Schritt zurück. Fragte unpassend, ob ich da nur ein Bier trinken wollte oder dort vielleicht arbeiten würde. Er verabschiedete sich kurz, drehte sich auf dem Absatz und war auch schon verschwunden.
Was war geschehen? - Die Sorge vor sozialer „Kontamination“, die Angst vor dem Verlust der sozialen „Reinheit“ bestimmte die Situation. Zunächst war es meinem Gesprächspartner noch gelungen, mir gegenüber den Eindruck zu entkräften, er hätte irgendetwas mit Prostituierten - „einer solchen Frau“ - zu tun. Er hielt sich zwar im Sperrgebiet der Herbertstraße auf und dies vermutlich aus Gründen. Für gewöhnlich störte es ihn vermutlich auch nicht, wenn die Frauen ihn (er-)kannten. Nur wollte er von mir, der ich aus der Welt von außerhalb der Absperrungen kam und von dem er wusste, dass ich einen „respektablen“ Beruf ausübte, nicht „in schlechter Gesellschaft“ gesehen werden. Ein paar Schritte weiter, im „wirklichen Leben“ jenseits der Absperrung, zerstörte ich das Rollenbild, das er von mir hatte, dann gänzlich. Die Gesellschaft, in der er sich mit mir befand, musste ihm urplötzlich noch schlechter erscheinen, als die, aus der er sich zum Erhalt seiner sozialen Reputation eben gerade noch geflüchtet hatte. Mehr noch musste es ihm nun als gänzlich sinnlos erscheinen, vor „einem wie mir“ die Fassade einer bürgerlichen Existenz aufrecht erhalten zu haben, war ich doch selbst kaum „besser“ als jene Prostituierten, in deren „schlechter Gesellschaft“ er nicht gesehen werden wollte.
Vorläufiges Fazit: Ganz unabhängig davon, was ein Mensch als Individuum tatsächlich tut oder unterlässt, scheint es vorgefertigte Meinungen darüber zu geben, was ein Mensch vermutlich tut oder unterlässt, wenn und insofern er sich in bestimmten Kreisen bewegt oder Kontakt zu bestimmten Menschen pflegt. Richard Albrecht hat in seinem oben erwähnten Beitrag in diesem Zusammenhang das volkstümliche Sprichwort zitiert: „Sage mir, mit wem du umgehst, und ich sage dir, wer du bist“. Wir sprechen, wenn wir von jenen wertenden, vorgefertigten Meinungen handeln, von Stereotypien. Die sozialen Gruppen und deren Lebenswelten, auf die sich diese Stereotypien beziehen, nennen wir Milieus. Verbinden wir die Merkmale, die wir mit Angehörigen bestimmter Milieus assoziieren mit sozial Unerwünschtem, Normenabweichendem, Deklassierendem, so ist die Rede von Stigmata.
Vorsicht: Soziale Ansteckungsgefahr!
Welche Mechanismen aber stecken hinter der so wirkmächtigen Anschauung, dass der bloße soziale Kontakt mit den Angehörigen bestimmter Gruppen einen negativen und nachhaltigen Einfluss auf einen Menschen haben kann? Was gibt Anlass zu der Vermutung, dass da etwas „abfärben“, „an einem haften bleiben“ könnte? Welche tief sitzenden Ängste lassen uns beinahe reflexartig davor zurück schrecken, in bestimmter Gesellschaft gesehen zu werden respektive diese auch nur zu suchen?
Zunächst ist da natürlich die soziologische Grundeinsicht, dass es die sozialen Bezugsgruppen sind, die uns bestimmte Wertehaltung, Einstellungen und Interessen vermitteln. Das Milieu, in dem ein Mensch sich bewegt, bestimmt seinen Habitus. Dies ist nur eine andere Wendung des von Richard Albrecht zitierten Sprichworts: „Sage mir mit wem Du umgehst und ich sage Dir wer Du bist“. Allerdings gilt diese Grundeinsicht in erster Linie für die primäre Sozialisation, in der bestimmte elementare Vorstellungen von Gerechtigkeit, Rechten und Pflichten internalisiert, also verinnerlicht, werden, und in schon abgeschwächter Weise für die sekundäre Sozialisation, in der bestimmte rollen- und positionsbezogene Verhaltensweisen erlernt werden. Verschiedene gesetzliche Regelungen versuchen dieser Formbarkeit des jungen Menschen im Stadium der sozialen und kognitiven Unreife Rechnung zu tragen. So dürfen etwa Pornographie und gewaltverherrlichende Inhalte Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Wiederum sind bestimmte politische Wahlakte oder rechtsgeschäftliche Erklärungen nur Erwachsenen vorbehalten.
Über die entsprechenden Altersgrenzen lässt sich streiten und die individuellen Reifegrade können auch sehr unterschiedlich sein. Positiv liegt den sozialen Restriktionen im Kindes- und Jugendalter jedoch regelmäßig die Annahme zu Grunde, dass der Mensch ab einem bestimmten Stadium der Sozialisation selbstverantwortlich über sein Tun und Unterlassen entscheiden kann. Im erziehungsbezogenen, also sozialisatorischen und edukativen, Erfolgsfall sollte die Persönlichkeit soweit herangereift sein, dass ein Mensch auch dann nicht aus seiner Bahn geworfen wird, wenn er mit abseitigen, normenabweichenden oder ausschweifenden Anschauungen und Milieus in Kontakt gerät. Dies ist eine der legislativen und judikativen Grundannahmen unserer Gesellschaft. Enttäuscht ein „mündiger Bürger“ die Erwartungen, die seine Gesellschaft, auf diesen Grundannahmen basierend, an ihn richtet, setzt ein institutionalisierter (nicht minder riskierter) Prozeß der tertiären oder auch Resozialisation ein.
Das Phänomen der Kontaktschuld weist aber gerade die Eigenart auf, dass es letztlich uneingeschränkt wirkmächtig ist. Bezogen auf bestimmte als gravierend normenabweichend eingestufte und unerwünscht empfundene Anschauungen und Milieus spielen Reife- und Persönlichkeitsgrade keine Rolle – der Kontakt kann das soziale Ansehen per se beschädigen. Ausgenommen sind nur bestimmte Positionsinhaber (Künstler, Schriftsteller, Anwälte, Ärzte, Priester, Journalisten) oder Individuen (Charismatiker oder Irre), denen man entweder ohnehin „jede Schandtat“ zutraut oder die aus beruflichen Gründen in Kontakt geraten dürfen.
Für den breiten (klein-) bürgerlichen Rest jedoch besteht im Zusammenhang mit bestimmten Phänomenen „soziale Ansteckungsgefahr“. Dies gilt etwa für extreme sexuelle Spielarten (Zoophilie; Pädophilie) oder extreme politische Utopien (Kommunismus; Nationalchauvinismus). Eine pluralistische Gesellschaft benötigt offensichtlich an ihren normativen Rändern ein – tatsächliches oder konstruiertes – „radikal Böses“. Bei aller Vielfalt der Lebensstile, Wertehaltungen und sozialen Lagen braucht es soziale Tatbestände, auf deren Inkommensurabiltät sich die große Masse verständigen und damit integrieren kann. Wer über diese normativen Ränder einer Gesellschaft hinaus Kontakte pflegt, läuft die Gefahr stigmatisiert zu werden. Er ist nach diesem Kontakt, worauf die allgemeine Übersetzung des Begriffs hindeutet, mit etwas gekennzeichnet, das sozial unverwischbar ist. Hierbei ist es auch ganz gleichgültig, ob ein Individuum die bestimmte unerwünschte Anschauung auch tatsächlich verinnerlicht hat – es reicht der Kontakt mit einem Milieu aus, von dem angenommen wird, dass es bestimmte Anschauungen in durchschnittlicher Alltäglichkeit pflegt.
Die Analogie zu dem religionssoziologischen Phänomen des Tabu stellt sich unmittelbar her und ist frappierend. Das „Tabu“ – nach seiner polynesischen Herkunft das „stark Gekennzeichnete“ – bezeichnet das Verbot, mit bestimmten Personen, Namen, Handlungen, Gegenständen, Zeiten und Orten in Kontakt zu geraten. Findet ein Kontakt dennoch statt, wirkt dieser unmittelbar ansteckend mit der Folge der Tabubefleckung – wer das Unanstastbare berührt, wird damit selbst unantastbar. Was bei Naturvölkern die Grundlage der sozialen Ordnung war und u. a. zur Sicherung von Eigentum diente, kann uns Wege zum Verständnis, sowohl der Funktion des Phänomens der Kontaktschuld für moderne, pluralistische Gesellschaften, als auch der zu Grunde liegenden Ängste, eröffnen.
Die politische Instrumentalisierung des Tabu
Der von Richard Albrecht in seinem Grundlagenbeitrag behandelte Aspekt der Zuschreibung von Kontaktschuld als staatliches Handeln setzt nun freilich eine Rationalisierung und eine Instrumentalisierung des Tabu voraus. Fundamentale Mechanismen der sozialen Inklusion und Exklusion und diesen zu Grunde liegende attavistische Ängste werden kalkuliert für die Stabilisierung des politischen Systems und die Ausschaltung des politischen oder System-“Feindes“ in Anschlag gebracht. Bestimmte Anschauungen, die ein systemveränderndes Potential entfalten könnten und deren Träger, werden systematisch stigmatisiert.
Man wird in unparteiischer Absicht und werturteilsfrei konzedieren müssen, dass das Phänomen der Kontaktschuld objektiv nicht nur ein „Feind allen linkspolitischen Handelns“ ist, wie Richard Albrecht schreibt, sondern durchaus auch zum Feind dezidiert konservativen oder nationalstaatlichen Handelns werden kann. Es ließe sich – dies wäre der Gegenstand einer gesonderten und ohne Zweifel lohnenden Untersuchung – vermutlich nachweisen, dass es gerade jene politischen Kräfte am „linken“ und am „rechten“ Rand des Spektrums sind, welche selbst am stärksten der staatlichen Zuschreibung von Kontaktschuld zum Opfer fallen, die wiederum in ihren endogenen politischen Auseinandersetzungen verstärkt die Gefahr laufen, der politischen Theologie anheim zu fallen und mit „Freund-Feind-Schemata“ zu operieren.
Die juristische Unschärfe und Dehnbarkeit des Begriffs der Kontaktschuld, die Richard Albrecht anschaulich vordemonstriert, hat freilich Methode. Gerade das Unbestimmte und Ungefähre eignet sich ausgezeichnet dazu, ein Klima politischer Angst zu stiften. Weniger die Bestrafung einzelner Individuen ist das operative Ziel eines Staates und seiner Dienste bei der Zuschreibung von Kontaktschuld, sondern vielmehr den Mainstream davon ab zu halten, bestimmte „aufrührerische“ Fragen zu stellen und diese breit zu diskutieren.
Die Mündigkeit des Occidentalen als Alternative
„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.“ So lautet die kultur-historisch zu höchst voraussetzungsvolle Antwort Kants' auf die Frage: Was ist Aufklärung? -Pointiert ließe sich sagen, dass es ein Phänomen wie Kontaktschuld nur im (selbstverschuldeten) Stadium der Unmündigkeit geben kann.
An einer der Wurzeln unserer Kultur hat uns der Nazarener Mündigkeit und gänzliche Furchtlosigkeit im Zusammenhang mit Kontaktschuld und Tabu vorgelebt und gelehrt. Man erinnere sich an den bedenkenlosen Umgang, den er mit Prostituierten (Lukas 7, 36-50) und Zöllnern (Lukas 18, 9-14) pflegte. Man vergegenwärtige sich sein bedeutendes Wort, mit dem uns Occidentalen Persönlichkeit, Individualismus und Personmoral in unseren Entwicklungsgang eingeschrieben stehen: „Nicht was in den Mund eingeht, verunreinigt den Menschen, sondern was aus dem Mund ausgeht, das verunreinigt den Menschen.“ (Matthäus 15, 11). Weltenfern und erhaben über alle Rituale, Sippenhaft, Kontaktschuld und Tabu ist die Mündigkeit des verantwortlichen Individuums unsere occidentale Eigenart von universalhistorischem Range – es wäre dies die evolutionistische Alternative zu Denkverboten, politischer Theologie und sozialer Involution.
Thomas Meese (*1970) ist Soziologe (M.A.), Editor des seit Ende 2006 erscheinenden unabhängigen online-Magazins http://www.forced-labour.de und lebt in Hamburg.
Copyright 2010-11-20
redaktion@forced-labour.de
In diesem Beitrag soll nun das Phänomen der Kontaktschuld zunächst in seinem vor-politischen Stadium unterhalb der Ebene des Staates betrachtet werden. Seine lebensweltliche Lokalisierung kann uns ein Stück weit zurück führen zu den Entstehungsgründen eines zu höchst wirksamen Mechanismus der sozialen Deklassierung und uns verstehen lassen, warum dieser Mechanismus der sozialen Ächtung auch im politischen Feld so überaus wirksam ist.
Der protestantische Theologe Hermann Gunkel – einer der Begründer der sog. Religionsgeschichtlichen Schule in der Theologie – versuchte die Bedeutung biblischer Texte zu ergründen, indem er ihren „Sitz im Leben“ betrachtete. Der verstehende Zugang des Theologen ist bei der Anwendung dieses Verfahrens ein soziologischer. Meine These ist nun, dass das soziale Phänomen der Kontaktschuld in seinen Urgründen wiederum nur religiös-theologisch begriffen werden kann.
Tägliches, Allzutägliches
In der 'Domenica Lounge' – einer Bar, die weniger an Domenica Niehoff, als vielmehr an die Einfallslosigkeit der „Vollkaufmänner“ vom Kiez erinnert – kam ich mit einem Ingenieur ins Gespräch. Wir unterhielten uns, kamen aber über das Stadium „und was machst du beruflich“ nicht hinaus, bevor wir vor die Tür gesetzt wurden. Eine „geschlossene Gesellschaft“ nahm den Raum ein – vermutlich lukrativer und mehr als nur ein Tonic Water konsumierend.
Draußen unterhielten wir uns vor einem der Schaufenster noch ein wenig weiter. Eine Prostituierte öffnete ihr Fenster und sprach meinen Gesprächspartner an. Sie würde ihn doch kennen … ob er nicht wieder einmal mit ihr nach oben gehen wollte … Der Ingenieur wies dies vehement von sich. Noch nie sei er bei „einer solchen Frau“ gewesen, versicherte er. Er zog mich am Arm, wollte sich der Situation, die ihm sichtlich unangenehm war, unmittelbar entziehen. Als wir aus dem Sperrgebiet der Herbertstraße in St. Pauli hinaus waren, schlug der Ingenieur, den ich nur beim Vornamen kannte, eine andere Bar vor, in der wir unser Gespräch fortsetzen könnten. Er kannte sich ganz gut aus auf dem Kiez – zumal dafür, dass er noch nie bei „einer solchen Frau“ gewesen sein wollte. Ich schlug daraufhin meinerseits vor, in die 'Taverne' zu gehen, die ohnehin meine eigentliche Destination gewesen war. Taverne? - Kannte er nicht. Ich erklärte, es handelte sich um eine Bar in der Schmuckstraße, in der sich bevorzugt Transsexuelle aufhielten, und lud ihn auf ein Bier dort hinein. Der Ingenieur, der gerade noch das Gespräch mit mir gesucht hatte, wich merklich verschreckt einen Schritt zurück. Fragte unpassend, ob ich da nur ein Bier trinken wollte oder dort vielleicht arbeiten würde. Er verabschiedete sich kurz, drehte sich auf dem Absatz und war auch schon verschwunden.
Was war geschehen? - Die Sorge vor sozialer „Kontamination“, die Angst vor dem Verlust der sozialen „Reinheit“ bestimmte die Situation. Zunächst war es meinem Gesprächspartner noch gelungen, mir gegenüber den Eindruck zu entkräften, er hätte irgendetwas mit Prostituierten - „einer solchen Frau“ - zu tun. Er hielt sich zwar im Sperrgebiet der Herbertstraße auf und dies vermutlich aus Gründen. Für gewöhnlich störte es ihn vermutlich auch nicht, wenn die Frauen ihn (er-)kannten. Nur wollte er von mir, der ich aus der Welt von außerhalb der Absperrungen kam und von dem er wusste, dass ich einen „respektablen“ Beruf ausübte, nicht „in schlechter Gesellschaft“ gesehen werden. Ein paar Schritte weiter, im „wirklichen Leben“ jenseits der Absperrung, zerstörte ich das Rollenbild, das er von mir hatte, dann gänzlich. Die Gesellschaft, in der er sich mit mir befand, musste ihm urplötzlich noch schlechter erscheinen, als die, aus der er sich zum Erhalt seiner sozialen Reputation eben gerade noch geflüchtet hatte. Mehr noch musste es ihm nun als gänzlich sinnlos erscheinen, vor „einem wie mir“ die Fassade einer bürgerlichen Existenz aufrecht erhalten zu haben, war ich doch selbst kaum „besser“ als jene Prostituierten, in deren „schlechter Gesellschaft“ er nicht gesehen werden wollte.
Vorläufiges Fazit: Ganz unabhängig davon, was ein Mensch als Individuum tatsächlich tut oder unterlässt, scheint es vorgefertigte Meinungen darüber zu geben, was ein Mensch vermutlich tut oder unterlässt, wenn und insofern er sich in bestimmten Kreisen bewegt oder Kontakt zu bestimmten Menschen pflegt. Richard Albrecht hat in seinem oben erwähnten Beitrag in diesem Zusammenhang das volkstümliche Sprichwort zitiert: „Sage mir, mit wem du umgehst, und ich sage dir, wer du bist“. Wir sprechen, wenn wir von jenen wertenden, vorgefertigten Meinungen handeln, von Stereotypien. Die sozialen Gruppen und deren Lebenswelten, auf die sich diese Stereotypien beziehen, nennen wir Milieus. Verbinden wir die Merkmale, die wir mit Angehörigen bestimmter Milieus assoziieren mit sozial Unerwünschtem, Normenabweichendem, Deklassierendem, so ist die Rede von Stigmata.
Vorsicht: Soziale Ansteckungsgefahr!
Welche Mechanismen aber stecken hinter der so wirkmächtigen Anschauung, dass der bloße soziale Kontakt mit den Angehörigen bestimmter Gruppen einen negativen und nachhaltigen Einfluss auf einen Menschen haben kann? Was gibt Anlass zu der Vermutung, dass da etwas „abfärben“, „an einem haften bleiben“ könnte? Welche tief sitzenden Ängste lassen uns beinahe reflexartig davor zurück schrecken, in bestimmter Gesellschaft gesehen zu werden respektive diese auch nur zu suchen?
Zunächst ist da natürlich die soziologische Grundeinsicht, dass es die sozialen Bezugsgruppen sind, die uns bestimmte Wertehaltung, Einstellungen und Interessen vermitteln. Das Milieu, in dem ein Mensch sich bewegt, bestimmt seinen Habitus. Dies ist nur eine andere Wendung des von Richard Albrecht zitierten Sprichworts: „Sage mir mit wem Du umgehst und ich sage Dir wer Du bist“. Allerdings gilt diese Grundeinsicht in erster Linie für die primäre Sozialisation, in der bestimmte elementare Vorstellungen von Gerechtigkeit, Rechten und Pflichten internalisiert, also verinnerlicht, werden, und in schon abgeschwächter Weise für die sekundäre Sozialisation, in der bestimmte rollen- und positionsbezogene Verhaltensweisen erlernt werden. Verschiedene gesetzliche Regelungen versuchen dieser Formbarkeit des jungen Menschen im Stadium der sozialen und kognitiven Unreife Rechnung zu tragen. So dürfen etwa Pornographie und gewaltverherrlichende Inhalte Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Wiederum sind bestimmte politische Wahlakte oder rechtsgeschäftliche Erklärungen nur Erwachsenen vorbehalten.
Über die entsprechenden Altersgrenzen lässt sich streiten und die individuellen Reifegrade können auch sehr unterschiedlich sein. Positiv liegt den sozialen Restriktionen im Kindes- und Jugendalter jedoch regelmäßig die Annahme zu Grunde, dass der Mensch ab einem bestimmten Stadium der Sozialisation selbstverantwortlich über sein Tun und Unterlassen entscheiden kann. Im erziehungsbezogenen, also sozialisatorischen und edukativen, Erfolgsfall sollte die Persönlichkeit soweit herangereift sein, dass ein Mensch auch dann nicht aus seiner Bahn geworfen wird, wenn er mit abseitigen, normenabweichenden oder ausschweifenden Anschauungen und Milieus in Kontakt gerät. Dies ist eine der legislativen und judikativen Grundannahmen unserer Gesellschaft. Enttäuscht ein „mündiger Bürger“ die Erwartungen, die seine Gesellschaft, auf diesen Grundannahmen basierend, an ihn richtet, setzt ein institutionalisierter (nicht minder riskierter) Prozeß der tertiären oder auch Resozialisation ein.
Das Phänomen der Kontaktschuld weist aber gerade die Eigenart auf, dass es letztlich uneingeschränkt wirkmächtig ist. Bezogen auf bestimmte als gravierend normenabweichend eingestufte und unerwünscht empfundene Anschauungen und Milieus spielen Reife- und Persönlichkeitsgrade keine Rolle – der Kontakt kann das soziale Ansehen per se beschädigen. Ausgenommen sind nur bestimmte Positionsinhaber (Künstler, Schriftsteller, Anwälte, Ärzte, Priester, Journalisten) oder Individuen (Charismatiker oder Irre), denen man entweder ohnehin „jede Schandtat“ zutraut oder die aus beruflichen Gründen in Kontakt geraten dürfen.
Für den breiten (klein-) bürgerlichen Rest jedoch besteht im Zusammenhang mit bestimmten Phänomenen „soziale Ansteckungsgefahr“. Dies gilt etwa für extreme sexuelle Spielarten (Zoophilie; Pädophilie) oder extreme politische Utopien (Kommunismus; Nationalchauvinismus). Eine pluralistische Gesellschaft benötigt offensichtlich an ihren normativen Rändern ein – tatsächliches oder konstruiertes – „radikal Böses“. Bei aller Vielfalt der Lebensstile, Wertehaltungen und sozialen Lagen braucht es soziale Tatbestände, auf deren Inkommensurabiltät sich die große Masse verständigen und damit integrieren kann. Wer über diese normativen Ränder einer Gesellschaft hinaus Kontakte pflegt, läuft die Gefahr stigmatisiert zu werden. Er ist nach diesem Kontakt, worauf die allgemeine Übersetzung des Begriffs hindeutet, mit etwas gekennzeichnet, das sozial unverwischbar ist. Hierbei ist es auch ganz gleichgültig, ob ein Individuum die bestimmte unerwünschte Anschauung auch tatsächlich verinnerlicht hat – es reicht der Kontakt mit einem Milieu aus, von dem angenommen wird, dass es bestimmte Anschauungen in durchschnittlicher Alltäglichkeit pflegt.
Die Analogie zu dem religionssoziologischen Phänomen des Tabu stellt sich unmittelbar her und ist frappierend. Das „Tabu“ – nach seiner polynesischen Herkunft das „stark Gekennzeichnete“ – bezeichnet das Verbot, mit bestimmten Personen, Namen, Handlungen, Gegenständen, Zeiten und Orten in Kontakt zu geraten. Findet ein Kontakt dennoch statt, wirkt dieser unmittelbar ansteckend mit der Folge der Tabubefleckung – wer das Unanstastbare berührt, wird damit selbst unantastbar. Was bei Naturvölkern die Grundlage der sozialen Ordnung war und u. a. zur Sicherung von Eigentum diente, kann uns Wege zum Verständnis, sowohl der Funktion des Phänomens der Kontaktschuld für moderne, pluralistische Gesellschaften, als auch der zu Grunde liegenden Ängste, eröffnen.
Die politische Instrumentalisierung des Tabu
Der von Richard Albrecht in seinem Grundlagenbeitrag behandelte Aspekt der Zuschreibung von Kontaktschuld als staatliches Handeln setzt nun freilich eine Rationalisierung und eine Instrumentalisierung des Tabu voraus. Fundamentale Mechanismen der sozialen Inklusion und Exklusion und diesen zu Grunde liegende attavistische Ängste werden kalkuliert für die Stabilisierung des politischen Systems und die Ausschaltung des politischen oder System-“Feindes“ in Anschlag gebracht. Bestimmte Anschauungen, die ein systemveränderndes Potential entfalten könnten und deren Träger, werden systematisch stigmatisiert.
Man wird in unparteiischer Absicht und werturteilsfrei konzedieren müssen, dass das Phänomen der Kontaktschuld objektiv nicht nur ein „Feind allen linkspolitischen Handelns“ ist, wie Richard Albrecht schreibt, sondern durchaus auch zum Feind dezidiert konservativen oder nationalstaatlichen Handelns werden kann. Es ließe sich – dies wäre der Gegenstand einer gesonderten und ohne Zweifel lohnenden Untersuchung – vermutlich nachweisen, dass es gerade jene politischen Kräfte am „linken“ und am „rechten“ Rand des Spektrums sind, welche selbst am stärksten der staatlichen Zuschreibung von Kontaktschuld zum Opfer fallen, die wiederum in ihren endogenen politischen Auseinandersetzungen verstärkt die Gefahr laufen, der politischen Theologie anheim zu fallen und mit „Freund-Feind-Schemata“ zu operieren.
Die juristische Unschärfe und Dehnbarkeit des Begriffs der Kontaktschuld, die Richard Albrecht anschaulich vordemonstriert, hat freilich Methode. Gerade das Unbestimmte und Ungefähre eignet sich ausgezeichnet dazu, ein Klima politischer Angst zu stiften. Weniger die Bestrafung einzelner Individuen ist das operative Ziel eines Staates und seiner Dienste bei der Zuschreibung von Kontaktschuld, sondern vielmehr den Mainstream davon ab zu halten, bestimmte „aufrührerische“ Fragen zu stellen und diese breit zu diskutieren.
Die Mündigkeit des Occidentalen als Alternative
„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.“ So lautet die kultur-historisch zu höchst voraussetzungsvolle Antwort Kants' auf die Frage: Was ist Aufklärung? -Pointiert ließe sich sagen, dass es ein Phänomen wie Kontaktschuld nur im (selbstverschuldeten) Stadium der Unmündigkeit geben kann.
An einer der Wurzeln unserer Kultur hat uns der Nazarener Mündigkeit und gänzliche Furchtlosigkeit im Zusammenhang mit Kontaktschuld und Tabu vorgelebt und gelehrt. Man erinnere sich an den bedenkenlosen Umgang, den er mit Prostituierten (Lukas 7, 36-50) und Zöllnern (Lukas 18, 9-14) pflegte. Man vergegenwärtige sich sein bedeutendes Wort, mit dem uns Occidentalen Persönlichkeit, Individualismus und Personmoral in unseren Entwicklungsgang eingeschrieben stehen: „Nicht was in den Mund eingeht, verunreinigt den Menschen, sondern was aus dem Mund ausgeht, das verunreinigt den Menschen.“ (Matthäus 15, 11). Weltenfern und erhaben über alle Rituale, Sippenhaft, Kontaktschuld und Tabu ist die Mündigkeit des verantwortlichen Individuums unsere occidentale Eigenart von universalhistorischem Range – es wäre dies die evolutionistische Alternative zu Denkverboten, politischer Theologie und sozialer Involution.
Thomas Meese (*1970) ist Soziologe (M.A.), Editor des seit Ende 2006 erscheinenden unabhängigen online-Magazins http://www.forced-labour.de und lebt in Hamburg.
Copyright 2010-11-20
redaktion@forced-labour.de
Tags für diesen Artikel: ächtung, alltag, aufklärung, ausgrenzung, deklassierung, dissenter, kontaktschuld, kultur, moral, religion, schlechte gesellschaft, schließung, soziologie, tabu
Artikel mit ähnlichen Themen:
Trackbacks
Trackback-URL für diesen Eintrag
Keine Trackbacks


















