HARTZ VIER & KEIN ENDE
HARTZ VIER & KEIN ENDE
Thomas Meese
forced-labour
Just als die zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ende September 2010 die neuen Hartz IV-Regelsätze öffentlich vorstellte, veröffentlichte der Autor des folgenden Gastbeitrags erste Hinweise zur staatlichen „regelgesatzten Unordnung“[1]. Die durch ein Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 20. 12. 2007[2] notwendig gewordene (und dieses konterkarierende) SGB II-Verwaltungsreform[3] soll nun ab 1. Januar 2011 umgesetzt werden. Die ebenfalls durch ein Bundesverfassungsgerichts-Urteil[4] notwendig gewordene (und dieses konterkarierende) Neubemessung der Regelsätze des Bundestags ist am 17. Dezember 2010 mit einer knappen Mehrheit vom Bundesrat abgelehnt worden. Sie liegt dem Vermittlungsausschuss Bundestag – Bundesrat vor. Insofern besteht aktuell nicht nur die vor Monaten vom Autor festgestellte „regelgesatzte Unordnung“. Sondern – und mehr noch – ein im Wortsinn „gesetzloser“ Zustand. Zugleich geht´s nun ab Januar 2011 mit Hartz IV ins „verflixte siebte Jahr“. Anlass genug für Thomas Meese, in seinem Gastbeitrag diskursiv Rückschau, Einordnung und Ausblick zugleich zu versuchen. [ra]
„Agenda“-Politik
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat ihre Wochenbeilage „Aus Politik und Zeitgeschehen“ (APuZ) gewissermaßen als Jubiläumsausgabe 48/2010[5] im Abrechnungsjahr der „Agenda 2010“dem Thema Arbeitslosigkeit im sechsten Jahr nach der „großen Reform“ gewidmet. Weder die Staatsnähe der bpb noch die „Werturteilsfreiheit“ ihrer Autoren konnten in den durchweg instruktiven Beiträgen darüber hinweg täuschen, dass die mit den Namen der einstigen Hoffnungsträger der deutschen Sozialdemokratie, Dr. h.c. Gerhard Schröder und Prof. h.c. et Dr. h.c. Peter Hartz, verknüpfte „große Reform“ sozial- und arbeitsmarktpolitisch eine Luftnummer gewesen ist. Nichtsdestominder haben alle seit 2005 von deutschen Regierungspolitiken beschlossenen „Reformen der Reform“ eine Verstetigung der Hartz IV-Logik bedeutet und nicht etwa die in der Verantwortung für das deutsche Staatsvolk gebotene Abkehr davon. Allen im Deutschen Bundestag und in den Länderparlamenten bei wechselnden Mehrheiten dargebotenen Scheindebatten zum Trotze sind sich die „Repräsentativ-Demokraten“ in deutschen Parlamenten einig darin, ihre desintegrative Politik gegen das eigene Staatsvolk über alle Wahltermine hinweg voran zu treiben. „Hartz IV“ ist inzwischen nicht nur zu einem Synonym für eine Politik rekurrenten Versagens geworden – es ist darüber hinaus zum politischen Recyclinghof für in anderen Politikfeldern verabsäumte Handlungsbedarfe verkommen. So geht der Trend dahin, dass das in seinen Uranfängen handwerklich schlecht gemachte und seither flickgeschusterte SGB II und seine strukturell dilettantischen Verwaltungseinheiten nicht nur sozial- und arbeitsmarktpolitische Aufgaben im engeren Sinne auch nach der Verwaltungsreform äußerst schlecht erfüllen werden, sondern schul-, ausbildungs- und migrationspolitische Aufgaben zunehmend in das „armenpolizeiliche“ Regime der Träger der Grundsicherung mit hinein genommen werden sollen. Die Ambitionen der Bundesarbeitsministerin, sich im Zuge der Neubemessung der Hartz IV-Regelsätze ausgerechnet als Bildungspolitikerin profilieren zu wollen, wie auch die Überlegungen, integrationsverweigernde Migranten ausgerechnet durch die ohnehin überforderte Verwaltung der Jobcenter an die Kandare nehmen zu wollen, sind als solche unsystematisch, sprechen aber Bände über die Handlungsfähigkeit des bundesdeutschen politischen Systems. Es entspricht dabei durchaus der Eigenlogik eines Systems der „Herrschaft der Schlechtesten“[6], wenn die administrativ schwächsten Verwaltungseinheiten mit den andrängendsten politischen Handlungsbedarfen betraut werden, die sie natürlich personell und systematisch gar nicht lösen können – und offensichtlich auch gar nicht lösen sollen. Legislatives und exekutives staatliches Handeln verkommt zu bloßem Aktionismus. Die Jahre der „Agenda-Politik“ waren für das deutsche Staatsvolk verschenkte Jahre und drohen angesichts des im gegenwärtigen parlamentarischen Spektrum vertretenen politischen Personals zu einem Schrecken ohne Ende zu werden.
Das „sozio-kulturelle“ Existenzminimum
Eines vorab: religiös-irrationale oder emotional-irrationale (nicht zu verwechseln mit: rein affektualen) Irrationalismen gibt es. Sie vermitteln der Existenz – unter den hergebrachten Begriffen von „Glauben“ und „Liebe“ – unmittelbar „S i n n“. Sie sind in ihrer metaphysischen Potenz durchaus „ausseralltäglich“ und als solche von eigenem Rechte. Der „kleine“ Tod der affektualen Liebe, der „große“ der tatsächlichen und der „zum Leben“ der religiösen bedürfen nicht der wie auch immer gearteten okkasionalen gesellschaftlichen, ökonomischen, politischen Randbedingungen – ganz im Gegenteil: sie suchen (mehr oder weniger temporär) das letztlich unbefriedigende, temperierende oder begrenzende des allzumal Gegebenen zu ü b e r w i n d e n . „Politik“ allerdings ist mit „dem Letzten“ nicht zu machen. Sie ist und bleibt im V o r - Letzten des allzumal Gegebenen verhaftet und ist als solche konstitutiver Bestandteil des zu Überwindenden.
Dies vorausgesetzt ist es „R e a l p o l i t i k“, die die Lebensbedingungen durchschnittlicher Alltäglichkeit diesseits ekstatischer Erfahrungen maßgeblich bestimmt. Sie ist es, die darüber entscheidet, wie die „sozio-kulturelle“ Lage eines Staatsvolks ist und die die Chancen gestaltet, die das Individuum zur Verwirklichung seiner Potentiale vorfindet. Dabei hat Politik unter demokratischen und rationalen Bedingungen zunächst nur zweierlei zu sein: legal und funktional.
Der individuelle (Rechts-)Anspruch auf ein menschenwürdiges E x i s t e n z m i n i m u m leitet sich aus Art.1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG ab. Der konkrete Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ist hierbei allerdings groß und die Karlsruher Richter scheuen traditionell davor zurück, eine „Hausnummer“ zu benennen – also etwa einen bestimmten B e t r a g, den der Hartz IV-Regelsatz auf keinen Fall unterschreiten darf. Sie haben jedoch in ihrer Entscheidung BverfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010[7] sehr wohl bemerkt, dass die gegenwärtigen Regelleistungen „im Allgemeinen nicht evident unzureichend“ seien (vgl. Randnummer 220). Es fällt durchaus schwer, diese Bemerkung im letzten Absatz der Urteilsbegründung anders zu bewerten, als ein deutliches Signal der Verfassungsrichter an die Regierung, es nach einiger Zahlenschieberei doch im Wesentlichen beim Alten belassen zu dürfen – ein Ansatz, den sich die Bundesministerin von der Leyen bei der Neuberechnung der Regelsätze dann doch sehr zu Herzen genommen hat und an dem sie auch nach der Schlappe im Bundesrat unvermindert festhält.
Bei Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) am 1. Januar 2005 lag der Eckregelsatz für einen alleinstehenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei 345 €/Monat in Westdeutschland und 331 €/Monat in Ostdeutschland. Zusätzlich erhalten Leistungsberechtigte die t a t s ä c h l i c h e n Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung, soweit diese a n g e m e s s e n sind (die regionalen Richtwerte variieren). Anfang 2007 wurden die Regelsätze in Ostdeutschland auf Westniveau angeglichen. Mitte 2007 erfolgte die mit dem System der gesetzlichen Renten gekoppelte „Anpassung“ des Regelsatzes auf 347 €/Monat. Im Juli 2008 erfolgte die nächste „Anpassung“, dann auf 351 €/Monat. Ein Jahr später wurde der Eckregelsatz auf die gegenwärtig noch geltenden (aber als verfassungswidrig erkannten) 359 €/Monat angehoben.
Der von der Bundesregierung vorgesehene neue Eckregelsatz ab 1. Januar 2011 sollte bei 364 €/Monat liegen. Inzwischen gilt es als unwahrscheinlich, dass die geplante Verabschiedung der SGB II-Reform auf der nächsten Plenarsitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011 erfolgen kann, der nächste mögliche Termin danach wäre dann der 18. März 2011. Der Gesetzgeber befindet sich somit seit dem 1. Januar 2011 in der Situation, ein Gesetz p f l i c h t w i d r i g zu spät zu erlassen. Insofern die Bundesregierung sehr wohl damit rechnen konnte, dass sich die Abstimmung im Bundesrat kontrovers gestalten würde, nutze sie die ihr seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 9. Februar 2010 gegebene Zeit, einen Gesetzentwurf frühzeitig auf den Weg zu bringen, nicht. Vielmehr legte sie dem Bundesrat fahrlässig erst in seiner letzten Plenarsitzung des Jahres 2010 am 17. Dezember zu spät das zustimmungspflichtige Gesetz vor. Die nun voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2011 zu verabschiedende Neuordnung wird dann rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Geltung zu setzen sein.
Der Grundgedanke, der hinter dem „s o z i o – k u l t u r e l l e n“ oder „menschenwürdigen“ Existenzminimum steckt, ist, dass mehr als nur die bloße Subsistenz abgesichert sein soll. Ein Empfänger der gesetzlichen Mindestsicherung (also: Empfänger des Arbeitslosengeldes (ALG) II und Sozialgeldempfänger nach dem SGB II, Empfänger der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII und Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG) soll auf niedrigem Niveau durchaus auch am gesellschaftlichen Leben, das über die bloße Nahrungsbeschaffung hinaus geht, teilhaben können. Gedacht ist hierbei an die Teilnahme an kulturellen und politischen Veranstaltungen und die materielle Befähigung zu lebensweltlicher Geselligkeit. Einigkeit besteht auf Seiten der Sozialverbände darin, dass das von der Bundesregierung vorgelegte Regelsatz-Konzept U n t e r v e r s o r g u n g s l a g e n zeitigt. So fordert etwa der Paritätische[8] einen Eckregelsatz von 416 €/Monat und die Landesverbände der Diakonie[9] fordern 433 €/Monat.
Ein überaus wichtiger und diskutabler Aspekt wird allerdings in der Debatte um das „sozio-kulturelle“ Existenzminimum stets unterschlagen. Der Wille zur „kulturellen Teilhabe“ wird unkritisch pauschal unterstellt. Insbesondere von den Internationalisten der Linkspartei, die Hartz IV als ein lukratives politisches Geschäftsmodell für sich entdeckt haben. Dieser Wille zur „kulturellen Teilhabe“ ist aber in Teilen der migrantischen Community wenig ausgeprägt oder gar nicht vorhanden. Schaut man sich nun die Kohorten im Leistungssystem für erwerbsfähige Hilfebedürftige genauer an, fällt auf, dass eine derartige unscharfe Zuschreibung von Präferenzen durchaus ins Gewicht fällt. So liegt der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund im Leistungsbezug des SGB II bei 28,6%, während deren Bevölkerungsanteil bei deutlich unter 20% liegt. Mit einem Anteil von 18,6% beziehen Ausländer (ohne deutschen Pass) mehr als zwei Mal so häufig Hartz IV-Leistungen, wie Deutsche (7,5%). Zugleich hat eine Studie aus dem Jahr 2010 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)[10] gezeigt, dass ALG II-Empfänger mit Migrationshintergrund die Betreuung in den Jobcentern durchweg positiver bewerten, als Leistungsberechtigte ohne Migrationshintergrund. Es stellt sich also die Frage, ob eine gewisse hergebrachte sozio-kulturelle A n s p r u c h s l o s i g k e i t, die traditionelle Solidarität der Großfamilie und der Zugang zu Schattenarbeitsmärkten es für einen nicht geringen Anteil der Leistungsbezieher mit Migrationshintergrund nicht sogar attraktiv erscheinen lässt, sich im Hartz IV-System ein zu richten. Insbesondere in migrantischen Communities aus i s l a m i s c h geprägten Herkunftsländern ist der Anteil von Hartz IV-Leistungsbeziehern überproportional hoch.[11].
Die „Unverfügbarkeit“ des Existenzminimums
Neben der Frage nach der angemessenen Höhe des Existenzminimums, wird seit der Einführung von Hartz IV nicht minder leidenschaftlich die Frage diskutiert, ob und inwieweit die Gewährung des Existenzminimums an zu erbringende G e g e n l e i s t u n g e n geknüpft sein darf. Diese Frage ist zunächst systematisch von der Frage nach der Höhe des Existenzminimums zu scheiden, wenngleich natürlich eine Lösung des Problems letztlich auf einen nicht verfügbaren Teil des Existenzminimums im engeren Sinne und einen verfügbaren Anteil im weiteren Sinne hinaus laufen wird. Auftrieb erhielten mit der Einführung der Hartz IV-Reform radikal menschenrechtlich orientierte Anhänger eines sog. Bedingungslosen G r u n d e i n k o m m e n s. So hat sich das deutsche Netzwerk Grundeinkommen just an dem Tage der Verabschiedung der Hartz-Gesetze (9.7.2004) konstituiert.[12] Die Grundeinkommens-Befürworter gehen über die Forderung, dass die Gewährung einer sozialen Mindestsicherung n i c h t an Bedingungen (wie die Aufnahme von Arbeit) geknüpft sein darf, noch hinaus und fordern in einem idealtypischen Konzept[13] sogar eine Ausschüttung ohne Bedürftigkeitsprüfung.
Recht und Praxis des Zweiten Sozialgesetzbuches sehen freilich Leistungskürzungen nicht nur der vollständigen Regelleistung, sondern auch der Unterkunftskosten vor. Entsprechende Sanktionen sind als Bundesrecht im § 31 SGB II[14] geregelt und müssen durch die Träger der Grundsicherung im Falle einer Pflichtverletzung durch den Leistungsberechtigten exekutiert werden. Im schlimmsten Falle bedeutet dies für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen das Verlustigwerden sämtlicher Subsistenzmittel bis hin zu Verlust der Wohnung. Gegen dieses mögliche, wenn auch bei grundlegenden Rechtskenntnissen in der Regel ab zu wendende, e x i s t e n z b e d r o h e n d e Potential des Hartz IV-Systems hat sich am 13. August 2009 ein auf breiter gesellschaftlicher und parteipolitischer Basis ruhendes „Bündnis für ein Sanktionismoratorium“[15] gegründet, das als Minimalkonsens die Aussetzung des gegenwärtigen sog. „Sanktionsparagraphen“ 31 SGB II fordert. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem oben bereits diskutierten Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen im 2. Leitsatz festgestellt, das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sei „dem Grund nach unverfügbar“ und müsste eingelöst werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht freilich keineswegs eine Aussetzung des Sanktionsparagraphen vor. Vielmehr würden verfahrensrechtliche Änderungen weitere Einschränkung des Rechtsschutzes für Leistungsbezieher bedeuten.[16]
Die Lohnabstands-Falle
Neben dem weiter oben bereits angesprochenen unterregulierten Zuzug in unsere Systeme sozialer Sicherung durch die sog. „Wohlstands-Migration“ werden die sozialen Sicherungssysteme zusätzlich durch eine rückläufige L o h n e n t w i c k l u n g in Deutschland ausgehöhlt. In dem von der International Labour Organization (ILO) jüngst angestellten Vergleich der inflationsbereinigten Lohn- und Gehaltsentwicklungen[17] seit 2000 ist Deutschland die einzige entwickelte Industrienation, die mit einem Negativsaldo abschließt. Anders ausgedrückt: in Deutschland wird heute real weniger verdient, als vor zehn Jahren. Das niedrige Lohnniveau schwächt sowohl die aus Lohnarbeitseinkommen beitragsfinanzierte Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Pflegeversicherung), als auch die steuerfinanzierten sozialen Sicherungssysteme (Grundsicherung, Wohngeld). Das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) hat in seinem Report 06/2010[18] die Zahlen bis 2008 im Bereich des Niedriglohn-Sektors ausgewertet und geht von einem hohen Niveau der N i e d r i g l o h n b e s c h ä f t i g u n g sowohl im historischen als auch im internationalen Vergleich aus. So ist in Deutschland von 1995 bis 2008 die Niedriglohnquote von 14,7 auf 20,7% angestiegen. In Dänemark liegt sie bei 8,5%, in Frankreich bei 10,1%. Anders ausgedrückt: während in Deutschland jeder Fünfte im Niedriglohnsektor tätig ist, trifft dies in Dänemark und Frankreich nur auf rund jeden Zehnten zu. Von den rund 7 Millionen Beschäftigten im Niedriglohnbereich in Deutschland erhielten 2009 wiederum 1,325 Millionen aufstockendes ALG II.[19] Auch die Zahl der Wohngeldempfänger[20] (die rechtssystematisch keine ALG II-Empfänger sein können) stieg in 2009 (im Vergleich zum Vorjahr um fast die Hälfte) auf 860.000 Haushalte. Mit anderen Worten nutzen Unternehmen in Deutschland im großen Stil die Möglichkeit, sich zum eigenen betriebswirtschaftlichen Vorteil ihre Lohnkosten aus steuerfinanzierten sozialen Sicherungssystemen subventionieren zu lassen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beziffert die Aufwendungen für aufstockendes ALG II in 2009 mit 10,9 Milliarden €, während sich die Ausgaben für Wohngeld im gleichen Zeitraum auf 1,56 Milliarden € beliefen. Gegenüber diesem – man muss feststellen: ganz legalen – Abkassieren von Sozialleistungen durch die Unternehmen fallen die dem Steuerzahler durch missbräuchliches Erschleichen von Hartz IV-Leistungen entstehenden Lasten kaum ins Gewicht. Die Mißbrauchsquote[21] lag in 2009 mit 165.000 Fällen bei 1,9%.
Die politischen Verhinderer höherer Hartz IV-Regelleistungen führen in diesem Zusammenhang gern das sog. „Lohnabstandsgebot“ ins Feld, weil sie (zu Recht) befürchten, dass eine signifikante Anhebung der Regelleistung zu einem drastischen Ansteigen der Zahl derer führen würde, die aufstockendes ALG II beanspruchen könnten. Zwar hat das „Lohnabstandsgebot“ keinen Verfassungsrang und unterscheidet sich dadurch evident von der Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dennoch wird bei der nach wie vor gegebenen Lohnarbeits-Zentriertheit unserer Gesellschaft realistisch nicht zu erwarten sein, dass in die Ausgestaltung der Höhe des Hartz IV-Eckregelsatzes Bewegung gerät, bevor nicht ein in Europa nahezu überall selbstverständlicher gesetzlicher Mindestlohn[22] auch in Deutschland zu einer Selbstverständlichkeit geworden sein wird. Der Zustand unserer aus Lohnarbeit und aus Steuern finanzierten sozialen Sicherungssysteme macht den Schritt hin zu einem gesetzlichen Mindestlohn schon heute unausweichlich und der Reformdruck wird sich durch den Wegfall der Beschränkungen der A r b e i t n e h m e r f r e i z ü g i g k e i t in Europa ab Mai 2011 noch einmal drastisch erhöhen.
Die Überstrapazierung des untersten Auffangnetzes
Nicht nur die von der deutschen politischen Klasse unverantwortlich und fahrlässig verschleppte Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns macht deutlich, dass das System der sozialen Mindestsicherung maßlos überstrapaziert wird. Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sind grundsätzlich nachrangig. Das heißt, sie können erst dann gewährt werden, wenn der Lebensunterhalt aus Erwerbseinkommen, anderen Versicherungsleistungen oder Kapital nicht mehr bestritten werden kann. Namentlich die vorgelagerten beitragsfinanzierten Sicherungssysteme der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung sind durch das rückläufige Lohnniveau massiv beschädigt worden. So hält unter den aktuell arbeitslos Gemeldeten nur noch rund 1/3 einen Anspruch auf die Versicherungsleistung des ALG I, während 2/3 das steuerfinanzierte ALG II beziehen. Wiederum zeitigen gebrochene Erwerbsbiographien und immer größere durch Einkommensarmut geprägte Abschnitte des Erwerbslebens ein sich inzwischen deutlich abzeichnendes Ansteigen von A l t e r s a r m u t. Bereits im Zeitraum von 2003 bis 2008 ist die Zahl der Bezieher der Grundsicherung im Alter[23] von 329.000 auf 768.000 um 75% angestiegen. Der Paritätische warnt vor einer Vervierfachung des Anteils der Grundsicherungsbezieher im Alter bis 2025.[24] Tatsächlich ist Deutschland analog zur Lohnentwicklung auch mit Blick auf das Rentenniveau im internationalen Vergleich abgeschlagen.[25]
Wenn die Einführung von Hartz IV uns eines gelehrt hat, ist dies die Erkenntnis, dass ein vereinheitlichendes System der sozialen Mindestsicherung Armut nicht verhindern[26], sondern lediglich auf niedrigem Niveau verwalten kann. Armut verhindern können die vorgelagerten sozialen Sicherungssysteme und dies wiederum nur dann, wenn sie aus einem hinreichenden Anteil am gesamten V o l k s e i n k o m m e n (also an allen Erwerbs- und Vermögenseinkommen) finanziert werden. Zugleich muss der bislang zu wenig regulierte Zuzug durch Wohlstandsmigration in die begrenzten Ressourcen der Systeme sozialer Sicherung stärker als bislang beschränkt werden. Der überproportional hohe Anteil von Ausländern und von Deutschen mit Migrationshintergrund im Hartz IV-Leistungsbezug macht eine volkswirtschaftlich verantwortungsbewusste Migrationspolitik alternativlos und es bedeutet wiederum eine Überforderung des Systems der sozialen Mindestsicherung, wenn es lange Zeit verabsäumte migrationspolitische Handlungsbedarfe nun durch ein „armenpolizeiliches“ Regime nachholen soll. Hierzu ist die Sozial- und Arbeitsverwaltung weder personell, noch fachlich, noch zuständigkeitshalber in der Lage. Gleiches gilt für die jüngsten bildungspolitischen Ambitionen der Bundesarbeitsministerin. Die im schulpolitischen Chaos der Kultusministerkonferenz über Jahrzehnte verschleppte Überwindung des soziale Mobilität verhindernden deutschen dreigliedrigen Schulsystems wird nicht durch ein „Bildungspaket“ im Umfang von ganzen 250 €/Jahr für Schüler aus Hartz IV-Familien aus zu gleichen sein.
Nicht mit diesen politischen Akteuren
Die wechselnden rot-grünen, schwarz-roten, schwarz-gelben Regierungskoalitionen haben den Beweis erbracht, dass sie nicht Willens und in der Lage sind, die andrängenden arbeitsmarktpolitischen, rentenpolitischen, schulpolitischen, migrationspolitischen und sozialpolitischen Reformbedarfe auf eine dem deutschen S t a a t s v o l k dienliche Weise an zu packen und haben damit die in Sonntagsreden noch stets beklagte „Politikverdrossenheit“, die in rückläufigen Wahlbeteiligungen ihren Ausdruck findet, selbst verursacht. Die verfasste Staatsgewalt (die Regierungen und Parlamente) macht Politik gegen die verfassunggebende Gewalt (das Staatsvolk). Ein Vergleich der für die durchschnittliche Lebensqualität der Bevölkerung Ausschlag gebenden volkswirtschaftlichen Kennzahlen[27] der entwickelten Industrienationen mit denen Deutschlands lässt keinen anderen Schluss zu. Die (seit 2007) vereinte Linkspartei sucht sich zwar nach Kräften als Kritikerin der Hartz IV-Reform zu profilieren und daraus politisches Kapital zu schlagen, vermag aber auf Grund der innerparteilichen Lagerkämpfe und eines unreflektierten Internationalismus insbesondere auf die erheblichen migrationspolitischen Handlungsbedarfe keine zielführenden Antworten zu geben.
Noch am ehesten Aussicht auf einen Politikwechsel macht eine in der Publizistik durchaus spürbare „konservative Wende“, die dann aber auch in der Gründung einer neuen politischen Kraft und in mehr Volkssouveränität ihren Ausdruck finden müsste. In Dänemark hat ein solcher Politikwechsel seit 2001 stattgefunden und dem internationalen Ansehen des Landes keineswegs Abbruch getan. Ganz im Gegenteil: der Vorsitzende der Venstre-Partei (1998-2009) [28], Anders Fogh Rasmussen[29], der sein Land als Ministerpräsident von 2001-2009 migrationspolitisch verantwortlich reformiert hat und der stets erhebliche Vorbehalte gegen einen Beitritt der Türkei zur EU geäußert hat, ist heute Generalsekretär der NATO – was auch meint: eine auch an K u l t u r w e r t e n und nicht ausschließlich an den materiellen I n t e r e s s e n der globalen Finanz- und Absatzmärkte orientierte verantwortungsvolle nationalstaatliche Politik ist keineswegs mit „Faschismus“ oder „Nationalismus“ gleichzusetzen. Dies wird auch die „verspätete“ deutsche Nation (Helmuth Plessner[30]) zu verstehen haben – oder in Fragen der Lebensqualität, der kulturellen Selbstbestimmung und der sozialen Sicherheit noch mehr zum „kranken Mann“ in Europa werden, als sie dies ohnehin schon ist. Copyright 2011| redaktion@forced-labour.de
[1]
http://www.forced-labour.de/archives/1459
[2]
http://www.forced-labour.de/archives/562
[3]
http://www.forced-labour.de/archives/1415
[4]
http://www.forced-labour.de/archives/1361
[5]
http://www.bundestag.de/dasparlament/2010/48/Beilage/index.html
[6]
http://www.forced-labour.de/archives/352
[7]
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
[8]
http://www.der-paritaetische.de/245/?tx_ttnews%5btt_news%5d=4076&cHash=ef77552202
[9]
http://www.evlka.de/content.php?contentTypeID=4&id=14927
[10]
http://doku.iab.de/kurzber/2010/kb0710.pdf
[11]
http://www.bafoeg-aktuell.de/News/2010/11/25/hartz-iv-anteil-bei-auslaendern-dramatisch-hoch/
[12]
http://www.grundeinkommen.de/content/uploads/2009/04/pk_gruendung_netzwerk.pdf
[13]
http://www.grundeinkommen.de/die-idee
[14]
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html
[15]
http://www.sanktionsmoratorium.de/
[16]
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/Zusammenstellung_Referententwuerfe.aspx
[17]
http://www.jjahnke.net/rundbr79.html#2239
[18]
http://www.iaq.uni-due.de/iaq-report/2010/report2010-06.pdf
[19]
http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/hartz-iv-aufstocker-immer-oefter-reicht-der-job-nicht-zum-ueberleben_aid_504681.html
[20]
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2010/12/PD10__473__223,templateId=renderPrint.psml
[21]
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sozialleistungen-hartz-iv-missbrauch-ja-aber-begrenzt-1.55376
[22]
http://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohn#.C3.9Cberblick
[23]
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de22845
[24]
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,737088,00.html
[25]
http://www.jjahnke.net/rentenint-p.html
[26]
http://www.focus.de/finanzen/news/untersuchung-armut-trifft-zunehmend-junge-menschen_aid_481122.html
[27]
http://www.jjahnke.net/europatest-p.html
[28]
http://da.wikipedia.org/wiki/Venstre
[29]
http://da.wikipedia.org/wiki/Anders_Fogh_Rasmussen
[30]
http://www.deutsche-biographie.de/sfz96352.html [und] http://www.kirchenlexikon.de/p/plessner_h.shtml; sowie ausführlicher: http://www.helmuth-plessner.de/
[Technischer Hinweis: Wenn Sie mittels Ihres Browser diesen Text als pdf herunterladen, soll(t)en alle Links funktionieren.]
Thomas Meese (*1970) ist Soziologe (M.A.) und Editor des seit Ende 2006 erscheinenden Netzmagazins forced-labour. Er erfuhr 2005/06 in Hamburg, was Hartz Vier und 1-€-Job praktisch bedeutet. Thomas Meese ist gegenwärtig als Sozialreferent tätig.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat ihre Wochenbeilage „Aus Politik und Zeitgeschehen“ (APuZ) gewissermaßen als Jubiläumsausgabe 48/2010[5] im Abrechnungsjahr der „Agenda 2010“dem Thema Arbeitslosigkeit im sechsten Jahr nach der „großen Reform“ gewidmet. Weder die Staatsnähe der bpb noch die „Werturteilsfreiheit“ ihrer Autoren konnten in den durchweg instruktiven Beiträgen darüber hinweg täuschen, dass die mit den Namen der einstigen Hoffnungsträger der deutschen Sozialdemokratie, Dr. h.c. Gerhard Schröder und Prof. h.c. et Dr. h.c. Peter Hartz, verknüpfte „große Reform“ sozial- und arbeitsmarktpolitisch eine Luftnummer gewesen ist. Nichtsdestominder haben alle seit 2005 von deutschen Regierungspolitiken beschlossenen „Reformen der Reform“ eine Verstetigung der Hartz IV-Logik bedeutet und nicht etwa die in der Verantwortung für das deutsche Staatsvolk gebotene Abkehr davon. Allen im Deutschen Bundestag und in den Länderparlamenten bei wechselnden Mehrheiten dargebotenen Scheindebatten zum Trotze sind sich die „Repräsentativ-Demokraten“ in deutschen Parlamenten einig darin, ihre desintegrative Politik gegen das eigene Staatsvolk über alle Wahltermine hinweg voran zu treiben. „Hartz IV“ ist inzwischen nicht nur zu einem Synonym für eine Politik rekurrenten Versagens geworden – es ist darüber hinaus zum politischen Recyclinghof für in anderen Politikfeldern verabsäumte Handlungsbedarfe verkommen. So geht der Trend dahin, dass das in seinen Uranfängen handwerklich schlecht gemachte und seither flickgeschusterte SGB II und seine strukturell dilettantischen Verwaltungseinheiten nicht nur sozial- und arbeitsmarktpolitische Aufgaben im engeren Sinne auch nach der Verwaltungsreform äußerst schlecht erfüllen werden, sondern schul-, ausbildungs- und migrationspolitische Aufgaben zunehmend in das „armenpolizeiliche“ Regime der Träger der Grundsicherung mit hinein genommen werden sollen. Die Ambitionen der Bundesarbeitsministerin, sich im Zuge der Neubemessung der Hartz IV-Regelsätze ausgerechnet als Bildungspolitikerin profilieren zu wollen, wie auch die Überlegungen, integrationsverweigernde Migranten ausgerechnet durch die ohnehin überforderte Verwaltung der Jobcenter an die Kandare nehmen zu wollen, sind als solche unsystematisch, sprechen aber Bände über die Handlungsfähigkeit des bundesdeutschen politischen Systems. Es entspricht dabei durchaus der Eigenlogik eines Systems der „Herrschaft der Schlechtesten“[6], wenn die administrativ schwächsten Verwaltungseinheiten mit den andrängendsten politischen Handlungsbedarfen betraut werden, die sie natürlich personell und systematisch gar nicht lösen können – und offensichtlich auch gar nicht lösen sollen. Legislatives und exekutives staatliches Handeln verkommt zu bloßem Aktionismus. Die Jahre der „Agenda-Politik“ waren für das deutsche Staatsvolk verschenkte Jahre und drohen angesichts des im gegenwärtigen parlamentarischen Spektrum vertretenen politischen Personals zu einem Schrecken ohne Ende zu werden.
Das „sozio-kulturelle“ Existenzminimum
Eines vorab: religiös-irrationale oder emotional-irrationale (nicht zu verwechseln mit: rein affektualen) Irrationalismen gibt es. Sie vermitteln der Existenz – unter den hergebrachten Begriffen von „Glauben“ und „Liebe“ – unmittelbar „S i n n“. Sie sind in ihrer metaphysischen Potenz durchaus „ausseralltäglich“ und als solche von eigenem Rechte. Der „kleine“ Tod der affektualen Liebe, der „große“ der tatsächlichen und der „zum Leben“ der religiösen bedürfen nicht der wie auch immer gearteten okkasionalen gesellschaftlichen, ökonomischen, politischen Randbedingungen – ganz im Gegenteil: sie suchen (mehr oder weniger temporär) das letztlich unbefriedigende, temperierende oder begrenzende des allzumal Gegebenen zu ü b e r w i n d e n . „Politik“ allerdings ist mit „dem Letzten“ nicht zu machen. Sie ist und bleibt im V o r - Letzten des allzumal Gegebenen verhaftet und ist als solche konstitutiver Bestandteil des zu Überwindenden.
Dies vorausgesetzt ist es „R e a l p o l i t i k“, die die Lebensbedingungen durchschnittlicher Alltäglichkeit diesseits ekstatischer Erfahrungen maßgeblich bestimmt. Sie ist es, die darüber entscheidet, wie die „sozio-kulturelle“ Lage eines Staatsvolks ist und die die Chancen gestaltet, die das Individuum zur Verwirklichung seiner Potentiale vorfindet. Dabei hat Politik unter demokratischen und rationalen Bedingungen zunächst nur zweierlei zu sein: legal und funktional.
Der individuelle (Rechts-)Anspruch auf ein menschenwürdiges E x i s t e n z m i n i m u m leitet sich aus Art.1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG ab. Der konkrete Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ist hierbei allerdings groß und die Karlsruher Richter scheuen traditionell davor zurück, eine „Hausnummer“ zu benennen – also etwa einen bestimmten B e t r a g, den der Hartz IV-Regelsatz auf keinen Fall unterschreiten darf. Sie haben jedoch in ihrer Entscheidung BverfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010[7] sehr wohl bemerkt, dass die gegenwärtigen Regelleistungen „im Allgemeinen nicht evident unzureichend“ seien (vgl. Randnummer 220). Es fällt durchaus schwer, diese Bemerkung im letzten Absatz der Urteilsbegründung anders zu bewerten, als ein deutliches Signal der Verfassungsrichter an die Regierung, es nach einiger Zahlenschieberei doch im Wesentlichen beim Alten belassen zu dürfen – ein Ansatz, den sich die Bundesministerin von der Leyen bei der Neuberechnung der Regelsätze dann doch sehr zu Herzen genommen hat und an dem sie auch nach der Schlappe im Bundesrat unvermindert festhält.
Bei Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) am 1. Januar 2005 lag der Eckregelsatz für einen alleinstehenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei 345 €/Monat in Westdeutschland und 331 €/Monat in Ostdeutschland. Zusätzlich erhalten Leistungsberechtigte die t a t s ä c h l i c h e n Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung, soweit diese a n g e m e s s e n sind (die regionalen Richtwerte variieren). Anfang 2007 wurden die Regelsätze in Ostdeutschland auf Westniveau angeglichen. Mitte 2007 erfolgte die mit dem System der gesetzlichen Renten gekoppelte „Anpassung“ des Regelsatzes auf 347 €/Monat. Im Juli 2008 erfolgte die nächste „Anpassung“, dann auf 351 €/Monat. Ein Jahr später wurde der Eckregelsatz auf die gegenwärtig noch geltenden (aber als verfassungswidrig erkannten) 359 €/Monat angehoben.
Der von der Bundesregierung vorgesehene neue Eckregelsatz ab 1. Januar 2011 sollte bei 364 €/Monat liegen. Inzwischen gilt es als unwahrscheinlich, dass die geplante Verabschiedung der SGB II-Reform auf der nächsten Plenarsitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011 erfolgen kann, der nächste mögliche Termin danach wäre dann der 18. März 2011. Der Gesetzgeber befindet sich somit seit dem 1. Januar 2011 in der Situation, ein Gesetz p f l i c h t w i d r i g zu spät zu erlassen. Insofern die Bundesregierung sehr wohl damit rechnen konnte, dass sich die Abstimmung im Bundesrat kontrovers gestalten würde, nutze sie die ihr seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 9. Februar 2010 gegebene Zeit, einen Gesetzentwurf frühzeitig auf den Weg zu bringen, nicht. Vielmehr legte sie dem Bundesrat fahrlässig erst in seiner letzten Plenarsitzung des Jahres 2010 am 17. Dezember zu spät das zustimmungspflichtige Gesetz vor. Die nun voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2011 zu verabschiedende Neuordnung wird dann rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Geltung zu setzen sein.
Der Grundgedanke, der hinter dem „s o z i o – k u l t u r e l l e n“ oder „menschenwürdigen“ Existenzminimum steckt, ist, dass mehr als nur die bloße Subsistenz abgesichert sein soll. Ein Empfänger der gesetzlichen Mindestsicherung (also: Empfänger des Arbeitslosengeldes (ALG) II und Sozialgeldempfänger nach dem SGB II, Empfänger der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII und Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG) soll auf niedrigem Niveau durchaus auch am gesellschaftlichen Leben, das über die bloße Nahrungsbeschaffung hinaus geht, teilhaben können. Gedacht ist hierbei an die Teilnahme an kulturellen und politischen Veranstaltungen und die materielle Befähigung zu lebensweltlicher Geselligkeit. Einigkeit besteht auf Seiten der Sozialverbände darin, dass das von der Bundesregierung vorgelegte Regelsatz-Konzept U n t e r v e r s o r g u n g s l a g e n zeitigt. So fordert etwa der Paritätische[8] einen Eckregelsatz von 416 €/Monat und die Landesverbände der Diakonie[9] fordern 433 €/Monat.
Ein überaus wichtiger und diskutabler Aspekt wird allerdings in der Debatte um das „sozio-kulturelle“ Existenzminimum stets unterschlagen. Der Wille zur „kulturellen Teilhabe“ wird unkritisch pauschal unterstellt. Insbesondere von den Internationalisten der Linkspartei, die Hartz IV als ein lukratives politisches Geschäftsmodell für sich entdeckt haben. Dieser Wille zur „kulturellen Teilhabe“ ist aber in Teilen der migrantischen Community wenig ausgeprägt oder gar nicht vorhanden. Schaut man sich nun die Kohorten im Leistungssystem für erwerbsfähige Hilfebedürftige genauer an, fällt auf, dass eine derartige unscharfe Zuschreibung von Präferenzen durchaus ins Gewicht fällt. So liegt der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund im Leistungsbezug des SGB II bei 28,6%, während deren Bevölkerungsanteil bei deutlich unter 20% liegt. Mit einem Anteil von 18,6% beziehen Ausländer (ohne deutschen Pass) mehr als zwei Mal so häufig Hartz IV-Leistungen, wie Deutsche (7,5%). Zugleich hat eine Studie aus dem Jahr 2010 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)[10] gezeigt, dass ALG II-Empfänger mit Migrationshintergrund die Betreuung in den Jobcentern durchweg positiver bewerten, als Leistungsberechtigte ohne Migrationshintergrund. Es stellt sich also die Frage, ob eine gewisse hergebrachte sozio-kulturelle A n s p r u c h s l o s i g k e i t, die traditionelle Solidarität der Großfamilie und der Zugang zu Schattenarbeitsmärkten es für einen nicht geringen Anteil der Leistungsbezieher mit Migrationshintergrund nicht sogar attraktiv erscheinen lässt, sich im Hartz IV-System ein zu richten. Insbesondere in migrantischen Communities aus i s l a m i s c h geprägten Herkunftsländern ist der Anteil von Hartz IV-Leistungsbeziehern überproportional hoch.[11].
Die „Unverfügbarkeit“ des Existenzminimums
Neben der Frage nach der angemessenen Höhe des Existenzminimums, wird seit der Einführung von Hartz IV nicht minder leidenschaftlich die Frage diskutiert, ob und inwieweit die Gewährung des Existenzminimums an zu erbringende G e g e n l e i s t u n g e n geknüpft sein darf. Diese Frage ist zunächst systematisch von der Frage nach der Höhe des Existenzminimums zu scheiden, wenngleich natürlich eine Lösung des Problems letztlich auf einen nicht verfügbaren Teil des Existenzminimums im engeren Sinne und einen verfügbaren Anteil im weiteren Sinne hinaus laufen wird. Auftrieb erhielten mit der Einführung der Hartz IV-Reform radikal menschenrechtlich orientierte Anhänger eines sog. Bedingungslosen G r u n d e i n k o m m e n s. So hat sich das deutsche Netzwerk Grundeinkommen just an dem Tage der Verabschiedung der Hartz-Gesetze (9.7.2004) konstituiert.[12] Die Grundeinkommens-Befürworter gehen über die Forderung, dass die Gewährung einer sozialen Mindestsicherung n i c h t an Bedingungen (wie die Aufnahme von Arbeit) geknüpft sein darf, noch hinaus und fordern in einem idealtypischen Konzept[13] sogar eine Ausschüttung ohne Bedürftigkeitsprüfung.
Recht und Praxis des Zweiten Sozialgesetzbuches sehen freilich Leistungskürzungen nicht nur der vollständigen Regelleistung, sondern auch der Unterkunftskosten vor. Entsprechende Sanktionen sind als Bundesrecht im § 31 SGB II[14] geregelt und müssen durch die Träger der Grundsicherung im Falle einer Pflichtverletzung durch den Leistungsberechtigten exekutiert werden. Im schlimmsten Falle bedeutet dies für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen das Verlustigwerden sämtlicher Subsistenzmittel bis hin zu Verlust der Wohnung. Gegen dieses mögliche, wenn auch bei grundlegenden Rechtskenntnissen in der Regel ab zu wendende, e x i s t e n z b e d r o h e n d e Potential des Hartz IV-Systems hat sich am 13. August 2009 ein auf breiter gesellschaftlicher und parteipolitischer Basis ruhendes „Bündnis für ein Sanktionismoratorium“[15] gegründet, das als Minimalkonsens die Aussetzung des gegenwärtigen sog. „Sanktionsparagraphen“ 31 SGB II fordert. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem oben bereits diskutierten Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen im 2. Leitsatz festgestellt, das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sei „dem Grund nach unverfügbar“ und müsste eingelöst werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht freilich keineswegs eine Aussetzung des Sanktionsparagraphen vor. Vielmehr würden verfahrensrechtliche Änderungen weitere Einschränkung des Rechtsschutzes für Leistungsbezieher bedeuten.[16]
Die Lohnabstands-Falle
Neben dem weiter oben bereits angesprochenen unterregulierten Zuzug in unsere Systeme sozialer Sicherung durch die sog. „Wohlstands-Migration“ werden die sozialen Sicherungssysteme zusätzlich durch eine rückläufige L o h n e n t w i c k l u n g in Deutschland ausgehöhlt. In dem von der International Labour Organization (ILO) jüngst angestellten Vergleich der inflationsbereinigten Lohn- und Gehaltsentwicklungen[17] seit 2000 ist Deutschland die einzige entwickelte Industrienation, die mit einem Negativsaldo abschließt. Anders ausgedrückt: in Deutschland wird heute real weniger verdient, als vor zehn Jahren. Das niedrige Lohnniveau schwächt sowohl die aus Lohnarbeitseinkommen beitragsfinanzierte Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Pflegeversicherung), als auch die steuerfinanzierten sozialen Sicherungssysteme (Grundsicherung, Wohngeld). Das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) hat in seinem Report 06/2010[18] die Zahlen bis 2008 im Bereich des Niedriglohn-Sektors ausgewertet und geht von einem hohen Niveau der N i e d r i g l o h n b e s c h ä f t i g u n g sowohl im historischen als auch im internationalen Vergleich aus. So ist in Deutschland von 1995 bis 2008 die Niedriglohnquote von 14,7 auf 20,7% angestiegen. In Dänemark liegt sie bei 8,5%, in Frankreich bei 10,1%. Anders ausgedrückt: während in Deutschland jeder Fünfte im Niedriglohnsektor tätig ist, trifft dies in Dänemark und Frankreich nur auf rund jeden Zehnten zu. Von den rund 7 Millionen Beschäftigten im Niedriglohnbereich in Deutschland erhielten 2009 wiederum 1,325 Millionen aufstockendes ALG II.[19] Auch die Zahl der Wohngeldempfänger[20] (die rechtssystematisch keine ALG II-Empfänger sein können) stieg in 2009 (im Vergleich zum Vorjahr um fast die Hälfte) auf 860.000 Haushalte. Mit anderen Worten nutzen Unternehmen in Deutschland im großen Stil die Möglichkeit, sich zum eigenen betriebswirtschaftlichen Vorteil ihre Lohnkosten aus steuerfinanzierten sozialen Sicherungssystemen subventionieren zu lassen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beziffert die Aufwendungen für aufstockendes ALG II in 2009 mit 10,9 Milliarden €, während sich die Ausgaben für Wohngeld im gleichen Zeitraum auf 1,56 Milliarden € beliefen. Gegenüber diesem – man muss feststellen: ganz legalen – Abkassieren von Sozialleistungen durch die Unternehmen fallen die dem Steuerzahler durch missbräuchliches Erschleichen von Hartz IV-Leistungen entstehenden Lasten kaum ins Gewicht. Die Mißbrauchsquote[21] lag in 2009 mit 165.000 Fällen bei 1,9%.
Die politischen Verhinderer höherer Hartz IV-Regelleistungen führen in diesem Zusammenhang gern das sog. „Lohnabstandsgebot“ ins Feld, weil sie (zu Recht) befürchten, dass eine signifikante Anhebung der Regelleistung zu einem drastischen Ansteigen der Zahl derer führen würde, die aufstockendes ALG II beanspruchen könnten. Zwar hat das „Lohnabstandsgebot“ keinen Verfassungsrang und unterscheidet sich dadurch evident von der Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dennoch wird bei der nach wie vor gegebenen Lohnarbeits-Zentriertheit unserer Gesellschaft realistisch nicht zu erwarten sein, dass in die Ausgestaltung der Höhe des Hartz IV-Eckregelsatzes Bewegung gerät, bevor nicht ein in Europa nahezu überall selbstverständlicher gesetzlicher Mindestlohn[22] auch in Deutschland zu einer Selbstverständlichkeit geworden sein wird. Der Zustand unserer aus Lohnarbeit und aus Steuern finanzierten sozialen Sicherungssysteme macht den Schritt hin zu einem gesetzlichen Mindestlohn schon heute unausweichlich und der Reformdruck wird sich durch den Wegfall der Beschränkungen der A r b e i t n e h m e r f r e i z ü g i g k e i t in Europa ab Mai 2011 noch einmal drastisch erhöhen.
Die Überstrapazierung des untersten Auffangnetzes
Nicht nur die von der deutschen politischen Klasse unverantwortlich und fahrlässig verschleppte Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns macht deutlich, dass das System der sozialen Mindestsicherung maßlos überstrapaziert wird. Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sind grundsätzlich nachrangig. Das heißt, sie können erst dann gewährt werden, wenn der Lebensunterhalt aus Erwerbseinkommen, anderen Versicherungsleistungen oder Kapital nicht mehr bestritten werden kann. Namentlich die vorgelagerten beitragsfinanzierten Sicherungssysteme der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung sind durch das rückläufige Lohnniveau massiv beschädigt worden. So hält unter den aktuell arbeitslos Gemeldeten nur noch rund 1/3 einen Anspruch auf die Versicherungsleistung des ALG I, während 2/3 das steuerfinanzierte ALG II beziehen. Wiederum zeitigen gebrochene Erwerbsbiographien und immer größere durch Einkommensarmut geprägte Abschnitte des Erwerbslebens ein sich inzwischen deutlich abzeichnendes Ansteigen von A l t e r s a r m u t. Bereits im Zeitraum von 2003 bis 2008 ist die Zahl der Bezieher der Grundsicherung im Alter[23] von 329.000 auf 768.000 um 75% angestiegen. Der Paritätische warnt vor einer Vervierfachung des Anteils der Grundsicherungsbezieher im Alter bis 2025.[24] Tatsächlich ist Deutschland analog zur Lohnentwicklung auch mit Blick auf das Rentenniveau im internationalen Vergleich abgeschlagen.[25]
Wenn die Einführung von Hartz IV uns eines gelehrt hat, ist dies die Erkenntnis, dass ein vereinheitlichendes System der sozialen Mindestsicherung Armut nicht verhindern[26], sondern lediglich auf niedrigem Niveau verwalten kann. Armut verhindern können die vorgelagerten sozialen Sicherungssysteme und dies wiederum nur dann, wenn sie aus einem hinreichenden Anteil am gesamten V o l k s e i n k o m m e n (also an allen Erwerbs- und Vermögenseinkommen) finanziert werden. Zugleich muss der bislang zu wenig regulierte Zuzug durch Wohlstandsmigration in die begrenzten Ressourcen der Systeme sozialer Sicherung stärker als bislang beschränkt werden. Der überproportional hohe Anteil von Ausländern und von Deutschen mit Migrationshintergrund im Hartz IV-Leistungsbezug macht eine volkswirtschaftlich verantwortungsbewusste Migrationspolitik alternativlos und es bedeutet wiederum eine Überforderung des Systems der sozialen Mindestsicherung, wenn es lange Zeit verabsäumte migrationspolitische Handlungsbedarfe nun durch ein „armenpolizeiliches“ Regime nachholen soll. Hierzu ist die Sozial- und Arbeitsverwaltung weder personell, noch fachlich, noch zuständigkeitshalber in der Lage. Gleiches gilt für die jüngsten bildungspolitischen Ambitionen der Bundesarbeitsministerin. Die im schulpolitischen Chaos der Kultusministerkonferenz über Jahrzehnte verschleppte Überwindung des soziale Mobilität verhindernden deutschen dreigliedrigen Schulsystems wird nicht durch ein „Bildungspaket“ im Umfang von ganzen 250 €/Jahr für Schüler aus Hartz IV-Familien aus zu gleichen sein.
Nicht mit diesen politischen Akteuren
Die wechselnden rot-grünen, schwarz-roten, schwarz-gelben Regierungskoalitionen haben den Beweis erbracht, dass sie nicht Willens und in der Lage sind, die andrängenden arbeitsmarktpolitischen, rentenpolitischen, schulpolitischen, migrationspolitischen und sozialpolitischen Reformbedarfe auf eine dem deutschen S t a a t s v o l k dienliche Weise an zu packen und haben damit die in Sonntagsreden noch stets beklagte „Politikverdrossenheit“, die in rückläufigen Wahlbeteiligungen ihren Ausdruck findet, selbst verursacht. Die verfasste Staatsgewalt (die Regierungen und Parlamente) macht Politik gegen die verfassunggebende Gewalt (das Staatsvolk). Ein Vergleich der für die durchschnittliche Lebensqualität der Bevölkerung Ausschlag gebenden volkswirtschaftlichen Kennzahlen[27] der entwickelten Industrienationen mit denen Deutschlands lässt keinen anderen Schluss zu. Die (seit 2007) vereinte Linkspartei sucht sich zwar nach Kräften als Kritikerin der Hartz IV-Reform zu profilieren und daraus politisches Kapital zu schlagen, vermag aber auf Grund der innerparteilichen Lagerkämpfe und eines unreflektierten Internationalismus insbesondere auf die erheblichen migrationspolitischen Handlungsbedarfe keine zielführenden Antworten zu geben.
Noch am ehesten Aussicht auf einen Politikwechsel macht eine in der Publizistik durchaus spürbare „konservative Wende“, die dann aber auch in der Gründung einer neuen politischen Kraft und in mehr Volkssouveränität ihren Ausdruck finden müsste. In Dänemark hat ein solcher Politikwechsel seit 2001 stattgefunden und dem internationalen Ansehen des Landes keineswegs Abbruch getan. Ganz im Gegenteil: der Vorsitzende der Venstre-Partei (1998-2009) [28], Anders Fogh Rasmussen[29], der sein Land als Ministerpräsident von 2001-2009 migrationspolitisch verantwortlich reformiert hat und der stets erhebliche Vorbehalte gegen einen Beitritt der Türkei zur EU geäußert hat, ist heute Generalsekretär der NATO – was auch meint: eine auch an K u l t u r w e r t e n und nicht ausschließlich an den materiellen I n t e r e s s e n der globalen Finanz- und Absatzmärkte orientierte verantwortungsvolle nationalstaatliche Politik ist keineswegs mit „Faschismus“ oder „Nationalismus“ gleichzusetzen. Dies wird auch die „verspätete“ deutsche Nation (Helmuth Plessner[30]) zu verstehen haben – oder in Fragen der Lebensqualität, der kulturellen Selbstbestimmung und der sozialen Sicherheit noch mehr zum „kranken Mann“ in Europa werden, als sie dies ohnehin schon ist. Copyright 2011| redaktion@forced-labour.de
[1]
http://www.forced-labour.de/archives/1459
[2]
http://www.forced-labour.de/archives/562
[3]
http://www.forced-labour.de/archives/1415
[4]
http://www.forced-labour.de/archives/1361
[5]
http://www.bundestag.de/dasparlament/2010/48/Beilage/index.html
[6]
http://www.forced-labour.de/archives/352
[7]
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
[8]
http://www.der-paritaetische.de/245/?tx_ttnews%5btt_news%5d=4076&cHash=ef77552202
[9]
http://www.evlka.de/content.php?contentTypeID=4&id=14927
[10]
http://doku.iab.de/kurzber/2010/kb0710.pdf
[11]
http://www.bafoeg-aktuell.de/News/2010/11/25/hartz-iv-anteil-bei-auslaendern-dramatisch-hoch/
[12]
http://www.grundeinkommen.de/content/uploads/2009/04/pk_gruendung_netzwerk.pdf
[13]
http://www.grundeinkommen.de/die-idee
[14]
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html
[15]
http://www.sanktionsmoratorium.de/
[16]
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/Zusammenstellung_Referententwuerfe.aspx
[17]
http://www.jjahnke.net/rundbr79.html#2239
[18]
http://www.iaq.uni-due.de/iaq-report/2010/report2010-06.pdf
[19]
http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/hartz-iv-aufstocker-immer-oefter-reicht-der-job-nicht-zum-ueberleben_aid_504681.html
[20]
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2010/12/PD10__473__223,templateId=renderPrint.psml
[21]
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sozialleistungen-hartz-iv-missbrauch-ja-aber-begrenzt-1.55376
[22]
http://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohn#.C3.9Cberblick
[23]
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de22845
[24]
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,737088,00.html
[25]
http://www.jjahnke.net/rentenint-p.html
[26]
http://www.focus.de/finanzen/news/untersuchung-armut-trifft-zunehmend-junge-menschen_aid_481122.html
[27]
http://www.jjahnke.net/europatest-p.html
[28]
http://da.wikipedia.org/wiki/Venstre
[29]
http://da.wikipedia.org/wiki/Anders_Fogh_Rasmussen
[30]
http://www.deutsche-biographie.de/sfz96352.html [und] http://www.kirchenlexikon.de/p/plessner_h.shtml; sowie ausführlicher: http://www.helmuth-plessner.de/
[Technischer Hinweis: Wenn Sie mittels Ihres Browser diesen Text als pdf herunterladen, soll(t)en alle Links funktionieren.]
Thomas Meese (*1970) ist Soziologe (M.A.) und Editor des seit Ende 2006 erscheinenden Netzmagazins forced-labour. Er erfuhr 2005/06 in Hamburg, was Hartz Vier und 1-€-Job praktisch bedeutet. Thomas Meese ist gegenwärtig als Sozialreferent tätig.
Tags für diesen Artikel: armut, bundesverfassungsgericht, deutschland, gesetzlosigkeit, hartz-iv-regelsätze, interessen, kulturwerte, migrationspolitik, politik, repression, stick´n carriot, wirtschaft, wirtschafts- und sozialpolitik
Artikel mit ähnlichen Themen:
Kommentare
Ansicht der Kommentare:
(Linear | Verschachtelt)
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.



















Ohne die rot-grünen Arbeitsmarktverwüstungen hätte Schwarz-Rot die entspr. Arbeitsentwertung nicht (weiter) vorantreiben können und Schwarz-Gelb wäre es heute unmöglich, den Neo-Feudalismus zu zementieren.
Zudem hätte ich mir deutlichere Worte zur (auch kinderfeindlichen) Ursula von der Leiharbeit gewünscht, denn mit ihrem "Bildungsgutschein" stößt sie das Tor zur Gutschein-Republik auf (bei derer Vollendung es in allen soz. Bereichen nur noch Gutscheine geben und selbst die überwiegende Mehrheit der "Arbeitnehmer" nicht mehr Leistung für Leistung sondern Gutscheine für Leistung erhalten wird).
Das aber nur als Anmerkung bzw. Hinweise, die hoffentlich nicht als "Meckern" missverstanden werden. - Denn im Gegenteil: Dankeschön für den Artikel und ein dickes Kompliment an den Autor.
Unter der Überschrift "Die Überstrapazierung des untersten Auffangnetzes" ist hier zu lesen:
"{...] Der überproportional hohe Anteil von Ausländern und von Deutschen mit Migrationshintergrund im Hartz IV-Leistungsbezug macht eine volkswirtschaftlich verantwortungsbewusste Migrationspolitik alternativlos und es bedeutet wiederum eine Überforderung des Systems der sozialen Mindestsicherung, wenn es lange Zeit verabsäumte migrationspolitische Handlungsbedarfe nun durch ein „armenpolizeiliches“ Regime nachholen soll. Hierzu ist die Sozial- und Arbeitsverwaltung weder personell, noch fachlich, noch zuständigkeitshalber in der Lage. Gleiches gilt für die jüngsten bildungspolitischen Ambitionen der Bundesarbeitsministerin.[...]"
Mal davon abgesehen, dass das meiner Meinung nach kompletter Schwachsinn ist - hier zeigt sich ein ideologischer Ansatz, der meines Erachtens schon lange nicht mehr in diese Welt passt.
Die große Frage stellt sich mir wie wir diese selbstherrliche, selbstgerechte, menschenverachtende, kapitalhörige Muschpoke so schnell wie möglich los werden.
Ihr Beitrag steht oben als Beispiel eines dümmlichen Kommentars ungekürzt. Sie könnnen wenn Sie´s können - wobei sich zeigte, daß Sie es eben nicht können - (m)einen Gastautor inhaltlich-sachlich und/oder formal-sprachlich kritisieren anstatt ihm unbegründet - und dann auch noch gleich "kompletten" - "Schwachsinn" vorzuwerfen.
Beiträge wie dieser mit fiktiver, weil gefälschter e-Absenderadresse (in diesem Fall einer "privaten" aus/in Berlin) werden wie alle folgenden mit gefälschter, weil fiktiver e-Absenderadresse (sei´s privat oder von öffentlichen Einrichtungen, sei´s aus Berlin oder woher auch immer) im von mir redaktionell verantworteten Teil hier künftig nicht mehr veröffentlicht. Dazu gibts genug Pöbelblogs, die sowas ständig gern weiterreichen ...
Auf inhaltliche oder/und formale Kritik an seinem Text/Ansatz wird Herr Meese wenn er dies möchte selbst eingehen.
Dr. Richard Albrecht, 7. 1. 2011
http://eingreifendes-denken.net
@#1 Aletheia
Dank für Ihre grundsätzlich ermunternde Kritik. Bemerken möchte ich nur, dass das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 20. Dezember 2007 (2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04), das die Mischverwaltung im Bereich des SGB II als mit der Verfassung nicht vereinbar erklärt, der damaligen schwarz-roten Koalition nicht nur die Möglichkeit, sondern den Auftrag gegebenen hat, hier substanziell zu reformieren. Dies tat sie, unter dem damaligen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD), freilich nicht, sondern verschleppte den dringenden politischen Handlungsbedarf bis nach den Wahlen am 27. Oktober 2009. Im 17. Deutschen Bundestag war es dann die schwarz-gelbe Koalition die, unter der notwendigen Billigung der SPD, das Grundgesetz und nicht die SGB II-Verwaltung änderte. Diesselbe gegenwärtig regierende Merkel-Westerwelle-Administration erhielt sodann durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 09. Februar 2010 (1 BvL 1/09), das die Bemessung der Hartz IV-Regelsätze als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärte, nicht nur die Möglichkeit, sondern den Auftrag die Regelsatzbemessung substanziell zu reformieren. In dieser Sache hat sich die Bundesregierung, wie in meinem Text beschrieben, inzwischen in einen "gesetzlosen" begeben. Angesichts dessen denke ich nicht, dass die jüngere Leserschaft durch meinen Text in die Irre geführt wird.
@#2 fragender
Herr Dr. Albrecht hat hierzu schon das Notwendige bemerkt. Zu den in Frage gestellten Hilfequoten verweise ich auf den Text von Matthias Knuth in APuZ 48/2010 (der Link unter der fünften Fußnote meines Texte). Dort einschlägig der Absatz "Herkunftsregionen und Hilfequoten".
@#3 renchen
Da stellen Sie eine große Frage. Wenn Sie einmal den Text "Eingreifendes Denken" von Richard Albrecht lesen möchten, der ja pointiert das anspricht, was wir hier tun, mag Ihnen das eventuell eine Richtung weisen.
Zunächst Dank an die Postenden (mit Ausnahme des angeblich fragenden (r)echten Berliner Politprovokateurs) und an Herrn Thomas Meese für seine weiterführenden Hinweise. Sodann mit Doppel(link)verweis auf
-> http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sozialstat-reform-hartz-iv-und-kein-ende-1.1048066
als Anschauungsbeispiel für "gratise Aneignung" (Marx) hiesiger Überschrift bei folgendem Nichtverständnis seitens der Süddeutschen Zeitung (SZ) und auf des Autors heutige Netzpolemik „Linke Regelsatz-Auktion“
-> http://www.forced-labour.de/archives/1492
Schließung der Posterliste. [ra: 240111]